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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay-Frage


enjoy
2003-12-08, 13:21:54
Hi,
ich hab vor kurzem bei Ebay mein Nokia 8210 verkauft... Es hatte VOR dem Verkauf einen Displayschaden, den ich aber beseitigt habe!!! Habe es dann auch noch nach der Reperatur 2 Tage lang benuzt, um mich davon zu überzeugen, dass es einwandfrei funktioniert, was auch der Fall war!!! Nun, hat sich der Käufer gemeldet und behauptet, dass das Handy garnicht mehr funktioniert!!! Was ja nicht der Fall sein kann, weil es bei mir noch einwandfrei funktionierte! Der Kaüfer behauptet auch, das ich ihm diesen Mangel verschwiegen habe, was NICHT der Fall ist! Ich habe das Handy in der Auktion so beschrieben, wie es war, als ich es noch hatte. Nun droht mir der Käufer mit rechtlichen Schritten, wenn ich das Geld nicht zurücküberweise! Ich habe ja auch geschrieben, das sie mit ihrem Gebot auf die Garantie etc. verzichtet...

Hier ein Ausschnitt aus der Mail:

es tut mich auch leid aber da sind Sie ein wenig falsch informiert. Sie können mit dem Hinweis nur die privaten Garantieansprüche ausschließen. Was allerdings unzulässig ist, ist einen Mangel zu verschweigen. Dies nennt man auch arglistige Täuschung. Wenn ich Sie kurz über die rechtlichen Grundlagen belehren darf:

lt. §433 BGB ist der Käufer verpflichtet die Sache frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu verschaffen.

Ich habe diesen Mangel aber nicht verschwiegen, weil er bei mir nicht aufgetreten ist! Der Käufer hat mir auch eine positive Bewertung gegeben, woraus ich schließe, das das Handy einwandfrei funktioniert hat, als es bei ihm ankam!

Nun meine Frage: Was soll ich machen??? Das Geld wieder zurückschicken??? Kann er mich verklagen oder irgendwas in der Art... oder bin ich im Recht???

Danke im vorraus

mfg

Abraxaς
2003-12-08, 17:23:25
meiner meinung nach bist du im recht,die positive bewertung lässt klar darauf schließen,dass das handy funktionierte als er es bekam,es also in dem von dir beschriebenen zustand war.Es kann ja auch sein das dem Käufer das gerät runtergefallen ist und er jetzt versucht das ganze dir in die schuhe zu schieben.Ich würd das Geld behalten.

enjoy
2003-12-08, 17:26:28
Ach ja und er hat noch beschrieben, das er ebay kontaktiert hat, um die Bewertung rückgängig zu machen... geht das??? Und muss ich "Angst" haben, das ich irgendwann nen Brief von seinem Anwalt bekomme???

mfg

joyride
2003-12-08, 17:36:20
Lol, eigentlich sollte ER Angst haben, dich zu verklagen, denn er hat nicht eine Müde Chance gegen dich, wenn ich die Sachlage richtig verstanden habe :D

enjoy
2003-12-08, 17:43:28
Und was soll das hier bedeuten???:

lt. §433 BGB ist der Käufer verpflichtet die Sache frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu verschaffen

Den Paragraph check ich irgendwie nicht!!! Oder bin ich zu blöd das zu verstehen :bäh: Könnte das mir mal jemand erklären...?

mfg

DerGute
2003-12-08, 17:45:13
nimm das handy zurück und überweis ihm das geld, ansonsten wirst du wohl wirklich bald anwaltspost haben

enjoy
2003-12-08, 17:50:42
Ja, was jetzt??? Ich blick nimma durch... kannste mitr das bitte erklären?

mfg

joyride
2003-12-08, 17:53:47
Original geschrieben von killerzecke
Und was soll das hier bedeuten???:

lt. §433 BGB ist der Käufer verpflichtet die Sache frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu verschaffen

Den Paragraph check ich irgendwie nicht!!! Oder bin ich zu blöd das zu verstehen :bäh: Könnte das mir mal jemand erklären...?

mfg

Der Paragraph stimmt nicht. Du musst die Ware einfach so absenden wie sie in der Artikelbeschreibung angegeben wurde. Wenn dem so ist, bist du völlig aus dem Schneider. Was will er dann noch mit Anwalt? Übrigens machen die Ebay Leute das gerne, einfach so irgendwelche Paragraphen aus der Luft zu greifen, da soll man wohl Angst bekommen oder so oder denken der ist selber ein Rechtsanwalt oder son Scheiss ..

Abraxaς
2003-12-08, 18:04:13
hast du dir denn die gräte-nummer aufgeschrieben,nicht dass er dir jetzt ein anderes kaputtes gerät zurück schickt.

enjoy
2003-12-08, 18:07:51
Nein, hab ich leider nicht... aber als ich es repariert hab, hab ich einen kleinen Kratzer an einer Stelle gemacht.... Also das Handy könnte ich meiner Meinung nach noch identifizieren... ich hab jetzt irgendwie keinen plan was ich machen soll...

Abraxaς
2003-12-08, 18:10:45
ist echt ne scheißlage,hast du nicht vielleicht einen bekannten der das genau weiß?Um Ärger absolut auszuschließen,müsstest du das Handy zurück nehmen oder du kämpfst für dein recht....und verlierst eventuell.

enjoy
2003-12-08, 21:20:49
Original geschrieben von Deli
ist echt ne scheißlage,hast du nicht vielleicht einen bekannten der das genau weiß?Um Ärger absolut auszuschließen,müsstest du das Handy zurück nehmen oder du kämpfst für dein recht....und verlierst eventuell.

Einen Bekannten, der was genau wüsste?

junior-klammer
2003-12-08, 21:22:48
hoffe du kennst noch deine serien nummer.
den es passiert oft das sie ein funktionierenden gerät kaufen und ihr altes kaputte zurücksenden!

junior-klammer
2003-12-08, 21:25:22
hoffe du kennst noch deine serien nummer.
den es passiert oft das sie ein funktionierenden gerät kaufen und ihr altes kaputte zurücksenden!
naja schalen austauschen ist ja kein problem solange man nicht 2 linke hände hat ,und wer so link ist ,ist es nicht an den händen!

enjoy
2003-12-08, 21:26:37
Naja... werde erstmal das Geld nicht zurückschicken... weil ich mich nicht verarschen lasse...

mfg

Eazy
2003-12-08, 21:37:44
Hi,

also zuerst mal: Im §433 BGB steht unter anderem ziemlich genau das, was der Käufer Dir geschrieben hat, nämlich folgendes: "Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu verschaffen..."

Das bedeutet, dass das Handy prinzipiell mal in Ordnung sein muss. Wenn Du allerdings einen Mangel explizit angegeben hast, ist das natürlich was anderes (nun hast Du das Handy aber ja anscheinend nicht als defekt verkauft).

Wenn Du aber z.B. von einem Kratzer im Display schreibst, nacher aber das ganze Handy defekt ist, hast Du diesen speziellen Mangel (defekt) natürlich nicht angegeben (arglistige Täuschung).

Kurz:

1. Hast Du das Handy als defekt verkauft, bist Du im Recht

2. Hast Du das Handy nicht als defekt verkauft, wäre theoretisch er im Recht

Nun könnte es aber ja echt sein, dass der Dir einfach ein defektes Handy andrehen will (um Dein funktionierendes zu behalten). Nur weiss ich in diesem Fall nicht, wer die Beweislast trägt (und das könnte wichtig sein). Also entweder musst Du beweisen, dass es bei ihm nicht defekt angekommen ist (was schwierig werden könnte) oder er muss beweisen, dass das Handy bei Erhalt defekt war. Ich befürchte allerdings, dass Du die Beweislast trägst.

Gruß
Eazy

P.S. "Ich habe ja auch geschrieben, das sie mit ihrem Gebot auf die Garantie etc. verzichtet..."

Damit schließt Du zwar seine Garantie aus (d.h. er kann in einem halben Jahr nicht kommen, falls das Gerät kaputt gegangen ist), allerdings muss das Handy natürlich trotzdem wie beschrieben bei ihm ankommen!

enjoy
2003-12-08, 21:40:56
Das ist es ja anscheined auch, sonst hätte er mir ja keine positive Bewertung gegeben...!!! Ich habe das Handy, so wie es war bzw. beschrieben wurde, losgeschickt und da hatte es mit Sicherheit nicht diesen Mangel bzw. Schaden!

mfg

Steel
2003-12-08, 21:48:30
Original geschrieben von killerzecke
Das ist es ja anscheined auch, sonst hätte er mir ja keine positive Bewertung gegeben...!!! Ich habe das Handy, so wie es war bzw. beschrieben wurde, losgeschickt und da hatte es mit Sicherheit nicht diesen Mangel bzw. Schaden!

mfg
Wie lange ist es denn her, dass Du das Gerät verschickt hast, bzw wie lange hat der Kerl dein Handy schon besessen?

nn23
2003-12-08, 21:51:19
ich würd erstmal nen screenshot von der guten bewertung machen, evtl. noch die seite speichern.

dann ist halt fakt was oben schon geschrieben wurde, und
imo:

so wie ich dich verstanden habe war das gerät nicht defekt als du es verschickt hast.

die gute bewertung ist ein indiz dafür das das handy ganz war als er es bekommen hat!

schwere frage, ich würde mal bei nem anwalt vorbeischauen und den dazu befragen, kostet vielleicht 10-20 €, aber dann weisst du genau bescheid!

ist billiger als evtl. die rechtskosten zu tragen, aber auch billiger als die ka, wiviel er bezahlt hat zurück zu überweisen.

also --> Anwalt befragen, der hat ahnung!

INDEX75
2003-12-08, 22:05:21
Dieser Typ hat definitiv keine Chance!

Laut eBay ist das "Zurücknehmen" von Bewertungen in keinem Fall möglich! Auch nicht wenn man dies über eBay (eMail) erreichen will! Nicht umsonst empfiehlt eBay sich seine "Bewertungsentscheidung" gründlich durch den Kopf gehen zu lassen bevor man diese abgibt.

Ich selbst würd's lassen wie's ist... Soll er Dich doch verklagen. eBay selbst wird sich wenig dafür interessieren. Für die ist der Fall nach der Bewertung gegessen. Da könnte ja jeder kommen!

MfG
i75

nn23
2003-12-08, 22:14:35
ebay bewertugnen kann man zurücknehmen

man muss ebay "nur" ne mail schicken, in der man eidesstattlich erklärt, das es nicht so ist wie in der bewertung angegeben ist.

das haben die irgendwannmal im tv gezeigt.

geht nich immer, aber immer öfter!!

P.S. SILVER MEMBER!!!!

enjoy
2003-12-08, 22:23:53
Er hat mir die Bewertung am 3 Dez. gegeben in der Stand das alles in Ordnung ist und am 4. kamm die Mail das es nimma geht... Und wenn er schreibt das alles in Ordnung ist... dann ist es auch so!!! Dann hat er es einwandfrei bekommen!

mfg

oktolyt
2003-12-09, 09:21:08
Was sagt er denn dazu?
Also dass er erst eine gute Bewertung gegeben hat und jetzt zurückrudert?
Schon mal damit konfrontiert?

killerzecke @ schule
2003-12-09, 10:16:18
Er hat gesagt, er hätte es erst "äußerlich" begutachtet... mir dann eine positive Bewertung geben und es erst am nächsten Tag ausführlich getestet... das glaub ich auf keinen Fall!!! Das erste was man macht, ist ja das Handy anschalten und schauen ob alles geht...

mfg

oktolyt
2003-12-09, 10:49:18
Original geschrieben von killerzecke @ schule
Er hat gesagt, er hätte es erst "äußerlich" begutachtet... mir dann eine positive Bewertung geben und es erst am nächsten Tag ausführlich getestet...

:lolaway:
Wie kann man sowas ernst meinen?
Lachhaft. Und zwar ziemlich offensichtlich.

enjoy
2003-12-09, 14:14:07
Original geschrieben von oktolyt
:lolaway:
Wie kann man sowas ernst meinen?
Lachhaft. Und zwar ziemlich offensichtlich.

Genau meine Rede... ich bin mir sicher, der will mich übers Ohr hauen... ich werde jetzt erstmal warten bis er sich meldet oder ein Biref bei mir eintrudelt... aber dann werd ich richtig sauer!!!:madman:

mfg

enjoy
2003-12-09, 18:33:18
Hab heute wieder ne Mail von ihm bekommen:

Guten Tag,

ich habe mich noch einmal bei Ebay für Sie erkundigt. Sie sind verpflichtet das Handy zurückzunehmen und mir das Geld zurückzuerstatten!

Anbei die Email von Ebay.

Da Sie auf meine letze Mail nicht geantworte haben gehe ich davon aus,dass Sie mir das Geld in kürze zurückerstatten werden.

Ich verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen



PS Sollte alles reibungslos ablaufen, werde ich Ihre Bewertung positiv belassen!





"eBay.de TnS" <derswebform@ebay.de> schrieb am 09.12.03 13:43:01:
>
> Hallo,
>
> vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
>
> Es tut uns leid, dass Sie mit einem gelieferten Artikel nicht zufrieden
> sind.
>
> Wenn die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann der Kaeufer
> vom Verkaeufer verlangen, dass dieser die Ware zuruecknimmt und den
> Kaufpreis erstattet oder dass der Kaufpreis gemindert und der zu viel
> gezahlte Betrag erstattet wird.
>
> Fuer uns ist es hierbei leider nicht moeglich zu beurteilen, ob die Ware
> der Artikelbeschreibung entspricht, da wir den Zustand des Artikels
> nicht selbst in Augenschein nehmen und bewerten koennen.
>
> Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Handelspartner auf und versuchen Sie,
> eine einvernehmliche Loesung zu finden.
>
> Am besten bitten Sie Ihren Handelspartner um einen Anruf oder um seine
> Telefonnummer - oder versuchen Sie, das Mitglied ueber die Auskunft zu
> erreichen.
>
> Den Personennamen und die Postanschrift entnehmen Sie bitte unserer
> Benachrichtigungs-E-Mail.
>
> Die Telefonnummer selbst duerfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen
> Gruenden nicht uebermitteln. Bitte haben Sie dafuer Verstaendnis.
>
> Sie koennen die Kontaktadresse Ihres Handelspartners auch noch einmal
> anfordern. Klicken Sie dazu bitte auf folgenden Link:
>
> http://cgi3.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?MemberSearchShow
>
> Wir wuenschen Ihnen, dass eine fuer beide Seiten zufriedenstellende
> Einigung erzielt werden kann.
>
> Wir wuenschen Ihnen eine schoene und besinnliche Adventszeit.
>
>
> Mit freundlichen Gruessen
>
> Angelina Hoffmann
> eBay - Sicherheit
>
> eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!

Was haltet ihr davon???

Franklin
2003-12-09, 18:40:18
Grob gesehen hat er denen seine Version erzählt. Das die Ware defekt war und somit der Beschreibung nicht entsprach.
Du sagst aber das sie der Beschreibung entsprach.

Schicke doch mal deine Version an e-bay und warte die Antwort ab.

enjoy
2003-12-09, 18:43:14
Wo soll ich das den hin schicken? Gibts da ne spezielle Adresse für?

mfg

Franklin
2003-12-09, 19:01:48
Mhmm, irgendwie gibts da nur nen Käuferschutz.

Probier es doch mal in den e-bayforen, die haben mir auch schon helfen können. Da sind Profis vom obersten Regal dabei!

http://pages.ebay.de/community/chat/index.html

Der_Schaechter
2003-12-09, 19:16:51
also ich wuerde stark drauf tippen dsa er es in der hand hatte 2 tage damit rumgespielt hat und dann ihm das handy runtergefallen ist und das kaputt war. jetzt moechte er gern nachtraeglich dir das verschulden anhaegen. ich denke da haettest du vor gericht eine gute chance, denn der handyreparateur kann denke ich auch bezeugen das es noch im einwandfreien zustand war als sie damit feritg waren. dazu kommt noch das grundsaetzlich im deutschen recht der grundsatz gilt das jeder nicht siene unschuld beweisen muss sondern seine schuld bewiesen werden muss. das wuerde bei dir greifen und er muesste beweisen das es bei ankunft kaputt war.so musst du dich darauf einstellen zu beweisen, dass es in den 2 tagen nach der reparatur nicht kaputt gegangen ist und er dass das handy kaputt ankam und er versehentlich eine falsche bewertung abgegeben hat.

enjoy
2003-12-09, 19:28:06
Ich habe das Handy repariert! Ich denke durch die positive Bewertung ist bewiesen, dass das Handy einwandfrei funktioniert hat, als es angekommen ist!

mfg

Gunaldo
2003-12-09, 19:41:03
ich würd mich von dem abzocker nicht nerven lassen.

seine emails sind ziemlich offensichtlich und durch die pos bewertung hast du einen weiteren vorteil auf deiner seite.

ich würds drauf ankommen lassen, besonders wenn du noch eine rechnung von der reperatur o.ä. hast.

Der_Schaechter
2003-12-09, 19:49:03
ich wuerde sowieso erstmal auf das schrieben vom anwalt warten. wenn das kommt wuerde ich auch die vorladung abwarten und dann irgendwei schrittet eingehen. der bekommt soweiso kalte fuesse wenn du nur ganz cool oder garnicht reagierst. ich kann auch einen breif an irgendjemanden schrieben und sagen ich haette gern 5000€ von ihm wegen irgendwas und mit anwalt drohen. das heisst aber noch lange nicht das ich das bekomme.

acuh wuerde ich mal nachfragen was das fuern schaden ist. is doch gut moeglich das das wirklich ein schaden durch runterfallen entstanden ist.

der wuerde sich freuhen wenn du so kampflos aufgibst und dir die taschen voll hauen laesst.

joyride
2003-12-09, 20:59:44
Original geschrieben von Der_Schaechter
ich wuerde sowieso erstmal auf das schrieben vom anwalt warten. wenn das kommt wuerde ich auch die vorladung abwarten und dann irgendwei schrittet eingehen. der bekommt soweiso kalte fuesse wenn du nur ganz cool oder garnicht reagierst. ich kann auch einen breif an irgendjemanden schrieben und sagen ich haette gern 5000€ von ihm wegen irgendwas und mit anwalt drohen. das heisst aber noch lange nicht das ich das bekomme.

Ganz meine Meinung... Heutzutage scheint das wohl in Mode gekommen zu sein, gleich mit einem Anwalt zu drohen. Obwohl Recht haben nicht unbedingt gleich Recht bekommen bedeutet, denke ich nicht, dass du da etwas zu befürchten hättest.

Eazy
2003-12-09, 21:02:35
Original geschrieben von Der_Schaechter
dazu kommt noch das grundsaetzlich im deutschen recht der grundsatz gilt das jeder nicht siene unschuld beweisen muss sondern seine schuld bewiesen werden muss. das wuerde bei dir greifen und er muesste beweisen das es bei ankunft kaputt war.so musst du dich darauf einstellen zu beweisen, dass es in den 2 tagen nach der reparatur nicht kaputt gegangen ist und er dass das handy kaputt ankam und er versehentlich eine falsche bewertung abgegeben hat.

Immer diese Halbwahrheiten ;-) Hier geht es natürlich nicht um ein Strafverfahren sondern um Zivilrecht. Somit gibt es keinen Angeklagten und auch keinen Schuldigen!!!! Erst recht muss niemand seine Schuld oder Unschuld beweisen.

Das Forum von eBay ist echt gut, an die Leute dort würde ich mich wenden. Eine E-Mail direkt an eBay kannst Du vergessen, die gehen nie auf ein Problem ein, sondern schicken immer nur vorgefertigte, allgemeine Antworten (wie sie auch eine an den Käufer geschickt haben, s.o.). In diesem speziellen Fall bringen die Dir gar nichts.

Laut diesem Link:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm

trägt der Käufer die Beweislast (bei Verkauf von Privat an Privat). Sollte dies stimmen, wärst Du aus dem Schneider, denn er könnte wohl kaum beweisen, dass das Handy bereits beim Empfang defekt war.

Gruß
Eazy

P.S. Hauptsache immer freundlich bleiben ;-) (ich hatte schon einmal richtig Ärger bei eBay, umwohl ich 100% positive Bewertungen hab, das ist dann echt nur noch stressig)

Thowe
2003-12-10, 00:47:17
In einem Streitfall würde Aussage gegen Aussage stehen, ganz ab davon sind Warenschulden Holschulden, will bedeuten, die Ware reist auf Risiko des Empfängers. Gab es eine Transportversicherung, so wäre sie in diesem Fall zuständig, wenn klar deutlich ist das die Ware einwandfrei aufgeben wurde aber zerstört ankam. Bloß wird das Transportunternehmen nicht zahlen, wenn keine eindeutige Spuren an der Verpackung zu erkennen sind.

Vielleicht ist ja auch nur der Akku nicht geladen, oder aber das Leitgummi kontaktet nicht mehr richtig oder oder.

Es ist gut vorstellbar, das er die Wahrheit sagt und sich genau so verarscht vorkommt wie du. Deshalb wäre eine gütliche Einigung angeraten, im Streitfall lohnt kaum die Streitsumme.

Man könnte u.U. eine Einigung wie folgt anstreben:

Du hast das Gerät fehlerfrei aufgegeben.
Er hat das Gerät nicht fehlerfrei erhalten.
Verpackung ok gewesen, völlig einwandfrei?
- Wenn nicht, bestätigen lassen?
.- Ja, Fall für die Versicherung
.- Nein, sein Pech
- Verpackung ok dann:
Anbieten das Gerät zurückzusenden
Du überprüfst dieses
- OK, dann zurück damit
Ansonsten:
- Rep. (sofern machbar)

Geht dies nicht, so würde ich den Käufer anbieten das du das Gerät erneut versteigerst, diesmal als defekt und er den Erlös aus dieser Versteigerung erhält.

Dies aber klar und deutlich als Entgegenkommen von deiner Seite darstellen. Alles andere könnte man ansonsten als Schuldeingeständnis werten.

Tomi
2003-12-10, 08:00:58
@Thowe

Is schon richtig..im Streitfall steht Aussage gegen Aussage. Aber dafür gibt es ja auch Regelungen. Im Falle eines Kaufvertrages zwischen Privat und Privat muss der Käufer beweisen, dass der Mangel den er festgestellt haben will im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (persönliche Übergabe/Paket an die Post gegeben) vorgelegen hat und somit arglistige Täuschung vorliegt, sofern der Verkäufer diesen verschwiegen hat obwohl er für ihn erkennbar gewesen wäre, was bei einem defekten Handydisplay anzunehmen ist.

Im vorliegenden Fall kann sich der Verkäufer entspannt zurücklehnen und es auf einen Prozeß ankommen lassen, denn den wird der Käufer verlieren. Zunächst muss der Käufer das Transportunternehmen packen, sofern das Handy versichert (Einschreiben/Paket) versandt wurde, denn die Gefahr ist bereits mit der Übergabe des Paketes an den Käufer übergegangen und eventuell ist beim Transport durch umherschmeissen des Paketes etwas kaputtgegangen. Ist die Spedition rein muss der Käufer die von ihm vermutete arglistige Täuschung seitens des Verkäufers nachweisen, nicht der Verkäufer muss nachweisen, dass er nicht arglistig getäuscht hat. Das ist für den Käufer so gut wie unmöglich. Die positive Bewertung des Käufers steht auch noch gegen ihn, denn erst war alles o.k. und dann plötzlich nicht mehr ? Natürlich schaltet man ein Handy probeweise ein, dass ist ja nicht mit großen Umständlichkeiten verbunden und diese Begründung ("..hab nur äußeren Anschein bewertet...") wird ihm kein Richter abnehmen, denn er wird ihn fragen, warum er das Handy nicht mal probeweise eingeschaltet hat ? Funktionsprüfung macht jeder als erstes bevor er positive Bewertungen abgibt oder gebt ihr positive Bewertungen schon ab wenn der Postbote das Paket mit der Ebay Ware die Treppe hochbringt ?

Der_Schaechter
2003-12-10, 21:33:25
@killerzecke: es wuerde denke ich helfen wenn du sagst welchen schaden das handy nun hat. ich denke das solltest du erfdahren duerfen. dann solltest du auch ncoh sagen ob du dir wirklich keiner schuld bewusst bist.

sollte dies der fall sein kann die schuld garnicht bei dir liegen. d.h dsa is nicht mehr dein ding. aus lauter nettigkeit koenntest du aber ihm ein bisschen entgegenkommen. is einfach netter entspannt die situation und kommt vor dem richter, oder wer auch immer den fall behandelt, gut an. wenn das aber son hartnaeckiger alter griesgraemiger sack ist wuerde ich dir raten zu warten. und dann wird es zwangsläufig auf die oben genannten sachen hionauslaufen.


p.s.: um welchen wert geht es hier eingentlich? waren das mehr 50€ oder eher 200€? bei 50€ is das ja schon fast egal. damit befasst sich glaube ich kein gericht mehr.

Unreg38
2003-12-10, 21:52:23
Ich hatte auch einmal so einen Fall bei eBay. Damals habe ich einen Monitor versteigert und auf einmal meldete sich der Käufer und behauptete, es wäre ein Kratzer auf dem Bildschirm. Nur leider konnte es sich nicht einig werden, ob der Kratzer auf der rechten oder linken Seite sei. Einmal so und einmal so. :verd: Als ich ihn darauf aufmerksam gemacht hab, hat er mich schlecht bewertet :finger: und sich dann nie wieder gemeldet.

Unreg38
2003-12-10, 21:59:13
um welchen wert geht es hier eingentlich? waren das mehr 50€ oder eher 200€? bei 50€ is das ja schon fast egal. damit befasst sich glaube ich kein gericht mehr. [/SIZE]

Bis 50 Euro würde ich immer versuchen, sich gütlich zu einigen. Die paar Kröten ist der Ärger nicht wert.

enjoy
2003-12-10, 22:47:46
Original geschrieben von Der_Schaechter
p.s.: um welchen wert geht es hier eingentlich? waren das mehr 50€ oder eher 200€? bei 50€ is das ja schon fast egal. damit befasst sich glaube ich kein gericht mehr.

Es ging um knappe 70€...

Original geschrieben von Thowe
Geht dies nicht, so würde ich den Käufer anbieten das du das Gerät erneut versteigerst, diesmal als defekt und er den Erlös aus dieser Versteigerung erhält.

Das hab ich ihm angeboten und er war damit einverstanden...

mfg

darph
2003-12-11, 14:27:25
Ihr habt euch zwar schon geeinigt, aber nochwas am Rande:

Original geschrieben von killerzecke
Hi,
ich hab vor kurzem bei Ebay mein Nokia 8210 verkauft... Es hatte VOR dem Verkauf einen Displayschaden, den ich aber beseitigt habe!!! Habe es dann auch noch nach der Reperatur 2 Tage lang benuzt, um mich davon zu überzeugen, dass es einwandfrei funktioniert, was auch der Fall war!!!

Daß das Gerät eine Weile funktioniert und dann versagt, heißt nicht daß es vorher heile/ganz nicht kaputt war. Schäden können auch später erst Wirkung zeigen. Daß der Läfter nicht richtig funktioniert, merkt man vielleicht auch erst nach 5 Stunden zocken, obwohl er vorher schon nicht richtig lief. Daß Symptome erst später auftreten ist also durchaus möglich.

Hast du angegeben, daß du einen Displayschaden hattest, den du repariert hast? Wenn nein: Dein Fehler. Auf solche Mängel (auch vor dem Verkauf reparierte) mußt du hinweisen. Genauso wie auf den Kratzer. Sofern nichts anderes angegeben, geht der Käufer von einem völlig intakten nicht midifiziertem Gerät aus, alles was davon abweicht muß angegeben werden. Vorher.

Original geschrieben von Der_Schaechter

p.s.: um welchen wert geht es hier eingentlich? waren das mehr 50€ oder eher 200€? bei 50€ is das ja schon fast egal. damit befasst sich glaube ich kein gericht mehr. Im Strafrecht gibt es das "mangelnde öffentliche Interesse". D.h., daß die Gesellschaft kein Interesse daran hat, einen Straftäter zu verurteilen (Klau mal ein einzelnes Gummibärchen und laß dich deshalb anzeigen, Mundraub etc... tritt aber selten genug auf). Im Zivilrecht gibt es das aber nicht. Täuschung ist Täuschung, der Streitwert hat auf das Gericht nicht wirklich Auswirkungen. Vielleicht auf die Höhe der Gerichtskosten (auf jedenfall auf die der Anwaltskosten). Hätte der Gegner eine Prozeß angestrengt hätter er ihn auch bekommen. Und gewonnen, da du ihn offensichtlich weder auf den von dir, killerzecke, genannten Displayschaden noch auf den kleinen Kratzer aufmerksam gemacht hast.


Zum Vergleich: Beim Autoverkauf muß auch jeder Unfall angegeben werden, was natürlich zu Wertminderung führt.