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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto-Verkauf: Wann Auto "Unfallfrei" und ab wann "mit Vorschaden" ??


Das gute A
2004-01-12, 11:56:45
Moinsen!

Also, folgende Situation, ich hoffe mir kann da jemand helfen..

Meine Freundin möchte ihr Auto verkaufen beim Händler und dort auch direkt ein neues kaufen. Das neue Auto bestellen wir Morgen vor und holen es nächste Woche dann ab.

Wollen aber auch den alten Wagen (Ford Fiesta) dort verkaufen, soweit nicht das Problem. Jetzt hatte meine Freundin aber einen Reifenplatzer auf der Autobahn, ist vorne rechts in die Leitplanke, viel ist zum Glück nicht passiert (weder ihr noch dem Auto). Die Lampe vorne rechts wurde KOMPLETT ausgetauscht, ebenso der Kotflügel (also nicht ausgebeult, sondern komplett erneuert).

Paar Wochen später ist ihr im Straßenverkehr hinten einer draufgefahren, wiederum nicht schlimm soweit, es wurde aber komplett die Stoßstange erneuert hinten und alle anderen Teile ebenfalls.

Soll heißen: Es wurde nicht ausgebeult oder ausgebessert, sondern nagelneu alles verbaut/getauscht. Inwiefern gilt der Wagen jetzt als Unfallauto bzw. als Auto mit Vorschäden, was sollte oder muss ich beim Händler angeben? Hoffe ihr könnt mir da helfen!

Grüße vom guten A

(del)
2004-01-12, 12:22:40
´Nur ohne Garantie, aber:

Mir wurde letzens in der Werkstatt bei der Behebung eines Unfallschadens erklärt, dass es sich dann um einen zu benennenden Vorschaden handele, wenn Teile getauscht wurden. Ausgebeult und lackiert wäre demnach nicht zwingend anzugeben, ein getauschter Kotflügel schon.

Wenn du sicher gehen willst und Adac Mitglied bist, ruf dort einfach mal an und frag nach. Auch deine Versicherung sollte dir das sagen können.

Endorphine
2004-01-12, 12:26:37
Der Schaden durch den Reifenplatzer mit Leitplankenkontakt wäre aus meiner Sicht ein Grenzfall. Da kann es sein, dass die Karosse nichts abbekommen hat und nur der Stossfänger etwas demoliert wurde.

Ein Auffahrunfall ist in jedem Fall schön ein härterer Unfallschaden. Du schreibst ja selbst "und alle anderen Teile ebenfalls.". Da gibt es imho nichts mehr zu überlegen, ein Vorschaden besteht ja definitiv, auch wenn mit Neuteilen geflickt. So viel kannst du kaum austauschen, dass der Neuzustand wieder hergestellt wäre.

Wenn das Auto beim Verkauf noch einiges wert sein sollte kannst du ja ein Gutachten von nem Kfz-Sachverständigen erstellen lassen, dass das Auto technisch in Ordnung ist und der Auffahrunfallschaden wieder sauber repariert wurde. Vertrauen beim Käufer erzeugen heisst die Devise. :)

Vidarius
2004-01-12, 13:23:56
vorschaden ist ab dem augenblick an dem du nen teil ausgetauscht hast wie z.b. kotflügel

seahawk
2004-01-12, 13:35:08
Dewr ist ganz klar ein Unfallwagen.

Waren Austauscharbeiten an der Karrosse nötig, dann ist es ein Unfallwagen.

Unfallschäden, sind grundsätzlich Schäden die über den Verschleiss bei normaler Nutzung hinausgehen. Wobei eine wegen einem Parkrempler getauschte Stoßstange noch kein Unfallschaden ist. Oder eine kleine Delle die ausgebssert wurde.

Ein neuer Kotflügel ist aber definitv ein Unfallschaden.

greenvirus
2004-01-12, 14:46:02
du kannst es dir auch anders überlegen: was wäre sonst ein unfallwagen?

Das gute A
2004-01-12, 16:07:39
Danke euch erstmal. Das Gutachten liegt vor, der Wagen wurde bewertet und ich denke mal dass ich das Gutachten dann einfach mitnehmen werde und dem Händler vorlege. Da kann er ja schwarz auf weiß dann genau sehen was gemacht wurde und was der Wagen wert ist.

Wollte halt nur wissen, was man angeben muss oder sollte bzw. wie ein "Unfallwagen" genau definiert wird.

Nochmals muchas gracias :) Dann kann der neue Ford Focus ja Morgen gekauft werden.

Euer gutes A

Meth
2004-01-12, 17:03:51
Original geschrieben von Das_gute_A
Ford Focus ja Morgen gekauft werden.

Euer gutes A
Gute Wahl :up: