PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann verjähren Abschleppkosten?


Nr. 5
2003-11-07, 14:26:21
Letztes Jahr am 11.07.02 haben die mein Auto versetzt weil das in einen kurzfristigen hingestellten Parkverbot stand.

Angeblich wurden die Schilder rechtzeitig (3Tage vorher) hingestellt, seltsam nur das weder ich noch mein Vater die gesehen haben.
Na ja, Bussgeld hab dann auch zähneknirschend bezahlt und krieg zu hören das ich auch noch Abschleppkosten tragen muss.

Die kamen JETZT an!
Bis wann dürfen die solche Zahlungen einfordern?


Widersprechen will ich auch weil die ein "Fahrzeug Renault" angegeben haben, ich aber Ford fahre.
Kennzeichen ist leider das richtige, vielleicht hab ich aber Glück.
Hat da evt. einer Erfahrung wie es mit Erfolgschancen aussieht?

mapel110
2003-11-07, 14:46:19
afaik können die noch bis zu 4 jahre hinterher bei dir vorbeikommen.

Thowe
2003-11-07, 15:31:54
Soweit ich es weiss, beginnt die Verjährungsfrist am Ende des Dienstleistungsjahres und beträgt dann 1 Jahr.

FireFrog
2003-11-07, 21:23:17
Original geschrieben von Nr. 5
Letztes Jahr am 11.07.02 haben die mein Auto versetzt weil das in einen kurzfristigen hingestellten Parkverbot stand.

Angeblich wurden die Schilder rechtzeitig (3Tage vorher) hingestellt, seltsam nur das weder ich noch mein Vater die gesehen haben.
Na ja, Bussgeld hab dann auch zähneknirschend bezahlt und krieg zu hören das ich auch noch Abschleppkosten tragen muss.

Die kamen JETZT an!
Bis wann dürfen die solche Zahlungen einfordern?


Widersprechen will ich auch weil die ein "Fahrzeug Renault" angegeben haben, ich aber Ford fahre.
Kennzeichen ist leider das richtige, vielleicht hab ich aber Glück.
Hat da evt. einer Erfahrung wie es mit Erfolgschancen aussieht?
Das du Ford statt Renault fährst, dürfte denen aber egal sein ich bezweifle das du um das Bezahlen vorbei kommst.

Nr. 5
2003-11-09, 15:49:30
Original geschrieben von ||FireFrog||
Das du Ford statt Renault fährst, dürfte denen aber egal sein ich bezweifle das du um das Bezahlen vorbei kommst. Ich bezweifle das auch, nur ZU einfach mache ich das denen auch nicht!

Die Frage die ich mir stelle ist welche Verjährungsfrist bei Abschleppen anzuwenden ist.
Gibt ja afaik verschiedene Möglichkeiten.

Wie man an den Post´s von mapel110 und Thowe sieht.

Gunslinger
2003-11-09, 16:49:21
http://www.jur-abc.de/de/10000084.htm

Laut obigem link gilt nur bei Gewährleistung aus Kaufverträgen über gebrauchte Sachen die Frist von einem Jahr.

Die anderen Verjährungsfristen sind alle über zwei Jahre, also zu lange für die Abschleppkosten.

Ein Arbeitskollege hat sich seine Wohnung von einer Baufirma umbauen lassen. Diese Firma hat die Rechnung über damals 140.000 Schilling (ca. EUR 10.000,--) erst nach vier Jahren verschickt. Da in Österreich Forderungen des täglichen Lebens (zB aus Lieferungen uns Leistungen) nach drei Jahren verjähren, hat die Firma damals keinen Groschen bekommen. Später ist sie dann auch noch in Konkurs gegangen. ;D

Matti
2003-11-10, 10:30:40
was, 3 Tage vorher reicht aus??? ...Und was ist, wenn man 2 Wochen in Urlaub fährt (bzw. fliegt), und das Auto auf der Straße stehen läßt, weil man keine Garage hat?
Also ich finde 3 Tage eine Sauerei! Ich hab zwar noch nie ein Knöllchen gehabt, aber trotzdem...


@Nr. 5
Die müssen dir einentlich erst mal nachweisen, daß die wirklich ein Schild aufgestellt haben...
...denn wenn weder du noch dein Vater das Schild gesehen hat, würde ich davon ausgehen, daß nie ein Schild dagestanden hat. Und um nachzuweisen, daß doch ein Schild stand, brauchen die unabhängige Zeugen...
...aber jetzt nach 1 Jahr wird sich sicherlich niemand mehr daran erinnern können...
...also erst mal nichts bezahlen!