joyride
2004-01-18, 09:45:27
Hier wird oft geschrieben, dass auch ein privater Verkäufer 2 Jahre lang für die angebotene Ware haftet, wenn die Gewährleistung nicht im Auktionstext ausgeschlossen wird:
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=34&thread=200028725&start=0&msRange=32
Nun habe ich schon oft gehört, dass in der c't mal Stand, dass man sich nicht so leicht herausreden kann und dass der Satz in Ebay Auktionen, wo es um Ausschluss der Gewährleistung geht, überflüssig ist. Laut c't seien Privatverkäufe AUTOMATISCH ohne Gewährleistung verbunden, auch ohne es in dem Auktionstext zu erwähnen!
Wie sieht es nun WIRKLICH aus? Was stand nun in der c't darüber??
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=34&thread=200028725&start=0&msRange=32
Nun habe ich schon oft gehört, dass in der c't mal Stand, dass man sich nicht so leicht herausreden kann und dass der Satz in Ebay Auktionen, wo es um Ausschluss der Gewährleistung geht, überflüssig ist. Laut c't seien Privatverkäufe AUTOMATISCH ohne Gewährleistung verbunden, auch ohne es in dem Auktionstext zu erwähnen!
Wie sieht es nun WIRKLICH aus? Was stand nun in der c't darüber??