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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrsdelikt!


TitusXP@home
2003-10-31, 14:20:13
ok, der tatbestand sieht so aus:
ich war auf der A24 unterwegs und es gab kein tempolimit. beide spuren total leer. ich fahre also so schoen vor mich hin (ca. 200km/h), als einer vor mir auf die autobahn faehrt und sich direkt auf die linke spur setzt. bis jetzt noch kein problem, aber der fuhr nicht, sondern schlich mit 100km/h vor sich hin. also ich konnte ihn rechts nicht ueberholen, da dies ja verboten ist und zudem jetzt auch mehr verkehr herrschte. also ich auf die linke spur und erstmal lichthupe gegeben und recht nah aufgefahren (ich weiss, dass ist recht asozial). so der "opa" machte dann auch endlich platz.
für mich war die sache damit eigentlich auch gegessen, bis ich diese woche einen brief vom "polizeipräsidenten" berlins im kasten hatte.
da stand aber nichts vom vergehen, da ich in einem dienstwagen unterwegs war und die erstmal den fahrer ermitteln wollten.
nun wollt ich mal wissen, was mich da erwartet. ist ja wohl ein klarer fall von nötigung, den ich da begangen habe.

Gruss Titus

oktolyt
2003-10-31, 14:47:48
-> http://www.lvm.de/leistungen/rs/bussgeld/unfall.jsp

Nötigung. 5 Punkte und bis zu 3 Jahren Bau.
Aber wenn keine Zeugen da sind.... ;)

Byteschlumpf
2003-10-31, 14:56:03
Man muß immer so fahren, dass man auch wieder rechtzeitig bremsen kann!
Insbesondere bei Auffahrten sollte man daher besonders vorrausschauend fahren, denn wer auf eine Schnellstraße oder Autobahn einfährt, kann ein Fahrzeug, das mit sehr hoher Geschwindigkeit aus der Ferne herankommt praktisch nicht sehen!

Hat sich dein "Gegner", obwohl die rechte Fahrbahn frei war, auf diese begeben, verstößt dieser gegen das Rechtsfahrgebot.

Andererseits darf man auf einen "Linksfahrer" auch nicht dicht auffahren und diesen Nötigen!


Somit haben beide gegen die Regeln verstoßen!

Soziopath667
2003-10-31, 15:40:38
Ich hatte bis jetzt zwei Anzeigen in der Richtung , das erste mal behauptete eine Frau ich wäre mit 80km/h einen Meter vor ihr auf die linke Spur gezogen , wobei sie ihr Tempo mit 100km/h angab ;D
Also passenden Brief geschrieben und die gute Dame beglückwünscht für ihre hervorragenden Reflexe und der Fähigkeit die Physik zu beeinflussen :asshole:

Die zweite Anzeige kam vor ca. 2 Monaten , aber lies selbst , ich poste mal die Anzeige und meinen Antwortbrief:


... befuhr am Tattage mit seinem PKW VW Golf mit dem amtlichen Kennzeichen **-**-**** die Strasse am Oelpfad in Fahrtrichtung Norden zur B1/Wickeder Chaussee . Ca. 200m vor der o.g. Kreuzung fiel ihm ein dunkles Auto auf, welches sich bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von angezeigten 70km/h hinter ihn gesetzt hatte . Das fremde Auto war so nah aufgefahren das dass amtliche Kennzeichen **-**-*** zunächst nicht zu erkennen war. Mit im Auto des Zeugen befanden sich dessen Lebensgefährtin Anne ************ sowie ein Kleinkind .Über eine kurze Wegstrecke behielt der fremde Fahrzeugführer diesen sehr geringen Abstand bei , bevor er ca. 150m vor der rotlichtzeigenden Ampelanlage an dr B1 zum Überholen ansetzte . Vor dieser Ampel standen bereits zwei wartende Fahrzeuge . Der fremde Fahrzeugführer beendete den Überholvorgang indem er sehr knapp vor dem Zeugen wieder in die Fahrspur hinein zog und anschliessend sehr stark abbremsen mußte , da die Ampel immer noch Rotlicht zeigte . Dadurch bedingt musste der Zeuge noch schärfer abbremsen als zuvor der ihn Überholende , um nicht auf dessen PKW aufzufahren . Der fremde Fahrzeugführer gestikulierte nach dem Überholen wild mit den Händen und deutete ein "Beifall klatschen" an. Nachdem die Ampel auf "Grün" gesprungen war bog der fremde Fahrzeugführer nach rechts auf die B1 ab und setzte seine Fahrt in Richtung Unna fort.

Der Zeuge gibt an das es sich bei dem Fahrzeug um einen dunklen "Japaner" gehandelt haben soll . Dieser wurde von einer ca. 30-jährige, männlichen Person mit einem Bart . Ein Wiedererkennen hölt der Zeuge für wahrscheinlich .

Soweit so ;D

Und hier was ich zurüchgeschrieben habe :

Sehr geehrte Damen und Herren ,


an den betreffenden Vorfall kann ich mich sehr gut erinnern , da ich eigentlich auch eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr , versuchter Körperverletzung und Beleidigung stellen wollte . In groben Zügen stimmt die Schilderung des Zeugen , allerdings ließ er einige "Details" in seiner Aussage unter den Tisch fallen .

Am Ortsausgangsschild beschleunigte ich meine Fahrt auf ca. 85 Km/h und mußte noch vor der Hügelkuppe wieder abbremsem , da der Zeuge den Oelpfad mit ca. 62 Km/h statt der erlaubten 100 Km/h befuhr . Auf der Spitze der Hügelkuppe konnte ich den weiteren Strassenverlauf gut einsehen und beschleunigte um das Fahrzeug des Zeugen zügig zu überholen , gleichzeitig begann auch der Zeuge sein Fahrzeug zu beschleunigen um mich am überholen zu hindern . Zu meinem Entsetzen mußte ich feststellen das wieder Autos auf den Oelpfad einbogen und mir frontal entgegen kamen , so blieb mir nichts anderes übrig , als bei erster Gelegenheit vor dem Zeugen einzuscheren um nicht aufgrund seiner Fahrweise mit dem Gegenverkehr zu kollidieren .
Ich hatte allerdings keine Mühe mit dem Bremsen vor der Ampel , daß der Zeuge diese hatte , spricht wohl dafür das sein Tempo nicht wie von ihm angegeben 70 Km/h betrug und die Tatsache untermauert das er meinen Überholvorgang blockieren wollte . Selbst unter Berücksichtigung einer extrem langen Reaktionszeit , Umsetzzeit , Ansprechzeit , Schwellzeit , Bremszeit und somit verlängerter Anhaltezeit , kann die Darstellung des Zeugen aus rein physikalischen Gesichtspunkten keinesfalls zutreffen . Denn mit 70 Km/h hätte der Zeuge mehrere Bremsvorgänge auf der von ihm angegeben Strecke von 150 m machen können .
Nachdem ich an der Ampel angehalten hatte , schaute ich in den Rückspiegel und sah die Beifahrerin wie sie mir den Vogel zeigte , während der Fahrer mit einer Faust drohte , deshalb erschien mir ein ironisches Klatschen für die versuchte Körperverletzung und die Beleidigungen nur angemessen .


Vorgestern kam mal wieder der Bescheid das daß Verfahren eingestellt wurde .

Also immer locker bleiben , die "Fehler" in der Zeugenaussage herausfiltern und gegen den Anzeigesteller wenden , ohne unbeteiligte Zeugen passiert da eh nichts .

StefanV
2003-10-31, 15:57:08
Original geschrieben von TitusXP@home
ok, der tatbestand sieht so aus:
ich war auf der A24 unterwegs und es gab kein tempolimit. beide spuren total leer. ich fahre also so schoen vor mich hin (ca. 200km/h), als einer vor mir auf die autobahn faehrt und sich direkt auf die linke spur setzt. bis jetzt noch kein problem, aber der fuhr nicht, sondern schlich mit 100km/h vor sich hin. also ich konnte ihn rechts nicht ueberholen, da dies ja verboten ist und zudem jetzt auch mehr verkehr herrschte. also ich auf die linke spur und erstmal lichthupe gegeben und recht nah aufgefahren (ich weiss, dass ist recht asozial). so der "opa" machte dann auch endlich platz.
für mich war die sache damit eigentlich auch gegessen, bis ich diese woche einen brief vom "polizeipräsidenten" berlins im kasten hatte.
da stand aber nichts vom vergehen, da ich in einem dienstwagen unterwegs war und die erstmal den fahrer ermitteln wollten.
nun wollt ich mal wissen, was mich da erwartet. ist ja wohl ein klarer fall von nötigung, den ich da begangen habe.

Gruss Titus

Ehrlich gesagt würd ich den anderen anzeigen, wenn du Zeugen hast, das er recht langsam links fuhr und du noch das Kennzeichen kennst...

Also nächstes mal:

Kennzeichen notieren/merken und Kennzeichen von in der Nähe befindlichen Fahrzeugen merken/notieren...

BlackArchon
2003-10-31, 17:02:31
Wenn aths die Texte hier liest, wird er auf eine gewisse Aktion gegen plenken hinweisen. Das ist ja wirklich furchtbar zu lesen...

TitusXP@home
2003-10-31, 17:11:34
also um das nochmal klarzustellen:
ich war auf der rechten spur - schliesslich war alles frei.
der andere fährt auf die autobahn und zieht direkt nach links - ca 1500m vor mir. ich hätte ihn auch theoretisch rechts überholen können, dies ist aber verboten. ich habe dann abgebremst, blinker gesetzt, bin auf die linke spur und habe ihm halt mit lichthupe und dichtes auffahren weggedrängelt!

ich bin nicht mit 200km/h auf ihn zugerast!

Gruss Titus

Kai
2003-10-31, 17:14:38
Original geschrieben von BlackArchon
Wenn aths die Texte hier liest, wird er auf eine gewisse Aktion gegen plenken hinweisen.

Glaube ich weniger .... gell aths? ;)

Major J
2003-10-31, 17:19:40
Original geschrieben von TitusXP@home
also um das nochmal klarzustellen:
ich war auf der rechten spur - schliesslich war alles frei.
der andere fährt auf die autobahn und zieht direkt nach links - ca 1500m vor mir. ich hätte ihn auch theoretisch rechts überholen können, dies ist aber verboten. ich habe dann abgebremst, blinker gesetzt, bin auf die linke spur und habe ihm halt mit lichthupe und dichtes auffahren weggedrängelt!

ich bin nicht mit 200km/h auf ihn zugerast!

Gruss Titus VORBEIFAHREN, nicht ÜBERHOLEN!

In dem Fall wie es beschrieben ist:

Der Trick bei der Sache ist, du darfst rechts vorbeifahren, wenn du auf der rechten Spur ankommst, und deine Geschwindigkeit höher ist als seine. Dann ist es ein vorbeifahren und kein überholen. Außerdem darfst du dabei die Geschwindigkeit NICHT erhöhen.

Weiterhin war dein fehler dicht aufzufahren, denn das, in Paarung mit Lichthupe ist es Nötigung. Wenn du genug Abstand hällst und Lichthupe gibst, ist es keine Nötigung, sondern ein Achtungszeichen! Der Fehler liegt ganz klar auf deiner Seite.

Es ist zwar allgemein bekannt, das es in Deutschland immer kleine selbsternannte Polizisten gibt, die den Finger heben und dich zurechtweißen müssen. (Mit einem Verfahren wie in deinem Fall)

Sharee
2003-10-31, 17:31:48
ihr könnt ja mal eure vergehen da posten ---> http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

Lethargica
2003-10-31, 17:38:37
Ich weis schon, warum ich lieber und öfters Motorrad als Auto fahre :D

Aber wie gesagt....bei der Aussauge 1 zu 1 kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass da was passiert.
Im Wweifelfall für den Angeklagten ...

AtTheDriveIn
2003-10-31, 18:08:06
Original geschrieben von Major J
VORBEIFAHREN, nicht ÜBERHOLEN!

In dem Fall wie es beschrieben ist:

Der Trick bei der Sache ist, du darfst rechts vorbeifahren, wenn du auf der rechten Spur ankommst, und deine Geschwindigkeit höher ist als seine. Dann ist es ein vorbeifahren und kein überholen. Außerdem darfst du dabei die Geschwindigkeit NICHT erhöhen.



Genau, das wollte ich auch gerade vorschlagen. Einfach auf die rechte Spur wechslen und da bleiben. fertig.

Solange keine Zeugen da sind, hast du eh nichts zu befürchten.