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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BZÜ vs. Überwiesung


~Gast~
2004-01-30, 19:56:51
Also ich habe einen BZÜ zahlschein bekommen, habe allerdings beim Onlinebankung nicht extra das BZÜ Formular dafür wendet, sondern eine normale Überweisung getätigt, wo der Verwendungszweck genau der Kunden bzw. Rechnungsnummer entsprach.

Ich das auch OK? Möchte nur sichergehen, dass das Geld eben auch durch das BZÜ Verfahren geht, sollte ich nicht extra ein BZÜ Formular verwenden.

Danke!!!

derJay
2004-01-30, 22:39:58
Ich weiss nicht genau was BZÜ ist, aber wenn du so vorgedruckte Überweisungsbelege meinst wie sie z.B. bei Verwarnungsgeldern wegen zu schnellem Fahren bei sind: Das kann man auch so überweisen ;)

barracuda
2004-01-30, 22:46:45
Kuck mal da: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/bzue_zahlschein.html

~Gast~
2004-01-31, 06:08:27
Original geschrieben von barracuda
Kuck mal da: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/bzue_zahlschein.html

Ich will nur wissen, ob man eine BZÜ Überweisung auch mit einem normalen Standard-Überweisungsformular durchführen kann indem man die 13 stellige Zahl in den Verwendungszweck einfügt.

Aber darauf finde ich in deinem geposteten Link keine direkte Antwort..

derJay
2004-01-31, 11:10:21
Es funktioniert.