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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : juristische Frage


greenvirus
2003-12-18, 00:11:37
Ich gehe von zwei Gesetze aus:
1. Um schuldig ausgesprochen zu werden, muss man zweifelsfrei, also eindeutig schuldig sein.
2. Man darf die Aussage verweigern, wenn diese einem Familienmitglied schaden würde (bin mir nicht sicher, wie der genau lautet, aber schon etwa so).


Ausgangslage:

Es gibt eine Familie Muster:D. Sie besteht aus Vater, Mutter, Sohn und Tochter. Sie alle sind volljährig, unbestrafft und beitzen den Führerausweis. Die Familie besitzt ein Opel, der unter den Namen des Vaters registriert ist.

So, nun zum Fall:):

Vater geht auf Reise nach England und bleibt für mehrere Tagen. Es gibt unzählige Zeugen, die das bestätigen können;). Während seiner Abwesenheit, wurde der Opel geblitzt, weil es zu schnell fuhr, und einen Monat später landet bei den Musters eine Busse.

Nun, vor Gericht (die Busse wurde nicht bezahlt;)):

Der Vater schreibt zurück, dass er es nicht war und auf der Frage, ob es ein Familienmitglied war, sagt er "Ja" und auf weiteren Fragen verweigert er die ANtwort. Die Mutter, Sohn und Tochter sagen alle, dass sie es nicht waren und nicht wissen, wer es gewesen sein könnte (einer lügt;)).


Wer muss die Busse zahlen? Zuerst dachte icht, der Vater, weil das Auto auf sein Name registriert ist, und er verantwortlich ist, dass kein scheiss damit geschehen darf, aber wenn z.B. etwas schlimmeres passiert wäre, zum beispiel jemand überfahren und tödlich verletzt, dann kann man den Besitzer ja nicht auf mord anklagen, obwohl er der besitzer ist.


gruss und bringt ein wenig Licht in meinem Gesetzesdunkeln.

barracuda
2003-12-18, 01:34:04
Der Halter muss die Busse (deutsch: Knolle oder Knöllchen) nicht bezahlen, allerdings die Verfahrenskosten. Das Stichwort lautet "Halterhaftung" (-> Google).

http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/halterhaftung.php
http://www.rrr.de/faq/htmlfaq/node80.html

Allerdings kann die Behörde dem Fahrzeughalter auferlegen, fortan ein Fahrtenbuch zu führen. Das wird in den Fahrzeugschein eingetragen, und bei jeder Polizeikontrolle muss auch das Fahrtenbuch vorgezeigt werden. Wenn es nicht vorhanden ist oder die pingeligen Regelungen zu Führen des FB's nicht peinlich genau beachtet wurden, setzt es ein Knöllchen dafür.

Schon manch einer hat sich ob dieser Auflage in den Hintern gebissen und ist im nachhinein zu dem Schluss gekommen, die Knolle zu bezahlen wäre die bessere Lösung gewesen.

greenvirus
2003-12-18, 01:46:55
ok, danke. genau die antwort auf meiner frage.

aber wie ist es jetzt bei einem tödlichen unglück? (genau gleich wie oben, einfach keine Geschwindigkeitsübertrettung, sondern jemand überfahren)


gruss

DDM_Reaper20
2003-12-18, 12:56:38
Original geschrieben von greenvirus
Ich gehe von zwei Gesetze aus:
1. Um schuldig ausgesprochen zu werden, muss man zweifelsfrei, also eindeutig schuldig sein.
2. Man darf die Aussage verweigern, wenn diese einem Familienmitglied schaden würde (bin mir nicht sicher, wie der genau lautet, aber schon etwa so).


Ausgangslage:

Es gibt eine Familie Muster:D. Sie besteht aus Vater, Mutter, Sohn und Tochter. Sie alle sind volljährig, unbestrafft und beitzen den Führerausweis. Die Familie besitzt ein Opel, der unter den Namen des Vaters registriert ist.

So, nun zum Fall:):

Vater geht auf Reise nach England und bleibt für mehrere Tagen. Es gibt unzählige Zeugen, die das bestätigen können;). Während seiner Abwesenheit, wurde der Opel geblitzt, weil es zu schnell fuhr, und einen Monat später landet bei den Musters eine Busse.

Nun, vor Gericht (die Busse wurde nicht bezahlt;)):

Der Vater schreibt zurück, dass er es nicht war und auf der Frage, ob es ein Familienmitglied war, sagt er "Ja" und auf weiteren Fragen verweigert er die ANtwort. Die Mutter, Sohn und Tochter sagen alle, dass sie es nicht waren und nicht wissen, wer es gewesen sein könnte (einer lügt;)).


Wer muss die Busse zahlen? Zuerst dachte icht, der Vater, weil das Auto auf sein Name registriert ist, und er verantwortlich ist, dass kein scheiss damit geschehen darf, aber wenn z.B. etwas schlimmeres passiert wäre, zum beispiel jemand überfahren und tödlich verletzt, dann kann man den Besitzer ja nicht auf mord anklagen, obwohl er der besitzer ist.


gruss und bringt ein wenig Licht in meinem Gesetzesdunkeln.

Schaue HIER:

http://www.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort11676_201.html

Aus der Verweigerung von Aussagen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. U.U. ist allerdings Beugehaft zulässig (bis zu 6 Monaten).

Im Falle eines Unfalles mit Todesfolge UND Fahrerflucht würde sich die Justiz deutlich mehr Mühe geben; der Halter des Fahrzeugs würde natürlich nicht angeklagt, aber sie würden die Sache kaum auf sich beruhen lassen, nur weil sich die Familie in Schweigen hüllt. Da würde dann schon etwas mehr Energie in den Fall investiert. (Muß allerdings schon ein Haufen Unmenschen sein, bei einem tödlichen Unfall Fahrerflucht zu begehen und sich dann von der Familie decken zu lassen.)

Ansonsten gilt das, was Barracuda gesagt hat, nämlich die Sache mit dem Fahrtenbuch. DAS könnte auf die Dauer sehr viel lästiger werden als eine Busse.

Wenn Du das warst, warum nicht einfach die Verantwortung übernehmen? Soll kein Flame sein, nur eine schlichte Frage. Sonst bleibt's letztendlich an Deinem Vater hängen (siehe Fahrtenbuch).

greenvirus
2003-12-19, 01:27:58
Original geschrieben von DDM_Reaper20
Schaue HIER:

http://www.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort11676_201.html

Aus der Verweigerung von Aussagen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. U.U. ist allerdings Beugehaft zulässig (bis zu 6 Monaten).

Im Falle eines Unfalles mit Todesfolge UND Fahrerflucht würde sich die Justiz deutlich mehr Mühe geben; der Halter des Fahrzeugs würde natürlich nicht angeklagt, aber sie würden die Sache kaum auf sich beruhen lassen, nur weil sich die Familie in Schweigen hüllt. Da würde dann schon etwas mehr Energie in den Fall investiert. (Muß allerdings schon ein Haufen Unmenschen sein, bei einem tödlichen Unfall Fahrerflucht zu begehen und sich dann von der Familie decken zu lassen.)

Ansonsten gilt das, was Barracuda gesagt hat, nämlich die Sache mit dem Fahrtenbuch. DAS könnte auf die Dauer sehr viel lästiger werden als eine Busse.

Wenn Du das warst, warum nicht einfach die Verantwortung übernehmen? Soll kein Flame sein, nur eine schlichte Frage. Sonst bleibt's letztendlich an Deinem Vater hängen (siehe Fahrtenbuch).

nein, nein.:D

mir ist nie sowas passiert.

hab sowas in der zeitung gelesen, und hab mich gefragt, was so passiert, wenn sich gesetze überschneiden.

nur das:;


gruss und nochmals danke