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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Importhändler gesucht + Frage über Amazon.com


Rampage 2
2003-11-10, 11:07:10
Hallo Leute,

Es wäre wirklich sehr nett, wenn ihr mir ALLE Importhändler auflisten würdet, die ihr kennt oder die es gibt. Und bitte NUR die Homepage der Seite (keine Links), oder, falls kein Online-Händler, NUR die Telefonnummer.

Gameware,Alcom und Okaysoft kenne ich schon.

Wichtig: Alle Händler sollten indizierte Games im Sortiment haben! (Aber ihr könnt Händler die hierauf nicht zutreffen, trotzdem nennen)

Frage über Amazon.com (US-Version von Amazon):

Gibt es welche unter euch, die hier in Deutschland leben und schon einmal bei Amazon.com PC-Spiele bestellt haben?

Winter[Raven]
2003-11-10, 11:27:14
Ja genau, und am besten noch Firman die DVD's importieren ... habe kein Bock 6 Monate auf Babylon 5 Season 4 zuwarten, wo es am 6 Januar 2004 schon in den USA zuhaben ist *fg*.

Shaft
2003-11-10, 12:02:21
Ist es nicht so das es keine indizierungen mehr gibt und dafür die Altersfreigabe ab 18 Jahre ist? Es sei den es sind Verfassungswidrige Symbole enthalten. Wenn nicht, sorry. Bei neuen Jugendschutz blick ich nicht so durch.

Asuka
2003-11-11, 18:07:19
Indizierungen gibt es nach wie vor. Nach dem neuen "Jugendschutz" (ähem) Gesetz darf die ohnehin schon sehr indizierungsfreudige BPjM jetzt auch schon ohne Antrag lustig drauflos indizieren :freak:
Als Folge dessen müssen entweder die Händler ihre Spiele selbst in Grund und Boden zensieren, in der Hoffnung, die Gande der BPjM zu finden, oder damit rechnen, daß die BPjM den Titel schon vorausindiziert, noch bevor er hier auf den Markt kommt :-(

Bei Importsachen sieht es so aus: alles, was keine echten arischen Reinheitsabzeichen (=deutsche FSK-Plakette) hat, darf nicht importiert werden. Genauer gesagt, entsprechende Titel gelten generell "ab 18", völlig ungeachtet ihres Inhalts (auch wenn's "Bambi meets the Glücksbärchis" ist), woraus folgt, daß es nicht versendet werden darf, da der Versandhandel mit ab 18-Sachen verboten ist (es gibt zwar längst sichere Methoden zur Altersfeststellung, aber da der "Jugendschutz" ganz offenbar nur ein Vorwand ist, ist denen das egal). Also ergibt sich daraus ein generelles Importverbot. Sollte der Zoll entsprechende Sachen finden, ist damit zu rechnen, daß sie einkassiert werden. (Zum Glück hat der Zoll nicht die Zeit, jedes einzelne Päckchen genauestens unter die Lupe zu nehmen.)
Willkommen in der BananenRepublikDeutschland :-(

Rampage 2
2003-11-11, 18:34:54
@Asuka:

:lol:

Was du da erzählst ist totaler Schwachsinn:

1.) Die BPjM darf ein Spiel nur noch dann indizieren wenn es keine USK-Kennzeichnung erhalten hat (oder glaubst du dass MP2 andernfalls überhaupt noch das Licht der Händlerregalen sehen würde:D).

2.) Import-Versionen oder Spiele die keine USK-Kennzeichnung haben dürfen sehr wohl verkauft werden (es sei denn sie sind verboten wie z.B. RtCW US) und sogar öffentlich - nur eben halt an Erwachsene. Allerdings dürfen nicht gekennzeichnete Spiele auch indiziert werden -dieses Schicksal hat Pos*** 2 erlitten:D (vor über 3 Monaten glaub ich)

3.) Kann endlich jemand auf meine eigentliche Fragen antworten???

thop
2003-11-11, 18:44:41
gameware.at für indizierte spiele, die versenden nach deutschland von deutschland aus.

play.com (UK) für englischsprachige DVDs, kostenloser versand nach ganz EU. haben auch alle DVDs von playusa.com (R1), ebenfalls kostenlos nach EU.

Rampage 2
2003-11-11, 20:00:07
@ thop:

Bei Gameware habe ich schon nachgefragt!!! Und bei Okaysoft und Alcom ebenfalls!!! Bitte andere Händler nennen!

thop
2003-11-12, 03:29:20
was suchste denn überhaupt für ein spiel?

Tomi
2003-11-12, 07:40:28
Amazon.com versendet keine PC-oder Videospiele nach Europa.

Asuka
2003-11-12, 14:29:25
Original geschrieben von Tomi
Amazon.com versendet keine PC-oder Videospiele nach Europa. Stimmt, bei den meisten steht auch "Shipping in the United States only" dabei :(
Hab da schon nach dem englischen DS-LoA geschaut, aber das ist auch "US only" :-(

][immy
2003-11-12, 15:56:58
Original geschrieben von Rampage 2
@Asuka:

:lol:

Was du da erzählst ist totaler Schwachsinn:

1.) Die BPjM darf ein Spiel nur noch dann indizieren wenn es keine USK-Kennzeichnung erhalten hat (oder glaubst du dass MP2 andernfalls überhaupt noch das Licht der Händlerregalen sehen würde:D).

2.) Import-Versionen oder Spiele die keine USK-Kennzeichnung haben dürfen sehr wohl verkauft werden (es sei denn sie sind verboten wie z.B. RtCW US) und sogar öffentlich - nur eben halt an Erwachsene. Allerdings dürfen nicht gekennzeichnete Spiele auch indiziert werden -dieses Schicksal hat Pos*** 2 erlitten:D (vor über 3 Monaten glaub ich)

3.) Kann endlich jemand auf meine eigentliche Fragen antworten???

zu 1:
stimmt nicht ganz. die USK dient weiterhin nur als empfehlung und sollte darauf hin nicht mehr indiziert werden. UT2003 wurde trotz usk 16 indiziert

zu 2:
das war schon richtig so. der importhandel mit inidzierten als auch nicht gekennzeichneteten spielen ist verboten. das mit den nicht gekennzeichneten ist diess jahr noch nicht gültig, ist quasi eine übergangszeit damit die unternehmen zeit haben, ihre produkte prüfen zu lassen. erst wenn die webseite z.B. eine anerkannte altersprüfung vollziehen würde, dürfte sie auch indizierte titel ab 18 anbieten (da derzeit kein verfahren wirklich anerkannt wird, auch nicht möglich. und das obwohl ebay und amazon vorraussetzen das man mindestens 18 ist)

zu 3:
amazon.com verschickt spiele ansich nur in die usa
bei ebay sollte man es lassen, da sowas nur über ne private absprache gehen würd, und diese dir dann natürlich nichts garantiert. da kann man nur hoffen. hat bei mir allerdings 2 mal geklappt... einmal allerdings gar nicht (30€ in den sand gesetzt)
bleiben dir eigendlich nur noch importhändler a la joysoft die allerdings immer einen aufschlag auf importtitel nehmen.

Rampage 2
2003-11-12, 16:41:15
Original geschrieben von ][immy
zu 1:
stimmt nicht ganz. die USK dient weiterhin nur als empfehlung und sollte darauf hin nicht mehr indiziert werden. UT2003 wurde trotz usk 16 indiziert

zu 2:
das war schon richtig so. der importhandel mit inidzierten als auch nicht gekennzeichneteten spielen ist verboten. das mit den nicht gekennzeichneten ist diess jahr noch nicht gültig, ist quasi eine übergangszeit damit die unternehmen zeit haben, ihre produkte prüfen zu lassen. erst wenn die webseite z.B. eine anerkannte altersprüfung vollziehen würde, dürfte sie auch indizierte titel ab 18 anbieten (da derzeit kein verfahren wirklich anerkannt wird, auch nicht möglich. und das obwohl ebay und amazon vorraussetzen das man mindestens 18 ist)

zu 3:
amazon.com verschickt spiele ansich nur in die usa
bei ebay sollte man es lassen, da sowas nur über ne private absprache gehen würd, und diese dir dann natürlich nichts garantiert. da kann man nur hoffen. hat bei mir allerdings 2 mal geklappt... einmal allerdings gar nicht (30€ in den sand gesetzt)
bleiben dir eigendlich nur noch importhändler a la joysoft die allerdings immer einen aufschlag auf importtitel nehmen.

1.) UT2003 konnte indiziert werden, weil das neue Gesetz, welches UT2003 "gerettet" hätte, noch nicht in Kraft getreten war. Nachdem es in Kraft getreten ist, darf kein Spiel, das gekennzeichnet ist, indiziert werden - auch wenn es eine USK18-Kennzeichnung ist (letztendlich ist das Ab18-Symbol auch eine Kennzeichnung)

2.) Das neue Gesetz definiert die Handelsart nur als Versandhandel, wenn dabei ein Import-Spiel oder ein indiziertes Spiel einem Jugendlichen zugänglich gemacht wird - d.h. sobald sichergestellt ist, dass kein Jugendlicher mehr Kontakt zu diesen Spielen hat, wird der Versandhandel nicht mehr als Versandhandel definiert - auch wenn es rein logisch gesehen weiterhin Versandhandel ist. Das heißt, es ist zwar Versandhandel, wird aber nicht mehr als Versandhandel definiert. Und die Definition ist der rechtliche Kern der Sache - und solange ein Versandhandel nicht als Versandhandel definiert wird ist es legal (und es stimmt: Okaysoft hat das juristisch überprüfen lassen - und es gab grünes Licht für Okaysoft) - sogar mit indizierten Spielen.

Rampage 2
2003-11-12, 16:47:11
Original geschrieben von Tomi
Was suchste denn überhaupt für ein Spiel?

Ich suche die "Platinum Edition" von SoF1 welches in der US-Version mit 'ner schicken Klappbox kommt - die "Special Edition" ist vom Inhalt her zwar gleich, kommt aber in einer langweiligen DVD-Box und in der EV. Und ich akzeptiere bei SoF1 nur US-Versionen! Aber sowohl Okaysoft als auch Gameware haben nur noch die "Special Edition". Alcom *könnte* es besorgen, aber die akzeptieren nur per Kreditkarte - und ich habe keine (und meine Eltern würden mir bei dieser Sache nie im Leben helfen)!

Deswegen brauche ich unbedingt eure Hilfe: Ich suche einen Shop, der mir die "Platinum Edition" von SoF1 sicher und ohne Hindernisse besorgen kann. SoF2 habe ich bereits in der US-Version.

Asuka
2003-11-13, 23:44:33
Hab hier gerade einen weiteren Importhändler gefunden:
http://www.play-asia.com/?main=front
Das besondere bei dem ist, man kann per Überweisung auf ein deutsches Konto zahlen - also ideal für Leute ohne Kreditkarte!
http://www.play-asia.com/paOS-00-3-helppayment.html

Rampage 2
2003-11-14, 14:01:43
Thx @ asuka:

Aber als ich in die Suchfunktion "Soldier of Fortune" oder "Soldier of Fortune Platinum Edition" eingegeben habe, kam da nicht das gewünschte Ergebnis sondern ein ganzer Haufen Müll. Kannst du für mich mal die entsprechenden Artikel heraussuchen die für mich zutreffen? Das wäre sehr nett.

Asuka
2003-11-14, 17:57:22
Original geschrieben von Rampage 2
Thx @ asuka:

Aber als ich in die Suchfunktion "Soldier of Fortune" oder "Soldier of Fortune Platinum Edition" eingegeben habe, kam da nicht das gewünschte Ergebnis sondern ein ganzer Haufen Müll. Kannst du für mich mal die entsprechenden Artikel heraussuchen die für mich zutreffen? Das wäre sehr nett. Nach dem ganzen Begriff zu suchen ist sowieso generell eine schlechte Idee. Such einfach mal nur nach einem Teil. Ich hab mal eben kurz "fortune" eingegeben und schon was gefunden :D

DasToem
2003-11-14, 18:12:29
Play.com würde ich lassen. Sendungen von denen krallt sich der Zoll gerne mal. Ansonsten ist jedes EU-Land zollsicher.

Im übrigen Beschlagnahmt der Zoll nicht alle Sendungen, sondern schickt auch viele weiter. Bei dem hohen Aufkommen von Paketen nicht verwunderlich. (Die müssen ja schließlich auch irgendwo gelagert werden.)

PS: Importe sind für den (privaten) Käufer 100%ig legal.

Rampage 2
2003-11-14, 23:02:48
Original geschrieben von Asuka
Nach dem ganzen Begriff zu suchen ist sowieso generell eine schlechte Idee. Such einfach mal nur nach einem Teil. Ich hab mal eben kurz "fortune" eingegeben und schon was gefunden :D

Nichts zu machen - es gab nur einen Treffer: SoF für Dreamcast - toll:( !!! Ich will SoF Platinum Edition für PC. Aber danke für deine Hilfe.

@ Toem: Warum sollte der deutsche Zoll eine Sendung beschlagnahmen solange die Lieferung keinen verbotenen oder beschlagnahmten Inhalt (z.B. RtCW US) enthält?
Und der Versand von indizierten Spielen ist seit dem neuen Jugendschutzgesetz sogar legal, solange effektive Alterskontrollen seitens der Händler durchgeführt werden.

DasToem
2003-11-15, 00:01:23
Original geschrieben von Rampage 2
@ Toem: Warum sollte der deutsche Zoll eine Sendung beschlagnahmen solange die Lieferung keinen verbotenen oder beschlagnahmten Inhalt (z.B. RtCW US) enthält?
Und der Versand von indizierten Spielen ist seit dem neuen Jugendschutzgesetz sogar legal, solange effektive Alterskontrollen seitens der Händler durchgeführt werden.
Nein, der versand von ungeprüftem Medien ist nicht legal. Die Methode per Einschreiben (eigenhändig) entspricht nicht dem Begriff 'Versandhandel' im Sinne des Gesetztes.
Wenn du also solche DVDs, Spiele aus nicht EU-Raum (Play.com ist solch ein Fall) bestellst, kann es sein, dass der Zoll deine Waren beschlagnahmt.

Gast
2003-11-15, 00:26:20
hey leute,

ich kauf meine spiele meistens bei PC Fun in münchen.

http://www.pcfun.de/

alles was mit Import DVD zu tun hat gobt es bei SAZUMA

http://www.sazuma.com/


grüsse

Asuka
2003-11-15, 01:37:01
Original geschrieben von Gast
hey leute,

ich kauf meine spiele meistens bei PC Fun in münchen.

http://www.pcfun.de/
Mal schauen... ja, endlich ein Shop, der das US Dungeon Siege LoA hat :D Vorraussichtlich ab 17.11. und leider ohne Preis... mal sehen, hoffentlich haben die dann nicht irgend son Hammerpreis ;(

Rampage 2
2003-11-15, 13:18:52
Original geschrieben von DasToem Die Methode per Einschreiben (eigenhändig) entspricht nicht dem Begriff 'Versandhandel' im Sinne des Gesetztes.

Na also - also ist es doch legal. Denn wenn es im Sinne des Gesetzes nicht mehr als Versandhandel definiert wird (wie es in meinem Zitat von dir steht) - ist es zugelassen. Wenn es aber als Versandhandel definiert wird, dann ist es nicht mehr legal, da der Versandhandel mit Importgames/indizierten Spielen (welches auch vom Gesetz als Versandhandel definiert wird) für den Händler illegal ist.

Wenn es nicht so wäre, wie ich es hier schreibe (bzw. wenn es so wäre wie du es schreibst) dann dürfte z.B. Okaysoft gar keine Import-Games/indizierte Games verkaufen.

Abgesehen davon, woher sollte der Zoll wissen, welches Spiel indiziert ist und welches nicht?

Nehmen wir einfach mal an, deine Aussage wäre war:

Wie sähe es dann mit Importen aus der Scweiz (Switzerl*nd) aus? Würden die etwa auch beschlagnahmt werden??? (Das kann ja wohl nicht richtig sein, oder? - Schließlich enthält ja nicht jede Lieferung unzulässige Software)

DasToem
2003-11-15, 13:21:04
Händler im Ausland versenden niemals per Einschreiben (eigenhändig).

Rampage 2
2003-11-15, 13:31:37
Original geschrieben von DasToem
Händler im Ausland versenden niemals per Einschreiben (eigenhändig).

Einige schon (z.B. Gameware). Und ob die Händler das tun oder nicht kann der Zoll ja nicht wissen, oder?

Rampage 2
2003-11-15, 13:34:34
Original geschrieben von Rampage 2

Nehmen wir einfach mal an, deine Aussage wäre war:

Wie sähe es dann mit Importen aus der Scweiz (Switzerl*nd) aus? Switzerl*nd ist kein EU-Land. Würden die etwa auch beschlagnahmt werden??? (Das kann ja wohl nicht richtig sein, oder? - Schließlich enthält ja nicht jede Lieferung illegale Software)

Kannst du mir diese Frage auch beantworten?

Rampage 2
2003-11-15, 13:39:36
Original geschrieben von DasToem
Händler im Ausland versenden niemals per Einschreiben (eigenhändig).

Aber sie versenden meistens nur per Kreditkarte - und eine Kreditkarte haben nur Erwachsene - sozusagen ist das auch eine Art Alterskontrolle - und vom Postboten wird der Inhaber der Kreditkarte überprüft - das entspricht also dann voll und ganz einer eigenhändigen Lieferung.

DasToem
2003-11-15, 13:51:24
Original geschrieben von Rampage 2
Aber sie versenden meistens nur per Kreditkarte - und eine Kreditkarte haben nur Erwachsene - sozusagen ist das auch eine Art Alterskontrolle - und vom Postboten wird der Inhaber der Kreditkarte überprüft - das entspricht also dann voll und ganz einer eigenhändigen Lieferung.

Irrelevant.

Der Import von unbeprüften Medien ist illegal, IMO auch unabhängig von der Versandart.

Grinsekatze
2003-11-15, 13:57:45
Die Neuregelung des Jugendschutzes und die damit im Zusammenhang stehenen Änderungen bzgl. des Versandhandels beziehen sich nur auf Inlandslieferungen.
Der Import via Postweg (so steht das ausdrücklich im Gesetzestext) von indizierten, beschlagnahmten und seit dem 1. April auch nicht gekennzeichneten Spielen (also allen Importen) ist rechtlich eigentlich nicht zulässig.
Wenn sich der Zoll also dein Zeug krallt hast du Pech gehabt. Und ja, der Zoll hat Listen auf der indizierte und beschlagnahnmte Software verzeichnet ist.

DasToem
2003-11-15, 14:06:00
Original geschrieben von Grinsekatze
Die Neuregelung des Jugendschutzes und die damit im Zusammenhang stehenen Änderungen bzgl. des Versandhandels beziehen sich nur auf Inlandslieferungen.
Der Import via Postweg (so steht das ausdrücklich im Gesetzestext) von indizierten, beschlagnahmten und seit dem 1. April auch nicht gekennzeichneten Spielen (also allen Importen) ist rechtlich eigentlich nicht zulässig.
Wenn sich der Zoll also dein Zeug krallt hast du Pech gehabt. Und ja, der Zoll hat Listen auf der indizierte und beschlagnahnmte Software verzeichnet ist.

So isses. Wobei hier wohl Bewegung in die Sache kommt. Seit neustem scheint der Zoll das Alter des Empfängers zu ermitteln (per Ausweis) und stellt dann auch indizierte/ungeprüfte Medien zu. Jedenfalls hab ich davon schon oft auf dvd-inside.de gelesen.

Rampage 2
2003-11-15, 15:31:55
Original geschrieben von Grinsekatze
Die Neuregelung des Jugendschutzes und die damit im Zusammenhang stehenen Änderungen bzgl. des Versandhandels beziehen sich nur auf Inlandslieferungen.
Der Import via Postweg (so steht das ausdrücklich im Gesetzestext) von indizierten, beschlagnahmten und seit dem 1. April auch nicht gekennzeichneten Spielen (also allen Importen) ist rechtlich eigentlich nicht zulässig.
Wenn sich der Zoll also dein Zeug krallt hast du Pech gehabt. Und ja, der Zoll hat Listen auf der indizierte und beschlagnahnmte Software verzeichnet ist.

1.) Das kann doch nicht sein, wenn ein Gesetz Änderungen hat, dann überall - nicht nur im Inland (oder glaubst du, wenn ein Spiel indiziert ist, dann nur in Niedersachsen und nicht in ganz Deutschland? :D). Wenn im Inland der Versand von indizierten Medien aufgrund einer Gesetzesänderung legal ist (so wie Okaysoft es macht) dann muss es auch im Ausland legal sein - schließlich ist ja beides das selbe. Okaysoft hat dies alles rechtlich überprüfen lassen - und es hatte grünes Licht für Okaysoft gegeben. Wenn also Okaysoft indizierte Titel über Versandwege legal verkaufen kaufen kann, wieso darf der Rest der Welt (z.B. Amerika oder Österreich) das nicht!?

2.) Okay, nehmen wir an der Zoll hat meine Bestellung beschlagnahmt. Kann ich es dann beim Zoll abholen?

3.) Nehmen wir an ich will aus einem Nicht-EU-Land ein Import-Game oder ein indiziertes Spiel bestellen. Wie hoch stehen meine Chancen?

4.) Es ist unerlaubte Zensur, wenn ich als Erwachsener ein indiziertes Spiel bestelle und dieses dann vom Zoll beschlagnahmt wird. Schließlich ist Zensur laut Grundgesetz nur für den "Jugendschutz" erlaubt und nicht für Erwachsene. Mit indizierten Spielen meine ich natürlich auch nur solche, die auch wirklich "nur" indiziert aber nicht zusätzlich verboten (wie etwa RtCW US) sind.

Rampage 2
2003-11-15, 15:33:18
Original geschrieben von DasToem
So isses. Wobei hier wohl Bewegung in die Sache kommt. Seit neustem scheint der Zoll das Alter des Empfängers zu ermitteln (per Ausweis) und stellt dann auch indizierte/ungeprüfte Medien zu. Jedenfalls hab ich davon schon oft auf dvd-inside.de gelesen.

Das ist doch eine gute Nachricht für erwachsene Besteller, oder? (Hab' nämlich nicht verstanden, was genau du damit ausdrücken willst)

Grinsekatze
2003-11-15, 20:06:42
1.) Das kann doch nicht sein, wenn ein Gesetz Änderungen hat, dann überall - nicht nur im Inland (oder glaubst du, wenn ein Spiel indiziert ist, dann nur in Niedersachsen und nicht in ganz Deutschland? ).
Dieser Vergleich ist ja wohl total bescheuert...

Wenn im Inland der Versand von indizierten Medien aufgrund einer Gesetzesänderung legal ist (so wie Okaysoft es macht) dann muss es auch im Ausland legal sein - schließlich ist ja beides das selbe.
Ähh, ja genau...
Okaysoft hat dies alles rechtlich überprüfen lassen - und es hatte grünes Licht für Okaysoft gegeben. Wenn also Okaysoft indizierte Titel über Versandwege legal verkaufen kaufen kann, wieso darf der Rest der Welt (z.B. Amerika oder Österreich) das nicht!?
Die Gesetzesänderung bezieht sich nur und ausschließlich auf den Versandhandel im Inland. Der Import auf dem Postweg war und ist immer noch problematisch. So einfach ist das.
Glaubst du etwa Gameware oder ebworld interessieren sich dafür wie alt du bist? Wohl eher nicht...

2.) Okay, nehmen wir an der Zoll hat meine Bestellung beschlagnahmt. Kann ich es dann beim Zoll abholen?
Wenn der Zoll Deine Bestellung beschlagnahmt hat, kannst Du eigentlich nur Widerspruch einlegen und hoffen, dass Du Dein Geld zurückbekommst oder wenigtsens einen Teil der Ware.

3.) Nehmen wir an ich will aus einem Nicht-EU-Land ein Import-Game oder ein indiziertes Spiel bestellen. Wie hoch stehen meine Chancen?
Das meiste kommt schon ohne Probleme durch...Wenn allerdings Dein Paket Opfer einer Stichprobe wird siehts schlechter aus. Der Zoll drückt aber auch mal ein, zwei Augen zu.

4.) Es ist unerlaubte Zensur, wenn ich als Erwachsener ein indiziertes Spiel bestelle und dieses dann vom Zoll beschlagnahmt wird. Schließlich ist Zensur laut Grundgesetz nur für den "Jugendschutz" erlaubt und nicht für Erwachsene. Mit indizierten Spielen meine ich natürlich auch nur solche, die auch wirklich "nur" indiziert aber nicht zusätzlich verboten (wie etwa RtCW US) sind.
Jetzt hört doch mal mit Eurem Zensurgequassel auf, Ihr wisst doch garnicht was Zensur ist...

Das ist doch eine gute Nachricht für erwachsene Besteller, oder? (Hab' nämlich nicht verstanden, was genau du damit ausdrücken willst)
Für Erwachsene ja...

Rampage 2
2003-11-15, 21:11:52
Original geschrieben von Grinsekatze

1.)Wenn der Zoll Deine Bestellung beschlagnahmt hat, kannst Du eigentlich nur Widerspruch einlegen und hoffen, dass Du Dein Geld zurückbekommst oder wenigtsens einen Teil der Ware.


2.)Das meiste kommt schon ohne Probleme durch...Wenn allerdings Dein Paket Opfer einer Stichprobe wird siehts schlechter aus. Der Zoll drückt aber auch mal ein, zwei Augen zu.

3.)Für Erwachsene ja...


1.) Ich höre immer wieder, dass manche, die nicht-gekennzeichnete oder indizierte DVD's/Spiele bestellt haben, diese beim Zoll "abholen" konnten.

Was sagst du dazu? Ich höre solche Aussagen jedenfalls nicht selten.

2.) Ich will bei Alco*m.ch aus der Shweiz bestellen (Schwe*z ist kein EU-Land). Alc*om ist der einzige Händler in geographischer Nähe, der mir noch SoF1 in der US-Version und Unreal Gold (US) besorgen kann. Und es ist der einzige Händler mit dem man sich in Deutsch unterhalten kann:D - und mein Englisch ist nicht gerade überragend. Was meinst du, sollte ich tun? Ich persönlich sehe darin den einzigen Ausweg.

3.) Soll das heißen, dass der Zoll ein indiziertes Spiel durchgehen lässt, wenn der Zoll nachgewiesen hat, dass der Besteller ein Erwachsener ist? Das wäre nämlich toll - könnten doch glatt meine Eltern das Spiel für mich bestellen (leider würde die das nie im Leben machen:( )

Eine Frage: Was ist eigentlich mit "privat verschicken" gemeint? Das soll besonders zollsicher sein.

Am besten ist es doch, dann zu bestellen, wenn weltweit besonders viel gekauft/bestellt wird , oder? Dann müsste der Zoll noch weniger Stichproben durchführen, da es sonst zu Staus kommen könnte.

Grinsekatze
2003-11-16, 21:33:22
1.) Ich höre immer wieder, dass manche, die nicht-gekennzeichnete oder indizierte DVD's/Spiele bestellt haben, diese beim Zoll "abholen" konnten.

Deren Ware wurde aber nicht beschlagnahmt, sondern nur zur Verzollung beim Zollamt deponiert. Kommt vor, wenn ein Paket einen hohen Zollwert hat, der Zoll Dir nicht abnimmt, dass es einen geringen Zollwert hat oder es falsch oder garnicht gekennzeichent ist.
Wenn da jetzt nicht-gekennzeichnete oder indizierte DVD's/Spiele dann ist das eher Zufall bzw. dem Zoll egal.
2.) Ich will bei Alco*m.ch aus der Shweiz bestellen (Schwe*z ist kein EU-Land). Alc*om ist der einzige Händler in geographischer Nähe, der mir noch SoF1 in der US-Version und Unreal Gold (US) besorgen kann. Und es ist der einzige Händler mit dem man sich in Deutsch unterhalten kann - und mein Englisch ist nicht gerade überragend. Was meinst du, sollte ich tun? Ich persönlich sehe darin den einzigen Ausweg.
Probiers doch einfach aus... wozu tippst du eigentlich diese vielen Sternchen?
3.) Soll das heißen, dass der Zoll ein indiziertes Spiel durchgehen lässt, wenn der Zoll nachgewiesen hat, dass der Besteller ein Erwachsener ist? Das wäre nämlich toll - könnten doch glatt meine Eltern das Spiel für mich bestellen (leider würde die das nie im Leben machen )
Weiß ich nicht, wenn sie das bei jemandem gemacht haben, wirds wohl stimmmen.

Eine Frage: Was ist eigentlich mit "privat verschicken" gemeint? Das soll besonders zollsicher sein.
Am besten ist es doch, dann zu bestellen, wenn weltweit besonders viel gekauft/bestellt wird , oder? Dann müsste der Zoll noch weniger Stichproben durchführen, da es sonst zu Staus kommen könnte.
Pakete, die von einem privaten Absender kommen, werden vom Zoll meist nicht so intensiv überprüft, wie kommerzielle Sendungen. Da Privat Sendungen meist Geschenke sind, sind sie zum größten Teil von der EuSt befreit. Aber auch nur bis zu einem bestimten Wert (22 EUR). Wenn Du also Problemen mit dem Zoll aus dem Weg gehen willst, sollte das Paket klein sein, als Geschenk und mit einem geringen Wert deklariert sein und von einer Privatperson als Absender stammen.
Und ja, Weihnachten hat der Zoll vermutlich mehr zu tun.

Rampage 2
2003-11-16, 22:35:24
Original geschrieben von Grinsekatze


Pakete, die von einem privaten Absender kommen, werden vom Zoll meist nicht so intensiv überprüft, wie kommerzielle Sendungen. Da Privat Sendungen meist Geschenke sind, sind sie zum größten Teil von der EuSt befreit. Aber auch nur bis zu einem bestimten Wert (22 EUR). Wenn Du also Problemen mit dem Zoll aus dem Weg gehen willst, sollte das Paket klein sein, als Geschenk und mit einem geringen Wert deklariert sein und von einer Privatperson als Absender stammen.


1.)Also ich verstehe unter "privat", dass meine Bestellung nicht mit einer gewerblichen Lieferung (welche für mehrere Besteller ausgelegt ist) versendet wird sondern einer Lieferung, die nur für mich bestimmt ist.

2.) Privatperson als Absender. Soll das etwa heißen, dass z.B. ein in Amerika sesshafter Freund des Bestellers, das Spiel in Amerika kauft und ihm dann als Geschenk nach Deutschland versendet?

3.) Wie lange dauert es eigentlich bis ein Import aus Amerika hier in Deutschland ankommt.

DasToem
2003-11-17, 14:43:10
1. Nein
2. Ja
3. Abhängig vom Versender, Versandart (airmail, surfacemail) und dem Zoll.

Rampage 2
2003-11-17, 16:03:39
Original geschrieben von DasToem
3. Abhängig vom Versender, Versandart (airmail, surfacemail) und dem Zoll.

Toll! War das jetzt eine Antwort auf meine eigentliche Frage?

Kannst du nicht vielleicht schätzen, wie lange es dauern würde? 2 Wochen?

Rampage 2
2003-11-17, 17:26:37
Original geschrieben von DasToem
Play.com würde ich lassen. Sendungen von denen krallt sich der Zoll gerne mal. Ansonsten ist jedes EU-Land zollsicher.



Heißt das etwa, dass der deutsche Zoll im EU-Raum garnichts überprüft, sozusagen alle Lieferungen durchgehen lässt?

DasToem
2003-11-17, 17:30:09
Original geschrieben von Rampage 2
Heißt das etwa, dass der deutsche Zoll im EU-Raum garnichts überprüft, sozusagen alle Lieferungen durchgehen lässt.

Bis auf wirklich vereinzelte Stichproben. Die EU ist ein zollfreier Raum.

Hab schon mehrfach indiziertes Zeug und 131er in der EU bestellt, kam alles ohne Zollbehandlung an.

Rampage 2
2003-11-17, 17:33:31
Original geschrieben von DasToem
Bis auf wirklich vereinzelte Stichproben. Die EU ist ein zollfreier Raum.

Okay.

Gut, und woran merke ich, ob meine Bestellung beschlagnahmt wurde oder nicht? Schreibt der Zoll mir etwa eine Nachricht?

DasToem
2003-11-17, 17:45:58
Ja, aber das kann dauern. Anschließend geht dein Spiel/DVD/... zum Staatsanwalt.

Rampage 2
2003-11-17, 18:04:20
Original geschrieben von DasToem
Ja, aber das kann dauern. Anschließend geht das Spiel/DVD/... zum Staatsanwalt.

Und was macht der Staatsanwalt damit? Den jeweiligen Besteller strafverfolgen lassen und die Bestellung als "Beweismaterial" benutzen, oder wie?

Ich dachte, der Besteller kommt straffrei davon - hat mir nämlich bisher jeder erzählt.

DasToem
2003-11-17, 18:49:00
Original geschrieben von Rampage 2
Und was macht der Staatsanwalt damit? Den jeweiligen Besteller strafverfolgen lassen und die Bestellung als "Beweismaterial" benutzen, oder wie?

Ich dachte, der Besteller kommt straffrei davon - hat mir nämlich bisher jeder erzählt.

Isses auch. Scheint wohl das Standardverfahren zu sein. Befürchten musst du nix :).

Rampage 2
2003-11-18, 14:34:15
Original geschrieben von DasToem
Isses auch. Scheint wohl das Standardverfahren zu sein. Befürchten musst du nix :).

Moment mal! Wenn du mir sagst, dass der Besteller (z.B. ich) straffrei davonkommen wird, wieso geht die beschlagnahmte Ware denn dann an den Staatsanwalt??? Denn wenn ein Staatsanwalt in die Sache mit reinkommt, dann ist an der Sache sicherlich etwas strafbar - etwas anderes fällt mir für die Kombination "beschlagnahmte Ware + Staatsanwalt" nicht ein.

Bitte beruhige mich, indem du jetzt sagst, was der Staatsanwalt überhaupt mit der beschlagnahmten Ware macht.

Wenn du mir diese Frage beantwortest, dann weiß ich wirklich alles bescheid und kann mich entscheiden.

DasToem
2003-11-18, 14:45:04
Schau dich mal hier (http://www.film-freunde.de/include.php?path=forum/showcat.php&catid=5&PHPKITSID=53bb58145c097b5b22c0e28862dbf1cc) um, warum deine Ware zum Staatsanwalt geht, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall ist es straffrei.

Rampage 2
2003-11-18, 15:44:41
Original geschrieben von DasToem
Schau dich mal hier um, warum deine Ware zum Staatsanwalt geht, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall ist es straffrei.

Straffrei sagst du? Was bedeutet dann das hier:


Offenbar ist es für die Staatsanwaltschaft möglich, ein Ermittlungsverfahren gegen den jeweiligen Besteller zu machen.

Es sei höchstwahrscheinlich, dass die Ermittlung immer eingestellt wird - aber 100% sicher ist es nicht. Und ich will nichts riskieren. Also nach diesem Thread, den ich hier verlinkt, glaube ich sicher nicht das es absolut straffrei ist.

Dieses "normalerweise" ist für mich persönlich schon riskant genug.

DasToem
2003-11-18, 15:59:26
Ich hab bisher noch von keinem gehört, bei dem es zu einer Verhandlung kam. Nicht du machst dich strafbar, sondern der Händler.

Außerdem no Risk no Fun, oder?! :)

Edit:

Wenn dann schon richtig quoten

-keine Angst, es wird ein Ermittlungsverfahren gestartet, aber sofort wieder eingestellt
-Grund: die gehen davon aus das wir von Verboten, Indizierungen nichts wissen und nach geltenden recht ist das ganze nicht verboten
-Nachteil: deine Sendung bleibt einegozen

Rampage 2
2003-11-18, 17:43:33
Original geschrieben von DasToem
Ich hab bisher noch von keinem gehört, bei dem es zu einer Verhandlung kam. Nicht du machst dich strafbar, sondern der Händler.

Außerdem no Risk no Fun, oder?! :)

Edit:

Wenn dann schon richtig quoten

Ich glaube auch, dass der Händler derjenige ist, der sich strafbar macht - aber wieso sollte denn dann ein Ermittlungsverfahren gegen den Besteller eröffnet werden (auch wenn 99% der Verfahren sofort wieder eingestellt werden - so wie es in deinem Zitat stand) ???

Okay, nehmen wir an, das Verfahren würde nicht eingestellt werden - muß der Besteller mit einer Bestrafung/Verurteilung rechnen? Wie würde denn dann überhaupt die Anklage lauten?

DasToem
2003-11-18, 17:59:38
Kann ich dir leider nicht beantworten. Bin kein Jurist. Vielleicht treibt sich ja jemand hier im Board rum, der sich damit genauer auskennt.

Rampage 2
2003-11-18, 18:41:39
Original geschrieben von DasToem
Kann ich dir leider nicht beantworten. Bin kein Jurist. Vielleicht treibt sich ja jemand hier im Board rum, der sich damit genauer auskennt.

In dem Forum, den ich verlinkt habe, stand, dass eine Ermittlung bei sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder eingestellt wird. Das heißt eine Fortführung einer Ermittlung gegen einen Besteller wäre nicht absolut unmöglich. Ist es vielleicht so, dass eine Ermittlung nur dann fortgesetzt wird, wenn der Besteller sich verbotene Spiele wie z.B RtCW US oder besonders gewalttätige Filme wie etwa Braindead bestellt hat und dass bei "nur" indizierten und/oder nicht gekennzeichneten Spielen/Filmen die Ermittlung sofort wieder eingestellt wird?

Ich will mir SoF1 in der ungeschnittenen US-Version kaufen. SoF1 ist extrem brut*l. Würde ich mich in dem Fall strafbar machen?

DasToem
2003-11-18, 19:17:06
Also bei RTCW wäre ich sehr viel vorsichtiger als bei 131ern, da dabei der Besitz uU schon strafbar ist.

Rampage 2
2003-11-18, 19:51:22
Erst mal will ich anmerken, dass ich unter 18 Jahre alt bin (bin grad 17 geworden). D.h. wenn ich aus dem Ausland ein indiziertes Spiel bestellen würde, dann müsste ich straffrei davonkommen, da ich noch nicht volljährig bin. Meine Eltern könnten sich in einem solchen Fall auch nicht strafbar machen, da ich das indizierte Spiel bestellt hätte und nicht meine Eltern - und weil meine Eltern gar nicht wüssten, dass ich ein indiziertes Spiel aus dem Ausland hätte.

Ist diese Formulierung so richtig?
Es ist doch so, dass für derartige Gesetze nur Volljährige zur Verantwortung gezogen werden können, oder?

Und ich habe da noch eine Frage:

Der Zoll macht ja ab und zu Stichproben bei einer Lieferung. Normalerweise werden die Waren der Besteller in Postpaketen geliefert. Ist es jetzt so, dass der Zoll bei einer nur ein paar Pakete öffnet oder ALLE Pakete durchsucht werden.
Und nehmen wir an, der Besteller hätte sich zwei oder mehr Waren bestellt - diese werden doch ALLE in ein EINZIGES Paket verpackt, oder? Oder werden sie alle SEPERAT in einzelne mehrere Pakete verpackt?

Dritte Frage:

Die Member im Forum das ich verlinkt habe, sagten, dass die gegen die Besteller nur deswegen nicht ermittelt wird, weil die Behörden davon ausgehen, dass die Besteller nicht wissen welches Spiel/Film indiziert/beschlagnahmt/nichtgekennzeichnet ist und welcehes nicht.
Aber ich weiß, das SoF1 indiz*ert ist - und ich habs in mehreren meiner Postings und Antworten auch geschrieben. Müsste mich die St*atsanw*ltsch*ft troztdem so behandeln, als wüsste ich nicht, dass es indiziert ist?

Vierte Frage:

SoF1 ist "nur" indiziert. Es ist trotzdem extrem brut*l. Müsste man das Spiel aber trotzdem erst beschlagnahmen, damit man die Verbotsmaßnahmen des 131'ers in Kraft setzen zu können?