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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : geschäft per email


Gunaldo
2003-12-21, 02:29:57
wie siehts mit der verbindlichkeit aus, wenn ein handel per email abgemacht wurde?

preis etc wurde alles verhandelt.

wir waren uns einig und nun möchte der "käufer" auf einmal nicht mehr so recht bzw läßt nichts mehr von sich hören.

was nun?

Byteschlumpf
2003-12-21, 12:43:58
Ob Email, FAX oder Postbrief - IMHO gibt es dabei rechtlich keine Unterschiede!

Gunaldo
2003-12-21, 13:44:52
also ist damit ein verbindlicher kaufvertrag entstanden?

Faster
2003-12-21, 14:04:05
ja, wenn aus der email hervorgeht dass ihr euch einig seid, dann schon (imho §§145/147/433BGB), rechltich bindender kaufvertrag.