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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : IDE(P-ATA) gegen S-ATA Umtauschen?


Gast
2004-01-07, 14:52:59
Hallo,

habe vor kurzem im Internet ne Festplatte bestellt doch leider hab ich in meiner Dummheit anstatt ne seagate 7200.7 S-ATA,die IDE Version gekauft.Sollte ich die Platte jetzt lieber umtauschen oder doch behalten?Soll ja angeblich nicht schneller sein das S-ATA hab nur Angst das die alten Anschlüsse in die Jahre kommen.Was würdet ihr mir empfehlen?


Gruß


Salvan

DweF
2004-01-07, 14:55:36
Original geschrieben von Gast
Hallo,

habe vor kurzem im Internet ne Festplatte bestellt doch leider hab ich in meiner Dummheit anstatt ne seagate 7200.7 S-ATA,die IDE Version gekauft.Sollte ich die Platte jetzt lieber umtauschen oder doch behalten?Soll ja angeblich nicht schneller sein das S-ATA hab nur Angst das die alten Anschlüsse in die Jahre kommen.Was würdet ihr mir empfehlen?


meine meinung ist:
wenn umtausch, dann wegen der kabel -> luftzirkulation.
bis p-ata verschwindet werden wohl noch ein paar jährchen vergehen!

wenn der tausch kein problem / rennerei ist würd ichs machen, wegen der performance nicht

mfg

StefanV
2004-01-07, 16:17:11
Original geschrieben von Gast
Hallo,

habe vor kurzem im Internet ne Festplatte bestellt doch leider hab ich in meiner Dummheit anstatt ne seagate 7200.7 S-ATA,die IDE Version gekauft.Sollte ich die Platte jetzt lieber umtauschen oder doch behalten?Soll ja angeblich nicht schneller sein das S-ATA hab nur Angst das die alten Anschlüsse in die Jahre kommen.Was würdet ihr mir empfehlen?


Gruß


Salvan

S-ATA -> 1 Jahr Gewährleistung seitens des Herstellers
P-ATA -> 3 Jahre Gewährleistung seitens des Herstellers.

Das sollte deine Frage beantworten, oder? ;)

Gast
2004-01-07, 20:18:32
Original geschrieben von Stefan Payne
S-ATA -> 1 Jahr Gewährleistung seitens des Herstellers
P-ATA -> 3 Jahre Gewährleistung seitens des Herstellers.

Das sollte deine Frage beantworten, oder? ;)

gernau andersrum?! SATA 3Jahre Garanie (8MB Cache) PATA 1Jahr Garantie


Bzw. Gewährleistung des Herstellers???
Hersteller=Garantie
Verkäufer=Gewährleistung

Markus
2004-01-07, 21:24:33
Original geschrieben von Gast
gernau andersrum?! SATA 3Jahre Garanie (8MB Cache) PATA 1Jahr Garantie
...

Hi.

Das stimmt aber nicht für alle Seagate Platten.
Zum Beispiel:
ST3120026A (120GB, 8MB Cache, P-ATA), 3Jahre Gewährleistung.

Markus.

DweF
2004-01-08, 07:07:10
ich glaube

8mb cache -> 3 jahre
2mb cache -> 1 jahr

2 jahre müssen sie aber im €land sowieso geben. auch die müssen sich ans gesetz halten!

Zool
2004-01-08, 08:46:01
Naja meist unterteilen sie das in 1Jahr Garantie und 1 Jahr-Gewährleistung. Und in der Gewährleistung-Phase hat man auch schon extrem schlechte Karten.

Aber PATA wird sich noch lange halten. Bis jetzt gibt es noch keine ATAPI-Geräte mit SATA-Anschluß.

Außerdem hat es im PC-Bereich sowieso wenig Sinn seine Hardware-zukunftsicher zu kaufen. Gibt eh alle 2 bis 3 Jahre neue Standards

INTRU
2004-01-08, 09:29:51
Original geschrieben von Zool

Aber PATA wird sich noch lange halten. Bis jetzt gibt es noch keine ATAPI-Geräte mit SATA-Anschluß.

Außerdem hat es im PC-Bereich sowieso wenig Sinn seine Hardware-zukunftsicher zu kaufen. Gibt eh alle 2 bis 3 Jahre neue Standards

Naja - wenn ich mir die nächsten INTEL-Chipsätze anschaue, dann wird sich P-ATA wohl nicht mehr so lange halten!

Zool
2004-01-08, 09:41:34
Die nächste Generation der Southbridges ICH6(R) hat auch wieder 2-PATA Anschlüße für 4 Geräte. Nur kommen zusätzlich 4 SATA-Anschlüsse anstatt der 2 bei ICH5.

harkpabst_meliantrop
2004-01-08, 09:42:05
Original geschrieben von DweF
ich glaube

8mb cache -> 3 jahre
2mb cache -> 1 jahr

2 jahre müssen sie aber im €land sowieso geben. auch die müssen sich ans gesetz halten!
Nöö, der Hersteller muss überhaupt keine Garantie geben.

Nur der Händle muss die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren einhalten. Die greift aber ausschließlich bei Fehlern, die bei der Übergabe schon vorhanden waren. Innerhalb der ersten 6 Monate muss im Fehlerfall der Verkäufer nachweisen, dass der Defekt nicht schon bei der Übergabe vorhanden bzw. die Ursachen angelegt waren. Danach muss der Käufer dies nachweisen, was in der Regel nicht so leicht ist.

Wenn ein Hersteller darüber hinaus eine Garantie anbietet, dann schränkt das weder die Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer ein, noch gilt für diese rein freiwillige Leistung des Herstellers irgendeine gesetzlich festgelegte Frist.

INTRU
2004-01-08, 10:19:23
Original geschrieben von Zool
Die nächste Generation der Southbridges ICH6(R) hat auch wieder 2-PATA Anschlüße für 4 Geräte. Nur kommen zusätzlich 4 SATA-Anschlüsse anstatt der 2 bei ICH5.

Bist du sicher? Ich meine nur 1 P-ATA Anschluss gelesen zu haben.

Gast
2004-01-08, 10:43:16
Original geschrieben von INTRU
Bist du sicher? Ich meine nur 1 P-ATA Anschluss gelesen zu haben.

Offenbar ist da einiges noch nicht richtig raus.

Hier eine Seite 1x PATA http://endian.net/details.asp?tag=Grantsdale

Hier unterlink von obiger Seite 2xPata http://endian.net/details.asp?tag=ICH6
Sehr widersprüchlich

Da bleibt wohl nur noch abwarten bis zum finallem Release.

Falls es doch nur einen P-ATA-Controller gibt, bleibt immerhin noch die Hoffnung das die Boardhersteller Extra-Controller von SiS oder TI aufschrauben.
Bzw. man muß sich einen extra PCI-PATA-Controller besorgen.

DweF
2004-01-08, 11:03:07
Original geschrieben von harkpabst_meliantrop
Nöö, der Hersteller muss überhaupt keine Garantie geben.

Nur der Händle muss die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren einhalten. Die greift aber ausschließlich bei Fehlern, die bei der Übergabe schon vorhanden waren. Innerhalb der ersten 6 Monate muss im Fehlerfall der Verkäufer nachweisen, dass der Defekt nicht schon bei der Übergabe vorhanden bzw. die Ursachen angelegt waren. Danach muss der Käufer dies nachweisen, was in der Regel nicht so leicht ist.

Wenn ein Hersteller darüber hinaus eine Garantie anbietet, dann schränkt das weder die Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer ein, noch gilt für diese rein freiwillige Leistung des Herstellers irgendeine gesetzlich festgelegte Frist.

oh, thx, man lernt eben nie aus.
man sieht hier schön das ich diese dinge so gut wie nie in anspruch nehme, weil wir über die firma meist sowieso 24 od 36 monate vor ort bekommen.

mfg