PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praxisgebühr - Überweisung -> Kann er / muss er?


Trustwbc
2004-01-05, 13:23:50
Hallo

ich habe mir heute bei einem Hautarzt einen Termin geben lassen und die Dame sagte mir, ich solle eine Überweisung von meinem Hausarzt mitbringen, wegen der neuen Praxisgebühr.

Ich kenne nun meinen Hausarzt schon ewig und die Frage wird kommen "was willste denn da?" keine Ahnung, irgendwie wollte der nie was "von anderen" wissen, ist aber Generell OK der Mann.

Jetzt meine Frage:
MUSS oder KANN Er die Überweisung schreiben ?
Bin ich denn verpflichtet Ihm zu sagen, was ich da will, geht ihm doch im Prinzip nichts an. ?

Floglich gehe ich zu Ihm, zahle 10Euro und er überweist mich zum Hautarzt, wo ich diese dann nicht mehr zahlen muss, richtig ?

Wenn ich nun, innerhalb des selben Quatals nochmal zu meinem Hausarzt wegen einer anderen Krankheit gehe, brauch ich die Gebühr doch nicht nochmal bezahlen, oder ?

Fragen, über Fragen.... SCHEISS System !

DANKE im voraus


-Trust-

oktolyt
2004-01-05, 13:41:35
Original geschrieben von Trustwbc
Floglich gehe ich zu Ihm, zahle 10Euro und er überweist mich zum Hautarzt, wo ich diese dann nicht mehr zahlen muss, richtig ?

Wenn ich nun, innerhalb des selben Quatals nochmal zu meinem Hausarzt wegen einer anderen Krankheit gehe, brauch ich die Gebühr doch nicht nochmal bezahlen, oder ?


So hab ich das auch mal verstanden, ja.

Also maximal 10/40 Euro pro Quartal/Jahr und der Hausarzt kann dich dann rumschickn.

Stone2001
2004-01-05, 14:28:22
Original geschrieben von oktolyt
Also maximal 10/40 Euro pro Quartal/Jahr und der Hausarzt kann dich dann rumschickn.
Richtig, er kann, muss es aber nicht. Wenn er der Meinung ist, das ein Besuch eines Facharztes nicht notwendig ist, dann braucht er auch keine Überweisung auszustellen.
Ein Grund für die Einführung der Praxisgebühr war, die unnötigen Besuche bei (teueren) Facharzten einzuschränken.

BTW: Mir gefällt diese Praxisgebühr auch nicht!

Franklin
2004-01-05, 14:38:36
Nur der Zahnarzt darf keine Überweisungen ausstellen, da bezahlt man extra. Genauso bei Krankenhäusern, die dürfen auch nicht überweisen, also mal wieder extra.
Womit man im theoretischen Fall noch etwas höher kommen kann, wie die 40 Euro im Jahr.

Normal soll die dein Hausarzt an deinen Hautarzt Überweisen, dann löhnst du die 10 Euro beim Hausarzt und fettich. Irgendwie klingt es aber so, als wenn du damit ein Problem hättest...., oder täuscht das?

betasilie
2004-01-05, 14:41:30
UNd wie ist das als Student? Muss ich auch zahlen? :???:

Sharee
2004-01-05, 15:31:10
du kannst auch ohne überweisung zum facharzt gehen.
du zahlst 10 euro beim hausarzt und er schreibt die überweisung oder du gehst ohne überweisung und zahlst die 10 euro beim facharzt. zahlen musst die 10 euro so oder so einmal.

Stormtrooper
2004-01-05, 16:06:17
wie froh bin ich das ich ein Soldat bin und mich der ganze rotz nix angeht.:asshole: :asshole: :asshole:

greeny
2004-01-05, 16:08:33
Original geschrieben von betareverse
UNd wie ist das als Student? Muss ich auch zahlen? :???:
yep, sogar als sozialhilfeempfänger
zahlen müssen alle
also, fleißig quittungen sammeln
Für Sozialhilfeempfänger gelten dieselben Zuzahlungsregeln und dieselbe Belastungsobergrenze wie für alle anderen Versicherten auch. Um die soziale Balance sicherzustellen, werden die Befreiungs- und Überforderungsregelungen derart gestaltet, dass für alle Versicherten einschließlich der Sozialhilfeempfänger eine Belastungsobergrenze in Höhe von 2 Prozent der Bruttoeinnahmen gilt. Bei schwerwiegender chronischer Erkrankung beträgt die Belastungsobergrenze 1 Prozent. Die Berechnungsgrundlage bei Sozialhilfeempfängern ist jedoch der Regelsatz des Haushaltsvorstands.

http://www.intern.nwstgb.de/_scripts/frame_generator/generate.pl?frameset=http%3A//www.intern.nwstgb.de/mitteilungen/archiv/index.phtml&framename=text&url=http%3A//www.intern.nwstgb.de/mitteilungen/archiv/2004/januar/45_2003_gesundheitsreform_und_praxisgebuehr_fuer_sozialhilfe_empfaenger/index.phtml

oktolyt
2004-01-05, 16:11:36
Original geschrieben von SexyHexy
du kannst auch ohne überweisung zum facharzt gehen.
du zahlst 10 euro beim hausarzt und er schreibt die überweisung oder du gehst ohne überweisung und zahlst die 10 euro beim facharzt. zahlen musst die 10 euro so oder so einmal.

Ähm...nö.
Mal angenommen ich geh zum Neurologen und zahl da die zehn Euro.
So. Dann schwillt plötzlich meine Prostata an, und ich muss zum Urologen. Woher soll der wissen dass ich beim Neurologen schon bezahlt hab? (Erzählen kann ich ihm ja viel...)
Eigentlich gar nicht und entsprechend muss er die 10 Euro verlangen.
Wenn ich allerdings eine Überweisung vom Hausarzt habe, weiß jeder weitere Arzt dass ich dort bereits bezahlt hab.

greeny
2004-01-05, 16:12:16
Original geschrieben von SexyHexy
du kannst auch ohne überweisung zum facharzt gehen.
du zahlst 10 euro beim hausarzt und er schreibt die überweisung oder du gehst ohne überweisung und zahlst die 10 euro beim facharzt. zahlen musst die 10 euro so oder so einmal.
jain, wenn er direkt zum facharzt geht, kostet es halt 10 € extra... das ist nicht die vierteljährliche praxisgebühr
das gleiche beim zahnarzt, der kostet auch extra *grrr*

oktolyt
2004-01-05, 16:12:40
Original geschrieben von SexyHexy
du kannst auch ohne überweisung zum facharzt gehen.
du zahlst 10 euro beim hausarzt und er schreibt die überweisung oder du gehst ohne überweisung und zahlst die 10 euro beim facharzt. zahlen musst die 10 euro so oder so einmal.

Ähm...nö.
Mal angenommen ich geh zum Neurologen und zahl da die zehn Euro.
So. Dann schwillt plötzlich meine Prostata an, und ich muss zum Urologen. Woher soll der wissen dass ich beim Neurologen schon bezahlt hab? (Erzählen kann ich ihm ja viel...)
Eigentlich gar nicht und entsprechend muss er die 10 Euro verlangen.
Wenn ich allerdings eine Überweisung vom Hausarzt habe, weiß jeder weitere Arzt dass ich dort bereits bezahlt hab.

So hab ich das jedenfalls mal aufgeschnappt...

Der Sandmann
2004-01-05, 16:36:09
Geht ihr mit einer Überweisung eines Arztes zu einem anderen müssen diese 10€ innerhalb eines Quartals nicht mehr bezahlt werden.

Und der Hausarzt muss niemanden auf Wunsch zu einem Facharzt überweisen wenn er der Meinung ist das das nicht nötig ist.

Also heist es seit 01.01.04 immer erst zum Hausarzt gehen und schauen ob der einem dann hilft oder zu einem anderen Arzt überweist.

Also ich werde das on nun an so machen. Den 10€ sind nicht wenig, wenn man so 3 oder 4 Ärzte besucht ohne auf eine Überweisung Wert zu legen.

nn23
2004-01-05, 16:40:24
war das nicht so das man dann die rechungen sammeln muss, und wenn ich bei irgendnem arzt schon 10 € bezahlt habe, nimm ich die rechnung mit und zeige die vor, und muss dann nix mehr bezahlen?

ich mein auch man kann die rechnungen irgendwo einschicken und bekommt das zuviel bezahlte geld zurück

....?????

greeny
2004-01-05, 16:50:14
Original geschrieben von nn23
ich mein auch man kann die rechnungen irgendwo einschicken und bekommt das zuviel bezahlte geld zurück
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2086437,00.html
Sammeln Sie alle Quittungen! Erst wenn Versicherte die Obergrenzen erreicht haben, können sie sich durch einen Antrag bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Wer bisher ganz oder teilweise von Zuzahlungen befreit ist, sollte sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.

Crack
2004-01-05, 16:53:14
man kann glaub ich auch zum facharzt gehen und wenn man dan ne überweisung brauch muss man halt immer wieder zum facharzt
klingt komisch ist aber so.
ich hoff ich werd nie krank.
achso im krankenhaus muss man glaub ich maximal 28 tage a 10€ bezahelen.

Sharee
2004-01-05, 16:53:24
auch wenn man nur zum facharzt geht, muss man nur einmal pro quartal 10 euro hinblättern und net bei jedem termin aufs neue.

das er bei jedem facharzt dann neu bezahlen müsste is mir auch klar, wenn er keine überweisung vom Hausarzt hat aber da beim facharzt zahlt er auch nur einmal fürs ganze quartal.


achja und wenn man mal notfall mässig in die notaufnahme muss, muss man dann da auch zahlen?

Gast
2004-01-05, 18:42:14
Original geschrieben von SexyHexy
achja und wenn man mal notfall mässig in die notaufnahme muss, muss man dann da auch zahlen?
*nick*, muss man. aber in dem fall darf man sich bis nach der behandlung zeit lassen

betasilie
2004-01-05, 18:59:46
Original geschrieben von greeny
yep, sogar als sozialhilfeempfänger
zahlen müssen alle
also, fleißig quittungen sammeln
Mhh. Schade, die 10€ hätte ich mr gerne gespart.

Original geschrieben von oktolyt
So. Dann schwillt plötzlich meine Prostata an, und ich muss zum Urologen.
Schonmal passiert? :)

Trustwbc
2004-01-05, 19:14:26
DANKE für die Zahlreichen Antworten :)
Ihr habt Licht ins Dunkel gebracht (aber hasse das System immer noch).



Original geschrieben von Franklin ... Irgendwie klingt es aber so, als wenn du damit ein Problem hättest...., oder täuscht das?

Ne, haste Recht. Wenn ich da hin geh und ihm mein "Leid" vortrage, dann meint er /immer/ eine Überweisung sei nicht notwendig. Kann ja sein, aber meines erachtens nach sollte sich Hautprobleme ein Hautarzt anschauen. Aber is´n anderes Thema ;)



Original geschrieben von SexyHexy du kannst auch ohne überweisung zum facharzt gehen.
du zahlst 10 euro beim hausarzt und er schreibt die überweisung oder du gehst ohne überweisung und zahlst die 10 euro beim facharzt. zahlen musst die 10 euro so oder so einmal.

Ich hab nicht wirklich was gegen meinen Hausarzt, aber ich werde Variante B vorziehen, denke ich, auch wenns nichts wildes ist, geht halt mehr ums Prinzip.

DANKE nochmals....

-Trust-

oktolyt
2004-01-05, 19:24:30
Original geschrieben von betareverse
Schonmal passiert? :)

Eh.....noch net, aber man kann ja nie wissen. Man wird net jünger. ;)

Kenny1702
2004-01-05, 19:49:19
Original geschrieben von Gast
*nick*, muss man. aber in dem fall darf man sich bis nach der behandlung zeit lassen
Aber dann muß man (glaube ich) 14€ oder so zahlen.

Trustwbc
2004-01-05, 19:58:27
Noch mal ne Gegenfrage:

Kann denn der Hautarzt, bei dem ich 10€ lasse, mich zurück zum Hausarzt "überweisen" ?
Oder muss ich bei Ihm dann wieder 10€ zahlen ?

Was ist mit dem Zahnarzt ?
Hausarzt kann Überweisen zum Zahnarzt ?
Zahnarzt zum Hausarzt nicht ?

-Trust-

Stormtrooper
2004-01-05, 20:05:49
Original geschrieben von Trustwbc
Noch mal ne Gegenfrage:

Kann denn der Hautarzt, bei dem ich 10€ lasse, mich zurück zum Hausarzt "überweisen" ?
Oder muss ich bei Ihm dann wieder 10€ zahlen ?

Was ist mit dem Zahnarzt ?
Hausarzt kann Überweisen zum Zahnarzt ?
Zahnarzt zum Hausarzt nicht ?

-Trust-

stell doch deine fragen da wo sie hingehören
an die info mail des bundesministerium für gesundheit und soziale sicherung ...lol

info@bmgs.bund.de

schüttet sie mit emails zu ...

bleipumpe
2004-01-05, 20:28:52
Original geschrieben von Trustwbc
Noch mal ne Gegenfrage:

Kann denn der Hautarzt, bei dem ich 10€ lasse, mich zurück zum Hausarzt "überweisen" ?
Oder muss ich bei Ihm dann wieder 10€ zahlen ?

Was ist mit dem Zahnarzt ?
Hausarzt kann Überweisen zum Zahnarzt ?
Zahnarzt zum Hausarzt nicht ?

-Trust-

Man muss nur einmal pro Quartal 10€ bezahlen. Wenn du allerdings zum Zahnarzt gehst, will der auch 10€ von dir - unabhängig, ob du bereits in diesem Quartal beim (Haus-/Fach-)Arzt warst.
Die 10€ Hausarzt- und 10€ Zahnarztgebühr haben nichts miteinander zu tun und müssen immer separat bezahlt werden.

cu b.

aber schreib denen trotzdem die mail......

Gast
2004-01-06, 00:09:55
Es reicht für die Gebührenpflicht schon, mit dem Arzt zu telefonieren oder ein Rezept abzuholen. So kann das neue Eintrittsgeld für die Patienten ganz schön teuer werden. Statt zehn können auch schnell 40 Euro pro Quartal zusammenkommen.

Für die Behandlung beim Zahnarzt müssen zehn Euro pro Vierteljahr berappt werden. Nur der jährliche Kontrollbesuch für den Stempel im Bonusheft ist zuzahlungsfrei. Ob ein zweiter Vorsorgetermin schon zehn Euro kosten soll, darüber streiten Zahnärzte und Kassen noch. Umstritten ist auch, ob die Praxisgebühr fällig wird, wenn beim Kontrollbesuch ein kleines Loch im Zahn gefüllt wird.

Wer bei einem Psychotherapeuten in Behandlung ist und seinen Hausarzt aufsucht, muss womöglich die zehn Euro zum zweiten Mal bezahlen. Grund: Wenn der Seelenfachmann kein Arzt, sondern Psychologe ist, darf er keine Überweisungen ausstellen. Übergangsweise soll nun im ersten Vierteljahr 2004 der Therapeut eine Quittung schreiben, die dann der Arzt abstempelt, statt die Gebühr noch einmal zu kassieren.

Für eine Behandlung wird die Gebühr zum zweiten Mal fällig, wenn sie bis ins nächste Quartal dauert. Das gilt auch, wenn der Hals-Nasen-Ohren-Arzt einen Patienten am 30. März zum Radiologen schickt, der ihn aber erst am 2. April röntgt.

Wer am Wochenende zum Notdienst geht, muss die zehn Euro auch dann zahlen, wenn er im gleichen Quartal schon beim Hausarzt war. KBV-Logik: "Zu einer Inanspruchnahme eines Arztes im Notfall kann es definitionsgemäß keine Überweisung geben." Mehr noch: Auch beim zweiten oder dritten Besuch des Notdienstes wird jedes Mal die Praxisgebühr fällig.


ganz toll:

Die Belastungen für die Patienten werden noch höher, weil viele Ärzte nach stern-Recherchen versuchen wollen, jede Beratung zu Leistungen, die die Kassen nicht mehr erstatten dürfen, privat in Rechnung zu stellen. Konkret: Wer mit Viagra sein Stehvermögen steigern will, muss nicht nur die blauen Potenzpillen privat bezahlen, sondern auch das Gespräch beim Urologen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) prüft aber auch, die Beratung zu allen frei verkäuflichen Medikamenten kostenpflichtig zu machen, also auch Gespräche über Magen- oder Schmerzmittel.

Am offensivsten gehen zurzeit die Augenärzte vor. Ihre Logik: Wenn die Kassen keine Brillengläser mehr bezahlen dürfen, dann sind auch die entsprechenden Vorarbeiten keine Kassenleistung mehr. Das Zauberwort heißt IGeL - individuelle Gesundheitsleistungen, die privatärztlich abgerechnet werden. "Die Brillenbestimmung ist eine IGeL-Leistung", sagt der stellvertretende KBV-Hauptgeschäftsführer Andreas Köhler. Georg Eckert vom Berufsverband der Augenärzte hat schon mal kalkuliert: Danach sind Fehlsichtige in Zukunft mit rund 25 Euro dabei, wenn sie sich eine Brille verordnen lassen wollen.

Quelle: http://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/meldungen/index.html?id=518188&nv=ma_ct und folgende

The Hypnotoad
2004-01-06, 00:46:29
Zum Teil hat das ganze doch arge Schwächen.
z.Bsp wenn man sich den Fuss verknackst oder wenn irgendeinen Ausschlag hat (dann erst zum Hausarzt und dann zum Facharzt (die Schmerzen oder das Jucken muss man ( wenn man sich halbwegs das Geld sparen will) wohl dann ertragen).
Na hoffentlich bekommen wir alle keine eigenartigen Krankenheiten, bei den kein Arzt weiß, was es ist ;)

starsnake
2004-01-11, 01:58:59
hallo,
also in niedersachsen kann jeder Patient hingehen wo er will, er zahlt nur einml die 10 Euro, zur Not überweist der Facharzt dann eben zum Hausarzt, falls noch eine Vorstellung erforderlich wird.
Auch von Facharzt zu Facharzt ist möglich.
Also ich fände das auch blöd, wenn ich zu einem Facharzt müsste, wo ich es ganz genau weiss, dass mir der Hausarzt nicht so gut helfen kann (zB Hautproblem ), und dann muss ich erst dahin und der bestimmt ob ich darf, gruselig.
Und dass Fachärzte immer teuer sind, und die Hausärzte immer billig, ist auch eine alte Mär, die dadurch, dass die Frau Schmidt sie immer wieder erzählt, auch nicht wahrer wird.
Na ja, soweit aus Niedersachsen.
bis denne
Henning

huha
2004-01-11, 16:00:55
Was mich bei der ganzen Gesundheitsreform wundert: Was passiert mit den 10 Euro? Wenn ich das richitg verstanden habe, kassiert die nicht der Arzt für sich, sondern handelt als eine Art "Inkassounternehmen" für die Krankenkasse?!
Was bringt dann den Ärzten das ganze Hickhack mit der Praxisgebühr, wenn sie sowieso nichts davon behalten können?!

-huha

GBWolf
2004-01-11, 16:37:31
Original geschrieben von greeny
yep, sogar als sozialhilfeempfänger
zahlen müssen alle
also, fleißig quittungen sammeln

alle außer denen dies entschieden haben, die politiker bilden wie auch bei den mehrstunden und zusatzzahlungsregelungen der beamten eine Ausnahme und haben alle Vorteile die sie bisher hatten weiterhin, ein Grund mehr, das System zu hassen ;)

Stormtrooper
2004-01-11, 17:38:25
Beihilfeberechtigte Beamte ... also im endefekt alle Beamten *g* müssen auch eine Praxisgebühr zahlen,
diese beträgt ein Pauschalbetrag von 20 € im Jahr ...
Noch besser habens nur die Soldaten ...
die brauchen gar nix zahlen ... ;D :asshole: ;D :asshole: ;D