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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ


RaumKraehe
2003-11-23, 10:40:07
Bekanntlich bezahlt mann ja GEZ schon, wenn mann einen Empfanger im Schrank/Keller zu leigen hat der nicht ageschlossen ist.

Wie ist das denn aber wenn ich keine Empfänger habe und mein Radio-Programm über das Internet empfange .. und ich meine damit nicht irgend welche I-Radio Programme sonder öffentlich recht. Rundfunk. Einige Sender bieten ja nen Stream ihres Programms ..

Lokadamus
2003-11-23, 11:46:02
mmm...

Bsiher darf auf den PC keine Gebühr erhoben werden, bei Heise stand aber mal eine Meldung, das ab 2005? die GEZ sowas einführen will ... das ist alles, was ich darüber gehört habe ...

AHF
2003-11-24, 01:23:26
es stand geschrieben: bis ende 2004 wird nichts dergleichen erhoben. dann sehen wir weiter.

falls die das tatsächlich machen sollten, gründe ich meine eigene terrororganisation und lege diesen scheiß-laden in schutt und asche! hail and kill!

LOCHFRASS
2003-11-24, 01:29:26
Original geschrieben von Awesome
falls die das tatsächlich machen sollten, gründe ich meine eigene terrororganisation und lege diesen scheiß-laden in schutt und asche! hail and kill!

Da bist du nicht alleine... =)

DaShiva
2003-11-24, 01:33:40
Original geschrieben von Awesome
falls die das tatsächlich machen sollten, gründe ich meine eigene terrororganisation und lege diesen scheiß-laden in schutt und asche! hail and kill!

Gib mir Bescheid, wenns soweit sein sollte... ;D

mfg

mapel110
2003-11-24, 02:44:26
was geht denn hier ab? die GEZtapo ;D

ihr wisst ja, dass terroristische vereinigungen hier nicht gedultet werden. also raus mit den GEZ-beamten :D

Franklin
2003-11-24, 07:05:00
Eigentlich deckt der Satz: "Wer Geräte zum Empfang bereithält............"
doch schon alles ab, der PC ist ein Gerät zum Empfang, welche Art ist ja nicht eingegrenzt.
Ist alles wieder Auslegungssache.
Achja, ich bin kein GEZ-Freund!:D

Quasar
2003-11-28, 04:03:34
Aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag:

§ 5a Rundfunkwiedergabe aus dem Internet
Bis zum 31. Dezember 2004 sind für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich
über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, Gebühren nicht zu entrichten.

Zu finden etwas versteckt unter www.GEZ.de
http://www.gez.de/ungezwungen/artikel4_01.html

Noch seid ihr also sicher, aber danach gibt es schon die rechtliche Grundlage, euch ans Portemonnaie zu gehen:

§ 1 Rundfunkempfangsgeräte, Rundfunkteilnehmer
(1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle bilden.

(2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.


§2 schränkt das m.E. allerdings stark ein. "ohne besonderen technischen Aufwand" schließt IMO eine Internetverbindung aus. PCs ohne NIC oder MODEM bzw. ISDN-Karte könnten sicher bleiben, wenn allerdings eine I-Net Verbindung eh besteht, gez (geht's) ans Geld.

Mark3Dfx
2003-11-28, 16:27:44
[leicht OT]
http://www.gez.de/jobs/wir.html#Unsere%20Mitarbeiter/innen

"Unsere Aufgaben

Zu den Kernaufgaben der GEZ gehören u.a. das
- Abwickeln des Zahlungsverkehrs
- Betreuen der Rundfunkteilnehmer
- Beitreiben rückständiger Forderungen

und jetzt Achtung der Ironieknaller:
- Gewinnen neuer Rundfunkteilnehmer ;D
[/leicht OT]

http://www.gez.de/ungezwungen/privathaushalt_03.html#internet_pc

"Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist."