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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe! Bestellung von indizierten PC-Games aus dem Ausland straffrei oder nicht?


Rampage 2
2003-11-19, 16:39:59
Hallo Leute,

Ich brauche dringend euren Rat!

Ich will mir SoF1 Platinum Edition in der US-Version aus einem Online-Shop aus der Schweiz bestellen. Allerdings muss ich mir absolut sicher sein, dass ich mich 100% nicht strafbar mache. Soweit ich weiß, werden nichtgekennzeichnete/indizierte/beschlagnahmte/verbotene PC-Spiele/Filme vom deutschen Zoll beschlagnahmt, sollten sie bei einer Stichprobe entdeckt werden.
Okay, das ist ja nicht ganz so schlimm.
Dann bekommt der Besteller, so wie es in den Foren von film-freunde.de steht, eine Nachricht vom deutschen Zoll, mit der Information, dass seine Bestellung beschlagnahmt wurde. Anschließend würde die Bestellung, so einige Member von film-freunde.de, als "Beweismaterial" (gegen den Händler oder auch gegen den Besteller?) gesichert und an die St*atsanw*ltsch*ft weitergeleitet.
Und genau hier beginnt das Problem.
Diese eröffnet nämlich ein Ermittlungsverfahren gegen den jeweiligen Besteller - und diese wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder eingestellt. Aber 100% sicher ist das nicht. Deswegen frage ich hier.

Außerdem will ich anmerken, dass ich unter 18 Jahre alt bin (bin 17) - allein deswegen müsste ich straffrei davonkommen, wenn ich mir indizierte Spiele aus dem Ausland bestellen würde, oder?

Macht der Besteller sich auch strafbar? (Ich persönlich sehe nämlich keinen Grund, warum es sonst an die St*atsanw*ltsch*ft gehen sollte)

Bisher haben mir alle Member, sowohl hier im 3DC- als auch im PC-Games-Forum gesagt, dass der private Besteller sich nicht strafbar macht - nur der Händler würde sich strafbar machen. Aber nachdem ich das hier gelesen habe, zweifle ich daran, ob ein Besteller straffrei davonkommt, wenn er sich ein indiziertes Spiel aus dem Ausland bestellt:

http://www.film-freunde.de/include.php?path=forum/showthread.php&threadid=159&PHPKITSID=5f7306e20b3f9814ddf432fcc63bee79

Noch eine Frage: Wenn ich mir ein indiziertes Spiel aus dem Ausland bestellen würde, dann wäre es immer noch der Händler, der das Spiel nach Deutschland importiert hätte, oder? (Schließlich hätte ich das Spiel nur bestellt und nicht importiert)

Würde ich mich nun strafbar machen oder nicht, wenn ich ein indiziertes Spiel bestellen würde?

Lost Prophet
2003-11-20, 03:18:12
ganz einfach: lass es deine eltern oder einen freund ueber 18 bestellen

cya axel

ps. wobei ich glaube dass du auch so keinen stress bekommen solltest

Leonidas
2003-11-20, 05:25:38
Indizierte Spiele sind nicht verbotene Spiele, das ist ein meilenweiter Unterschied.

4Fighting
2003-11-20, 08:40:24
Wenn du dir jetzt z.b. Wolfenstein 3d kaufen würdest (US-Version) dann würdest du dich strafbar machen,weil es wegen den Zeichen etc in Deutschland verboten/beschlagnahmt ist

Indizierte Spiele sind ja nur die,die wegen zb zu hohem Gewaltgrad der Jugend vorenthalten werden sollen.Der Staat will "uns" ja nur schützen :D

Indizierte Spiele kann jeder Erwachsene kaufen.Also is das kein problem.Jedoch solltest du zwischen indiziert und beschlagnahmt unterscheiden ;)

Exxtreme
2003-11-20, 10:17:43
Original geschrieben von 4Fighting
Wenn du dir jetzt z.b. Wolfenstein 3d kaufen würdest (US-Version) dann würdest du dich strafbar machen,weil es wegen den Zeichen etc in Deutschland verboten/beschlagnahmt ist
Nein, der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist nicht verboten in Deutschland. Verboten ist nur der Verkauf.

4Fighting
2003-11-20, 10:28:46
Import von indizierten /beschlagnahmten Filmen

In der Broschüre "Jugendschutzgesetze", veröffentlicht von Ministerium, heißt es: "Nicht erlaubt ist es, indizierte Medien im Versandhandel zu importieren." Damit wird klar, daß man keine Chance hat, indizierte Medien aus dem Ausland zu bestellen. Der Zoll wird diese Datenträger sicherlich einbehalten. Für beschlagnahmte Filme gilt das selbe


:grübel:

Exxtreme
2003-11-20, 10:46:30
Original geschrieben von 4Fighting
Import von indizierten /beschlagnahmten Filmen

In der Broschüre "Jugendschutzgesetze", veröffentlicht von Ministerium, heißt es: "Nicht erlaubt ist es, indizierte Medien im Versandhandel zu importieren." Damit wird klar, daß man keine Chance hat, indizierte Medien aus dem Ausland zu bestellen. Der Zoll wird diese Datenträger sicherlich einbehalten. Für beschlagnahmte Filme gilt das selbe


:grübel:
Hmm danke für die Info. Das wusste ich nämlich gar nicht.

Tomi
2003-11-20, 10:53:53
Problem bei der Schweizer Bestellung wird sein, dass als Absender ein Spieleshop auftaucht und sowas ist natürlich ein "grüner Elefant" für den Zoll. Besser wäre Privatpäckchen wo man auf den Zollaufkleber noch irgendwelchen Unsinn bzgl. des Inhaltes draufschreibt.

Rampage 2
2003-11-20, 12:12:17
Original geschrieben von Leonidas
Indizierte Spiele sind nicht verbotene Spiele, das ist ein meilenweiter Unterschied.

Es geht nicht darum, dass indizierte Spiele verboten sind, es geht darum, dass es illegal ist, sich indizierte Spiele per Versandhandel aus dem Ausland zu bestellen - Versandhandel mit indizierten Spielen ist verboten (im Inland allerdings dürfen Händler wie Okaysoft Versandhandel mit solchen Spielen betreiben, da sie entsprechende Alterskontrollen installiert haben und unter deutscher Gerichtsbarkeit stehen - d.h. sie können für Verstoße bestraft werden (im Gegensatz zu ausländischen Händlern - diese müssten daher keine Alterskontrollen durchführen weil deutsche Gesetze aufgrund der fehlenden Gerichtsbarkeit keine Abschreckung auf sie haben) ) - und sollten bei einer Lieferung indizierte Spiele entdeckt werden, dann werden die beschlagnahmt und als "Beweismittel" gesichert und laut film-freunde.de wird sowohl gegen den Händler als auch gegen den Besteller wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet, aber in 99% der Fälle (bis jetzt sind es 100%) wegen Geringfügigkeit eingestellt. Und genau das ist das Problem: Man kann sich nicht sicher sein, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht.

D.h. dieses "sicher sein" zählt für mich sehr viel. Ich muss mir nämlich absolut sicher sein.

Am besten ich stelle auch mal die Frage etwas anders:

Muss ich mit einem Ermittlungsverfahren rechnen, wenn der Zoll meine indizierte Bestellung beschlagnahmt (die beschlagnahmte Ware wird nämlich an einen Staatsanwalt weitergeleitet)?

HIMOZ
2003-11-20, 12:47:01
Keine Ahnung, aber wie wärs wenn ich mir das Spiel in Österreich kaufe und dann dir privat weiterverkaufe?

LOCHFRASS
2003-11-20, 14:15:27
Original geschrieben von HIMOZ
Keine Ahnung, aber wie wärs wenn ich mir das Spiel in Österreich kaufe und dann dir privat weiterverkaufe?

Da es keine Zollkontrollen innerhalb der EU gibt, wäre das kein Problem :D

Rampage 2
2003-11-20, 15:30:37
Original geschrieben von HIMOZ
Keine Ahnung, aber wie wärs wenn ich mir das Spiel in Österreich kaufe und dann dir privat weiterverkaufe?

Hm, da bin ich mir ein wenig unsicher, da ich keine Ahnung von habe wie man solche Geschäfte macht.

Ich glaube nicht, dass ich das machen werde, aber erzähl mir erstmal wie das abläuft (Ebay?)

Außerdem würde ich mich auch in dem Falle strafbar machen, da ich dein Angebot angenommen hätte - somit ein indiziertes Spiel importiert hätte.

Rampage 2
2003-11-20, 15:37:46
Original geschrieben von 4Fighting
Import von indizierten /beschlagnahmten Filmen

In der Broschüre "Jugendschutzgesetze", veröffentlicht von Ministerium, heißt es: "Nicht erlaubt ist es, indizierte Medien im Versandhandel zu importieren." Damit wird klar, daß man keine Chance hat, indizierte Medien aus dem Ausland zu bestellen. Der Zoll wird diese Datenträger sicherlich einbehalten. Für beschlagnahmte Filme gilt das selbe


:grübel:


Genau das ist es, was ich meine. Indizierte Spiele werden vom deutschen Zoll beschlagnahmt - das ist ja nicht ganz so schlimm.
Schlimm wird es wenn man deswegen Rüffel von der Sta*tsanw*ltschaft bekommt.

Und genau das ist, der derzeit einzige Grund, warum ich noch zögere.

DerGute
2003-11-20, 16:56:14
Original geschrieben von Rampage 2
Ich glaube nicht, dass ich das machen werde, aber erzähl mir erstmal wie das abläuft (Ebay?)


über ebay sicherlich nicht, da über ebay keine indizierten spiele gehandelt werden dürfen

Rampage 2
2003-11-20, 20:48:13
Original geschrieben von DerGute
über ebay sicherlich nicht, da über ebay keine indizierten spiele gehandelt werden dürfen

Über ebay.ch schon - das ist ja eine ausländische Ebay-Seite, wo deutsche Jugendschutzgesetze nicht beachtet werden müssen. Oder ist das nicht so?

DasToem
2003-11-20, 21:08:18
Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst, dann bestell SOF bei xjuggler.de. Leider sind die Versandkosten dort relativ hoch, da per Einschreiben (eigenhändig) versand werden muss.
Die Alterszertifizierung läuft per ü18 ab, wenn du keinen Passportfaker benutzen willst, tuts vielleicht auch der Ausweis von Mutti :D

Wenn du im Ausland bestellen solltest (nicht EU), achte darauf dass du unter 22€ (inkl. Versand) bleibst, sonst gibts noch ordentlich Zollmärchensteuer drauf.