PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit ebay mietglied :(


nemo102
2003-12-26, 02:46:20
Hi ,

Hab einem typ nen cpu verkauft die 100% in ordnung war ,nun behauptet er das ein pin abgebrochen ist . Aber das kann nicht sein ,ich hatte den cpu sogar noch bevor ich ihn verschickte überprüft ob alles in ordnung war ,und so war es auch !! der cpu lief sogar 1 - 2 wochen vorher einwandfrei bevor ich ihn verkaufte.
Nun will er geld zurück usw..
das riecht für mich derb nach verarschung .
kann es sein das er einfach mein cpu gegen ein defekten austauschen will ... oder hatt er zuviel am cpu gespielt ??
naja meine frage ist was kann ich jetzt machen ?

das finde ich zum kotzen und er hatt mir gründlich weinachten versaut :(

ciao

EureDudeheit
2003-12-26, 03:58:37
wenn bei dir als du sie noch hattest wirklich alles in ordnung war, nicht zurücknehmen, der will dich bloß verarschen. laß dich auch nicht einschüchtern, wenn er mit anwalt kommt...
wenn die cpu bei dir in ordnung war, hast du rein rechtlich nichts zu befürchten, kann ja beim transport bei der post kaputt gegangen sein oder er verarscht dich halt

Gast
2003-12-26, 11:31:40
Original geschrieben von EureDudeheit
wenn bei dir als du sie noch hattest wirklich alles in ordnung war, nicht zurücknehmen, der will dich bloß verarschen. laß dich auch nicht einschüchtern, wenn er mit anwalt kommt...
wenn die cpu bei dir in ordnung war, hast du rein rechtlich nichts zu befürchten, kann ja beim transport bei der post kaputt gegangen sein oder er verarscht dich halt

Das problem ist ,wie beweise ich es das es bei mir 100& in ordnung war ??

Gast
2003-12-26, 11:35:16
achja nochwas ,was ist das "neue" eu recht ?? sehe ich öfters in auktionen ....

gasmeister
2003-12-26, 11:56:17
Original geschrieben von Gast
achja nochwas ,was ist das "neue" eu recht ?? sehe ich öfters in auktionen ....

Das gibts garnicht.
Es wurde von irgendjemanden erfunden und steht jetzt immer dort.

derJay
2003-12-26, 12:10:09
Und wenn der wirklich 100% in Ordnung war stand doch sicher dein Bruder oder ein Freund neben dir als du die CPU eingepackt hast.

Gast
2003-12-26, 12:23:01
Original geschrieben von derJay
Und wenn der wirklich 100% in Ordnung war stand doch sicher dein Bruder oder ein Freund neben dir als du die CPU eingepackt hast.

^^

Byteschlumpf
2003-12-26, 12:49:15
Es heißt "die" CPU!

Das nächste mal machst Du Bilder von der CPU und legst diese dem Päckchen bei, damit es keinerlei Zweifel über den äußeren Zustand der CPU geben kann!

Wie hast Du denn die CPU verpackt?

b0wle`
2003-12-26, 13:06:08
Original geschrieben von Byteschlumpf
Es heißt "die" CPU!

Das nächste mal machst Du Bilder von der CPU und legst diese dem Päckchen bei, damit es keinerlei Zweifel über den äußeren Zustand der CPU geben kann!

Wie hast Du denn die CPU verpackt?
Die Bilder kannst du genauso gut von einer anderen CPU mit reinlegen und eine defekte CPU dazu. Außerdem ist das ein ziemlicher Aufwand erst Bilder zu machen, womöglich noch vom Einpack-Vorgang, gell?

So ein Fall ist natürlich ärgerlich, ist bei mir zum Glück noch nicht vorgekommen. Er kann dir nicht nachweisen dass du die CPU kaputt verschickt hast, genausowenig wie du ihm nachweisen kannst, dass er dich betrügen will. Ergo,...wie will er dich verklagen ohne Beweiße. Ich denk das wird sich so oder so im Sand verlaufen.

Gut so, aber nur wenn du uns die Wahrheit erzählt hast und die CPU tatsächlich noch funktioniert hat :freak:

Gast
2003-12-26, 13:14:13
Die cpu habe ich sehr gut verpackt ,also fast unmöglich die schuldigen bei der post zu finden.

Und ja die cpu war wirklich alles in ordnung keine verbogene pins oder sonstiges .Laufen tat sie auch einwandfrei.
Was eigentlich noch komisch ist das er nur das geld wieder haben will . also er will kein ersatzt oder so ,nur das geld. :-/

Der Vernünftige!!
2003-12-26, 23:01:46
Manno.Der Fall ist ja sonnenklar.

Nix Geld zurück da Privatverkauf.



Wo ist das Problem?
Keine Ahnung von Ebay aber ne CPU verkaufen.




mfg


edit:Es heisst Mitglied und nicht "Mietglied"!!
Ein "Mietglied" lässt viel Spielraum zu missinterpretation!;D

Morbid Angel
2003-12-27, 15:50:43
LOL das ist aber dumm...

Der kann dir dann auch nen Backstein schicken und dabei haste nen PC ersteigert und? Du überweist das Geld da er keine Nachnahme annimmt
Privatverkauf, PECH... :bonk:

Banshee
2003-12-27, 19:21:52
Es geht um die Garantie... (Manchmal ist Lesen ein echter Vorteil)

Morbid Angel
2003-12-27, 20:45:18
Original geschrieben von Banshee
Es geht um die Garantie... (Manchmal ist Lesen ein echter Vorteil)

Ja die gibts beim Privatverkauf nicht...

Trotzdem könnte man es machen, wer wills den nachweisen das du tatsächlich nen Backstein verschickt hast :)

Gast
2003-12-29, 11:36:43
es gibt was neues :

Hallo,

nachdem ich versucht habe dieses Problem auf friedliche Weise mit ihnen zu
lösen,
und Sie nicht darauf eingegangen sind. Bin ich zu einem Rechtsanwalt, habe
ihm den Fall geschildert, hab ihm den beschädigten Artikel
gezeigt, die Verpackung des Cpu´s, und die ganzen emails die Sie und ich
geschrieben hatten!

Nach der Beweisslage durch ihr Emailaussage stehen meine Chance sehr gut,
deswegen bekommen sie noch ein letzte Möglichkeit diesen Fall ohne
Rechtsanwalt zu beenden.

Ich behaupte nicht das gegenteil das die pins nicht verbogen sind ,nur ich
sag nach wie vor bei mir waren sie alle in ordnung ! und waren aufjedenfall
bei mir 100% in ordnung !!

Bitte überweissen Sie mir den gesamten Betrag von 119,61 bis spätestens
08.01.2004 auf folgendes Konto : Baumbach Dominik

Sparkasse xxxxxxxxxxxxxx

Blz.: xxxxxxx

Kto.: xxxxx

nach Geldgutschrift sende ich den Artikel zu meinen Kosten an sie zurück!
Sollten sie bis zu diesem angegebenen Datum nicht bezahlt haben, geht die
Sache an den Anwalt!!!

Gruss
B. D

was meint ihr ???

Gast
2003-12-29, 11:37:30
ups, bitte den namen edetieren :)

Eazy
2003-12-29, 11:54:52
Original geschrieben von Gast
es gibt was neues :

Hallo,

nachdem ich versucht habe dieses Problem auf friedliche Weise mit ihnen zu
lösen,
und Sie nicht darauf eingegangen sind. Bin ich zu einem Rechtsanwalt, habe
ihm den Fall geschildert, hab ihm den beschädigten Artikel
gezeigt, die Verpackung des Cpu´s, und die ganzen emails die Sie und ich
geschrieben hatten!

Nach der Beweisslage durch ihr Emailaussage stehen meine Chance sehr gut,
deswegen bekommen sie noch ein letzte Möglichkeit diesen Fall ohne
Rechtsanwalt zu beenden.

Ich behaupte nicht das gegenteil das die pins nicht verbogen sind ,nur ich
sag nach wie vor bei mir waren sie alle in ordnung ! und waren aufjedenfall
bei mir 100% in ordnung !!

Bitte überweissen Sie mir den gesamten Betrag von 119,61 bis spätestens
08.01.2004 auf folgendes Konto : Baumbach Dominik

Sparkasse xxxxxxxxxxxxxx

Blz.: xxxxxxx

Kto.: xxxxx

nach Geldgutschrift sende ich den Artikel zu meinen Kosten an sie zurück!
Sollten sie bis zu diesem angegebenen Datum nicht bezahlt haben, geht die
Sache an den Anwalt!!!

Gruss
B. D

was meint ihr ???

AUF KEINEN FALL ÜBERWEISEN !!!!

So ein Schwätzer. War beim Anwalt :lolaway: Dann müsste er aber mehr für ein Beratungsgespräch gezahlt haben (ca. 150 Euro) als für die CPU ;-) (außer er hat ne Rechschutzversicherung, dann hat ihm der Anwalt aber Schei**e erzählt -> Er hätte sehr gute Chancen, lol ;-)

Falls Du die CPU als Privatmann (davon gehe ich aus, hast wohl keine Firma) verkauft hast, muss er Dir beweisen, dass die CPU beim abschicken bereits defekt war. Das ist nahezu ein Ding der unmöglichkeit (Der Käufer trägt Beweislast und Versandrisiko). Sprich er hat einfach Pech gehabt.

Gruß
Eazy

Zesotu
2003-12-29, 11:56:44
Original geschrieben von Gast
es gibt was neues :

Hallo,

nachdem ich versucht habe dieses Problem auf friedliche Weise mit ihnen zu
lösen,
und Sie nicht darauf eingegangen sind. Bin ich zu einem Rechtsanwalt, habe
ihm den Fall geschildert, hab ihm den beschädigten Artikel
gezeigt, die Verpackung des Cpu´s, und die ganzen emails die Sie und ich
geschrieben hatten!

Nach der Beweisslage durch ihr Emailaussage stehen meine Chance sehr gut,
deswegen bekommen sie noch ein letzte Möglichkeit diesen Fall ohne
Rechtsanwalt zu beenden.

Ich behaupte nicht das gegenteil das die pins nicht verbogen sind ,nur ich
sag nach wie vor bei mir waren sie alle in ordnung ! und waren aufjedenfall
bei mir 100% in ordnung !!

Bitte überweissen Sie mir den gesamten Betrag von 119,61 bis spätestens
08.01.2004 auf folgendes Konto : Baumbach Dominik

Sparkasse xxxxxxxxxxxxxx

Blz.: xxxxxxx

Kto.: xxxxx

nach Geldgutschrift sende ich den Artikel zu meinen Kosten an sie zurück!
Sollten sie bis zu diesem angegebenen Datum nicht bezahlt haben, geht die
Sache an den Anwalt!!!

Gruss
B. D

was meint ihr ???

Typische Standard Noob Antwort, kein Mensch ist so dumm und setzt für 120 Euro einen Anwalt auf dich. Und ausserdem muss immer noch er beweisen, das der Pin schon verbogen war und nicht du, dass er es nicht war.

Edit: Eazy war schneller :(

Gast
2003-12-29, 12:36:21
Achja nochwas die emailaussage die ich gemacht habe ist die hier : "Ich behaupte nicht das gegenteil das die pins nicht verbogen sind ,nur ich
sag nach wie vor bei mir waren sie alle in ordnung ! und waren aufjedenfall bei mir 100% in ordnung !! "

das war aber keine aussage sonderne eine antwort darauf weil er mich gefragt hat ob er mir bilder schicken wollte um zu zeigen das da pins abgebrochen sind.
darauf hatt angeblich der anwalt eine "gute chance" gesehen

Gast
2004-01-11, 14:15:54
es gibt wieder was neues :eyes:

Ich bekam vorgestern ein brief vom anwalt :

Sehr geehrter Herr XXXX

mit diesem Schreiben dürfen wir ihnen unter vorlage einer vollmacht die anwaltschaftliche
vertretung des Herrn xxxxxx xxxxx anzeigen

Uns liegt auftrag vor, die unserem Mandanten aus dem mit ihnen geschlossenen Kaufvertrag
vom 14.12.2003 zustehenden Ansprüche Ihnen gegenüber geltend zu machen.

Am 14.12.2003 Haben sie über Ebay mit unserem Mandanten einen Kaufvertrag über einen Prozessor Pentium 4 2,4 GHZ nebst kühler geschlossen.

Daraufhin hat unser Mandanten von ihenen den vorbenannten Artikel in einem fehlerhaften zustand erhalten. Da die pins verbogen waren, befand sich der Prozessor in einem absolut gebrauchtuntauglichern zustand.

Uns liegt weiterhin sämtlicher E-mail verkehr zwichen ihnen und unserem mandanten vor, aus
dem hervor geht, das Herr xxxxxx diesen Mangel des von ihnen übersandten Prozessors ihnen gegenüber sofort angezeigt hat und Sie bereits merfach zur Rückzahlung des an sie geleisteten Kaufpreis in höhe von 119,61 € sowie zur Zurücknahme des defekten Prozessors samt Kühler aufgefordert hat.

Nachdem Sie bei dem Herrn xxxxx geschlossenen Kaufvertrag als gegenseitigen Vertrag die von ihnen heraus geschuldete Leistung nicht vertragsgemäß erbracht haben, ist unser Mandant berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Namens und im Auftrag unseres Mandanten erklären wir hiermit nochmals den Rücktritt vom Kaufvertrag vom 14.12.2003.

Des Weiteren fordern wir Sie auf bis spätestens

23.01.2004

den kaufpreis in höhe 119,61 € auf unser angegebens Kanzleikonto zurückzuzahlen

Sollte die zahlung nicht fristgerecht eingehen, liegt uns Auftrag vor, gerichtlich gegen Sie
vorzugehen.

Mit freundlichen ...........




So das ist der stand der dinge was meint ihr dazu ??

mofhou
2004-01-11, 14:22:28
hast du ne Rechtschutzversicherung?

Gast
2004-01-11, 14:23:26
Original geschrieben von mofhou
hast du ne Rechtschutzversicherung?

Nein leider nicht :(

Der Sandmann
2004-01-11, 14:41:56
Dann viel Spass. Entweder du zahlst nun das Geld zurück oder aber du wirst dir auch einen Anwalt suchen müssen. Das du dich selbst vertreten kannst bezweifle ich einmal.

Oli_Immerschoen
2004-01-11, 14:48:01
Na ja, wozu braucht er einen Anwalt? Es gibt nicht viel zu "vertreten"...wenns vor Gericht geht: einfach hingehen und sagen dass die CPU heil und geprüft versendet wurde; am besten noch einen Zeugen mitnehmen der das bestätigen kann. Fertig.

Ich glaube nicht dass der Käufer mit seiner Fordrung durchkommt.

Das gilt natürlich nur wenn die CPU wirklich heil war, ansonsten isses eine Schweinerei.

Gruß Olli

-Flush-
2004-01-11, 14:54:21
Ausserdem sieht mir der Brief der "Kanzlei" auch sehr nach Fake aus. Kein Anwanlt erlaubt sich soviele Rechtschreib- und Formfehler.

edit: Mal abgesehen davon, dass du den Betrag an das Kanzleikonto schicken sollst. Hab ich noch nie miterlebt, dass das so gehandhabt wird.

EureDudeheit
2004-01-11, 15:00:53
Original geschrieben von -Flush-
Ausserdem sieht mir der Brief der "Kanzlei" auch sehr nach Fake aus. Kein Anwanlt erlaubt sich soviele Rechtschreib- und Formfehler.

edit: Mal abgesehen davon, dass du den Betrag an das Kanzleikonto schicken sollst. Hab ich noch nie miterlebt, dass das so gehandhabt wird.

doch hab ich schon erlebt, was komisch ist, daß die gebühren des "anwalts" nicht mit überwiesen werden sollen. normalerweise schlägt der seine gebühren mit drauf.

so nun was zum rechtlichen, da du privatverkäufer bist, liegt die beweislast beim käufer, d.h. er muß beweisen, daß der sachmangel schon beim übergang auf den käufer vorlag.
desweiteren geht die gefahr der verschlechterung der sache mit der übergabe an das transportunternehmen auf den käufer über.
das ganze ändert sich natürlich, wenn du von dem mangel wußtest und diesen verschwiegen hast oder du händler bist, da kehrt sich die beweislast um.

EureDudeheit
2004-01-11, 15:05:55
Original geschrieben von Der Sandmann
Dann viel Spass. Entweder du zahlst nun das Geld zurück oder aber du wirst dir auch einen Anwalt suchen müssen. Das du dich selbst vertreten kannst bezweifle ich einmal.

man kann sich selbst vertreten, er braucht keinen anwalt zu nehmen, auch vor gericht kann man sich selbst vertreten, es sei denn bei mord zB

007
2004-01-11, 15:41:55
Habe den Link dieses Threads an einen befreundeten Anwalt meines Vaters geschickt. Der hat sich darüber nur noch kaputt lachen können.

1. Rechtschreib-, Zeichensetzungs- und Formfehler. Sowas kann sich kein Anwalt leisten!!

2. Die Anwaltsgebühren werden normalerweise gleich zum Betrag hinzuaddiert.

3. Privatkauf, d.h. er trägt die Beweislast (sogut wie unmöglich sowas zu beweisen)

4. Bei solchen kleinen Beträgen kann man sich selbst vertreten :) Das ist ohne Probs machbar, muss man auch nicht das BGB zu auswendig können, da langt gesunder Menschenverstand.

007

Abraxaς
2004-01-11, 15:46:58
hast du angegeben,dass du privat und unter ausschluss jeglicher garantie verkaufst?Wenn ja dürftest du nichts zu befürchten haben.Ich denke mal der typ hat beim einbau den pin verbogen,aber beweisen kann man ja nichts,auch nicht dass du die cpu kaputt losgeschickt hast.

Gast
2004-01-11, 16:01:43
Original geschrieben von Deli
hast du angegeben,dass du privat und unter ausschluss jeglicher garantie verkaufst?Wenn ja dürftest du nichts zu befürchten haben.Ich denke mal der typ hat beim einbau den pin verbogen,aber beweisen kann man ja nichts,auch nicht dass du die cpu kaputt losgeschickt hast.

Das habe ich bei der auktion mitangegeben :

Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.

Gast
2004-01-11, 16:03:56
Original geschrieben von 007
Habe den Link dieses Threads an einen befreundeten Anwalt meines Vaters geschickt. Der hat sich darüber nur noch kaputt lachen können.

1. Rechtschreib-, Zeichensetzungs- und Formfehler. Sowas kann sich kein Anwalt leisten!!

2. Die Anwaltsgebühren werden normalerweise gleich zum Betrag hinzuaddiert.

3. Privatkauf, d.h. er trägt die Beweislast (sogut wie unmöglich sowas zu beweisen)

4. Bei solchen kleinen Beträgen kann man sich selbst vertreten :) Das ist ohne Probs machbar, muss man auch nicht das BGB zu auswendig können, da langt gesunder Menschenverstand.

007


Im schreiben ist auch ne internet adresse vom anwalt angegeben :

www.RA-Schindel.de

007
2004-01-11, 16:47:01
Original geschrieben von Gast
Im schreiben ist auch ne internet adresse vom anwalt angegeben :

www.RA-Schindel.de


Ich glaube der ebay fritze hat sich einfach ne kanzlei ausgesucht und als addy angegeben. Kannst ja mal den Test machen und in der kanzlei anrufen und dich nach deinem fall erkundigen, wenn die von nix wissen...

WTC
2004-01-11, 16:48:06
Original geschrieben von Gast
Das habe ich bei der auktion mitangegeben :

Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.

muhaha, ich find den anwalt geil! du verkaufst den artikel ohne gewährleistung/garantie, und er versucht es trotzdem. na dann, viel spass... hatte schon nen ähnlichen fall bei ebay. er hat mich angezeigt etc, aber ich hab die sache dann meinem rechtsschutz übergeben, und dieser typ saß dann letztendlich als verlierer da!

tja... dumm gelaufen für ihn! aber ich will ma hoffen das du den artikel wirklich einwandfrei verschickt hast ;) sonst isses wirklich ne sauerei deinerseits...

WTC
2004-01-11, 16:50:24
Original geschrieben von -Flush-
Ausserdem sieht mir der Brief der "Kanzlei" auch sehr nach Fake aus. Kein Anwanlt erlaubt sich soviele Rechtschreib- und Formfehler.


die rechtschreibfehler kannste wohl abziehen, sins dem gast wohl beim abschreiben des briefes passiert imo...

Gast
2004-01-11, 17:01:14
Original geschrieben von Willi the champ
muhaha, ich find den anwalt geil! du verkaufst den artikel ohne gewährleistung/garantie, und er versucht es trotzdem. na dann, viel spass... hatte schon nen ähnlichen fall bei ebay. er hat mich angezeigt etc, aber ich hab die sache dann meinem rechtsschutz übergeben, und dieser typ saß dann letztendlich als verlierer da!

tja... dumm gelaufen für ihn! aber ich will ma hoffen das du den artikel wirklich einwandfrei verschickt hast ;) sonst isses wirklich ne sauerei deinerseits...

Ich hab das teil wirklich einwandfrei an ihm verschickt.
Das ist ja das was mich ärgert.

leider habe ich keine rechtschutz versicherung. was kann ich sonst noch machen ?
mich selber vertreten wäre ein bischen blöd da ich in solchen sachen nicht der beste bin .

WTC
2004-01-11, 17:04:22
Original geschrieben von Gast
Ich hab das teil wirklich einwandfrei an ihm verschickt.
Das ist ja das was mich ärgert.

leider habe ich keine rechtschutz versicherung. was kann ich sonst noch machen ?
mich selber vertreten wäre ein bischen blöd da ich in solchen sachen nicht der beste bin .

naja, wie gesagt: wenn du die garantie/gewährleistung ausgeschlossen hast, kann dir nichts passieren!

Könntest dem imo auch schreiben das du nicht verpflichtet bist, das geld zurückzuüberweisen, da du die gewährleistung ausgeschlossen hast...

aber ich frage mich, wieso viele leute immernoch keine rechtsschutz versicherung besitzen?? ist doch nicht mehr so teuer, und es lohnt sich auf jedenfall...

EureDudeheit
2004-01-11, 21:03:49
Original geschrieben von Gast
Ich hab das teil wirklich einwandfrei an ihm verschickt.
Das ist ja das was mich ärgert.

leider habe ich keine rechtschutz versicherung. was kann ich sonst noch machen ?
mich selber vertreten wäre ein bischen blöd da ich in solchen sachen nicht der beste bin .




nimm dir zu herzen was ich geschrieben habe und was "007" nochmal bestätigt hat und formuliere einen text daraus.