PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Jugendschutzgesetz


Nightwalker
2004-01-25, 22:45:40
Bin 17 und wurde am Samstag morgen um 4 Uhr von der Polizei gesichtet und musste mit auf die Wache damit die Polizisten sich davon überzeugen konnten,das meine Eltern mir das erlaubt haben das ich um diese Uhrzeit noch draußen sein darf (was dann angeblich ok sei?!Ich dachte vorher ehrlich gesagt man muss Punkt 12 zuhause sein egal ob die Eltern das erlauben oder nicht,aber das ist wohl totaler schwachsinn!)

Naja durfte dann auch wieder gehen nach dem Anruf aber kann man das nicht anders regeln als morgens bei den Eltern anzurufen?Ist doch wirklich ein bisschen bescheiden.Könnt ich mir nicht das nächste mal etwas schriftlich mitgeben lassen oder was weiß ich?!Kennt sich da jemand aus?

Gast
2004-01-25, 23:01:41
zumal du ja auch auf dem weg zur arbeit (praktikum) oder sowas gewesen hättest sein können

Nightwalker
2004-01-25, 23:06:01
Original geschrieben von Gast
zumal du ja auch auf dem weg zur arbeit (praktikum) oder sowas gewesen hättest sein können

Wobei ich nicht alleine war sondern mit 5 anderen Personen (alle stark alkoholisiert :D )

Ich glaube kaum das sie mir das abgenommen hätten.

ethrandil
2004-01-25, 23:24:36
Klar lässt sich das anders Regeln - nimm dir einen Bevollmächtigten Erziehungsberechtigten mit, und/oder eine Unterschriebene Erlaubnis deiner Eltern.
Das müsste dan doch den Anruf verhindern...

Eth

EureDudeheit
2004-01-26, 09:16:05
hahah, ich stelle mir das lustig vor. hallo, wir haben gerade ihn sohn bekifft und besoffen auf einer parkbank aufgegriffen mit einer flasche vodka in der hand
muahahhaha

pubi
2004-01-26, 09:27:39
Hm, ich hab einmal von 4:00 bis 7:00 in der Bushaltestelle vor unserer Wohnung verbracht im Halbschlaf, weil ich meinen Schluessel vergessen hatte. Da kamen irgendwann auch mal Polizisten vorbei und haben gefragt was ich mache. Hab halt gesagt (gelallt) wie's war und dann haben sie mir nur einen angenehmen Aufenthalt gewuenscht und sind abgedampft. :D

oktolyt
2004-01-26, 09:28:41
Original geschrieben von EureDudeheit
hahah, ich stelle mir das lustig vor. hallo, wir haben gerade ihn sohn bekifft und besoffen auf einer parkbank aufgegriffen mit einer flasche vodka in der hand
muahahhaha

Antwort: Was, der hat noch keine Alkoholvergiftung??? Es ist doch schon vier Uhr morgens!!!
Na der kann was erleben wenn er wieder hier ist!! *beimwildengestikulierenamtelefonschnapsverschütt*

;D

Gast
2004-01-26, 13:20:02
Original geschrieben von ethrandil
Klar lässt sich das anders Regeln - nimm dir einen Bevollmächtigten Erziehungsberechtigten mit, und/oder eine Unterschriebene Erlaubnis deiner Eltern.
Das müsste dan doch den Anruf verhindern...

Eth

Naja mit meiner Mutter zieh ich eigentlich eher selten durch Discos/Kneipen ;D

Naja es war ja auch eine unglückliche Sache.Wir waren gerade in einer Gegend wo ein Auto geknackt worden ist und als die Polizei an uns vorbeifährt gehen wir schnell in eine Seitengasse gerade damit sie uns nicht sehen und nicht unsere Eltern anrufen,da wir kein bock hatten da zur Wache mitzukommen.Unglücklicherweise hatten sie uns im verdacht (das mit dem Auto...) und da wir so breit waren und nur scheiss jokes gemacht haben, wollten sie unbedingt das unsere Eltern erreicht werden, da wir noch nicht 18 sind (außerdem waren wir in einer fremden großstadt die eine stunde mit dem zug entfernt ist).

Wer jetzt nichts weiter zum Thema zu sagen hat ,der soll bitte rhuig sein.Ich will nich das der Thread in der Spielwiese landet.


Also weiß jemand bescheid ob das geht mit der Erlaubnis der Eltern?/schriftlich)

Fussabtreter
2004-01-26, 13:48:56
Also weiß jemand bescheid ob das geht mit der Erlaubnis der Eltern?/schriftlich)
nein geht nicht. Haben bei uns schon manche versucht, vergeblich. Bei uns stürmen die Bullen gerne Kneipen nach 24Uhr.

Gast
2004-01-26, 14:31:41
Original geschrieben von Fussabtreter
nein geht nicht. Haben bei uns schon manche versucht, vergeblich. Bei uns stürmen die Bullen gerne Kneipen nach 24Uhr.

Ja aber das ist ja was anderes.Kneipen/Discos etc. dürfen von Jugendlichen unter 18 ab 24 Uhr nicht besucht werden.Auf der Straße darf man sich hingegen schon befinden (mit Erlaubnis der Eltern).

Also müsste es doch gehen falls ich auf der Straße angesprichen werde?! (schriftliche Erlaubnis)

Stirling
2004-01-26, 14:32:04
Und mal eben einen Wisch schreiben das du dieses oder jenes darfst kann doch jeder, wie sollten die Bullen das denn nachprüfen ob das wirklich von deinen Eltern geschrieben wurde? Das versteht sich von selbst das die dann anrufen...

huha
2004-01-26, 16:28:22
Sag' einfach, daß du auf dem Nachhauseweg warst, was ja auch stimmt. Dann dürfte man dir nichts antun können...

-huha

Stormtrooper
2004-01-27, 17:51:39
also im jugendschutzgesetz ist nichts geregelt wann du als Jugendlicher die strasse verlassen müßt
deswegen auch der vorschlag aus bayern unter 14 ein ausgehverbot ab 20 uhr einzuführen ...
nach dem gesetz darf ein 13 jähriger um 3 uhr nachts aufn spielplatz alleine ne Sandburg bauen.

das einzigste was ich mir bei euch vorstellen kann ist das bei euch eine besondere regelung in der stadtverwaltung oder so gegeben ist.

Quantar
2004-01-27, 19:14:36
moment. also man darf auch als unter 18 jähriger noch nach 24 auf die straße/in die disko, wenn die eltern eine bevollmächtigung an eine andere über 18 jährige person ausstellen.

Stormtrooper
2004-01-27, 20:42:10
Original geschrieben von Quallala
moment. also man darf auch als unter 18 jähriger noch nach 24 auf die straße/in die disko, wenn die eltern eine bevollmächtigung an eine andere über 18 jährige person ausstellen.

was die disco angeht hast du recht ... was die straße angeht nicht ... ES GIBT KEIN PARAGRAPHEN IM JUGENDSCHUTZGESETZ WO ZB KINDER MIT 13 VERBOTEN WIRD AUFM SPIELPLATZ NE SANDBURG ZU BAUEN ODER DIE STRASSE ZU KEHREN.

Quantar
2004-01-27, 21:02:21
äh, also das habe ich jetzt nicht so recht verstanden. was darf man dann deines erachtens nach nicht?

Stormtrooper
2004-01-27, 21:04:00
Original geschrieben von Quallala
äh, also das habe ich jetzt nicht so recht verstanden. was darf man dann deines erachtens nach nicht?

ganz einfach ... in die disco darfst du nach 24 uhr nur in begleitung eines erziehungsberechtigten bzw dessen beauftragten auf der straße rumturnen mitten in der nacht darf jeder.