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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : brief per nachnahme erhalten


Gast
2003-12-16, 17:02:50
habe heute meinen per nachnahme bestellten cpu im briefkasten gehabt das komische ist keiner wollte das geld von mir was muss ich jetzt tun ich hab nun nichts bezahlt und den cpu trozdem? der postbote hat scheinbar nich richtig gekuckt

demklon
2003-12-16, 17:15:27
freu dich, cpu für lauf kriegst nich oft ... und beweisen müssen sie das dir erstmal das du nix gezahlt hast ...

Gast
2003-12-16, 17:20:47
mir gehts da eher um den empfänger erhält der seine kohle trozdem? hab kein bock das der mir im nacken hängt :)

pubi
2003-12-16, 17:21:29
Wahrscheinlich kommt der Bote noch einmal irgendwann und kassiert das Geld, hatte ich auch mal.

Tomi
2003-12-16, 19:28:42
Kurios, hab ich noch nie gehört. Hängt denn der Zahlschein hinten noch dran ? Sicher dass Du "Nachnahme" gewählt hast ? Und nicht vielleicht Bankeinzug, sofern Du bei dem Händler auf die Art schon mal bestellt hast ? Das wird aber noch lustig, denn der Händler wird natürlich die Kohle auf seinem Konto vermissen und die CPU kommt auch nicht zurück. Die Post bezahlt nix, die nehmen deine Kohle zusammen mit dem Zahlschein und überweisen dass auf die Bankverbindung, die auf dem Zahlschein steht. Da Du dich auch nicht meldest wird er wohl vermuten dass erfolgreich zugestellt wurde. Das muss aber erstmal nachgewiesen werden. Unterschrieben is ja vermutlich auch nix oder ? :D Tja...und dann musste die Frage nach "haben sie beim Postboten bezahlt ?" beantworten :D Also ich würd ma sagen...sieht je nachdem was Du anwortest schlecht aus für die Post bzw. deinen Postboten.

Gast
2003-12-16, 19:41:30
wasn cpu war das??? ;D

Lord Wotan
2003-12-16, 22:07:03
Original geschrieben von Gast
habe heute meinen per nachnahme bestellten cpu im briefkasten gehabt das komische ist keiner wollte das geld von mir was muss ich jetzt tun ich hab nun nichts bezahlt und den cpu trozdem? der postbote hat scheinbar nich richtig gekuckt

Die versicherung der Post muss zahlen wenn du sagst das du bezahlt hast. Die Post kann dir nichts weil du die Sachen ja nur haben kannst wenn Du bezahlt hast Und das hast du doch;)

Ich denke pech für den Boten. Denn Nachnahme ist Nachnahme.

Freue dich über das Weinachtsgeschenk der Post

Gast
2003-12-16, 22:21:50
ja de rhammer ist ich habe die rechnung sprich ich könnte diesen cpu zurückschicken und sagen will ihn nichtmehr und würde sozusagen die kohle zurück bekommen wo ich niemals bezahlt hab

Amarok
2003-12-16, 22:29:42
Original geschrieben von Lord Wotan
Die versicherung der Post muss zahlen wenn du sagst das du bezahlt hast. Die Post kann dir nichts weil du die Sachen ja nur haben kannst wenn Du bezahlt hast Und das hast du doch;)

Ich denke pech für den Boten. Denn Nachnahme ist Nachnahme.

Freue dich über das Weinachtsgeschenk der Post
Bezahlen --> Unterschrift

Kann deshalb sein, dass du nachträglich eine Rechnung bekommst

007
2003-12-16, 22:36:33
Original geschrieben von Amarok
Bezahlen --> Unterschrift

Kann deshalb sein, dass du nachträglich eine Rechnung bekommst


:O

Ich habe nie eine Quittung bekommen bei der Post, wenn ich auf Nachnahme bestellt hab. Ich habe nur dem Postbeamten den Kram unterschreiben müssen, ich könnte niemals nachweisen, dass ich bezahlt hab. Das wäre ja eine riesige Mißbrauchsgefahr, wenn du da wirklich in die Beweispflicht genommen würdest....

Demirug
2003-12-16, 22:46:32
Also wenn sich die Rechtslage nicht geändert hat muss die Post (bzw Packetdienst) nachweisen das sie etwas zugestellt hat.

Tomi
2003-12-17, 07:50:24
Bei Geschäften zwischen Händler und Privatperson trägt der Händler nach § 446 BGB das Versandrisiko bis die Ware dem Käufer übergeben wurde. Daher sind viele AGB's unwirksam, die das Gegenteil behaupten (Risiko geht mit Übergabe an die Post auf den Käufer über). Ergo...wenn der Händler keine Kohle bekommt muss er nachweisen dass der Käufer die Ware erhalten hat. Das kann er nur, indem er bei der Post einen Nachforschungsantrag stellt und wenn die Post einen Einlieferungsbeleg hat wie z.B. die Empfangsbestätigung des Käufers. Liegt die nicht vor und der Käufer sagt "ich hab nix bekommen" ist die Post Nase und muss dem Händler ggf. Schadenersatz zahlen.

DDM_Reaper20
2003-12-17, 13:34:41
Original geschrieben von Gast
habe heute meinen per nachnahme bestellten cpu im briefkasten gehabt das komische ist keiner wollte das geld von mir was muss ich jetzt tun ich hab nun nichts bezahlt und den cpu trozdem? der postbote hat scheinbar nich richtig gekuckt

Sei ehrlich, zahle.

Mich verfolgt noch ein Rechtsstreit aus dem Vorjahr, wo es anders war: Das Paket war nie angekommen, ich hatte den gewünschten RAM also nochmal bestellt; beim zweiten Anlauf klappte es.

Das erste Paket blieb verschwunden.

Leider erhielt ich dann 7 Monate später eine Klageschrift zugestellt, ich hätte das "nicht als Nachnahme kenntlich gemachte Paket" entgegengenommen, ohne zu bezahlen (daher auch keine Unterschrift).

Die Hauptsache hat sich jetzt zu meinen Gunsten erledigt, nur noch die Gerichts- und Anwaltskosten bedürfen der Klärung.

Leute, wer hier empfiehlt, einfach einzusacken -- wie würdet Ihr Euch fühlen, wenn's Eure Knete wäre?

Ehrlich währt am längsten.

MfG
DDM_Reaper20

Gast
2003-12-17, 16:35:40
Ich schließe mich hier DDM_Reaper20 an, es kann nicht sein das ihr alle denkt man müsse für eine in Anspruch genommene Leistung und ein Produkt,- das sich aus Menschlichem Versagen vielleicht vorerst kostenlos in eure Hände begeben hat,- nicht zahlen. Wer so denkt braucht sich nicht wundern wenn zu seinen kosten mal das selbe geschieht.

In etwas anderem Zusammenhang bekam ich mal 4 DSL Modems von der Telekom zugeschickt. Hatte natürlich nur eines geordert und bezahlt, was sollte ich auch mit 3 zusätzlichen?

Kurzerhand alle 3 zurückgeschickt und ein paar Wochen später kam erneut Post von der Telekom, man bedankte sich für mein ehrliches Verhalten und machte mir ein weiteres DSL Modem zum Geschenkt, als Ersatz bzw. für die Zeit nach der Garantie. Das ist doch was oder nicht?