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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche Hilfe bei Garantie


kinkel
2002-02-18, 17:21:26
Am 22-12-2001 hab ich bei CITX in Essen meine 8500 Retail gekauft.

Seit heute geht der TV-Out nicht mehr. Auf eine telefonische Nachfrage, was jetzt zu machen ist sagten die mir, die müssen sie einschicken. Eine neue oder einen Ersatz bekomm ich nicht. Die Reperatur kann bis zu 3 Wochen dauern.

Frage: Dürfen die das ? Was hab ich für Rechte & Möglichkeiten?

Ficus
2002-02-18, 17:49:56
Jep...die dürfen das, da kann man machen nix, leider.

mofa84
2002-02-18, 18:44:02
nein, dürfen sie nicht!

afaik fällt das unter die gesetzliche gewährleistungspflicht und nicht unter garantie! das ist ein großer unterschied!

geht deine ware innerhalb der ersten 6 monate kaputt hast du mehrere möglichkeiten (ich glaub es waren 4, bring jetzt aber nicht mehr alle zusammen):

1. du hast ein recht auf nachbesserung
2. hast du ein recht auf wandlung des kaufvertrages --> geld und ware zurück
3. preisnachlass (da bin ich mir schon nicht mehr so sicher ob das stimmt)
4. fällt mir gar nicht mehr ein!

frag einen wirtschaftler oder jemand der sich damit auskennt dazu!

kinkel
2002-02-18, 19:12:49
@ mofa84

Zu Punkt 1: Die wollen ja auch nachbessern, indem sie die Karte einschicken.
Doch in der Zeit hab ich überhaupt keine, kann also gar nicht am PC arbeiten.

Wenn ich also meine morgen dahinbring (nur als Beispiel) kann ich bis zu 3 Wochen meinen PC nicht gebrauchen.

Haarmann
2002-02-18, 20:37:01
Völlig normales Verhalten des Händlers...

Händler sind keine Banken - wenn er Dir eine ausleiht, dann ist das wie ein Kredit - das macht ein Händler ab und an bei nem guten Kunden. Es ist ja nicht gesagt, dass ATI die Karte ersetzen wird... ev stellen die ja z.B. mechanische Schäden fest. Wenn dann als Händler vorab ausgetauscht hast, dann wirds teuer.
Variante 2 is ja auch immer, dass die Karte an Wert verliert, ergo leiht man nicht gerne ne Karte aus, die dann wenn se retour kommt 50€ weniger Wert hätte.

Nach neuem Recht haste übrigends kein Recht mehr auf Wandlung.

Ihr seht immer nur die Kundenseite und kauft nur beim Billigsten Händler - die Quittung dafür folgt aufm Fuss...

Ficus
2002-02-18, 22:15:39
Rechte aus der Gewährleistung

§ 932.
(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen

Unannehmlichkeiten.

(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.

(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

Demnach hat der Händler das Recht die Wahre nachzubessern, bzw. einzuschicken.


Wie schon oben gesagt, da kann man machen nix.

Ficus
2002-02-18, 22:29:08
Rechte aus der Gewährleistung

§ 932.
(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen

Unannehmlichkeiten.

(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.

(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

Demnach hat der Händler das Recht die Wahre nachzubessern, bzw. einzuschicken.


Wie schon oben gesagt, da kann man machen nix.

mofa84
2002-02-18, 22:30:31
dann muss ich nochmal in meinem letztjährigen wirtschaftsheft nachschauen!

wenn ich mir aber absatz 2 so anschaue müssten sie dir ja eine ausleihen wenn sie die karte denn einschicken und nicht direkt umtauschen!

wasi
2002-02-18, 23:12:19
das mit der deutschen rechtsprechung ist so ne sache.
es gibt viele unternehmen(industrie)die sagen das es ihnen wurscht ist was das deutsche gesetz bzw rechtsprechung verabschiedet hat und geben weiterhin nur 1 jahr garantie und sonst garnichts!
solange der eugh nichts anderes sagt!!!

wenn dir eine zugesicherte eigenschaft fehlt hast du recht auf:
wandlung - geld gegen ware
preisabschlag - wenn händler einverstanden(selten)
austausch - gegen neuware
schadensersatz - falls das produkt einen schaden verursacht hat
der sich beweisen lässt.

aber in deinem fall hat sie funktioniert und die industrie nimmt sich das recht auf nachbesserung oder überprüfung des produktes!
ist auch irgendwie logisch. man muss ja erstmal überprüfen ob ein gerantiefall vorliegt und das der defekt nicht durch fehlbehandlung des endanwenders verursacht wurde!

da wirst du wohl in der zwischenzeit eine andere beschäftigung suchen müssen oder einen kumpel fragen ob er dir seine "ALTE" leiht.

kinkel
2002-02-18, 23:17:48
OK, Danke für eure Hilfe.

Dann muß ich wohl in den sauren Apfel beißen und die einschicken lassen.

Ficus
2002-02-19, 00:24:11
wenn dir eine zugesicherte Eigenschaft fehlt hast du recht auf:
schadensersatz - falls das produkt einen schaden verursacht hat
der sich beweisen lässt.

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hardware-Hersteller an dem Endverbraucher für Folgeschäden je Schadensersatz zahlen musste...zumal man solche Ansprüche nur dann geltend machen kann, wenn dem Hersteller Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, was sicher zu 99,9% nicht zutrifft.

Gruss Ficus

wasi
2002-02-19, 10:23:27
ich habe keine ahnung welchen schaden eine graka bei anderen komponenten anrichten könnte aber wenn es der fall sein sollte und dies beweisbar ist hat der anwender das recht darauf.
(versteckter mangel)

ist es so wie du es sagst, dann bezeichnet man das als arglistige täuschung oder kurz: betrug!!!
dann hast du das recht auf wiederruf von 30 jahren!!!!!

Rumbuddel
2002-02-19, 13:15:53
ich denke, der händler ist sehr wohl verpflichtet, statt einer nachbesserung die ware zu tauschen. denn, durch den mangel und eine etwaige reparatur entsteht dir ein erheblicher aufwand. schließlich fällt dein pc aus, den du ja für das studium oder sogar gewerblich nutzen mußt. ich würde mich an deiner stelle einfach mal kurz an den verbraucherschutz wenden.

so long

mofa84
2002-02-19, 17:17:04
Originally posted by wasi
das mit der deutschen rechtsprechung ist so ne sache.
es gibt viele unternehmen(industrie)die sagen das es ihnen wurscht ist was das deutsche gesetz bzw rechtsprechung verabschiedet hat und geben weiterhin nur 1 jahr garantie und sonst garnichts!
solange der eugh nichts anderes sagt!!!

die verkäufer in deutschland müssen sich daran halten, da gibt's nicht dran zu ändern auch in den agbs nicht!
und gesetzliche gewährleistungspflich und garantie ist ein großer unterschied! das eine ist eben dem händler gesetzlich vorgeschrieben und das andere ist freiwillig vom hersteller/händler!

kinkel
2002-02-21, 11:30:10
So, ich werde jetzt nach Essen fahren, um meine Karte für 3 Wochen abzugeben. Folgendes hab ich auf meine E-Mail Anfrage erhalten:

Originally posted by mofa84

----- Original Message -----
Wrom: SZLKB
To: service@citx.de
Sent: Tuesday, February 19, 2002 12:04 PM
Subject: Reperatur Radeon 8500


Guten Tag, Meine am 22-12-2001 bei Ihnen gekaufte Radeon 8500 ( Build by ATI) macht seit gestern keinen TV-Out mehr. Ich hab schon bei Euch angerufen.

Geben Sie mir bitte einen einen verbindlichen Termin, wann die Karte wieder da ist, nachdem sie bei Euch eingetroffen ist.
Zitat aus § 932 Rechte aus der Gewährleistung Absatz 3
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.
Zitat Ende.


Wie soll die Karte bei Euch eintreffen? Ihr werdet sie wohl nicht komplett mit Treiber CD und Kabeln - Adapter haben wollen.

Mit freundlichem Gruß
xxxxx

Sehr geehrter Herr xxxxx,

die Karte wird von uns zum Hersteller oder Vertragswerkstatt eingeschickt, da nur Sie den Fehler festellen können. Die Dauer der Reparatur wird ca. 3 Wochen dauern.

mfg. Citx




Die haben sich nichts davon angenommen, das 3 Wochen keine angemessene Frist für einen totalen PC Ausfall sind. Und meine Unannehmlichkeiten sind denen auch egal; ich hab ein paar mal mit denen telefoniert.

Also, kann ich folgenden Laden nur jedem ans Herz legen der sich gerne rumärgert. www.citx.de

Ficus
2002-02-21, 20:49:23
angemessene Frist, ist leider ein sehhhhhhhhhhhhhhhhhhhhr dehnbarer Begriff.


Zum Thema Garantie/Gewährleistung hab ich auch noch ne Frage:

Angenommen ich stelle nach dem kauf der Reaeon 8500 fest, dass die ATI GraKa nicht mit meinem Epox 8KHA+ kompatibel ist.
Habe ich dann das Recht den Kaufvertrag zu annullieren, da weder auf der ATI Homepage noch auf der Verpackung darauf hingewiesen wurde, dass es bei bestimmten Komponenten zu kompatibilitätsproblemen kommen kann, obwohl die GraKa an sich nicht defekt ist?

Kann da jemand ne "verbindliche" aussage machen?...ich habe kein grosses Interesse daran meine evtl. zukünftige Radeon für 60% vom Kaufpreis bei Ebay zu verschleudern.

Gruss Ficus

mofa84
2002-02-21, 20:53:13
Originally posted by Ficus
angemessene Frist, ist leider ein sehhhhhhhhhhhhhhhhhhhhr dehnbarer Begriff.


Zum Thema Garantie/Gewährleistung hab ich auch noch ne Frage:

Angenommen ich stelle nach dem kauf der Reaeon 8500 fest, dass die ATI GraKa nicht mit meinem Epox 8KHA+ kompatibel ist.
Habe ich dann das Recht den Kaufvertrag zu annullieren, da weder auf der ATI Homepage noch auf der Verpackung darauf hingewiesen wurde, dass es bei bestimmten Komponenten zu kompatibilitätsproblemen kommen kann, obwohl die GraKa an sich nicht defekt ist?

Kann da jemand ne "verbindliche" aussage machen?...ich habe kein grosses Interesse daran meine evtl. zukünftige Radeon für 60% vom Kaufpreis bei Ebay zu verschleudern.

Gruss Ficus

bestell im versandhandel (also eigentlich nicht ebay), da hast du grundsätzlich ein 14-tägiges rückgaberecht ohne angabe eines grundes!

Ficus
2002-02-21, 21:50:16
bestell im Versandhandel (also eigentlich nicht ebay)... Ich wollt sie auch nicht bei Ebay kaufen, sondern evtl. verkaufen/verschleudern.

Das mit dem 14tägigen Rückgaberecht ist mir nix neues...
...aber wenn ich ehrlich bin, habe ich nicht so das super grosses vertrauen, dass wenn ich die GraKa zurück schicke, ich auch meine Kohle wieder sehe...die könnten ja behaupten, ich hätte die Karte zerstört oder Ziegelsteine zurückgeschickt. Schließlich können die die GraKa nicht mehr als neu verkaufen, weil schon ausgepackt.

Kennt jemand vertraueswürdige Onlineshops?


BTW:
Ich hab mich heute voll abgehetzt, um noch rechtzeitig bei K&M im Laden zu stehen, da die (laut I-Net) die Radeon 8500 auf Lager haben.
Im Schaufester stand auch ein Karton der ATI und ich hab mir gedacht "alles wird gut :D".
Als ich dann (ungelogen) nach 40 Minuten endlich an der reihe kam, meinte der Verkäufer "...tut mir leid, die haben wir nicht mehr" ich sag "Und warum habt ihr dann noch nen Karton ich Fester?" er sah nach und meinte "Da steht keine mehr" ich sag "Ich bin doch nicht blind" und geh raus. *SCHEISSE!!!* der Karton war wirklich nicht mehr da :(
Ich war sooooo gefrustet, das ich mir ne NVidia kaufen wollte...naja...ich habe mich wieder besinnt und bleibe bei dem vorhaben mir ne 8500 zuzulegen :)

Gruss Ficus

mofa84
2002-02-21, 21:55:45
na, ich hab sogar erst bei ebay mein geld zurückbekommen.

aber für die vertrauenswürdigen shops machste lieber nochmal nen eigenen thread auf und befragst da die anderen zu ihren erfahrungen, ich hab eigentlich bisher alles bei ebay geholt (leider is meine 8500le jetzt im arsch, aber ich bekomme hoffentlich ersatz).