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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Thema : NS Symbolik


Lethargica
2003-11-30, 22:26:22
OK, soweit ich das mitbekommen habe, gilt hier in Deutschland die Devise : Im geschichtlichem Zusammenhang erlaubt, ansonsten verboten.

Soweit so - schlecht.

Ist es mir nach deutschen Recht erlaubt eine Sammlung von Mitilärauszeichnungen (in welchen nunmal auch NS Symbole zu finden sind Bsp. Hakenkreuz im Ritterkreuz) zu besitzen ?

ethrandil
2003-11-30, 22:31:57
Ja, Kunst darf alles.

Allerdings darfst du deine Sammlng nicht zu Propagandazwecken benutzen, und ich weiß nicht wie öffentlich du sie zeigen darfst ;-)

Eth

Delmond
2003-12-01, 02:34:27
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Das sagt das StGB dazu. Vor allem der letzte Absatz erscheint mir da wichtig, da er, angenommen es wäre strafrechtlich relevant, dem Bürger doch wieder einige Freiheiten einräumt. Nach meinem Empfinden würde ich sagen, wenn du die Orden nur sammelst und dir nicht anheftest um damit im "Landser" zu posieren bist du auf der sicheren Seite. ;)

Historisch gesehen sind solche Orden nach '45 allerdings von den Alliierten strikt verboten worden. Es gab dann aber auch genug Witzbolde die das Hakenkreuz herausgefeilt haben und ihr Ritterkreuz mit Eichenlaub dann auch weiterhin in der Öffentlichkeit tragen durften.


Ja, Kunst darf alles.

Aber ist denn Sammeln Kunst? Ich würde sagen, nein.


Hoppla, habe ich doch glatt den Zusatz, nämlich § 86a, vergessen, der wie folgt lautet:

§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Die Frage ist eben wie man "vorrätig hält" interpretiert. Da müsste man wirklich mal nach einem Präzedenzfall suchen um 100%ige Gewissheit zu bekommen.

edit1: Rechtschreibung.

edit2: §86a eingefügt

-|NKA|- Bibo1
2003-12-01, 02:52:59
Braucht man da nicht eine Genehmigung für? Frag doch mal bei der Gemeinde oder der polizei nach. Ich meine man kann so eine Berechtigung dafür bekommen, die voraussetzungen weiß ich allerdings auch nicht.
Gruß
Bibo1

Franklin
2003-12-01, 05:55:16
Solange man von jedem Teil nur ein Stück besitzt , geht es immer als Sammlerstück durch. Prekär würde es vielleicht werden sollte er 30 Stück zu Hause liegen haben.
Briefmarken haben ja auch das Hakenkreut zum Teil drauf und werden gesammelt, Marken hat man ja auch mal doppelt und trotzdem wird einHändler nicht verhaftet.:D
Also ganz so gefährlich ist das alles nicht, man sollte in der Öffentlichkeit halt nur sehr sensibel damit umgehen.

{655321}-Hades
2003-12-01, 08:42:34
Original geschrieben von J0hN|Cl4rK
OK, soweit ich das mitbekommen habe, gilt hier in Deutschland die Devise : Im geschichtlichem Zusammenhang erlaubt, ansonsten verboten.

Soweit so - schlecht.

Ist es mir nach deutschen Recht erlaubt eine Sammlung von Mitilärauszeichnungen (in welchen nunmal auch NS Symbole zu finden sind Bsp. Hakenkreuz im Ritterkreuz) zu besitzen ?

Du darfst sie nur nicht öffentlich ausstellen ohne Genehmmigung. Das ist auch der Grund warum diese Auszeichnungen in Militaria-Läden oder auf Flohmärkten immer mit dem Hakenkreuz nach unten ausgelegt werden.

SOlltest allerdings nicht auf die Idee kommen das Teil zu deinem üblichen Outfit zu tragen ;)

Fazit: kauf dir so viele Orden wie du willst, nur laufe nicht angesteckt damit rum und biete sie nicht öffentlich zum Kauf an.

Hansolo
2003-12-01, 09:35:55
Würd zudem auch ein wenig seltsam aussehen, wenn jemand in Deinem Alter mit einem EK 1 mit Hakenkreuz durch die Stadt laufen würde!

{655321}-Hades
2003-12-01, 13:51:19
Original geschrieben von Hansolo
Würd zudem auch ein wenig seltsam aussehen, wenn jemand in Deinem Alter mit einem EK 1 mit Hakenkreuz durch die Stadt laufen würde!

PPPffffftttt du wirst lachen:

ein persischer Bekannter von mir lief sogar mit Majorsstab durch die Stadt X-D

Lethargica
2003-12-01, 16:47:08
Natürlich hab ich nicht vor, damit in der Öffentlichkeit herumzuspazieren :D

Reiner Sammelinstinkt. Und in nen falschen Zusammenhang kann es eigentlich auch nicht geraten, da ja auch Amerikanische und Britische Stücke dabei sind ;)

Hansolo
2003-12-02, 09:57:38
Naja in diesen Bereichen gilt das Swastika ja auch noch als Lebens und Glückssymbol und nicht wie hier in Europa als Symbol für Gewalt und Hass.

Zudem scheinen Ausländer manchmal leichter mit bestimmten Sachen aus der NS-Zeit umzugehn.
Hatten mal mit Frankreich einen Schüleraustausch, die Schüler meinten es wäre chic hier in Deutschland den rechten Arm zu heben und "Heil Hitler" zu rufen. Mußten die dann erstmal kräftig aufklären!

Leonidas
2003-12-05, 03:46:25
Original geschrieben von J0hN|Cl4rK
Und in nen falschen Zusammenhang kann es eigentlich auch nicht geraten, da ja auch Amerikanische und Britische Stücke dabei sind ;)



Doch. Rechne immer damit, daß der Staat prinzipiell alles mißtrauisch sieht.