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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Plötzlich ne Mahnung inner Mailbox!?


govou
2004-01-22, 21:38:59
Hallo,
habe gerade diese Mahnung bekommen (siehe unten), aber kann mich nicht richtig entsinnen diese Leistung bestellt zu haben, obwohl ich bei SEDO angemeldet bin. Was kann ich tun (bin minderjährig, falls von Bedeutung...)?
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xxxx xxxx
xxxxxxx xx

xxxx xxxxx
21.01.2004

M A H N U N G für Rechnung Nr. xxxxx


Leider konnten wir immer noch keinen Zahlungseingang für Ihre Bestellung bei Sedo.de vom 14.12.03 feststellen. Bitte zahlen Sie innerhalb der nächsten 7 Tage die folgende Rechnung:


Anz.: Produkt / Leistung: Preis:
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1 30 Tage Showcase xxxxxxx.xx 33,62 Euro
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Summe netto: 33,62 Euro
16.0% MwSt.: 5,38 Euro
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Gesamtbetrag: 39,00 Euro
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Bitte überweisen Sie den Betrag von 39,00 Euro ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen auf das folgende Konto:

Konto-Nr.: 123747800
BLZ: 37040044 (Commerzbank Köln)
Verwendungszweck: RN xxxxx (bitte unbedingt angeben!)

Sie können diese Rechnung auch bequem und sicher mit Kreditkarte bezahlen:
http://www.sedo.de/member/invoicelist.php4


Der Eintrag in den Showcase erfolgt umgehend nach Zahlungseingang.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Sedo-Team

xaverseppel
2004-01-22, 21:42:28
hast du dort nichts bestellt in den letzten monaten???

wenn ja dann schrieb doch mal zurück, dass es sich um en fehler handelt!

govou
2004-01-22, 21:46:47
Ich hatte vorher was anderes bestellt und bezahlt und alles gut etc., aber das sicher nicht. Mir is im Login auch aufgefallen das es angeblich die 2te Mahnung ist, hab aber nur eine bekommen?! :-(
Muss ich das jetzt zahlen oder wie?

Wolf2k
2004-01-22, 22:03:08
1. Mahnung sollten per POst kommen und nicht per Email, aber was die Leute sich heute immer ausdneken. -.-
Ruf da an und klär das mal, dass wird das beste sein.

darph
2004-01-24, 13:06:02
Wenn das nicht geht:

Du bist minderjährig, also noch nicht voll geschäftsfähig.

Deine Eltern könnten denen schreiben, daß sie dir das, was du auch immer da (angeblich) geordert hast, nicht erlauben. Dann wird der Kaufvertrag annulliert.

Gast
2004-01-24, 13:14:14
Original geschrieben von darph
Wenn das nicht geht:

Du bist minderjährig, also noch nicht voll geschäftsfähig.

Deine Eltern könnten denen schreiben, daß sie dir das, was du auch immer da (angeblich) geordert hast, nicht erlauben. Dann wird der Kaufvertrag annulliert.

Der Betrag liegt aber innerhalb des 'Taschengeldparagraphen'.

Lionel Hutz
2004-01-24, 16:00:57
Damit der § 110 BGB (sogenannter Taschengeldparagraph) eingreift, müßte die Leistung mit Mitteln die dem Minderjährigen überlassen worden sind "bewirkt" worden sein. Das heißt Mr.B müßte schon gezahlt haben. Das hat er aber gerade noch nicht getan. Daher findet § 110 BGB keine Anwendung.

PS. wenn man keine Ahnung hat sollte man keine Ratschläge geben, der arme Mr.B hört sonst noch auf Dich und zahlt

thop
2004-01-24, 16:19:26
wenn die mahnung nicht per einschreiben kommt würd ich sowieso nicht drauf reagieren.

Kenny1702
2004-01-24, 16:25:20
Original geschrieben von thop
wenn die mahnung nicht per einschreiben kommt würd ich sowieso nicht drauf reagieren.
Wie soll ich das verstehen?

Du zahlst deine Rechnungen wohl wenn sie kommen, oder wartest du auf Einschreiben? :freak:

thop
2004-01-24, 16:26:56
wenn ich wie der threadstarter zweifel hab ob das überhaupt alles so richtig ist wie die schreiben schon.