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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetzesfrage!!


The Heel
2004-01-15, 14:20:05
neulich hat die polizei meinen kumpel erwischt. er ist mit 1,4 promille im blut mit einem traktor (der nicht angemeldet war, und an dem die lichter nicht mehr gingen) gefahren. er ist 16 jahre alt, hat führerschein für roller und traktor. außerdem bekommt er noch eine anzeige wegen beamtenbeleidigung.

was erwartet ihn denn jetzt?

EureDudeheit
2004-01-15, 14:28:32
Ab 1,1 ‰ über
zehnfaches
Unfallrisiko


7 Punkte

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)


das ist nur der alk, dazu kommen noch die mängel am fahrzeug und die beleidigung

geldstrafe wird bei so 600€ sein denke ich

Stormtrooper
2004-01-15, 18:02:55
Original geschrieben von EureDudeheit
Ab 1,1 ‰ über
zehnfaches
Unfallrisiko


7 Punkte

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)


das ist nur der alk, dazu kommen noch die mängel am fahrzeug und die beleidigung

geldstrafe wird bei so 600€ sein denke ich


bei erwachsenen wäre die Geldstrafe wird bei ca 30-40 tagessätzen liegen, wie hoch der tagessatz wäre hängt von seinem einkommen ab, da er minderjährig ist, wird er sozialstunden evt. freizeitarreste bekommen.

zusätzlich würde noch ein bußgeld hinzukommen weil das KFZ nicht angemeldet ist, desweiteren liegt ein Verstoß nach dem Versicherungsgesetz vor, freiheitsstrafe bis 1 jahr oder Geldstrafe, die sperrfrist zur neuerteilung einer fahrerlaubnis wird ca 8-10 monate betragen, zusätzlich kann er vor neuerteilung zur Medizinisch Psychologischen untersuchen kommnen.

Beamtenbeleidigung ist auch nicht grad billig ..
gut gemeinter rat ... würde zum anwalt gehen.

xaverseppel
2004-01-15, 21:38:14
bekommen da die eltern nicht auch noch eins auf die mütze??

Kenny1702
2004-01-15, 21:54:59
1,4 Promille sind schon einiges, da kann durchaus auch noch eine MPU anstehen:chainsaw:

ethrandil
2004-01-15, 23:21:03
Original geschrieben von xaverseppel
bekommen da die eltern nicht auch noch eins auf die mütze??
Von wegen Aufsichtspflicht - könnte sein.
1,4 Promille mit leichtalkoholischen wird schwer, und gebranntes darf er mit 16 nicht...

Aber ich weiß nicht, wie genau das Jugendamt da hinterher ist.

xaverseppel
2004-01-16, 12:26:54
Original geschrieben von ethrandil
Von wegen Aufsichtspflicht - könnte sein.
1,4 Promille mit leichtalkoholischen wird schwer, und gebranntes darf er mit 16 nicht...

Aber ich weiß nicht, wie genau das Jugendamt da hinterher ist.

genau wegen der aufsichtspflicht, also ich dneke schon weil die letern müssen doch für ihn noch haften usw

The Heel
2004-01-16, 12:47:40
er meinte auch, dass er sich bald nach einem anwalt umsehen wird.

naja 1,4 promille hat man schneller als man denkt :)

xaverseppel
2004-01-16, 13:25:34
naja das tut nichts zu sache, er sollte dann weningstens so vernüftig sein und nicht fahren!

Stormtrooper
2004-01-16, 16:58:00
Original geschrieben von Kenny1702
1,4 Promille sind schon einiges, da kann durchaus auch noch eine MPU anstehen:chainsaw:

ab 1,1 - 1,59 ist es eine kann bestimmung
ab 1,6 ist es unausweichlich ...

wenn er nur durch zufall erwischt wurde, sprich er ist nicht durch seine fahrweise aufgefallen, dann wird der psychologe sagen, wer mit 16 jahren bei einem so hohen alkoholwert noch ohne ausfallerscheinungen fahren kann, der muß ein ernstes Alkoholproblem haben...
also dann viel spaß ... und hoffentlich bekommt er den schein nie wieder!!!

EureDudeheit
2004-01-16, 17:05:02
anwalt wird er selber bezahlen müssen, bzw seine eltern, bei verbrechen, sprich sachen die unters stgb fallen zahlt die versicherung nicht mehr.

WTC
2004-01-16, 17:09:41
Original geschrieben von EureDudeheit
anwalt wird er selber bezahlen müssen, bzw seine eltern, bei verbrechen, sprich sachen die unters stgb fallen zahlt die versicherung nicht mehr.

wenn du aber rechtsschutzversicherung hast???

Stormtrooper
2004-01-16, 17:14:36
dann ja, deswegen hast ja diese versicherung.

WTC
2004-01-16, 17:15:36
Original geschrieben von Stormtrooper
dann ja, deswegen hast ja diese versicherung.

gut :freak2:

EureDudeheit
2004-01-16, 17:36:07
Original geschrieben von Willi the champ
wenn du aber rechtsschutzversicherung hast???


NEIN, die zahlen nicht bei vorätzlich begangenen straftaten

Stormtrooper
2004-01-16, 17:39:29
und selbst wenn ...
soweit ich weiß wird bei jugendstrafsachen eh immer die gerichtskosten etc von der staatskasse bezahlt, ob schuldig oder unschuldig.

The Heel
2004-01-16, 17:39:53
mein kumpel musste dann noch ins krankenhaus fahren, nachts um halb 5 und solche tests machen. er meinte er sei noch relativ normal gewesen, was ihm aber erst später aufgefallen ist, ist, dass er damit eigentlich das gegentteil erreicht hat, nämlich, dass er den alkohol ganz gut verträgt -> öfters trinkt.

Das gute A
2004-01-16, 17:44:26
Ich hoffe ihn trifft das, was ihm zusteht - unverantwortlich sowas, ganz ehrlich. Mist gebaut hat jeder wohl mal oder tuts noch Heute, nur was da alles hätte passieren können.. sorry, aber das Lehrgeld wird er bezahlen müssen.

Was auf ihn zukommt wurde hier ja schon beschrieben, Geldstrafe für ihn auf jeden Fall, Führerschein weg auch, wie lange das ist Ermessenssache. Hoffen wir mal dass es nicht zu dicke kommt.

Gruß

Stormtrooper
2004-01-16, 17:47:00
auch wenns hart klingt ...
aber solchen leuten sollte man nie wieder den führerschein geben.

The Heel
2004-01-16, 17:55:33
ist auch ansichtssache. ich denke er hat seine lektion gelernt, weil er eben wirklich gern traktor gefahren ist, und sich mit dem auch geld verdient hat.

ich glaube nicht, dass er nochmal sowas macht, vor allem nicht beim auto. dann ist es besser ihn haben sie jetzt erwischt wie dann

EureDudeheit
2004-01-16, 17:56:28
Original geschrieben von Stormtrooper
und selbst wenn ...
soweit ich weiß wird bei jugendstrafsachen eh immer die gerichtskosten etc von der staatskasse bezahlt, ob schuldig oder unschuldig.


gerichtskosten haben aber nichts den kosten für den anwalt zu tun, gerichtskosten zahlst du zb damit das gericht klage erhebt bei zivilklagen, das sind sozusagen auslagen fürs gericht, schicken der briefe an den beschuldigten etc


aber anwalt bringt ihm eh nichts