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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umtauschrecht Hardware


Franklin
2003-11-16, 20:10:56
Am Samstag habe ich feststellen müssen, das bei uns ein Hardwarehändler seine Pforten offen hat, der bestimmte Artikel vom Umtausch ausschliesst.
Prozessoren und Halbleiter (RAM) tauscht er nicht um, er hat auch ein Schild im Laden hängen, wo das drauf steht.
Darf der das überhaupt?
Das er keine durchgebrannten CPU´s und zerbrochene RAM-Riegel nimmt ist mir klar, aber was ist wenn ich wirklich ein defektes Teil erwische. Soll ja auch vorkommen.

GUNDAM
2003-11-16, 20:40:04
Händler sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet Prozessoren und RAM umzutauschen. Aber es gibt viele Händler die CPUs und RAM unter bestimmten umständen aber trotzdem umtauschen. Das der Hardware Händler, der bei dir ist keine CPUs und RAM Dimms umtauscht, ist ein zeichen dafür das er nicht sonderlich kulant ist.

Stone2001
2003-11-16, 21:35:15
Original geschrieben von Jean-Luc Picard
Händler sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet Prozessoren und RAM umzutauschen. Aber es gibt viele Händler die CPUs und RAM unter bestimmten umständen aber trotzdem umtauschen. Das der Hardware Händler, der bei dir ist keine CPUs und RAM Dimms umtauscht, ist ein zeichen dafür das er nicht sonderlich kulant ist.
hmm, warum müssen Händler CPU und RAM nicht umtauschen? Ich dachte bisher immer, das Händler auf Neuware 2 Jahre Gewährleistung geben müssen und demzufolge auch eine (z.B. schon bei der Auslieferung) Defekte CPU umtauschen müssen.

GUNDAM
2003-11-16, 21:42:18
Original geschrieben von Stone2001
hmm, warum müssen Händler CPU und RAM nicht umtauschen? Ich dachte bisher immer, das Händler auf Neuware 2 Jahre Gewährleistung geben müssen und demzufolge auch eine (z.B. schon bei der Auslieferung) Defekte CPU umtauschen müssen.

Defekt Ware muss natürlich umgetauscht werden (Ausgenommen natürlich bei selbstverschulden;)). Aber wenn man etwas umtauschen will nur weil etwas einem nach dem kauf doch nicht zusagt macht das nicht jeder Händler und ist auch nicht dazu verpflichtet. Aber manche Händler tauschen selbst bei nichtgefallen der CPU oder RAM um, sofern es innerhalb von 14 Tagen nach dem kauf getan wird.

sun-man
2003-11-16, 22:04:38
Hi,
ich denke mal das gerade beim Prozessor das "Ich-brat-mir-nen-AMD" Spiel gute Arbeit geleistet hat, denn ich behaupte mal das ein defekter AMD seltener als ein abgefackelter ist....von Intel mal ganz zu schweigen (ohne daraus nen Flame zu machen).

MFG

Stone2001
2003-11-16, 22:13:21
Original geschrieben von Jean-Luc Picard
Defekt Ware muss natürlich umgetauscht werden (Ausgenommen natürlich bei selbstverschulden;)). Aber wenn man etwas umtauschen will nur weil etwas einem nach dem kauf doch nicht zusagt macht das nicht jeder Händler und ist auch nicht dazu verpflichtet. Aber manche Händler tauschen selbst bei nichtgefallen der CPU oder RAM um, sofern es innerhalb von 14 Tagen nach dem kauf getan wird.
Aha, jetzt wirds klar, wie es gemeint ist!

Franklin
2003-11-17, 04:37:36
Also ich wollte Samsung RAM haben, der war aber nicht vorrätig, nun fragte ich wie es ist, wenn ich Infinion nehme, ob sie dann umtaúschen würden falls es Kompatibilitätsprobleme gibt.
Daraufhin zeigte er mir das Schild.

Damals hatte ich auch schonmal einen defekten SD-RAM.

Deswegen kann ich nicht begreifen das gesamte Risiko beum Käufer liegen soll.
@Jean-Luc Picard: Dann sollte ich also auf Samsung bestehen, und wenn er kaputt ist, muss er getauscht werden, oder wie habe ich das zu verstehen?

Tomi
2003-11-17, 09:46:53
Hier muss man unterscheiden zwischen Umtausch weil CPU oder RAM z.B. mit dem Board inkompatibel ist oder Umtausch wenn CPU oder RAM defekt ist. Bei ersterem ist das sein gutes Recht das zu verweigern, schließlich kann man dem Käufer zumuten vorher z.B. beim Mainboardhersteller zu gucken, ob das RAM oder die CPU mit dem Board kompatibel ist. Durchzutauschen bis man das Richtige findet kann nicht die Lösung sein. In Sachen Defekt ist er jedoch 2 Jahre an seine Händlergarantie gebunden, die kann er auch durch AGB's nicht ausschließen denn die wären schlicht unwirksam. Geht der RAM nach 2 Wochen im normalen Alltagsbetrieb putt muss er Ersatz liefern.

GUNDAM
2003-11-17, 13:29:28
Original geschrieben von Franklin
@Jean-Luc Picard: Dann sollte ich also auf Samsung bestehen, und wenn er kaputt ist, muss er getauscht werden, oder wie habe ich das zu verstehen?

Du solltest besser Samsung RAM nehmen, da der qualitativ Hochwertiger ist als Infineon RAM. Mit Infineon hatte ich bisher immer so ein paar Probleme, mit Samsung hingegen noch nicht.

Franklin
2003-11-17, 16:28:54
Achso, danke Leute, jetzt habe ich das verstanden!

Werde warten bis ich Samsung bekomme.

Sollte der wiedererwartend defekt sein, kann ich ihn tauschen gegen einen neuen.

Habe schon nicht mehr an die Marktwirtschaft geglaubt!:D

Lord Wotan
2003-11-17, 16:54:53
Original geschrieben von Jean-Luc Picard
Händler sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet Prozessoren und RAM umzutauschen. Aber es gibt viele Händler die CPUs und RAM unter bestimmten umständen aber trotzdem umtauschen. Das der Hardware Händler, der bei dir ist keine CPUs und RAM Dimms umtauscht, ist ein zeichen dafür das er nicht sonderlich kulant ist.

Nach den neuen Verbraucherschutzgesetzt muss er Umtauschen. Da hat jeder Verbrauer einen Rechtsanspruch. Ich kann CPU und Speicher innnerhalb von 14 Tage zurückgeben und er muss es zurüch mehnen. Wenn er das nicht tum einfach zum Verbrauerschutz gehen und über einen Rechtsamwalt die Sache klären lassen.

Bei defekt muss er sowieso um tauschen. Es kommt aber auch inner mal wieder vor das z.B. ein bestimmter Speicher in den Board nicht läuft. Auch in den Fall muss er tauschen oder Geld zurüch geben.

bleipumpe
2003-11-17, 17:07:53
Original geschrieben von Lord Wotan
Nach den neuen Verbraucherschutzgesetzt muss er Umtauschen. Da hat jeder Verbrauer einen Rechtsanspruch. Ich kann CPU und Speicher innnerhalb von 14 Tage zurückgeben und er muss es zurüch mehnen. Wenn er das nicht tum einfach zum Verbrauerschutz gehen und über einen Rechtsamwalt die Sache klären lassen.

Das mit den 14 Tagen gilt nur im Rahmen des FAG (=FernAbgabeGesetze), aber nicht im Laden um die Ecke! Manche Händler machen es aus Kulanz, mit Sicherheit aber nicht auf Grundlage dieses Gesetzes. Da kann auch ein Anwalt nicht dran rütteln. Im übrigen gilt dies auch nur für unbenutzte Ware in gutem Zustand, ansonsten kann der Händler den Umtausch verweigern. Ist alles in der (aktuellen?) Stiftung-Warentest nachzulesen.

cu b.

Lord Wotan
2003-11-17, 17:10:34
Original geschrieben von bleipumpe
Das mit den 14 Tagen gilt nur im Rahmen des FAG (=FernAbgabeGesetze), aber nicht im Laden um die Ecke! Manche Händler machen es aus Kulanz, mit Sicherheit aber nicht auf Grundlage dieses Gesetzes. Da kann auch ein Anwalt nicht dran rütteln. Im übrigen gilt dies auch nur für unbenutzte Ware in gutem Zustand, ansonsten kann der Händler den Umtausch verweigern. Ist alles in der (aktuellen?) Stiftung-Warentest nachzulesen.

cu b.

Aber nicht wenn der neue Speicher nicht auf den Board läuft. Das ist ein mangel der zum umtausch berechtigt.

bleipumpe
2003-11-17, 17:16:23
Original geschrieben von Lord Wotan
Aber nicht wenn der neue Speicher nicht auf den Board läuft. Das ist ein mangel der zum umtausch berechtigt.

Da hast du natürlich vollkommen Recht. Da gibt es zwar noch die Nachbesserungsmöglichkeit seitens des Händlers, wenn man aber genau diesen Hersteller möchte -> Geld zurück.

cu b.