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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebrauchtwagen-Garantie Frage


Gast
2003-10-29, 08:33:20
Hallo,

folgende Situation:
Ich habe vor einiger Zeit (14 Monate) einen gebrauchten Fiat Punto bei einem Peugeot-Autohaus gekauft. Auf diesen gebrauchten habe ich eine (autolebenslange) Gebrauchtwagengarantie. Die Garantie umfasst alle Teile die nicht als Verschleissteile gelten. Bei dieser Garatie trage ich im Garantiefall KEINE Arbeitsstunden der Reparatur und je nach Laufleistung des Autos nur einen gewissen %-Satz des Materials.

OK, soweit so gut!
Nun ist an meinem Auto irgendetwas am Antrieb defekt (es poltert ganz komisch beim Lastwechsel, z.B. Beschleunugen in niedrigen Gängen).
Also ab damit zu Peugeot (Erinnerung: Es ist ja ein Fiat!)
Peugeot (bei denen ich ja Garantie auf das Auto habe) kann nun den Fehler nicht finden und will mein Auto nun zu Fiat bringen damit DIE den Fehler finden/beheben.

Nun meine Frage:
Wir soetwas auch von der Garantie abgedeckt? Sollte ja eigentlich so sein, da ICH PERSÖNLICH ja zu Peugeot gegangen bin und es quasi deren Problem ist, dass sie es net hinbekommen, oder?

DANKE!

Das gute A
2003-10-29, 09:01:07
Normalerweise muss in diesem Fall der Händler auch die Kosten tragen - Peugeot hat die Garantie ja übernommen auf das Auto, ergo ist es nicht Dein Problem, dass sie das Auto an eine Vertragswerkstatt (Fiat) übersenden müssen.

Gruß

Matti
2003-10-29, 09:10:03
was für eine Gebrauchtwagen-Garantie hast du? Über GGG? Wenn ja, dürftest du da kein Problem haben. Einfach die Rechnung (bzw. Kopie) an diese Garantie-Gesellschaft schicken...
Wenn es aber eine Garantie vom Autohaus ist, würde ich nochmal nachfragen, ob die Kosten für die FIAT-Werkstatt übernommen werden. Da mußte aber einen Zeugen mitnehmen!

Das gute A
2003-10-29, 09:17:43
Original geschrieben von Matti
was für eine Gebrauchtwagen-Garantie hast du? Über GGG? Wenn ja, dürftest du da kein Problem haben. Einfach die Rechnung (bzw. Kopie) an diese Garantie-Gesellschaft schicken...
Wenn es aber eine Garantie vom Autohaus ist, würde ich nochmal nachfragen, ob die Kosten für die FIAT-Werkstatt übernommen werden. Da mußte aber einen Zeugen mitnehmen!

Der Händler ist normalerweise verpflichtet, in einem Falle der nicht greifenden Garantie den Kunden auch darauf hinzuweisen. Da er dies ja offensichtlich nicht getan hat gehe ich davon aus, dass auch die Garantie greift und die Kosten beim Händler liegen.

Gruß