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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Dreistigkeit^9


joyride
2003-12-28, 14:12:59
Hmm... man kann ja bei Ebay Gebote zurückziehen, also kann man bei einem Aritkel erstmal astronomisch viel bieten und dann weiss man ja wie hoch der 2t Höchstbietende geboten hat und dann kann man sein Gebot zurückziehen und dann einen Betrag bieten, der knapp unter dem Gebot des aktuell Höchstbietenden liegt.

Jetzt stelle man sich mal vor man hätte nen Freund der bei ebay angemeldet ist und man selber stellt so ne richtig teure Ware rein wo die Gebote der verschiedenen Leute schonmal weit auseinander gehen können. Und man stelle sich nun vor, der Freund würde oben beschriebene Methode anwenden, um für sich selber (nicht den Freund, man selbst also) den höchstmöglichen Preis rauszuschlagen.

Eigentlich ziemlich dreist aber möglich oder?

xXx
2003-12-28, 14:25:30
Bist du dir dicher, dass man gebote zurückziehen kann? Das wär mir neu.

Mystery
2003-12-28, 14:31:55
Möglich? Ja!
Erlaubt? Nein!
Es muss nur der quasi geleimte Höchstbieter davon Wind bekommen und die Auktion mit den Benutzernamen von dir und deinem Freund an eBay schicken...schon sind bis auf weiteres zwei Accounts gesperrt.
Ist ja ganz einfach die Aktion mitzubekommen.
Er bekommt eine Mail wenn er überboten wurde. Dann wird das Höchstgebot zurückgezogen und der für dich optimale Betrag von deinem Freund geboten.
Dumm dass es leicht ist deinen Freund als denjenigen zu erkennen welcher diese Aktion durchgeführt hat. Zudem auch noch die zurückgezogenen Gebote bei den Bewertungen sichtbar sind.

Würde ich nicht machen...zu riskant.

Selbst einfaches mitbieten von Freunden oder Familienmitgliedern ist nicht gestattet. Auch wenn dein Freund den Krempel ersteigert weil du nicht genug bekommen würdest kann der Account gebannt werden...ist alles schon passiert.

Gunaldo
2003-12-28, 15:41:46
warum sollte man gesperrt werden wenn ein freund bei einem artikel ersteigert.

das ist doch nicht verboten.

freund oder nicht, käufer ist käufer.

thop
2003-12-28, 16:28:08
das ist nur einer der vielen ebaytricks, was meinst du wieviele das machen!

t-master
2003-12-28, 16:35:10
Was? Die Erklärung von Mystery hab ich nich ganz verstanden. Wie bekommt der angeschmierte oder ebay raus, dass irgendeiner, der sein Gebot zurückgezogen hat, mein Freund ist?
Ne andere Frage: ebay überwacht den Zahlungsverkehr nicht oder? Ist doch gar nicht möglich, oder? Also wenn mein Freund das dann "ausversehen" ersteigertn würde, kann ich doch dann die Übergabe der Ware oder des Geldes weglassen!

Gunaldo
2003-12-28, 17:50:02
klar könnt ihr euch beide einfach positiv bewerten und die sache ist gegessen.

alles kein problem.

der "angeschmierte" wird euch nur entdecken, wenn z.b. eine gleiche person ständig bei deinen auktionen mitbietet, aber vielleicht nie gewinnt oder so in der richtung.

Feuerteufel
2003-12-28, 19:26:58
Original geschrieben von t-master
Also wenn mein Freund das dann "ausversehen" ersteigertn würde, kann ich doch dann die Übergabe der Ware oder des Geldes weglassen!

natürlich kannst du das weglassen, die Ebay Gebühren musst du jedoch zahlen. Für ebay wurde der Artikel ja verkauft (egal ob fake oder nicht).

joyride
2003-12-28, 20:15:12
Also wenn ich das richtig sehe ist die Methode die in meinem ersten Post beschrieben wurde so ziemlich risikofrei?? Kann ich irgendwie nicht recht glauben, sonst würde das ja jeder so machen..

BTW man kann doch nicht soviele Male sein Gebot zurückziehen, da wird ebay doch bestimmt stutzig oder??

Kartenspieler
2003-12-28, 21:22:02
Original geschrieben von joyride
Also wenn ich das richtig sehe ist die Methode die in meinem ersten Post beschrieben wurde so ziemlich risikofrei?? Kann ich irgendwie nicht recht glauben, sonst würde das ja jeder so machen..

BTW man kann doch nicht soviele Male sein Gebot zurückziehen, da wird ebay doch bestimmt stutzig oder??

Der Nächsthochstbietende (also der, den der Freund überboten und dann das Gebot zurückgezogen hat) ist dann aber nicht dazu verpflichtet, die Ware entsprechend seinem Gebot zu kaufen bzw. zu seinem Gebot zu stehen soweit ich weiß!

thop
2003-12-28, 21:34:07
Kann ich irgendwie nicht recht glauben, sonst würde das ja jeder so machen..
wenn du wüsstest.

MISTEL X
2003-12-28, 22:02:05
Original geschrieben von Kartenspieler
Der Nächsthochstbietende (also der, den der Freund überboten und dann das Gebot zurückgezogen hat) ist dann aber nicht dazu verpflichtet, die Ware entsprechend seinem Gebot zu kaufen bzw. zu seinem Gebot zu stehen soweit ich weiß!

Wieso nicht? Er hat einen Betrag eingegeben, den er bereit ist zu zahlen. Warum also soll er plötzlich nicht mehr dazu stehen?

Das Sicherste ist deshalb für den der bietet einfach bis kurz vor Schluß, ca. 2 Min, zu warten und dann den Betrag einzugeben den man bereit ist zu zahlen.

bye

MISTEL X
2003-12-28, 22:03:05
Original geschrieben von thop
wenn du wüsstest.

Geht mal auf www.snakecity.de da werden solche Freunde gemeldet!

Mystery
2003-12-28, 22:13:21
Original geschrieben von t-master
Was? Die Erklärung von Mystery hab ich nich ganz verstanden. Wie bekommt der angeschmierte oder ebay raus, dass irgendeiner, der sein Gebot zurückgezogen hat, mein Freund ist?
Direkt rausbekommen kann man das natürlich nicht. Doch mit etwas Hirnschmalz lässt sich diese recht auffällige Methode a
la -hohes Gebot, zurückziehen, kurz unter Höchstgebot des anderen bieten- Methode erkennen.

Jedenfalls ist theoretisch das hochbieten durch Bekannte/Freunde/Wasauchimmer nicht gestattet, auch wenn eBay nicht viel dagegen machen kann. Vor allem bei Kleinzeug wird nicht viel dagegen getan.

Bei grösseren Sachen greift eBay dann schonmal ein. Ich kenne jemanden der seinen alten Porsche bei eBay verticken wollte und mit dem Gebot wohl nicht einverstanden war. Ein Kumpel hat ihm das ganze etwas höher geschraubt. Das Ende der Geschichte? Die Sache ist aufgeflogen und die beiden Accounts waren für einen Monat gesperrt.

Ist aber schon länger her, ich weiss nicht ob eBay noch genauso dagegen vorgeht...würde mich aber wundern wenn das nicht zumindest auf dem Papier immer noch verboten ist.


Mistel X:
Der Nächsthöchstbietende ist aber tatsächlich zu nichts verpflichtet sollte der Gewinner einen Rückzieher machen. Mit einem Gebot machst du die Zusage zu dem Preis die Ware zu kaufen wenn du die Auktion gewinnst. Dadurch schliesst du einen rechtsgültigen Handelsvertrag ab. Wirst du überboten geht diese Rolle an den neuen Höchstbietenden und du hast mit der Auktion nichts mehr am Hut.

DEAF BOY
2003-12-28, 23:04:52
Einer wollte mich per Mail drohen, weil ich das Gebot zurückgezogen habe. Grund: Er hatte nachträglich in der Beschreibung geschrieben.

In der Regel stand:

Ein Gebot darf z.B. ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn...
...sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.

Bis jetzt hat er sich nicht gemeldet. :D

Öfter habe ich meine Meinungen geändert und Gebote zurückgezogen. Ich weiss, dass es nicht zulässig ist. Aber bis jetzt hat sich keiner beschwert.