PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay - c't Aussagen gefragt!!


joyride
2004-01-18, 09:45:27
Hier wird oft geschrieben, dass auch ein privater Verkäufer 2 Jahre lang für die angebotene Ware haftet, wenn die Gewährleistung nicht im Auktionstext ausgeschlossen wird:

http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=34&thread=200028725&start=0&msRange=32

Nun habe ich schon oft gehört, dass in der c't mal Stand, dass man sich nicht so leicht herausreden kann und dass der Satz in Ebay Auktionen, wo es um Ausschluss der Gewährleistung geht, überflüssig ist. Laut c't seien Privatverkäufe AUTOMATISCH ohne Gewährleistung verbunden, auch ohne es in dem Auktionstext zu erwähnen!

Wie sieht es nun WIRKLICH aus? Was stand nun in der c't darüber??

Stormtrooper
2004-01-18, 10:49:37
In der C`t steht solltest du keinen Haftungsauschluß machen, mußt du bei gebrauchten geräten als Privatverkäufer 1 Jahr Gewährleistung geben.
Dieser generelle ausschluß der Gewährleistung ist nur bei einwandfreien Produkten wirksam, sollte ein Ausschluß der Gewährleistung in der Artikelbeschreibung stehen und das Produkt ist defekt dann ist der Ausschluß der Gewährleistung nichtig und ich kann nachbesserung, rückgabe bzw vom Kaufvertrag zurücktreten wenn die frist der nachbesserung verstrichen ist.
Auf deutsch, bei arglistiger Täuschung ist es nicht möglich die Gewährleistung auszuschließen.