HiddenGhost
2003-11-29, 23:03:41
Ich brauche dringend den Rat eine Anwalts bezüglich des Arbeitsrechts (D).
Ich arbeite derzeit in einem Kiosk als Aushilfe am Sonntag und Teils auf freiwilliger Basis an Feierttagen. Ich habe bereits mehr als 400 Stunden in diesem Jahr gearbeitet -> Arbeitszeitgesetz als Regelung?
Ich unterschreibe jeden Monat einen Vertrag mit schwammigem Inhalt, der keine genauen Regelungen zur Anwendung der Gesezte enthält. Kurz, knapp und schwammig zusammengefasst.
Da dem Unternehmen nach zahlreichen Kündigungen und fehlenden Neueinstellungen Personal fehlt, will man mich jetzt dazu zwingen, ohne Feiertagszuschlag, am 1. und 2. Weihnachtstag im Laden zu stehen. Ist das rechtens?
Die defenieren Aushilfe als Arbeitskraft auf Abruf, heißt das, dass ich auch an Feiertagen einspringen muss, zumal die nach dem Arbeitszeitgesetz zwingende Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Betriebes nicht gegeben ist (keine verderblichen Waren, keine Geldgeschäfte, etc.)
Ich arbeite derzeit in einem Kiosk als Aushilfe am Sonntag und Teils auf freiwilliger Basis an Feierttagen. Ich habe bereits mehr als 400 Stunden in diesem Jahr gearbeitet -> Arbeitszeitgesetz als Regelung?
Ich unterschreibe jeden Monat einen Vertrag mit schwammigem Inhalt, der keine genauen Regelungen zur Anwendung der Gesezte enthält. Kurz, knapp und schwammig zusammengefasst.
Da dem Unternehmen nach zahlreichen Kündigungen und fehlenden Neueinstellungen Personal fehlt, will man mich jetzt dazu zwingen, ohne Feiertagszuschlag, am 1. und 2. Weihnachtstag im Laden zu stehen. Ist das rechtens?
Die defenieren Aushilfe als Arbeitskraft auf Abruf, heißt das, dass ich auch an Feiertagen einspringen muss, zumal die nach dem Arbeitszeitgesetz zwingende Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Betriebes nicht gegeben ist (keine verderblichen Waren, keine Geldgeschäfte, etc.)