PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geblitzt worden und nun?


Vidarius
2004-01-18, 13:02:40
Hi,

ich wurde am 27.08.03 mit 29km/h zuviel geblitzt -> erlaubt waren 80 ich hatte 109 (Autobahn Dreieck)

soweit sogut, da mein Auto auf meine Mutter aus Kostengründen angemeldet ist, wurde Ihr damals die Frage gestellt, welcher Mann den das auf dem Foto sei und wer das Auto gefahren hat -> daraufhin sagten meine Eltern das Sie es nicht wüssten usw.

Jedenfalls bekomme ich gestern (17.01.04), nen netten Brief vom Regierungspräsidium Kassel - Anhörung im Bußgeldverfahren.

Jedenfalls soll ich da meine Daten hinterlassen und ganz unten zugeben oder sagen das ich es nicht war mit Begründung.

Ich will mir natürlich den Punkt in Flensburg sparen und frag nun Euch wie ich weiter verfahren soll.

Eigentlich dachte ich das der Mist nach 3 Monaten verjährt?

Hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen, wäre sehr dankbar!

Byteschlumpf
2004-01-18, 13:06:21
Original geschrieben von XYRUS
Hi,

ich wurde am 27.08.03 mit 29km/h zuviel geblitzt -> erlaubt waren 80 ich hatte 109 (Autobahn Dreieck)

soweit sogut, da mein Auto auf meine Mutter aus Kostengründen angemeldet ist, wurde Ihr damals die Frage gestellt, welcher Mann den das auf dem Foto sei und wer das Auto gefahren hat -> daraufhin sagten meine Eltern das Sie es nicht wüssten usw.

Jedenfalls bekomme ich gestern (17.01.04), nen netten Brief vom Regierungspräsidium Kassel - Anhörung im Bußgeldverfahren.

Jedenfalls soll ich da meine Daten hinterlassen und ganz unten zugeben oder sagen das ich es nicht war mit Begründung.

Ich will mir natürlich den Punkt in Flensburg sparen und frag nun Euch wie ich weiter verfahren soll.

Eigentlich dachte ich das der Mist nach 3 Monaten verjährt?

Hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen, wäre sehr dankbar!
Das macht:
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte


http://www.radarforum.de/forum/

http://www.bussgeldkataloge.de/

thop
2004-01-18, 13:06:36
hast glück gehabt, ab 30km/h mehr gibs ein monat.

gibs zu und fertig, kommst eh nicht drum rum. denkst du die polizei gluabt dir ein fremder sei mit eurem wagen gefahren und deine eltern hätte aber nix gemeldet dass der wagen gestohlen wurde oder so?

ich sehe grade ausserhalb der stadt gibs erst ab 41km/h 1 monat. 29km/h kost nur 50€. da lohnt der ganze aufstand echt nicht.

Iceman346
2004-01-18, 13:08:04
IMO: Geld bezahlen, den Punkt hinnehmen und gut ist. Wer Fehler macht sollte dafür auch gradestehen. Das war zwar wahrscheinlich nicht die Antwort die du hören wolltest, ist aber meine Meinung.

Schroeder
2004-01-18, 13:10:02
Soweit ich weiß "verjährt" das frühestens nach 6 Monaten.

Aber nun zu deinem Problem. Wenn du sagst du warst es nicht, und das begründen kannst, und am Ende kein Schuldiger gefunden wird, wird "man" deiner Mutter (als Fahrzeughalterin) in Zukunft ein Fahrtenbuch auferlegen damit sowas nicht nochmal passiert, um den Punkt und die Geldbuße müsstet ihr aber erst einmal drumrumkommen. Sprich damit dann nachvollziehbar ist wer gefahren ist. Wenn dann wieder jemand geblitzt wird, und die dort hineinschauen müssen, und da steht nichts drin gibts nochmehr ärger.

edit. ich sehe, ich bin zu langsam. ich würds auch auf mich nehmen, so ein fahrtenbuch wär mir da "zu teuer".

Major J
2004-01-18, 13:10:29
Also das sowas nach 3 Monaten vergessen ist, ist nicht wahr. Bezahle den kleinen Betrag von 50€ und finde dich mit den Punkten ab... nach 2 Jahren werden diese getilgt. (solltest du keine weiteren bekommen)

Vidarius
2004-01-18, 13:10:50
was ist nun mit der verjährung? ist ja immerhin 5 Monate her!

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 29 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 18,12 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

thop
2004-01-18, 13:18:56
Wie schnell warst du denn beim letzten Mal? Wenn man 2 Mal mehr als 25 km/h zu schnell ist in einem Jahr gibs Extra.

Vidarius
2004-01-18, 13:23:02
habe bisher nicht ein Punkt, wären also meine ersten, und das will ich irgendwie verhindern -> ich liebe meine sonst so weiße Weste:)

Hamster
2004-01-18, 13:33:31
Original geschrieben von XYRUS
habe bisher nicht ein Punkt, wären also meine ersten, und das will ich irgendwie verhindern -> ich liebe meine sonst so weiße Weste:)

nimms einfach hin. alles andere wäre gelogen und somit illegal. du wirst hier mit sicherheit keine anleitung bekommen, um dir bei solch einer tat zu helfen.


steh einfach dafür gerade. du hast ja schliesslich den fehler verursacht.
und ~70euro sind ja jetzt auch kein riesenbeinbruch.

kami
2004-01-18, 13:38:51
Original geschrieben von Schroeder
Soweit ich weiß "verjährt" das frühestens nach 6 Monaten.

Aber nun zu deinem Problem. Wenn du sagst du warst es nicht, und das begründen kannst, und am Ende kein Schuldiger gefunden wird, wird "man" deiner Mutter (als Fahrzeughalterin) in Zukunft ein Fahrtenbuch auferlegen damit sowas nicht nochmal passiert, um den Punkt und die Geldbuße müsstet ihr aber erst einmal drumrumkommen. Sprich damit dann nachvollziehbar ist wer gefahren ist. Wenn dann wieder jemand geblitzt wird, und die dort hineinschauen müssen, und da steht nichts drin gibts nochmehr ärger.

edit. ich sehe, ich bin zu langsam. ich würds auch auf mich nehmen, so ein fahrtenbuch wär mir da "zu teuer".

Das mit dem Fahrtenbuch stimmt so nicht ganz, da dies auferlegt werden _kann_, was rechtsmäßig doch einen erheblichen Unterschied darstellt. Und bei solchen Fällen wird im Großteil der Fälle, auf Grund des Aufwandes, davon abgesehen.

Tesseract
2004-01-18, 13:47:51
da es ein fehler deinerseits war würde ich es einfach zugeben und dafür gerade stehen

Ganon
2004-01-18, 14:01:39
Original geschrieben von XYRUS
ich liebe meine sonst so weiße Weste:)

Du willst die Polizei (oder wer macht das) betrügen, und glaubst du hast ne weiße Weste? :kratz2:

Schroeder
2004-01-18, 14:31:30
Original geschrieben von kami
Das mit dem Fahrtenbuch stimmt so nicht ganz, da dies auferlegt werden _kann_, was rechtsmäßig doch einen erheblichen Unterschied darstellt. Und bei solchen Fällen wird im Großteil der Fälle, auf Grund des Aufwandes, davon abgesehen.

ja ist richtig, hab ich eigentlich auch so gemeint, kam aber wohl nicht so richtig raus... :kratz2:

wie dem auch sei, ich würde in dem fall auch in den sauren apfel beissen, als noch irgendwas zu riskieren. wenn das blitz-bild gut genug ist, ist dann nicht auch eine identifikation per personal-ausweis möglich? ich meine so einem fall ist der "verdächtigenkreis" ja nicht besonders groß??

Stormtrooper
2004-01-18, 14:54:58
Es gibt ein Verjährungsfrist von 3 Monate ...
da deine Mutter aber damals kontaktiert wurde und sie sagte sie weiß nicht wer gefahren ist, verlängert sich die Frist wieder.
29km/h gibt nen punkt und wird sich etwa auch 70€ Bußgeld einpendeln, fahrverbot gibts keins.
solltest du innerhalb von einem jahr nochmal mit 26 km/h zu schnell geblitzt werden kostets das gleiche und du gibts 4 wochen den führerschein ab.

Du kannst es durchaus probieren sagen du bist nicht gefahren, dann wird es zur Gerichtsverhandlung kommen, sollte das foto unscharf sein wirst du freigesprochen und die strafe verläuft im sand.
Solltest du auf dem Foto für den Gutachter klar identifiziert sein, dann wirds richtig teuer.
Fahrtenbuch wegen einer einmaligen Sache brauchst du nicht zu befürchten.

Sharee
2004-01-18, 15:35:20
du bist zu schnell gefahren also zahle auch und steh zu den konsequenzen ... fahr halt vorschriftsmässig oder wenigstens so, das es keine punkte kostet

Sharee
2004-01-18, 15:37:52
Original geschrieben von Stormtrooper
Es gibt ein Verjährungsfrist von 3 Monate ...
da deine Mutter aber damals kontaktiert wurde und sie sagte sie weiß nicht wer gefahren ist, verlängert sich die Frist wieder.
29km/h gibt nen punkt und wird sich etwa auch 70€ Bußgeld einpendeln, fahrverbot gibts keins.
solltest du innerhalb von einem jahr nochmal mit 26 km/h zu schnell geblitzt werden kostets das gleiche und du gibts 4 wochen den führerschein ab.

Du kannst es durchaus probieren sagen du bist nicht gefahren, dann wird es zur Gerichtsverhandlung kommen, sollte das foto unscharf sein wirst du freigesprochen und die strafe verläuft im sand.
Solltest du auf dem Foto für den Gutachter klar identifiziert sein, dann wirds richtig teuer.
Fahrtenbuch wegen einer einmaligen Sache brauchst du nicht zu befürchten.

doch, wenn net eindeutig geklärt wurde wer mit dem auto zu dem zeitpunkt gefahren ist, dann wird dir auferlegt ein fahrtenbuch zu führen ... aber ein gutachter, wird dich schon auf dem bild erkennen, die haben da so ihre speziellem methoden

kami
2004-01-18, 15:51:44
Wie schon mal erwähnt "kann" das Fahrtenbuch auferlegt werden. Das liegt im Ermessensspielraum der Kommunen und dieser wird in solch einem Fall nicht ausgereizt.

Amarok
2004-01-18, 16:03:08
Wieso ist es so schwer zu einem Fehler zu stehen? Zahle die Strafe, nimm den Punkt und mach es das nächste Mal besser.

Es wird auch endlich Zeit, dass wir in Ö auch dieses Punktesystem bekommen.

Ist halt meine Meinung dazu, wie du weiter vorgehen solltest.

Byteschlumpf
2004-01-18, 16:12:24
Seitdem in Frankreich vermehrt Geschwindigkeitskontrollen in vollautomatisierter Weise durchgeführt werden, wodurch es für die Betroffenen kein Entkommen mehr gibt, ist die Zahl der Unfalltoten erheblich zurückgegangen - nur soviel zu diesem Thema!!!

derJay
2004-01-18, 16:26:57
Bezahl einfach und gut ist, ich verstehe nicht wieso manche immer meinen sich drücken zu können.

Ich bin heute morgen auf der AB auf dem Weg zur Arbeit auch geblitzt worden. Waren knapp 40 zu viel, macht 75€ und 3 Punkte. Auf jeden Fall sehr ärgerlich aber da ich nunmal bewusst zu schnell war muss ich das halt auch zahlen...

Sir Silence
2004-01-18, 16:28:42
Nimm das leben nich so ernst, du kommst da eh nicht lebend raus ;)

Geblitzt worden und nun?

nach regeln fahren könnte abhilfe schaffen.. weis aber nich so genau.. *wegrenn* :lol:

Kingpin
2004-01-18, 16:44:20
Hi,

Du könntest dir einen Rechtsverdreher nehmen, der dich Kohle kostet. Der wird dir sagen, dass jede Tätigkeit der Behörde ( also: Brief senden, Anhörung zustellen etc )die Verjährung unterbricht.
Dann kannst du leugnen, dass du gefahren bist. Mit einem Gutachten ( schweineteuer - weil so viele sich drücken wollen ) wird dir dann vor Gericht nachgewiesen, dass du gefahren bist ( z.B. über Gesichtskonturenabgleich).Der Judge wird begeistert sein, dass er in so einer aussichtslosen Sache seine kostbare Zeit opfern muß und wird dies bei der Bemessung des Urteils natürlich berücksichtigen.
Dann gibts die Verurteilung und die Kostenrechnung - wer verliert - blecht - und zwar das gesamte Prozedere.
Rechtsverdreher, Gutachten, Gerichts - und Verwaltungskosten und Strafe aus dem Urteil - das läppert sich. Da kannst du dir gleich für 3 Monate einen Chaufeur zulegen.

Gruß
Kingpin

noid
2004-01-18, 16:59:34
der fahrzeughalter sollte imho eh immer haften, wenn nicht jemand anders zugibt gefahren zu sein. was soll der aufwand mit nachweiss? wenn der wagentyp, die farbe und das bild zusammenpassen dann gibt es in meinen augen auch keinen grund _nicht_ den fahrzeughalter zum zahlen zu bitten (ich nehm jetzt mal an, dass der fahrzeughalter nicht in urlaub war und der wagen auch nicht wärend der zeit gestohlen wurde).
der halter sollte schon wissen wer mit seinem fahrzeug wann unterwegs ist.

aber der mit der weißen weste ;D

netzer
2004-01-18, 22:02:40
also was man hier so alles liest...
ich habe auf dem gebiet schon etwas erfahrung, was das rauswuseln aus solchen sachen angeht.

1. verjährungsfrist ist 3 monate. das heißt: wenn du jetzt zugibst der fahrer gewesen zu sein, ist es verjährt und du bist fein raus. denn: du wurdest das erstemal weitaus länger als drei monate nach der tat deswegen angeschrieben, also ist es verjährt. mit jedem schreiben, was du zu dieser sache bekommst, würde sich die frist um 3 monate verlängern. in deinem schreiben steht, daß es VORAUSSICHTLICH 50€ und 3 punkte kostet. dies ist noch KEIN bußgeldbescheid! der würde erst kommen, wenn du einwandfrei identifiziert bist. erst nach dem bußgeldbescheid oder einer anklage verlängert sich die frist auf 6 monate. kann man alles hier nachlesen:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_02.php

das mit dem fahrtenbuch ist auch alles käse. die halsen sich doch nicht wegen so'n bißchen shice soviel arbeit auf.
ich habe mal im bußgeldkatalog der ams gelesen, daß ein fahrtenbuch nur dann in frage kommt, wenn der beschuldigte 14 tage nach der ordnungswidrigkeit angeschrieben wurde.

die werden versuchen dich mit allem möglichen blödsinn weich zu kochen. alles brotlose kunst in deinem fall.

an deiner stelle würde ich die angaben wie name und anschrift machen und nichts weiter auf diesem anhörungsbogen ankreuzen.

du kannst ja deinen fall auch hier im forum posten, um auf nummer sicher zu gehen:
http://www.bussgeldkataloge.de/

und vergiß was die moralapostel hier alles erzählen, es ist dein gutes recht dich zu wehren und wenn du rauskommst umso besser. autofahrer werden heutzutage überall abgezockt, und wegen 109 km/h bei einer 80er stelle auf der autobahn! das riecht nach abzocke :D

und diese "obrigkeitshörigkeit" hier in deutschland kotzt mich an.

ich wünsche allen autofahrern eine freie piste!!!

thop
2004-01-18, 22:16:07
da wünsch ich schon jetzt viel spass wenn du den tipps von anti-"moralapostel" netzer folgst :up:

was mich noch mehr ankotzt als die obrigkeitshörigkeit ist die verantwortungslosigkeit in deutschland was die eigenen taten angeht. hauptsache alles und jeden an jeder ecke bescheissen, "ich bins nicht gewesen"! wenn du scheisse baust steh auch dazu.

Oli_Immerschoen
2004-01-18, 22:50:15
Was mich viel mehr wundert ist die Tatsache wie sie auf Dich gekommen sind wenn Deine Mutter gesagt hat dass sie nicht wisse wer gefahren ist; dies zu behaupten ist übrigens ihr gutes Recht, in Deutschland gibt es ein Zeugnis-Verweigerungsrecht gegenüber Verwandten 1. Grades.


Das Fahrtenbuch werden sie Dir aller Vorraussicht nach nicht reindrücken, bzw. Deiner Mutter.

Ich dreh grad genau den selben Film wie Du, auch 29 km/h in einer geschlossenen Ortschaft, und der Typ am Steuer des Wagens meiner Mutter hat eine Sonnenbrille auf und zieht gerade von der Zigarette..das Gesicht ist fast komplett verdeckt. Leider hat meine Mutter gesagt dass ich gefahren sei; nun muss ich trotz des schlechten Bildes vor Gericht..würde ich sogar noch riskieren, aber: das Gericht ist in Nürnberg, ich wohne in Hamburg. Klasse, oder? Erstens der Aufwand der Reise und zweitens als Norddeutscher vor ´nen bayuwarischen Richter. Klasse Aussichten!

Aber ich schweife ab :)
Wenn Du eine Chance hast da rauszukommen, versuch es halt; wenn sie aber schwere Geschütze aufziehen wie Fahrtenbuch, Identitätsgutachten o.ä. solltest Du klein beigeben, darauf würde ich es nicht ankommen lassen, wenn sie wirklich wollen sitzen sie meist am längeren Hebel.

Gruß Olli

Stormtrooper
2004-01-18, 22:52:25
Original geschrieben von netzer

1. verjährungsfrist ist 3 monate. das heißt: wenn du jetzt zugibst der fahrer gewesen zu sein, ist es verjährt und du bist fein raus. denn: du wurdest das erstemal weitaus länger als drei monate nach der tat deswegen angeschrieben, also ist es verjährt. mit jedem schreiben, was du zu dieser sache bekommst, würde sich die frist um 3 monate verlängern.

Herr Netzer ...
wenn dann schon alles lesen
Es sind nämlich im Gesetz (§ 33 OwiG) zahlreiche Umstände geregelt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. So hat zum Beispiel bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht, :verd: sogar, wenn der Anhörungsbogen überhaupt nicht dem Betroffenen zugeht. :verd:


Besonders den marierten bereich.
DU hast gefährliches halbwissen...
dadurch das seine Mum ein Anhörungsbogen bekommen hat (Innerhalb der 3 Monate) ist eine Unterbrechung der Verjährung eingetreten.

netzer
2004-01-19, 20:14:41
@ stormtrooper:

mit dem halbwissen hast du gar nicht mal so unrecht.
wer kann sich auf diesem gebiet schon als wissend bezeichnen?
darum habe ich ja auch die links gepostet.

und das mit dem verjähren:
es geht bei diesen 3 monaten ja da drum, daß seine mutter wegen der sache angeschrieben wurde. da sie ja wohl offensichtlich nicht der fahrer auf dem foto war (wie die beamten wohl selber gesehen haben) und jetzt ein anderer "täter" gesucht wird, könnte er sich selber belasten und die tat zugeben. für seine mutter ist eine unterbrechung der frist eingetreten, das ist richtig. aber für ihn nicht.

denn er als verdächtiger wurde ja nach der frist angeschrieben. also ist er aus der sache raus.
ich könnte ja auch zur polizei gehen und sagen, daß ich mal besoffen auto gefahren bin, vor 10 jahren. das juckt die auch nicht mehr, weil sie nichts machen können, da es verjährt ist.
war eben nur ein beispiel, bin nicht besoffen gefahren.

ich habs selber durch: habs so lange rausgezögert und dann auf meinen bruder geschoben. 3 monate waren lange um und wir waren raus. die sache ging bis vor den richter.
dazu muß ich sagen, daß ich kleinere "delikte" aber auch bezahle. aber wenns ne richtige lampe gibt, dann muß man sich schon rauswieseln.

schöne grüße an alle!
...und heizt nicht so.

Stormtrooper
2004-01-19, 22:05:03
steht doch da .. die Frist gilt als unterbrochen
"SELBST WENN DER ANHÖRUNGSBOGEN NICHT BEIM BTROFFENEN ZUGEHT"
auf deutsch, es ist egal ob der ausgedruckt wurde und gleich im mülleimer gelandet ist, oder sicher der briefträger den popo abschiescht oder ein penner die briefkästen ausleert um sich damit ein warmes feuerchen in der kalten jahreszeit macht.
Entscheidend ist, das bei denen im rechner steht Anhörungsbogen ausgedruckt.

ilPatrino
2004-01-20, 03:04:04
wenn ich mich richtig erinner (halbwissen ist was schönes), muß der anhörungsbogen aber an den täter adressiert sein, um wirksam die frist zu unterbrechen. wenn also in der sache ein anhörungsbogen rausging, der an jemand anderen adressiert war (mami z.b.), diese wahrheitsgemäß abstreitet und der anhörungsbogen für söhnchen >3 monate nach der tat rausgeht, gilt die frist als nicht unterbrochen; ergo fein raus

*ohne garantie* und alles nur in dunkler erinnerung, war in einer ähnlichen situation: auf ausfallstraße innerorts mit ~20 zuviel geblitzt; innerhalb der ersten 3 monate nicht zustellbar, weil ich umgezogen war und das auto nicht umgemeldet hatte - bei der mahnung hatten sie dann zwar meine adresse, aber erst ~4 monate nach dem *blitz*; verfahren wurde wegen fristüberschreitung eingestellt

nich von den moralaposteln bangemachen lassen; grade bei solchen blitzern ist etwas ziviler ungehorsam angebracht - machen wir dem staat das abkassieren etwas schwerer

netzer
2004-01-20, 14:42:08
@ ilPatrino:
ganz meine meinung!

@ stormtrooper:

ilPatrino hat es jetzt aber idiotensicher erklärt.
was jetzt nicht heißen soll, daß du ein idiot bist. aber manchmal haben wir alle 'ne lange leitung.

Tesseract
2004-01-20, 15:10:17
Original geschrieben von ilPatrino
grade bei solchen blitzern ist etwas ziviler ungehorsam angebracht - machen wir dem staat das abkassieren etwas schwerer

die strafe ist nicht dazu da um abzukassieren sondern damit du einsiehst das man durch falsche fahrweise andere leute gefährden kann

unterm strich kosten die verkehrskontrollen um einiges mehr als dabei "abkassiert" wird

solche leute wie du müssen wahrscheinlich erstmal selbst jemanden überfahren oder überfahren werden damit ihnen ein licht aufgeht - am besten von einem übermüdeten besoffenen der zu schnell bei dunkelheit und nasser fahrbahn durch den ort brettert

Steel
2004-01-20, 15:42:16
Original geschrieben von XYRUS
Hi,

ich wurde am 27.08.03 mit 29km/h zuviel geblitzt -> erlaubt waren 80 ich hatte 109 (Autobahn Dreieck)

soweit sogut, da mein Auto auf meine Mutter aus Kostengründen angemeldet ist, wurde Ihr damals die Frage gestellt, welcher Mann den das auf dem Foto sei und wer das Auto gefahren hat -> daraufhin sagten meine Eltern das Sie es nicht wüssten usw.

Jedenfalls bekomme ich gestern (17.01.04), nen netten Brief vom Regierungspräsidium Kassel - Anhörung im Bußgeldverfahren.

Jedenfalls soll ich da meine Daten hinterlassen und ganz unten zugeben oder sagen das ich es nicht war mit Begründung.

Ich will mir natürlich den Punkt in Flensburg sparen und frag nun Euch wie ich weiter verfahren soll.

Eigentlich dachte ich das der Mist nach 3 Monaten verjährt?

Hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen, wäre sehr dankbar!
Junge mach Dir mal keine Gedanken.
Wenn die ein Foto geschossen haben und Dich vorladen dann kommst Du aus der Sache nicht mehr raus.

Vermutlich haben die freundlichen Polizeibeamten einfach deine Nachbaren gerfagt, wer denn der nette Herr auf dem Foto ist - die Originalfotos haben teilweise eine sehr hohe Qualität!
Meine Mutter ist nämlich auch schon mal mit viel zu viel geblitzt worden... :D

Steel
2004-01-20, 15:49:30
Original geschrieben von ilPatrino
nich von den moralaposteln bangemachen lassen; grade bei solchen blitzern ist etwas ziviler ungehorsam angebracht - machen wir dem staat das abkassieren etwas schwerer
Aber sonst gehts noch?
29 km/H zu schnell gefahren ist keine Lapalie!
Wer erwischt wird ist selber schuld und muss den Konsequenzen ins Auge sehen.