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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : F ::: eBaY .: Kaufrücktritt :.


kulla
2004-01-18, 21:23:42
So habe mal eine Frage ! Ich habe was auf ebuG erstanden & möchte es doch nicht haben :(. Die Negative Bewertung stört mich nicht die ich dann bekommen werde nur eben das mit dem Strafgesetz ... Ich habe mal flüchtig mitbekommen das es ein Inet gesetz gibt das dem online käufer eine 2 wöchige rücktrittsklause zusteht ??? Ist das richtig & wenn ja, könnte mir jemand den § geben, falls ich post von seinem anwalt bekomme ... :)

Danke

kulla

Kenny1702
2004-01-18, 21:37:50
Die Rücktrittsklausel gibt es nur, wenn der Verkäufer ein Händler ist, ansonsten nicht.

kulla
2004-01-18, 21:58:36
Sprich mir könnte eine Anzeige ins Haus flatttttern :(

Kenny1702
2004-01-18, 22:07:47
Original geschrieben von kulla
Sprich mir könnte eine Anzeige ins Haus flatttttern :(

Du kannst es ja versuchen zu klären, eBay-Gebühren und kleine Entschädigung zu zahlen, ansonsten gibt es zumindest die schlechte Bewertung, die dir ja aber nix ausmacht.

govou
2004-01-18, 22:14:26
Is da nich sowas mitm "neuen" EU Recht?
Afaik gibs auchn Rückgaberecht bei Privat, man liest doch desöfteren son Disclaimer in der Beschreibung...

Gunaldo
2004-01-18, 22:19:39
naja, auf jeden fall wirds keine anzeige geben, wenn der artikel nicht mindestens soviel wert wäre, dass es sich lohnt dafür vor gericht zu ziehen:)

EureDudeheit
2004-01-18, 22:22:23
anzeige gibt es für sowas nicht, du kannst max nen brief vom anwalt kriegen, der darauf besteht, daß du das krams bezahlst

Kenny1702
2004-01-18, 22:39:21
Original geschrieben von Mr.B
Is da nich sowas mitm "neuen" EU Recht?
Afaik gibs auchn Rückgaberecht bei Privat, man liest doch desöfteren son Disclaimer in der Beschreibung...

Das mit dem "neuen" EU Recht ist etwas, was jemand mal geschrieben hat und der Rest einfach abschreibt.

Das mit der Rückgabe bei Privat ist nur wenn der Artikel defekt ist, ansonsten nicht. Rückgabe wegen Nichtgefallen oder wasweißich nur bei Händlern.

Stormtrooper
2004-01-18, 22:43:23
könntest auch den anderen weg gehen, hierfür solltest du aber mit dem verkäufer noch nicht in kontakt getreten sein...
also:
falls er dich nach einer weile anschreibt wo das geld bleibt, machst einen auf ahnunglos und sagst du hast das Produkt nicht ersteigert und nimmst es somit auch nicht ab, und verweißt darauf das dein Computer von mehreren Personen genutzt wird etc ...
Er muß nachweisen das DU das Angebot abgeben hast und das ist schier unmöglich :)

Metzger
2004-01-19, 07:53:33
Warum ersparst du dir den ganzen Stress nicht und versteigerst einfach das wieder, was du ersteigert hast??

ZaCi
2004-01-19, 08:35:16
hm wusste garnicht das ich was bei www.e-bug.de ersteigern kann, wie geht das?! ;D

Tomi
2004-01-19, 09:03:34
Kaufen und wiederversteigern. Lohnt sich aber nicht bei allen Artikeln. Manchmal kriegt man noch mehr raus als man selbst bezahlt hat. Ansonsten kann der Käufer auf sein Recht der Bezahlung bestehen und das ggf. einklagen. Aber hier ist die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn es was für 30 Euro ist wird er wohl nicht den ganzen Kram mit Anwalt etc. einleiten, ausser es ist einer mit Rechtsschutzversicherung, der für seine Beiträge endlich mal was abstauben will. Aber aufgrund einer garantiert schlechten Bewertung und deren Folgen würd ich aber ersteres (kaufen und wiederverkaufen) vorschlagen.

DDM_Reaper20
2004-01-19, 12:15:39
Original geschrieben von Stormtrooper

Er muß nachweisen das DU das Angebot abgeben hast und das ist schier unmöglich :)

Edit: Mit Dank an Kenny1702 räume ich ein, daß ich das nicht bedacht hatte. Der Artikel in der c't ist sehr aufschlussreich.

Allerdings vertrete ich die Auffassung, dass man ruhig dazu stehen kann, was man gemacht hat. Sich so billig aus der Verantwortung zu schleichen, ist einfach hinterfotzig. Möchte wissen, wie die Befürworter dieses Verhaltens reagieren würden, wenn SIE die Angeschmierten wären?

Kenny1702
2004-01-19, 12:36:48
Original geschrieben von DDM_Reaper20
Naja, das kommt mir dann doch ein wenig sehr seltsam vor. Hast Du den Trick schon mal versucht? Da wäre ich ein wenig vorsichtig. HIER http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm habe ich dazu nämlich nix gefunden. Wäre es so, wie Du es sagst, wäre es bereits schwierig, einen rechtsgültigen Vertrag einzugehen, weil der "Käufer" ja immer behaupten könnte, jemand anders hätte seinen Account benutzt.

Das läuft bei z.B. Amazon oder anderen Online-Shops ja auch nicht, wiewohl das Prinzip das Gleiche wäre.

Wenn Du (juristische) Quellen hast, die das belegen, schön, aber ansonsten würde ich solche Spielchen nicht machen.

Wenn du die c't 24/03 hast, da ist das Thema angesprochen, es gibt auch schon Urteile dazu, mußt du dir den Artikel anschauen, hab sie grad nicht zur Hand.

derJay
2004-01-19, 13:30:15
Kein Tipp aber eine Meinung: Verpisser!

Wer bietet hat gefälligst auch zu kaufen, Spassbieter sind imho das Letzte und wenn sie dann noch mit blöden, fadenscheinigen Tricks versuchen sich vor dem Bezahlen zu drücken...

kulla
2004-01-19, 15:20:54
Original geschrieben von derJay
Kein Tipp aber eine Meinung: Verpisser!

Wer bietet hat gefälligst auch zu kaufen, Spassbieter sind imho das Letzte und wenn sie dann noch mit blöden, fadenscheinigen Tricks versuchen sich vor dem Bezahlen zu drücken...

Dazu mal zur Info :P

Erstmal mein DadY sucht nen Vidrekorder & meine mO hat in meiner AbwesendheiT als überraschunG für ihn einen ersTeigert. Doch diese gutmütiGe gäste meiner mO ging nachhinTenlos :( "eR" möchte padu :abgel: nicht diesen Vidrekorder haben & ich stecke im schlamasseL :arsch: dA er nicht zahlen will und sich für den online "" dreCk "" nicht intert. also mr. schlaubi schlumpF bin ich kein SpassbieTer ... :finger:

derJay
2004-01-19, 15:36:52
Original geschrieben von kulla
Erstmal mein DadY sucht nen Vidrekorder & meine mO hat in meiner AbwesendheiT als überraschunG für ihn einen ersTeigert. Doch diese gutmütiGe gäste meiner mO ging nachhinTenlos :( "eR" möchte padu :abgel: nicht diesen Vidrekorder haben & ich stecke im schlamasseL :arsch: dA er nicht zahlen will und sich für den online "" dreCk "" nicht intert. also mr. schlaubi schlumpF bin ich kein SpassbieTer ... :finger:

Und wo bitte geht das aus deinen ersten Postings hervor? Hat sich halt sehr nach Spassbieter angehört, danke im Übrigen für den :finger: , vielleicht schreibst du das dann auch hin dann musst du auch keine blöden Kommentare erwarten.
Dein zitierter Beitrag lässt sich im Übrigen ausgesprochen gut lesen, ist das auch so mega-l337?

kulla
2004-01-19, 16:16:00
sorrY erstmal für den **** war ein bisschen angefressen von der arbeit ... { tut mir leid } Ich hatte das nicht hinzugefügt weil ich mir gedacht habe das es etwas persönlich ist und nicht zur sache tut , mit der vorgeschichte, sprich es geht ja eben um die behebenung des problems... 1337 :D

joyride
2004-01-19, 16:22:08
kauf die scheisse und verkauf es wieder bei ebay -> kein verlust.

so hast du keine sorgen und kein stress.

kulla
2004-01-19, 21:44:25
so habe ma mit meinem dad klar text gesprochen :) ^^ meine mo steht für ihren fehleinkauf gerade, mensch mensch immer nur stress ... :( vll gefällt er ja doch :D

Kenny1702
2004-01-19, 22:44:53
Original geschrieben von kulla
so habe ma mit meinem dad klar text gesprochen :) ^^ meine mo steht für ihren fehleinkauf gerade, mensch mensch immer nur stress ... :( vll gefällt er ja doch :D
hoffentlich wird dann alles gut;)