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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nichtraucherschutzgesetz/ rauchfreier Arbeitsplatz


Karümel
2003-12-10, 17:42:40
Ich brauche mal eure Hilfe. Wie sieht das eigentlich aus mit dem Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland? Ich habe eben schon ein bißchen gesucht aber so richtig bin ich nicht schlau geworden :(. Gibt es jetzt ein Nichtraucherschutzgesetz, oder wurde das abgelehnt? Falls das Gesetzt in Kraft getreten ist, wo finde ich den Wortlaut? Eigentlich suche ich den Text wo man an anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat, bei uns in der Firma fangen manche neuerdings an im Büro zu rauchen (Pfeife oder Zigarillo) und das stört meine Arbeitskollegin und mich doch sehr.

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

sun-man
2003-12-10, 18:14:47
Hi,
wo man das Gesetz finden kann weiß ich nicht, aber das es gilt halte ich für sehr sicher.
Ist AFAIK auch schon länger so. Sobald ein Nichtraucher was gegen die Belästigung hat, muß der Chef einschreiten.

MFG

darph
2003-12-11, 14:42:02
Ich würde notfalls so argumentieren:

Es ist bewiesen, daß rauchen krank machen kann. Passiv-rauchen ist also eine direkte Gefahr für deine körperliche Unversehrtheit. Das Recht, diese zu schützen wurde dir im Grundgesetz und/oder (?) der Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen zugesichert.

Die Freiheit der persönlichen Selbstentfaltung dagegen wird aber soweit eingeschränkt, daß du damit niemanden über die Maßen störst.

D.h. Recht auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit steht über der Freiheit des Einzelnen. Damit darf keiner in deiner direkten Nähe rauchen, wenn du das nicht willst, weil er dich mutwillig der Gefahr einer Krebserkrankung aussetzt.

Karümel
2003-12-11, 16:55:07
Aber ich würde schon gerne den richtigen Gesetzestext haben, damit ich diesen dann meinen Chef "unter die Nase halten kann". Ich habe immer nur Texte gefunden die Entwürfe für das Gesetzt sind aber keinen offiziellen Text :(

darph
2003-12-11, 17:07:46
Die geänderte Arbeitsstättenverordnung im Wortlaut

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729), zuletzt geändert durch Art. 7 der Verordnung vom 2. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3777):

§ 3a: Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

§ 5: Lüftung
In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Wird für die nach Satz 1 erforderliche Atemluft durch eine lüftungstechnische Anlage … gesorgt, muss diese jederzeit funktionsfähig sein.

Auszug aus der Begründung des Regierungsentwurfs der oben genannten Verordnung vom 2. Oktober 2002, zu Art. 7 - Änderung der Arbeitsstättenverordnung - (Bundesrats- Drs. 301/02, S. 109):

Die Bestimmung „hält den Arbeitgeber jetzt grundsätzlich und ausdrücklich zu wirksamen Maßnahmen zum Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten bei der Arbeit an. Damit wird die neuere Rechtsprechung zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz festgeschrieben, größere Rechtssicherheit geschaffen und bundesweit ein einheitliches Schutzniveau festgelegt. Die Bestimmung gibt dem Arbeitgeber den angesichts der Vielgestaltigkeit der betrieblichen Verhältnisse notwendigen Regelungsspielraum in Bezug auf die konkret zu veranlassenden Schutzmaßnahmen.“


http://www.weltnichtrauchertag.de/html/nrs_arbeitsstverord.html

http://www.lfas.bayern.de/technischer_as/arbeitsstaetten_plaetze/arbeitsstaetten/nichtraucher/nichtrauch_deckbl.htm

ilPatrino
2003-12-11, 17:07:49
ich hatte unlängst (bei heise oder telepolis glaub ich) was gelesen, daß eine verschärfung verabschiedet wurde, die auf den arbeitsplatz zielt...kann mich aber auch irren. such mal nach nichtraucher - bei denen wird meistens auch auf offizielle, externe quellen hingewiesen

[edit] anscheinend nicht - ich muß unbedingt aufhören, tagsüber übermäßig alkohol zu trinken

Karümel
2003-12-11, 19:24:21
Original geschrieben von darph
http://www.weltnichtrauchertag.de/html/nrs_arbeitsstverord.html

http://www.lfas.bayern.de/technischer_as/arbeitsstaetten_plaetze/arbeitsstaetten/nichtraucher/nichtrauch_deckbl.htm

Danke