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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay - nix lesen, kaufen!!


joyride
2004-01-15, 09:46:28
Um diese Auktion geht es, ich bin der Verkäufer:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3069807410

Diese Mail vom Käufer (vor Auktionsende):
--------
ist das Spiel wie abgebildet auch mit dabei?
---------
Dann meine Antwort an ihn auch noch VOR Auktionsende:
-----------
kein spiel mit dabei, das spiel ist auch nicht abgebildet, oder sehen sie auf dem bild oder in der artikelbeschreibung ein spiel? :)
----------
Dann kommt nach Auktionsende ein Aufschrei von ihm:
----------
Selbstverständlich ist auf der Abbildung
die double dush Mario Cart Ausgabe dargestellt und somit inclusive
oder etwa nicht????!!
----------
Ich verstehe nicht warum er mitgeboten hat, wenn er schon vor Angebotsende von mir mitgeteilt bekommen hat, dass das ganze kein Spiel beinhaltet.... Na egal..

Aber die Auktion war doch eindeutig beschrieben und so, oder?? Und warum beschwert er sich? 94,01 Euro für nen neuen GameCube ist nicht so unangemessen hoch.

Verdammt! Was nun?

PS. dann hab ich folgende mail an ihn geschrieben:

------
Guten Tag,

Bitte melden Sie sich und überweisen Sie das Geld, wie in einer meiner vorherigen Mails beschrieben, auf mein Konto. Nach Geldeingang wird die Ware natürlich unverzüglich der Post übergeben. Die Artikelbeschreibung und der Auktionstitel sind im Übrigen eindeutig gewesen und die Abbildung hat kein Spiel, welches auch immer, dargestellt (schauen Sie bitte noch einmal in die Auktion, dort war lediglich die OVP zu sehen, wo die Ware der Artikelbeschreibung enthalten ist). Für 94,01 € haben Sie einen neuen GameCube mit sämtlichen Zubehör ersteigert, rein finanziell also auch kein Disaster, denn der Preis ist dafür denke ich nicht unangemessen hoch.

Sollten Sie sich nicht melden und/oder den Kauf ablehnen, was ich früher nur von einem "Spaßbieter" gewohnt war, werde ich mir weitere Schritte vorbehalten. Sehen Sie das bitte nicht als Drohung, sondern als einfache Information. Sollten Sie mich ohne hinreichenden Grund negativ bewerten, so werde ich Ebay davon in Kenntnis setzen und die Bewertung löschen lassen (wäre in diesem Fall kein Problem, denn Ebay erlaubt es unter bestimmten Bedingungen eben Bewertungen zu löschen). Denken Sie bitte auch daran, dass ich für Sie ebenfalls noch keine Bewertung abgegeben habe. Aber ich denke und hoffe (für Sie und für mich), dass es dazu alles nicht kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
---------

ich hoffe das kommt mir zugute....was meint ihr?

Pirx
2004-01-15, 09:59:49
Hmm "NEU/OVP, nie benutzt, alles original Nintendo!!", da könnte man schon denken, daß man diese abgebildete OVP mit vollständigem Inhalt bekommt. Hättest besser dazugeschrieben, daß das Spiel nicht dabei ist:???:

Gast
2004-01-15, 10:05:35
musst du selber wissen ob du streß haben willst wegen rechtliche schritte usw. wenn er dir eine negative gibt, kannst du es vergessen wieder von egay weggelöscht zu kriegen, da gab es schon zig fälle und immer blieb die negative bewertung stehen, kurz: egay scheisst drauf! wenn der sich nicht meldet, mach es wenn du lust hast mit rechtliche schritte usw... wenn nicht, dann gib am letzten tag der bewertungsmöglichkeit den eine negative bewertung, nach genau 3 monaten kann man nämlich keine bewertung mehr abgeben, bewerte ihn genau am letzten tag und er hat seine negative und kann dich nicht bewerten *g* ;)

spree1
2004-01-15, 10:06:29
Original geschrieben von Pirx
Hmm "NEU/OVP, nie benutzt, alles original Nintendo!!", da könnte man schon denken, daß man diese abgebildete OVP mit vollständigem Inhalt bekommt. Hättest besser dazugeschrieben, daß das Spiel nicht dabei ist:???:

stimmt schon, wenn ich das bild sehe denke ich, dass ich auf die double dash edition biete. wo das spiel ja sicher dazu gehört.
das du ihm allerdings vor auktionsende schreibst das das spiel nicht dabei ist, ist auch mehr als deutlich.

oktolyt
2004-01-15, 10:08:18
Original geschrieben von Pirx
Hmm "NEU/OVP, nie benutzt, alles original Nintendo!!", da könnte man schon denken, daß man diese abgebildete OVP mit vollständigem Inhalt bekommt. Hättest besser dazugeschrieben, daß das Spiel nicht dabei ist:???:

Ja, so ganz eindeutig ist das nicht.

Ich würde ihm anbieten von dem letzten Gebot zurückzutreten und den mit dem zweithöchsten Gebot ansprechen.

Und in Zukunft (so werde ich das, angeregt dadurch dass ich in der Vergangenheit immer wieder solche 'Missverständnisse' mitbekommen habe, machen) bei jeder Frage die ein potenzieller Bieter stellt, die Antwort bzw. den Grund der Frage an die Auktion dranhängen.

Also in disem Fall hätte man direkt bei der Beschreibung ein 'kein Spiel enthalten'-Vermerk hinzufügen können.

Inwieweit eine Mail Beweiskraft hat weiß ich nicht, aber der Auktionstext hat genug und ist von allen einsehbar.

joyride
2004-01-15, 10:16:05
Original geschrieben von Pirx
Hmm "NEU/OVP, nie benutzt, alles original Nintendo!!", da könnte man schon denken, daß man diese abgebildete OVP mit vollständigem Inhalt bekommt. Hättest besser dazugeschrieben, daß das Spiel nicht dabei ist:???:

NEU? ja stimmt

originalverpackt? ja stimmt, oder ist es etwa anders verpackt als ich es gekauft habe? "der gamecube ist originalverpackt." - was ist an dieser aussage bitte falsch??

nie benutzt? ja stimmt wohl (siehe NEU)

alles original nintendo? stimmt auch, oh wunder...

wo ist also das problem?

du sagst: "da könnte man denken..."
naja, bei werbesendung denken manche leute auch zuviel und ärgern sich dann über einen fehlkauf, weil da bestimmte formulierungen bestimmte erwartungen geweckt haben, die einfach nicht stimmen. DENNOCH sind werbesendungen kein betrug, also legal.

oktolyt
2004-01-15, 10:19:21
Original geschrieben von joyride
du sagst: "da könnte man denken..."

Stimmt ja auch. Könnte man denken. Und das hat der Käufer hier offenbar auch gemacht.
Also immer alles narrensicher darlegen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Niemand sagt was von Betrug, aber den Ärger damit hast du jetzt trotzdem.

joyride
2004-01-15, 10:31:31
Original geschrieben von oktolyt
Stimmt ja auch. Könnte man denken. Und das hat der Käufer hier offenbar auch gemacht.
Also immer alles narrensicher darlegen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Niemand sagt was von Betrug, aber den Ärger damit hast du jetzt trotzdem.

ja aber gegen die werbesender geht niemand vor oder wie?? die machen kein betrug, ich auch nicht. WO ist also der unterschied??

Gast
2004-01-15, 10:51:03
Original geschrieben von joyride
ja aber gegen die werbesender geht niemand vor oder wie?? die machen kein betrug, ich auch nicht. WO ist also der unterschied??

gegen firmen ist es nicht leicht anzukommen, gegen privatpersonen schon? :D

joyride
2004-01-15, 10:55:34
Original geschrieben von Gast
gegen firmen ist es nicht leicht anzukommen, gegen privatpersonen schon? :D

aja vor gericht sind also nicht alle gleich oder wie??!

sCu`
2004-01-15, 11:09:49
Original geschrieben von joyride
aja vor gericht sind also nicht alle gleich oder wie??!

Doch im Prinzip schon,nur jeder kann sich sein recht nicht leisten ...

Wenn du weisst was ich meine...

joyride
2004-01-15, 11:10:56
Original geschrieben von sCu`
Doch im Prinzip schon,nur jeder kann sich sein recht nicht leisten ...

Wenn du weisst was ich meine...

Was heisst dass das Sytem scheisse ist?

oktolyt
2004-01-15, 11:35:07
Natürlich ist das System Schei*e.
Wer Geld hat, bekommt Recht. Das ist nun mal so.

joyride
2004-01-15, 11:44:36
Original geschrieben von oktolyt
Natürlich ist das System Schei*e.
Wer Geld hat, bekommt Recht. Das ist nun mal so.

aja ich ermorde jemanden und hab 9999999999 euro. werde ich freigesprochen??? haha.

Iceman346
2004-01-15, 11:44:52
Sorry, aber so wie das da in der Auktion steht würde ich davon ausgehen, dass Mario Kart dabei ist. Insofern finde ich die Beschreibung irreführend, da hätte irgendwo stehen müssen "Mario Kart: DD nicht dabei" oder sowas.
Das ganze wirkt auf mich son bisschen wie der Verkauf einer Packung. Man macht nen Bild dazu und in der Beschreibung steht dann ganz klein "nur Verpackung" bei dir steht halt nicht, dass das Spiel dabei ist. Aber die Leute sehen das Bild, lesen den Auktionstitel und denken das das Spiel dabei ist. IMO eine ganz arschige Art.

sCu`
2004-01-15, 11:49:05
Original geschrieben von joyride
aja ich ermorde jemanden und hab 9999999999 euro. werde ich freigesprochen??? haha.

Denk mal an O.J. Simpson.

pubi
2004-01-15, 11:55:42
OVP heisst uebrigens, dass du es noch nichtmal geoeffnet hast und sich das Produkt noch im Auslieferungsstatus (verschweisst, etc.) befindet, wenn ich mich recht entsinne.

oktolyt
2004-01-15, 12:09:39
Original geschrieben von joyride
aja ich ermorde jemanden und hab 9999999999 euro. werde ich freigesprochen??? haha.

Ja, wirst du wenn du das richtig angehst.
Da gibts nichts zu lachen.

Kenny1702
2004-01-15, 12:36:33
Original geschrieben von joyride
NEU? ja stimmt

originalverpackt? ja stimmt, oder ist es etwa anders verpackt als ich es gekauft habe? "der gamecube ist originalverpackt." - was ist an dieser aussage bitte falsch??



Das Problem ist, OVP kann als Orginalverpackung oder orginalverpackt gedeutet werden. Viel Spaß noch *eg*.

Der Sandmann
2004-01-15, 12:46:09
Also für mich und ich denke für viele andere auch ist ein Artikel von einer Privatperson, der schon einmal geöffnet wurde, egal ob nur reingeschaut oder 1 mal getestet, nicht mehr Neu und schon gar nicht Originalverpackt.

Denn alleine schon durchs öffnen verliert der Artikel an Wert. Was soll ich einer Privatperson fast genau so viel geben wenn ich das ganze Ding komplett verschweist und jungfräulich Neu im Laden bekomme?

Und 94€ für deinen Gamecube liegt nur 5€ unter dem UVP von Nintendo für das Standartpaket mit der Konsole.

Im übrigen gab es mal ein Urteil bezgl Bildern bei Auktionen. ich weis den Wortlaut nicht mehr, aber es ging darum das wenn die Ware gewisse Eigenschaften nicht einhält die ein evtl. vorhandenes Bild sugerriert. Und das tut es bei dir ja eindeutig und zwar das es diese Speical Version mit dem Game ist.

Aber genau weis ich das nicht mehr. Also informier dich am besten noch einmal in diese Richtung.

TitusXP
2004-01-15, 12:50:01
Original geschrieben von Kenny1702
Das Problem ist, OVP kann als Orginalverpackung oder orginalverpackt gedeutet werden. Viel Spaß noch *eg*.

also ich wuerde sagen das OVP nur fuer OriginalVerPackung steht!
diese abkuerzungen sollte man bei ebay eh verbieten. die bringen doch nur missverstaendnisse...

Gruss Titus

joyride
2004-01-15, 13:02:39
OK, also ich habe vor, jetzt folgende Mail an den Käufer zu schicken, meint ihr, das ist angemessen????

--------
Es tut mir wirklich Leid wegen meiner vorherigen, etwas längeren Mail, in der ich mit Sicherheit etwas überreagiert habe. Hierfür entschuldige ich mich jetzt bei dir, da es eigentlich auch nicht meine Art ist, solch einen "aggressiven" Ton anzuschlagen... Bitte verzeih mir!

Ganz egal ob Sie die Mail rechtzeitig vor dem Auktionsende gelesen haben oder nicht, es gibt insgesamt 2 Möglichkeiten:

1. Sie haben die Mail vor Auktionsende gelesen und wussten daher schon vor Ende der Auktion worauf Sie bieten (nämlich GameCube ohne Spiel). Warum haben Sie dann mitgeboten?

-oder-

2. Sie haben die Mail vor Auktionsende nicht gelesen und hätten dementsprechend bei der noch bestehenden Unsicherheit bzgl. des Lieferumfangs nicht mitbieten sollen. Sie wussten ja, dass es möglich sei, dass ein Spiel nicht enthalten ist, ansonsten hätten Sie nicht die Mail an mich geschrieben, in der Sie danach fragten. Warum haben Sie dann mitgeboten?

Ich weiss also im Endeffekt nicht, wieso Sie mitgeboten haben. Entweder Sie wussten, dass kein Spiel enthalten ist, oder Sie waren sich noch unsicher. In beiden Fällen hätten Sie nicht mitbieten sollen! Vielleicht haben Sie nur aus Versehen geboten? Naja egal, das Unglück ist schon passiert.

Ich biete Ihnen 2 Möglichkeiten an:

1. Sie müssen nichts bezahlen (es wäre aber nett, wenn Sie mir die Ebay Gebühren erstatten würden) und es erfolgt eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

-oder-

2. Sie nehmen die Ware gegen das Geld...

Auf alle Fälle appelliere ich an Sie, sich doch bitte bei mir zu melden, meine Tel.-Nummer (falls Sie die brauchen sollten) ist:

0234/xxxxxx

Bis dann,
xxxx

PS. Auf alle Fälle wünsche ich mir positive Bewertungen für jeden von uns!!
PPS. Das Bild habe ich so fotographiert, da ich zu faul war, jede Sache für sich einzeln zu fotographieren (Gamecube/Netzteil/AV-Kabel/Handbuch/Controller), deswegen habe ich nur die Originalverpackung (OVP) fotographiert, die ja auch mitgeliefert wird. Steht ja auch nicht im Widerspruch zur sonstigen Artikelbeschreibung, wo ja auch die OVP erwähnt wird. Dass die OVP so aussieht, wie sie aussieht, ist eben so. Hatte eben keine andere Gamecube OVP... Ich dachte der Gedanke an ein gesamtes Mario Kart Bundle würde sich wieder durch die Artikelbeschreibung und den Auktionstitel in Luft auflösen, wo ja Mario Kart gar nicht erwähnt wird (ansonsten wäre es Betrug). Fakt ist aber dennoch, dass nur die OVP auf dem Bild abgebildet war, wie kommt man auf den Gedanken, dass genau das mitgeliefert wird, was gerade auf der OVP im Bild steht? Ich finde, die Artikelbeschreibung verdient auch noch etwas Beachtung, sonst könnte ich sie ja weglassen! Ich hatte ja doch keine andere OVP, somit musste ich die nehmen, was hätte ich denn bitte tuen sollen?

Sergej
2004-01-15, 13:12:56
Original geschrieben von Iceman346
Sorry, aber so wie das da in der Auktion steht würde ich davon ausgehen, dass Mario Kart dabei ist.
Stimmt.

TitusXP
2004-01-15, 13:14:46
also ich weiss nicht. auf jedenfall solltest du ihn nur mit "sie" ansprechen und nicht zw. "du" und "sie" wechseln!

prinzipiell wuerde ich jetzt erstmal die reaktion von ihm abwarten...

Gruss Titus

joyride
2004-01-15, 13:15:21
Original geschrieben von Sergej
Stimmt.

les mal den letzten abschnitt meines mailvorschlags....

joyride
2004-01-15, 13:26:27
Original geschrieben von TitusXP

prinzipiell wuerde ich jetzt erstmal die reaktion von ihm abwarten...


und die wäre ne negative bewertung oder wie?? ne ne du das ist mir zu riskant... dann schreib ich lieber nen paar mails vorher und bitte um gnade, so blöd das auch klingen mag..hab momentan 100% positive bewertungen...............

Gast
2004-01-15, 14:07:53
Original geschrieben von joyride
und die wäre ne negative bewertung oder wie?? ne ne du das ist mir zu riskant... dann schreib ich lieber nen paar mails vorher und bitte um gnade, so blöd das auch klingen mag..hab momentan 100% positive bewertungen...............
Ich würde ihm einen Nachlaß von z.B. 10 bis 15 € anbieten. Immerhin bist Du auch nicht ganz unschuldig an dem Mißverständnis.
Deine jetzigen Lösungsvorschläge kommen dem Käufer finanziell nicht einen Schritt entgegen.
Mit Deinem "OVP"-Kürzel ist auch so 'ne Sache, Du sagst Du hattest nur die? Was denn jetzt, entweder ist es die Originale, dann fehlt das Spiel, oder im originalen Packet war das Spiel nicht enthalten, dann ist aber auch die Verpackung nicht original.

darksun
2004-01-15, 14:09:43
Hm hab mir das hier mal durchgelesen und auch die Auktion angeschaut.
Durch den Zusatz "Zustand NEU/OVP" würde ich auch erstmal davon ausgehen das es sich hier um ein ungeöffnetes Orginal. handelt.

Und wenn ich von dieser nicht ganz abwegigen Annahme ausgehe, welche eben durch den Zusatz "Zustand NEU/OVP" und die Abbildung sugeriert wird, erwarte ich das sich auch alles in der abgebildeten Box befindet was normal beinhalted ist.

Andernfals hättest Du den Begriff "neuwertig" verwenden und den genauen Lieferumfang aufzählen können.


Produktbeschreibung des Herstellers
Das "Mario Kart: Double Dash!! Limited Edition Pak" enthält nicht nur einen Nintendo GameCube (in Purple oder Black), einen Controller und ein Exemplar von "Mario Kart: Double Dash!!", sondern darüber hinaus auch noch eine "The Legend of Zelda"-Bonus-Disc mit begrenzter Auflage, die Folgendes enthält:

The Legend of Zelda
Zelda II: The Adventure of Link
The Legend of Zelda: Ocarina of Time
The Legend of Zelda: Majora's Mask
The Legend of Zelda: The Wind Waker (spielbare...


Kostet übrigens ganze 133€

Der Brief ist :down:

JuNkEE
2004-01-15, 15:33:54
Würde ebenfalls denken, dass ich da auf GC + Mariokart biete.
Aber warum sollte er dem Bietenden nun finanziell entgegen kommen? Ich würde ihm einfach anbieten vom Kauf zurückzutreten.
Schick aber um Himmels Willen nicht diese EMail.

Gast
2004-01-15, 16:29:04
Original geschrieben von JuNkEE
... Aber warum sollte er dem Bietenden nun finanziell entgegen kommen? Ich würde ihm einfach anbieten vom Kauf zurückzutreten. ...
Weil man so vielleicht noch handelseinig wird?
Sonst bleibt nur der Ärger über ein geplatztes Geschäft, auf beiden Seiten - Geld und Zeit verloren.

joyride
2004-01-15, 18:49:54
Original geschrieben von Gast
Deine jetzigen Lösungsvorschläge kommen dem Käufer finanziell nicht einen Schritt entgegen.


warum? wenn er nichts bezahlen muss komm ich ihm nicht finanziell entgegen oder wie??

joyride
2004-01-15, 18:52:11
Original geschrieben von darksun

Der Brief ist :down:

warum??

wuschel12
2004-01-15, 20:15:22
Frage doch den Käufer, wie er sich nun das Geschäft vorstellt. Vielelicht kommt ihr auf einen gemeinsamen Nenner.

Gast
2004-01-15, 20:20:29
Original geschrieben von joyride
warum? wenn er nichts bezahlen muss komm ich ihm nicht finanziell entgegen oder wie??
Immerhin bittest Du ihn Deine eBay-Kosten zu tragen. Außerdem hast Du mit ihm einen Vertrag abgeschlossen. Du kannst jetzt nicht einfach sagen, war alles nur ein Mißverständnis, vergiß es einfach. Er könnte theoretisch auch auf Erfüllung des Vertrages pochen, soll heißen, er verlangt das Spiel. Wenn Dir Dein Ruf (Bewertungen) bei eBay was wert ist, was ja auch nicht verkehrt ist, wäre ein Zustandekommen des Handels sicher von Vorteil.

Das gute A
2004-01-16, 09:55:13
Es kann hier sogar auf Betrug geklagt werden im schlimmsten Fall. Da Du bei der Auktion selbst nicht ausdrücklich angegeben hast, dass der Gamecube OHNE Spiel ist (nach Auktionsstart bzw. erst kurz vor Auktionsende war z.B. für andere potentielle Bieter nicht ersichtlich) ist das eigentlich nicht mehr so wirklich zulässig bzw. kann im Zweifelsfall Dir gegenüber nachteilig ausgelegt werden wenns zu einem Rechtsstreit kommt.

Das Bild impliziert einen Gamecube, komplett OVP, suggeriert dem Käufer eindeutig auch das Spiel, das im Original ja dabei war. Dass Du das im Angebot nicht mit angegeben hast ist irrelevant.

Ich würde ihm anbieten, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, Du die EBay-Kosten selber trägst (das ist ja nun wirklich nicht der Rede wert) und Dir damit weiteren Ärger ersparst.

Mit ziemlicher Sicherheit würdest du einen Rechtsstreit verlieren angesichts der Sachlage. Ein Nichtangeben eines beim Original-Gamecube mit enthaltenen Spieles (siehe Auktion) kann so ausgelegt werden, dass Du vorsätzlich ein falsches Bild/Foto eingestellt hast, um dem Käufer zu suggerieren, er biete auf das komplette Paket.

Viel "Spaß" weiterhin, aber lass es nicht zum Rechtsstreit kommen, nur ein gut gemeinter Rat.

Grüße

joyride
2004-01-16, 10:14:56
Original geschrieben von Das_gute_A
dass Du vorsätzlich ein falsches Bild/Foto eingestellt hast

Grüße

das Bild/Foto ist nicht falsch, mein gott!!

Gast
2004-01-16, 11:00:15
Original geschrieben von joyride
das Bild/Foto ist nicht falsch, mein gott!!
Heißt das, daß Du diesen Karton im Geschäft ungeöffnet und als Neuware gekauft hast und kein Spiel beilag?

Das gute A
2004-01-16, 11:03:07
Original geschrieben von joyride
das Bild/Foto ist nicht falsch, mein gott!!

Das Foto entspricht aber nicht der von Dir gelieferten Ware - auf dem Bild ist eindeutig die "Limited Edition" zu sehen, die das Spiel und eine "spezielle Bonus-CD" beinhaltet. Daher differiert das Foto das Du dort eingestellt hast ganz klar zu der von Dir gelieferten Ware.

Das meinte ich. Dass auf dem Foto ein GameCube drauf ist wollt ich ja gar nicht bestreiten :) Wie gesagt, wollen Dir ja nur weiterhelfen, mehr nicht.

Grüße

joyride
2004-01-16, 12:09:17
Original geschrieben von Gast
Heißt das, daß Du diesen Karton im Geschäft ungeöffnet und als Neuware gekauft hast und kein Spiel beilag?

ich sehe auf dem bild nur eine originalverpackung, nicht mehr und nicht weniger.

joyride
2004-01-16, 12:10:45
Original geschrieben von Das_gute_A
Das Foto entspricht aber nicht der von Dir gelieferten Ware - auf dem Bild ist eindeutig die "Limited Edition" zu sehen, die das Spiel und eine "spezielle Bonus-CD" beinhaltet. Daher differiert das Foto das Du dort eingestellt hast ganz klar zu der von Dir gelieferten Ware.

Das meinte ich. Dass auf dem Foto ein GameCube drauf ist wollt ich ja gar nicht bestreiten :) Wie gesagt, wollen Dir ja nur weiterhelfen, mehr nicht.

Grüße

was kann ich dafür, dass auf der originalverpackung (und nur das ist auf dem bild abgebildet) dies und das steht?? es ist nunmal die einzige gamecube verpackung die ich habe und die wird auch (u.a.) geliefert.

Steel
2004-01-16, 13:12:39
Original geschrieben von joyride
was kann ich dafür, dass auf der originalverpackung (und nur das ist auf dem bild abgebildet) dies und das steht?? es ist nunmal die einzige gamecube verpackung die ich habe und die wird auch (u.a.) geliefert.
Weil jeder rational denkende Mensch bei "Neu + OVP" davon ausgeht, dass es sich um die abgebildete und vorallem ungeöffnete Ware handelt!

Du hast das nicht eindeutig formuliert, der Fehler liegt bei Dir.

joyride
2004-01-16, 13:20:27
Original geschrieben von Steel
Weil jeder rational denkende Mensch bei "Neu + OVP" davon ausgeht, dass es sich um die abgebildete und vorallem ungeöffnete Ware handelt!

Du hast das nicht eindeutig formuliert, der Fehler liegt bei Dir.

Nein. Der Käufer hatte bei meinem Angebot Zweifel. Warum hat er dann mitgeboten?

Aquaschaf
2004-01-16, 13:41:07
Original geschrieben von joyride
NEU? ja stimmt

originalverpackt? ja stimmt, oder ist es etwa anders verpackt als ich es gekauft habe? "der gamecube ist originalverpackt." - was ist an dieser aussage bitte falsch??

nie benutzt? ja stimmt wohl (siehe NEU)

alles original nintendo? stimmt auch, oh wunder...

wo ist also das problem?

du sagst: "da könnte man denken..."
naja, bei werbesendung denken manche leute auch zuviel und ärgern sich dann über einen fehlkauf, weil da bestimmte formulierungen bestimmte erwartungen geweckt haben, die einfach nicht stimmen. DENNOCH sind werbesendungen kein betrug, also legal.

Wenn da ein Karton vom Game Cube mit Mario Kart abgebildet ist und dabei steht "alles neu, OVP" muss man eigentlich davon ausgehen, dass Mario Kart enthalten ist. Du schreibst ja auch nicht bei "Zubehör" dass es nicht dabei ist.

BubbleBoy
2004-01-16, 13:52:46
Man, wie kann man nur so uneinsichtig sein?
Wenn für dich die Sachlage so glasklar ist (du hättest alles richtig gemacht), warum dann jetzt die ganze Diskussion? Wenn ein Dutzend anderer Leute dir sag, sie hätten dein Angebot ähnlich interpretiert wie der Käufer (habe ich übrigens auch), dann akzeptiere das doch mal. Nimm dir einen der guten Ratschläge hier zu Herzen und beende diesen Thread!

Gast
2004-01-16, 14:00:54
BubbleBoy, immer schön sachlich bleiben bitte.

Wenn Du schreibst, "Zustand NEU/OVP", und darunter ein Bild einer Verpackung zeigst, muß man doch davon ausgehen, daß die von Dir angebotene Ware neu, original Verpackt - also in der vom Hersteller gewählten Verpackung - und komplett ist. Natürlich kannst Du sagen, daß Du bei der Aufzählung das Spiel nicht genannt hast, aber dann ist der Zusatz "neu" und "ovp" falsch. Denn es handelt sich ja nicht um eine original Verpackung, jedenfalls nicht für das von Dir Angebotene. Die Verpackung mag original von Nintendo sein, aber wenn Du Verpackungen verkaufen möchtest, hätte ich an Deiner Stelle geschrieben, daß man bei der Versteigerung auf eine Konsole, einen Controller usw., und auf eine original von Nintendo gestaltete Verpackung bietet.
Nicht böse sein, aber wie Du argumentierst erinnert mich etwas an diese Auktionen, wo jemand seinen leeren Grafikkarten-Karton versteigert - mit großem Foto - und ganz unten steht klein "ohne Karte". :)
Diese Kartons sind teilweise für weit über 100 € weggegangen. Glaust Du, die Bieter waren wirklich so scharf auf leere Kartons? ;)
Und weiter, glaubst Du, daß sei rechtens?
Was die Zweifel des Käufers anbelangt, es könnte ja sein, daß er sein Gebot schon gemacht hatte, als ihm dann Zweifel kamen war zu spät - sein Gebot wird automatisch erhöht, bis er überboten wird - oder eben nicht.

BubbleBoy
2004-01-16, 14:55:27
@Gast

Ich bin doch sachlich geblieben. :)

Nur sieh es auch mal so, du hast ihm jetzt genau das Gleiche gesagt wie zehn andere Leute vorher auch schon. Es kamen auch schon einige gute Vorschläge zur Beilegung seines Zwistes. Trotzdem wird von ihm 4-5 Postings später bestimmt wieder ein Satz kommen wie
Original geschrieben von joyride
das Bild/Foto ist nicht falsch, mein gott!!

DAS nenne ich uneinsichtig!

Das gute A
2004-01-16, 15:00:21
Laut meinem Nachbarn (immerhin isser Anwalt, hab ihm die Sachlage mal kurz geschildert so gut es ging), ist es wohl so wie ich sagte: Wenn er bis vor den Kadi zieht wegen dieser Sache, dann wirst Du, Joyride, den Kürzeren ziehen, da die Rechtslage in dem Falle sogar recht eindeutig ist.

Wenn das besagte Spiel nicht dabei ist, dann hättest Du das KLAR deklarieren müssen in deinem Angebot und z.B. ausdrücklich schreiben müssen: "Sie bieten hier auf den Nintendo Gamecube mit dem Zubehör XYZ, nicht aber auf die abgebildete Version ZYX (d.h. ohne Spielmodul(e))!" - so in der Art jedenfalls müsste es dann heissen. Von daher, nochmals mein Rat: Nicht auf den Rechtsstreit ankommen lassen, das geht ins Auge.

Lass doch im Preis etwas nach oder mach deinem Gegenüber ein anderes Angebot. Momentan sieht es so aus, dass Du den privaten Kaufvertrag zu erfüllen hast, in vollem Umfang. Der Käufer kann auf Grund nicht vollständiger Ware vom Kauf zurücktreten bzw. Ersatz verlangen, oder aber Preisnachlaß.

Gruß

Gruß

Steel
2004-01-16, 16:04:17
Original geschrieben von joyride
Nein. Der Käufer hatte bei meinem Angebot Zweifel. Warum hat er dann mitgeboten?

Weil die vorherigen 12 Auktionen (ROFL), die er bisher gewonnen hatte anscheinend besser formuliert waren.

Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwerhen, Du hast das mit Absicht gemacht...

sun-man
2004-01-16, 16:19:23
Hi,
im Usenet gibt es haufenweise Artikel in denen darüber diskutiert wird.
OVP, das mal nebenbei, heisst für MICH: Orginalverpackt, nicht geöffnet und NIE benutzt. Ich würde Dir weder die EBay-Kosten ersetzen noch andersweitig Ersatz leisten. Allerdings sollte man schon nachfragen wie lange Deine Antwortmail vor dem Ende der Auktion rausgegangen ist UND ob diese auch angekommen ist.

Zitat Usenet
Es wird viel getrickst bei eBay - DESHALB muss man solchen Leuten kräftig auf die Finger hauen!
Ich kann dir gerne noch einen 2 Jahre alten Drucker, der bisher ca. 50.000 Seite gedruckt hat,
gern in _Originalverpackung_ senden.
Die eBay-Beschreibung sähe dann etwa so aus:
"Zu Testzwecken gebrauchter Drucker, jedoch in absolut einwandfreiem Zustand und Originalverpackung..."
Merkst du was? ;-)
Dass der Test über zwei Jahre lief, habe ich in der Formulierung nicht bestritten - aber auch nicht erwähnt.

MFG

-|NKA|- Bibo1
2004-01-18, 00:54:28
Guckt Euch mal eine andere Auktion von Joyride an :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23900&item=3069809263
"Mario Kart Double Dash Spiel f. GameCube NEU"

Und hier eine andere:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23898&item=3069808662
Zelda Collector's Edition NEU m. Cover + Anl.

Also, ich kann mir des Eindrucks nicht verwehren, daß Du ein unehrlicher Mensch bist, Joyride.
Gruß
Bibo1

[Bi]n ein Hoeness
2004-01-18, 01:29:46
wie kommst du darauf?
er hat die spiele aus der packung genommen und den gc wie auch die spiele getrennt bei ebay zum verkauf angeboten, weil er erhoffte dadurch einen höheren erlös zu erzielen. was ist dabei?
ich persönlich würde übrigens bei der betrachtung der gcauktion zu dem schluss kommen, dass die spiele nicht drin sind, weil joyride in der beschreibung alles aufgezählt hat was im lieferumfang drin ist. da mario kart und zelda nicht erwähnt werden ist daraus zu schliessen, dass sie auch nicht dabei sind. sicherlich wäre es glücklicher gewesen klipp und klar zu schreiben, dass die spiele nicht im lieferumfang enthalten sind, aber dennoch kann ich der auktion nichts besonders negatives abgewinnen.

btw: zu dem argument des käufers, dass er die mail nicht vor ablauf der auktion gelesen hat: ist es nicht rechtlich so, dass ein brief/eine mail zu dem zeitpunkt als zugestellt gelten, zu dem in 'die obhut' des adressaten gelangen (sprich beim brief: im briefkasten landen, bei ner mail im postfach?), ganz gleich, wann der adressat den brief/die mail wirklich ließt?

joyride
2004-01-18, 04:46:15
Original geschrieben von -|NKA|- Bibo1
Guckt Euch mal eine andere Auktion von Joyride an :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23900&item=3069809263
"Mario Kart Double Dash Spiel f. GameCube NEU"

Und hier eine andere:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23898&item=3069808662
Zelda Collector's Edition NEU m. Cover + Anl.

Also, ich kann mir des Eindrucks nicht verwehren, daß Du ein unehrlicher Mensch bist, Joyride.
Gruß
Bibo1

was ist daran unehrlich?

Kenny1702
2004-01-18, 14:15:55
Original geschrieben von [Bi]n ein Hoeness

btw: zu dem argument des käufers, dass er die mail nicht vor ablauf der auktion gelesen hat: ist es nicht rechtlich so, dass ein brief/eine mail zu dem zeitpunkt als zugestellt gelten, zu dem in 'die obhut' des adressaten gelangen (sprich beim brief: im briefkasten landen, bei ner mail im postfach?), ganz gleich, wann der adressat den brief/die mail wirklich ließt?

Nein, AFAIK kannst du nur bei einem "eigenhändigen Einschreiben" davon ausgehen, ansonsten mußt du davon ausgehen, das er den Brief später liest.

Thowe
2004-01-18, 17:44:54
Original geschrieben von Kenny1702
Nein, AFAIK kannst du nur bei einem "eigenhändigen Einschreiben" davon ausgehen, ansonsten mußt du davon ausgehen, das er den Brief später liest.

Richtig. Einschreiben, eigenhändig mit Rückschein als Beleg. Alles andere zählt nicht oder nur, wenn es Zeugen gibt.

Was die Versteigerung angeht, in einem Ernstfall würde jeder deutsche Richter dahingehend entscheiden, dass das Spiel Bestandteil der Auktion ist. Es hätte ausdrücklich und sofort ersichtlich deklariert werden müssen, das die Ware nicht dem Bild entsprechend ist. Das Bild war alleine durch das einsetzen innerhalb der Auktion ein Bestandteil der Produktbeschreibung, d.h. was auf diesem zu sehen ist (und hier ist klar die Rede von einem Spiel das dabei ist), das muss auch mitgeliefert werden. Ansonsten liegt halt ein Mangel vor und der Käufer hat die üblichen Rechte, u.A. kann er auch auf die Nachlieferung des fehlenden Bestandteils pochen.

drmaniac
2004-01-28, 19:41:47
Original geschrieben von Thowe
Richtig. Einschreiben, eigenhändig mit Rückschein als Beleg. Alles andere zählt nicht oder nur, wenn es Zeugen gibt.


es ist nicht so einfach, wie man denkt :D

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/01/13/index3.html



Auch ein Einschreiben kann in die Hose gehen... siehe Link...



PS: ich haette die Auktion auch so verstanden, dass ich den Gamecube mit dem Game erwerbe...

govou
2004-01-28, 22:23:50
happyhardcore138( 93) (nicht registriertes Mitglied)
Wurdest du von Ebay gekickt oder was ist los??

Kenny1702
2004-01-28, 22:44:13
Original geschrieben von Mr.B
happyhardcore138( 93) (nicht registriertes Mitglied)
Wurdest du von Ebay gekickt oder was ist los??

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?s=&threadid=120535&perpage=20&pagenumber=2