PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was tun, wenn bei Ebay der Verkäufer nicht verkaufen will?


NiGHtY
2003-12-10, 08:54:24
Hmm komische überschrift :)
Ich hab bei Ebay vor ca. einer Woche ein super schnäppchen gemacht, aber anscheinend ist es dem Verkäufer zuwenig und er meldet sich nicht bei mir.
Hab ihm schon ein paar mails geschreiben usw, aber was kann ich sonst noch machen?
Das kann dohc nicht sein das er sich einfach nicht meldet, wir beide ne schlechte bewertung bekommen und das wars dann.
Will doch mein Schnäppchen bekommen :)

Tomi
2003-12-10, 09:09:44
Hast Du schon bezahlt ? Falls ja hat er definitiv Lieferpflicht. Falls nicht ändert das nicht viel. Zunächst solltest Du ihn wenn noch nicht geschehen um die Bankverbindung bitten und das soll er kurzfristig übermitteln. Alternativ bleibt sonst nur der Weg über den Anwalt. Denn man kann die Warenlieferung einklagen als auch Schadenersatz, bspw. den Differenzbetrag für den (vermutlich teureren) Kauf derselben Ware bei einem anderen Händler. Aber ob der Aufwand lohnt ist eine andere Sache.

NiGHtY
2003-12-10, 09:13:41
Hab ihm ja schon ein paar mails geschrieben, wg. Bankverbindung etc.
Nur ich bekomm da keine antwort.
Hmm der Differenzbetrag läg wahrscheinlich so bei 50€ oder so.
Klagen is da auch wieder sone sache..
Man man
bei ebay kann man fast nur noch verkaufen
Schade eigentlich.

Tomi
2003-12-10, 09:25:45
Könntest ihm eine Frist für die Übermittlung der Bankverbindung und anschließende Lieferung setzen. Andernfalls könntest Du dann die Ware für 50 Euro mehr woanders kaufen und die 50 Euro als Schadenersatz einklagen wenn er immer noch nicht liefert. Wie sahen denn die Bewertungen desjenigen aus ?

Metzger
2003-12-10, 10:27:13
Du hast doch seine Anschrift? Dann solltest du seine Telefonnummer doch rauskriegen können - notfalls über die Auskunft. Ich würde ihn mal anrufen und ihn zur Rede stellen.

Franklin
2003-12-10, 11:48:30
Er ist mit dem Verkauf einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen. Mache ihn darauf aufmerksam.
Drohe ansonsten evtl Konsequenzen an, aber ein paar Tage würde ich noch warten. Sonst heisst es doch so schön das derjenige ja auch krank geworden sein kann. :D

AtTheDriveIn
2003-12-10, 12:07:02
Wenn du einen Email Account bei Web.de hast würde ich mal deinen Spamfilter anschauen.

Hatte damals auch mal so eine Situation wie du jetzt und daran war allein mein "Spamfilter" schuld, der alles was ebay im absender oder Betreff hatte rausgefiltert hat, standardmäßig.

Siegfried
2003-12-10, 16:19:28
da kannst du garnichts machen
außer natürlich geld zurück fordern
er kann einfach sagen die ware ist ihm gestohlen worden oder so

Das gute A
2003-12-10, 16:48:02
Original geschrieben von Siegfried
da kannst du garnichts machen
außer natürlich geld zurück fordern
er kann einfach sagen die ware ist ihm gestohlen worden oder so

Was heißt gar nichts machen? Wenn ihm die Ware gestohlen wurde ist der aufgrund des Kaufvertrags verpflichtet, dem Käufer entweder die Ware zu senden (und sich vorher selber wieder zu beschaffen) oder aber das Geld wie Du sagst zurückzuerstatten.

Daher passt das "da kannst du garnichts machen" nicht so wirklich ;)

Gruß

Der Sandmann
2003-12-11, 11:44:13
Stimmt schon das man im Grunde ein Recht auf den Artikel hat.

Aber seinen wir ehrlich. Wenn das nicht wirklich ein Schnäppchen ist wo ich hunderte oder einige tausende € gespart hätte würde ich mir den Umstand mit dem Anwalt etc etc nicht antun. Für 50€ ist mir die Zeit, die ich da dann investieren muss und evtl. Kosten (wenn man keine Rechtsschutz hat) zu kostbar :)

darph
2003-12-11, 14:33:22
Nein, hat man nicht. Der Verkäufer ist meines Wissens nicht verpflichtet, auf das Angebot einzugehen, da es sich bei ebay nicht um eine Auktion im Rechtssinne handelt. Dein Gebot ist kein juristisches Gebot, sondern ein Angebot daß er annehmen kann - oder auch nicht.

Es verstößt lediglich gegen die AGB von ebay, d.h. die können den mit Verwarnung oder Ausschluß bestrafen.

Rechtlich hast du aber einfach... pech gehabt.

Quelle folgt noch, spätestens am Wochenende. :)

AlfredENeumann
2003-12-11, 15:53:39
Original geschrieben von darph
Nein, hat man nicht. Der Verkäufer ist meines Wissens nicht verpflichtet, auf das Angebot einzugehen, da es sich bei ebay nicht um eine Auktion im Rechtssinne handelt. Dein Gebot ist kein juristisches Gebot, sondern ein Angebot daß er annehmen kann - oder auch nicht.

Es verstößt lediglich gegen die AGB von ebay, d.h. die können den mit Verwarnung oder Ausschluß bestrafen.

Rechtlich hast du aber einfach... pech gehabt.

Quelle folgt noch, spätestens am Wochenende. :)


Doch. Der Verkäufer muss zum auktionspreis liefern.
Gab da mal ein nettes Gerichtsurteil wo ein Autoverkäufer ein neues Auto weit unter EK an einen Studenten verkaufen mußte.

Anders ist das wenn das keine Auktion war sondern ein SOFORT-KAUFEN. Da kann dem Verkäufer ein Irrtum beim Einstellen der Ware passiert sein.

Stirling
2003-12-11, 16:33:37
Original geschrieben von AlfredENeumann
Doch. Der Verkäufer muss zum auktionspreis liefern.
Gab da mal ein nettes Gerichtsurteil wo ein Autoverkäufer ein neues Auto weit unter EK an einen Studenten verkaufen mußte.

Anders ist das wenn das keine Auktion war sondern ein SOFORT-KAUFEN. Da kann dem Verkäufer ein Irrtum beim Einstellen der Ware passiert sein.

siehe hier:

http://www1.computerwoche.de/heftarchiv/2000/20001103/a144923.html

EDIT: ich seh grad, das lief damals genau anders rum, der Händler musste den Wagen nicht abgeben? Komisch, hatte das anders in Errinnerung gehabt...

Henry
2003-12-11, 17:00:45
das urteil isn witz und gleichzeitig ein freibrief für alle auktionäre.
das gericht hätte sich über die folgen ihres urteiles mehr gedanken machen sollen.
allerdings muss ich in einer sache zustimmen: eine kaufabwicklung über das internet ist immer riskant.

jetzt wäre nur noch die frage, ob der gute mann die ebaygebühren für den verkauf zahlen muss;D

darph
2003-12-11, 17:10:08
Bezahlt man nicht die Gebühren für die Einstellung? Also auch wenn es keiner kauft?

AlfredENeumann
2003-12-11, 18:47:28
Original geschrieben von Stirling
siehe hier:

http://www1.computerwoche.de/heftarchiv/2000/20001103/a144923.html

EDIT: ich seh grad, das lief damals genau anders rum, der Händler musste den Wagen nicht abgeben? Komisch, hatte das anders in Errinnerung gehabt...


Hatte es echt andersrum im Kopf.

Hier nochwas

http://www.auktion-4-all.de/auktion/news.php?topic=Aktuelle%20Urteile

Karlsson
2003-12-12, 00:24:55
:uhippie: