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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückgaberecht


enjoy
2004-01-10, 22:06:56
Hi,
ich hab bei einem Ebay-Händler ein Datenkabel für ein Nokia 3510i gekauft. Nur hab ich jetzt leider keine Verwendung mehr dafür, da ich dieses Handy nicht mehr besitze! Das Kabel wurde vor 2 Tagen geliefert! Nun hab ich den Händler gebeten, mir die erforderlichen Infos bezüglich der Rücksendung zu schicken. Der Händler sagt jedoch, das Datenkabel laut seinen AGBs von Umtausch ausgeschlossen sind. Hab ich kein Recht auf das 14-tägige Rückgaberecht?

mfg

El Fantastico
2004-01-10, 22:13:34
AFAIK gelten die Regeln für Fernabsatzverträge nicht bei Privatverkäufen. Also nur wenn Du bei Unternehmen kaufst...

Edit: Hab überlesen, dass es ein Händler ist. Ich glaube in diesem Fall ist das Ausschliessen der Rückgabe in den AGB ungültig.

enjoy
2004-01-10, 22:16:46
Original geschrieben von El Fantastico
Fernabsatzverträge

Was soll das sein? Es ist ja ein Händler und kein Privatverkäufer!

mfg

El Fantastico
2004-01-10, 22:24:48
Original geschrieben von ZeCkE
Was soll das sein? Es ist ja ein Händler und kein Privatverkäufer!
mfg
Wenn es ein Händler ist, ist es, meiner Interpretation nach, ein Fernabsatzvertrag nach BGB Paragraph 312b.

enjoy
2004-01-10, 22:33:26
Original geschrieben von El Fantastico
Wenn es ein Händler ist, ist es, meiner Interpretation nach, ein Fernabsatzvertrag nach BGB Paragraph 312b.

Ich hab kA wovon du redest bzw schreibst;D So viel ich weiss, muss ja jeder Händler ein 2 wöhiges Rückgaberecht anbieten bzw. bereitstellen! Nur, darf man das durch die AGB ausschliessen?

mfg

kami
2004-01-10, 22:34:48
Nein, darf man nicht.

Stormtrooper
2004-01-11, 08:49:21
Jeder Händler muß auf seine Produkte ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen, sollte er bei der Bestellung nicht auf das Rückgaberecht hingewiesen haben, sondern erst eine Erklärung in das Päckchen reinlegen, (du erfährst offiziell erst vom Rückgaberecht wenn du das Päckchen aufmachst) dann beginnt von nun an ein 4 wöchiges Rückgaberecht. (Die zeit ist doppelt so lang) ....
So und nun kommt der Hammer, sollte der Händler überhaupt nicht auf das Rückgaberecht hinweisen, weil so wie bei dir es angeblich ausgeschlossen ist und er sagt dir nich das du es innerhalb 14 tagen unfrei per post zurückschicken kannst, fängt die Rückgabefrist nie zum laufen an, somit kannst du es rein theoretisch nach 5 jahren auf kosten des Händlers zurückschicken und auf erstattung des Kaufpreises klagen ...lol

enjoy
2004-01-11, 13:32:01
Seine Antwort:

Hier handelt es sich um einen Artikel, welcher nach "getaner Arbeit" gar nicht mehr oder zumindest für längere Zeit nicht mehr benötigt wird. Weshalb schon viele "Kunden" probiert haben, das Datenkabel wieder zurückzugeben.

Ein weiterer Schriftverkehr ist in Ihrem Fall nicht mehr nötig und wird deshalb auch nicht geführt.

Was nun? Der antwortet einfach nichtmehr auf meine Mails!

mfg

El Fantastico
2004-01-11, 13:34:08
Schreib eine mail an Ebay.

enjoy
2004-01-11, 13:41:33
Haste ne Email Adresse an die ich mich wenden kann bzw. wo find ich eine?

Es könnte ja auch sein, das die bei ebay länger als 2 Wochen brauchen, dann kann ich es ja nicht mehr zurückgeben! Oder habend ie nen guten Service?

mfg

oktolyt
2004-01-11, 13:41:38
Der gute Mann begibt sich da aber auf sehr dünnes Eis.
Die Rechtslage ist klar und nicht durch irgendwelches Geblubber auszuhebeln.

Er MUSS es zurücknehmen.

Würd mich auch an ebay wenden.

oktolyt
2004-01-11, 13:45:49
Original geschrieben von ZeCkE
Haste ne Email Adresse an die ich mich wenden kann bzw. wo find ich eine?



http://pages.ebay.de/help/basics/select-RS.html

enjoy
2004-01-11, 13:51:49
Original geschrieben von oktolyt
http://pages.ebay.de/help/basics/select-RS.html

THX!!! Nur welches Thema soll ich wählen?

mfg

kami
2004-01-11, 13:52:00
Hast du in deiner E-Mail auf den § 312d BGB und analog dazu den §355 BGB hingewiesen ? Wenn man mit den Paragraphen kommt besinnen sich die Meisten dann nämlich doch. Ansonsten wie schon von den anderen vorgeschlagen - an Ebay wenden.

enjoy
2004-01-11, 13:55:24
Original geschrieben von kami
Hast du in deiner E-Mail auf den § 312d BGB und analog dazu den §355 BGB hingewiesen ? Wenn man mit den Paragraphen kommt besinnen sich die Meisten dann nämlich doch. Ansonsten wie schon von den anderen vorgeschlagen - an Ebay wenden.

Was steht den in den Paragraphen?

mfg

El Fantastico
2004-01-11, 13:56:26
Original geschrieben von ZeCkE
THX!!! Nur welches Thema soll ich wählen?

Was genau passendes gibt´s da nicht. Nimm vielleicht:
"Ich habe den Artikel zurückgegeben, aber mein Geld nicht wieder bekommen"

Du kannst dann sowieso Deinen Text eingeben.

enjoy
2004-01-11, 13:58:17
Original geschrieben von El Fantastico
Was genau passendes gibt´s da nicht. Nimm vielleicht:
"Ich habe den Artikel zurückgegeben, aber mein Geld nicht wieder bekommen"

Du kannst dann sowieso Deinen Text eingeben.

Jo, hab ich mir auch schon gedacht! Sind die den bei Ebay flink in solchen Sachen, oder brauchen die für die Bearbeitung ne Ewigkeit? Hat da schon jemand mit Erfahrungen gemacht?

mfg

El Fantastico
2004-01-11, 13:59:19
Original geschrieben von ZeCkE
Was steht den in den Paragraphen?


Google *hust* ;)

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__312d.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__355.html

312b ist für Dich auch interessant:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__312b.html

enjoy
2004-01-11, 14:08:32
Hehe, ja sry!

Stormtrooper
2004-01-11, 17:33:06
Original geschrieben von ZeCkE
Haste ne Email Adresse an die ich mich wenden kann bzw. wo find ich eine?

Es könnte ja auch sein, das die bei ebay länger als 2 Wochen brauchen, dann kann ich es ja nicht mehr zurückgeben! Oder habend ie nen guten Service?

mfg

Hat er dich auf dein Rückgaberecht hingewiesen?
wenn nein, dann vergeß die 14 tage frist, sie hat noch gar nicht zu laufen begonnen, diese frist fängt erst zu laufen an sobald er dich belehrt hat.

imagine
2004-01-11, 18:37:12
eBay interessiert das meist nicht wirklich. Sie ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass sie nur eine Plattform anbieten auf der sich Käufer und Verkäufer finden. Was die beiden dann untereinander ausmachen ist nicht das Problem von eBay.
Wenn sich über ein Mitglied Beschwerden sammeln, wird eBay da aktiv werden, insoweit lohnt es sich schon zu beschweren. Um die Rücknahme deines Datenkabels wird sich eBay allerdings nicht kümmern.

Um von deinem Rückgaberecht Gebrauch zu machen musst du den Artikel zurückschicken. Allerdings wirst du dann wohl weder dein Geld noch das Kabel wieder sehen. Wenn man sich die eMail des Verkäufers durchliest, kann man davon ausgehen dass er dann auch behaupten würde er hätte niemals ein Datenkabel von dir bekommen oder du hättest ihm ein Haufen Steine zurückgeschickt. Deshalb würde ich versuchen ihn vorher durch eMails oder ähnliches dazu zu bewegen einer Rücknahme zuzustimmen. Zwischen Recht haben und Recht kriegen besteht eben ein Unterschied.

Achill
2004-01-11, 20:13:46
Wieviel hat eigendlich das Kabel gekostet?
Wieviel Zeit ist jetzt schon drauf gegangen?
Lohnt es sich wirklich gegen ihn vor zu gehen - eine Klage macht immerhin auch arbeit...

Wenn du das Handy verkauft hast und das Kabel nicht so teuer ist (habe kein Handy) - dann verschenk es einfach... mir persöhnlich wäre es die mühe und meine freizeit nicht wert... natürlich es sind nicht 50 Euro.


Klingt vieleicht bequem - aber man kann auch seine Freizeit (die man dann opfert) mal in Geld umrechnen...

enjoy
2004-01-11, 20:27:15
Das Kabel und noch ne CD mit vielen Hintergründen, Tönen etc. hatte mit Versand etwas mehr als 20€ gekostet! Ich werd jetzt mal abwarten, was Ebay dazu sagt und ob sich vielleicht der Verkäufer besinnt... ansonsten werde ich es wohl wieder bei Ebay verkaufen müssen!

mfg