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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DVDs brennen ist legal, offiziell (fast) bestätigt


Rangy
2004-01-01, 13:54:54
http://www.vnunet.de/testticker/news/detail.asp?ArticleID=10904&Topic=Newsticker&List=Newsticker&Page=1

Also warum net?

LOCHFRASS
2004-01-01, 15:02:55
Original geschrieben von Rangy
Also warum net?

Frage ich mich schon länger, dem Privat-User kann es doch egal sein, ob legal oder illegal?! Ich lasse mich jedenfalls nicht von korrupten Politikern verarschen...

Byteschlumpf
2004-01-01, 16:12:28
Original geschrieben von LOCHFRASS
Frage ich mich schon länger, dem Privat-User kann es doch egal sein, ob legal oder illegal?! Ich lasse mich jedenfalls nicht von korrupten Politikern verarschen...
Full Ack!
Wer will dieses Verbot überhaupt kontrollieren - Mitarbeiter der MI und FI, die mit Polizeirechten ausgestattet sind und sporadisch jeden Haushalt und jede Firma immer wieder kontrollieren, wie es in totalitären Staaten der Fall ist?

Die Politik als Handlanger der Lobbies, die die Welt im Hintergrund regieren!

Argo Zero
2004-01-01, 17:08:08
Naja der kleine Privat Mann ist auch uninteressant.
Wenn jetzt ein Brenn Guru auf der Gasse herum rennen würde und am Tag 100 Kopien verkauft, würde der Kram anders ausschauen.

darph
2004-01-03, 09:50:14
Hm, hier wird aber auch nut halb informiert. Ja, du darfst DVDs kopieren, wie gesagt, solange du kein Kopierschutzverfahren umgehst.

Filme auf DVD sind aber generell mit CSS und Macrovision geschützt. Und die gilt es zu umgehen -> illegal (aber wenn privat, dann laut Pozilei straffrei. Wie Abtreibung).

nn23
2004-01-04, 13:38:33
doch, laut dem artikel ist es gestattet bis zu 3 kopien auch von kopiergeschützten cds/dvds zu erstellen!

alles andere sei verfassungswiedrig, d.h. du darfst 3 mal kopieren, auch wenn ein schutz drauf ist!

hab ich auch schon bei heise gelesen!

silverhawk
2004-01-04, 14:34:50
hmm abwarten :) .....

Kai
2004-01-04, 14:44:30
Was heisst denn "Kopierschutz" umgehen? Ich wusste beim brennen meiner ersten DVD-Kopie nicht einmal das ich einen Kopierschutz umgangen habe, weil ich es schlichtweg gar nicht gemerkt habe (toller Kopierschutz übrigens). Die DVD liess sich nur einlesen, wenn ein Software-DVD-Player sie gerade in diesem Moment geöffnet hatte -> was aber Zufall war.

EcHo
2004-01-04, 16:20:12
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Aber ein Kopierschutz ist auch nur ein Kopierschutz wenn er wirksam ist.

LovesuckZ
2004-01-04, 17:54:06
Original geschrieben von nn23
alles andere sei verfassungswiedrig, d.h. du darfst 3 mal kopieren, auch wenn ein schutz drauf ist!


Mir ist dieses (Grund-)Recht wohl entgangen, hast du mal einen Link?

oktolyt
2004-01-04, 18:46:04
Original geschrieben von EcHo
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Exakt.


Original geschrieben von EcHo
Aber ein Kopierschutz ist auch nur ein Kopierschutz wenn er wirksam ist.

Aber das ist falsch.
Ein Kopierschutz ist, wie der Name schon sagt, ein Kopierschutz. Gut oder schlecht ist dabei völlig unerheblich.
Sobald er da ist, ist das kopieren verboten.

Was diese Firma sich da rechtlich zusammengezimmert hat, würde mich mal interessieren.
Dreimal kopieren.....imho totaler Quatsch.

Den Gesetzestext zum dreimal-kopieren würde ich auch gerne mal sehen...

Argo Zero
2004-01-04, 19:02:13
Und wo steht, dass die CD/DVD einen Kopierschutz hat? :)

Black-Scorpion
2004-01-04, 19:03:26
Original geschrieben von oktolyt
Was diese Firma sich da rechtlich zusammengezimmert hat, würde mich mal interessieren.
Dreimal kopieren.....imho totaler Quatsch.

Den Gesetzestext zum dreimal-kopieren würde ich auch gerne mal sehen...
Habe es nicht gelesen, aber SAD bezieht sich auf das eigene in Auftrag gegebene Gutachten.
Seite:
http://www.copyisright.de/klage.html
Gutachten:
http://www.copyisright.de/SAD-Gutachten.pdf

Black-Scorpion
2004-01-04, 19:05:35
Original geschrieben von Argo Zero
Und wo steht, dass die CD/DVD einen Kopierschutz hat? :)
Wo steht das es draufstehen muß. ;)
Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Musik CDs.

Argo Zero
2004-01-04, 19:07:16
Original geschrieben von Anonym_001
Wo steht das es draufstehen muß. ;)
Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Musik CDs.

Und woher soll man nun wissen, dass man gegen ein Gesetz verstößt, wenn man einfach mal drauf los brennt und es klappt? :ratlos:

Black-Scorpion
2004-01-04, 19:13:27
Original geschrieben von Argo Zero
Und woher soll man nun wissen, dass man gegen ein Gesetz verstößt, wenn man einfach mal drauf los brennt und es klappt? :ratlos:
Wenn du ein DVD Kopierprogramm (z.B. CloneDVD) kaufst und versuchst eine DVD zu kopieren die einen Kopierschutz hat, gibt es eine Fehlermeldung.
Deshalb dürfen diese Programme auch verkauft werden.
Die anderen Programme interessiert der Kopierschutz nicht und dürfen deshalb auch nicht verkauft werden.

oktolyt
2004-01-04, 19:19:18
Original geschrieben von Anonym_001
Habe es nicht gelesen, aber SAD bezieht sich auf das eigene in Auftrag gegebene Gutachten.
Seite:
http://www.copyisright.de/klage.html
Gutachten:
http://www.copyisright.de/SAD-Gutachten.pdf

Hm....sehr schön, aber da steht nirgendwo auch nur ein Wort zum dreimal-kopieren und der rechtlichen Grundlage.

Das Gutachten an sich wäre sicherlich dienlicher.
Denn in diesem Positionspapier steht nur:
Die verfassungskonforme Auslegung läuft auf ein ungeschriebenes Recht
zur Durchsetzung der Privatkopie-Schranke des § 53 Abs. 1 UrhG n.F.
hinaus. Die Durchsetzung umfasst dabei die Nutzung des 􀃄Werkzeugs􀂳
ebenso wie seine Herstellung und seinen Vertrieb. Sprich, unsere Produkte
sind weiterhin in der 'alten' Form legal.

Black-Scorpion
2004-01-04, 19:28:10
Original geschrieben von oktolyt
Hm....sehr schön, aber da steht nirgendwo auch nur ein Wort zum dreimal-kopieren und der rechtlichen Grundlage.

Das Gutachten an sich wäre sicherlich dienlicher.
Denn in diesem Positionspapier steht nur:
Ich habe doch den Link zum Gutachten (pdf) mit reingesetzt.

oktolyt
2004-01-04, 19:34:13
Original geschrieben von Anonym_001
Ich habe doch den Link zum Gutachten (pdf) mit reingesetzt.

Ok, mein Fehler.
Hatte nur von der Website auf dieses Positionspapier geklickt und dachte das wäre auch dein Link.

Püh....das Gutachten hat 95 Seiten....
Das les ich jetzt nicht.
*faulsei*

Aber so viele Seiten......wenn das wirklich alles so einfch wäre bräuchte man dazu doch net 95 Seiten, oder?

Black-Scorpion
2004-01-04, 19:50:10
Original geschrieben von oktolyt
Ok, mein Fehler.
Hatte nur von der Website auf dieses Positionspapier geklickt und dachte das wäre auch dein Link.

Püh....das Gutachten hat 95 Seiten....
Das les ich jetzt nicht.
*faulsei*

Aber so viele Seiten......wenn das wirklich alles so einfch wäre bräuchte man dazu doch net 95 Seiten, oder?
Ich habe es auch erstmal gespeichert und lese es bei Gelegenheit durch.

nn23
2004-01-04, 21:27:51
Original geschrieben von oktolyt
Exakt.

Aber das ist falsch.
Ein Kopierschutz ist, wie der Name schon sagt, ein Kopierschutz. Gut oder schlecht ist dabei völlig unerheblich.
Sobald er da ist, ist das kopieren verboten.

Was diese Firma sich da rechtlich zusammengezimmert hat, würde mich mal interessieren.
Dreimal kopieren.....imho totaler Quatsch.

Den Gesetzestext zum dreimal-kopieren würde ich auch gerne mal sehen...

nich ganz, in dem gesetz steht ja was von dem ungehen eines WIRKSAMEN Kopierschutzes. ist der Kopierschutz nich wirksam(ich errinnere mich da an das drücken der shift taste) gibt es ihn praktisch nicht!

oktolyt
2004-01-04, 22:14:22
Steht das da?
Ich lass mich gerne eines Besseren belehren, aber dazu würd ich das gerne geschrieben sehen...
Link?

nn23
2004-01-04, 22:40:52
ich schau morgen mal nach, ich mein aber das stand da so!

kann auch sein das ich mich irre....

darph
2004-01-05, 00:03:01
Original geschrieben von nn23
nich ganz, in dem gesetz steht ja was von dem ungehen eines WIRKSAMEN Kopierschutzes. ist der Kopierschutz nich wirksam(ich errinnere mich da an das drücken der shift taste) gibt es ihn praktisch nicht!

CSS (Um bei den DVDs zu bleiben) IST wirksam. Es kann leicht umgangen werden, aber das muß man eben tun.

Vergleiche es mit einer verschlossenen Tür. Du darfst hindurchgehen, aber es ist dir verboten das Schloss zu öffnen. Auch wenn der Schlüssel steckt, ist und bleibt die Tür verschlossen und das aufsperren ist und bleibt verboten, wenn auch nicht schwierig zu bewerkstelligen.

Über den (Un-)Sinn dieser Gesetzeslage kann man vorzüglich streiten, aber leider existiert sie nunmal so. :(