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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alkohol ist keine Entschuldigung


noid
2004-02-01, 12:14:24
aus dem liebes-thread geht klar hervor, dass offenbar die meinungen zum thema taten unter alk sehrweit auseinanderklaffen.

was haltet ihr von der verminderten schuldfähigkeit unter alkoholeinfluss?
ist es wichtig was passiert (e.g. sex, auto, schlägerei etc)?

vllt. macht ja ein mod noch ein poll draus.

govou
2004-02-01, 12:19:31
Naja, vermindert Schuldfähig...
Wenn du dich selber betrinkst gilt deine Tat als fahrlässig.
Wenn dich jemand in diesen Zustand gebracht hat (abgefüllt), dann bist du sogar Schuldunfähig.

Stormtrooper
2004-02-01, 12:28:10
stimmt nicht!
also besoffen machen lassen kannst du dich nicht und dann schuldunfähig sein, weil eine fahrläsigkeit ist dir immer nach zu weisen...

§ 323a. Vollrausch. (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

govou
2004-02-01, 12:31:23
BGB §827 Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit

Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist.

Amarok
2004-02-01, 12:32:24
Ein kurzes NEIN.

Alkohol entschuldigt nicht, da muss man vorher daran denken.

Zone
2004-02-01, 12:33:02
Original geschrieben von Mr.B
Naja, vermindert Schuldfähig...
Wenn du dich selber betrinkst gilt deine Tat als fahrlässig.
Wenn dich jemand in diesen Zustand gebracht hat (abgefüllt), dann bist du sogar Schuldunfähig.

was ist wenn eine frau einen typen abfüllt. und obwohl der typ so besoffen klappts noch und er zeugt ihr ein kind. wie würde das jetzt vor dem gesetz aussehen? wäre er dann doch nicht der gesetzliche vater? ;D und die folgen davon: unterhalt ja oder nein?)

(is natürlich nicht ernst gemeint, aber auf deine antwort bin ich mal gespannt.) ROFL

darph
2004-02-01, 12:42:17
Da hat yuroki nicht ganz unrecht. Was ist, wenn eine Frau einen Besoffenen verführt (oder umgekehrt)? Dann zu sagen "tjaaaaaaaaaaaaaa, er hätte sich ja nicht besaufen müssen..." ist etwa so, wie zu sagen: "Ja, der Musiker hätte ja keine Musik machen müssen, wo er doch genau weiß, daß sie in P2P Netzwerken auftauchen kann."

Darum bin ich immer noch der Meinung:
[X]Einzelfall abwägen.

§ 323a (1) halte ich aber durchaus für angebracht, vielleicht etwas lasch. =)

govou
2004-02-01, 12:42:23
Original geschrieben von yuroki
was ist wenn eine frau einen typen abfüllt. und obwohl der typ so besoffen klappts noch und er zeugt ihr ein kind. wie würde das jetzt vor dem gesetz aussehen? wäre er dann doch nicht der gesetzliche vater? ;D und die folgen davon: unterhalt ja oder nein?)

(is natürlich nicht ernst gemeint, aber auf deine antwort bin ich mal gespannt.) ROFL
Also soweit ich weiß, ist das Zeugen eines Kindes keine Straftat?!

Amarok
2004-02-01, 13:07:06
Original geschrieben von yuroki
was ist wenn eine frau einen typen abfüllt.
Wieso lässt er sich abfüllen? Ist auch keine Entschuldigung, er kann immer noch vorher "nein" sagen.

Stormtrooper
2004-02-01, 13:07:18
na klar ..
Hallo? ich dachte es geht um straftaten und nicht um das bürgerliche gesetzbuch... deine paragraph trifft nicht zu auf Straftaten ... oder was glaubst du warum betrunkene autofahrer ne strafe aufgebrummt bekommen?

du bist ja lustig erst besoffen in ne menschenmenge fahren und dann sagen, ich war besoffen und wußte nicht was ich mache? +lol+

Simon Moon
2004-02-01, 13:10:09
Original geschrieben von yuroki
was ist wenn eine frau einen typen abfüllt. und obwohl der typ so besoffen klappts noch und er zeugt ihr ein kind. wie würde das jetzt vor dem gesetz aussehen? wäre er dann doch nicht der gesetzliche vater? ;D und die folgen davon: unterhalt ja oder nein?)

(is natürlich nicht ernst gemeint, aber auf deine antwort bin ich mal gespannt.) ROFL

Naja, da würde wohl nicht immer gleich entschieden. Die Frage ist hier imo, hätten sie auch nüchtern gevögelt bzw. wurde der Mann zu diesem Zweck abgefüllt und dann vergewaltigt. Wenn er dass dann gleich meldet (bevor die Frau nach 3 Monaten kommt und Alimente will) , denke ich würde man von Zahlungen freigesprochen kriegen.

Btw. wie ist es eigentlich im umgekehrten Fall? Also wenn eine Frau vergewaltigt wurde und ein Kind kriegt?

xaverseppel
2004-02-01, 13:14:30
Original geschrieben von Amarok
Ein kurzes NEIN.

Alkohol entschuldigt nicht, da muss man vorher daran denken.

Bin der gleichen Meinung!!

darph
2004-02-01, 13:14:39
Vermuten würd eich mal: Bezahlen muß er auf jeden Fall - er ist der Vater, da führt kein Weg dran vorbei.

Ansonsten greift wohl der 5 Jahre Passus und außerdem tät ich den als Richter danach in Behandlung schicken und dafür sorgen, daß er da nicht rauskommt, bis zweifelsfrei erwiesen ist, daß sowas nicht wieder vorkommt. Leider werden die Leute hierzulande viel zu früh aus der Behandlung entlassen. Es gibt eindeutig zu viele Wiederholungstäter.

Stormtrooper
2004-02-01, 13:14:45
Original geschrieben von El-Diablo

Btw. wie ist es eigentlich im umgekehrten Fall? Also wenn eine Frau vergewaltigt wurde und ein Kind kriegt?

dann muß der vergewaltiger die kosten für das kind übernehmen, rechtlich gesehen .. da aber der vergewaltiger meißt eh erstmal ein paar jahre im knast verschwindet wirst nicht viel bekommen..
und wieder ist es mal so ... recht haben und recht bekommen sind 2 paar stiefel.

Simon Moon
2004-02-01, 13:19:39
Original geschrieben von Stormtrooper
dann muß der vergewaltiger die kosten für das kind übernehmen, rechtlich gesehen .. da aber der vergewaltiger meißt eh erstmal ein paar jahre im knast verschwindet wirst nicht viel bekommen..
und wieder ist es mal so ... recht haben und recht bekommen sind 2 paar stiefel.

Ok, ist schon klar. Mich interessierte v.a. was mit dem Kind ansich passier(en)t (sollte). Also Abtreibung, Adoption, Pflege Familie, allein erziehen? Letzteres könnt ich mir noch als schwierig vorstellen, schliesslich erzieht man dann das Produkt einer Straftat...

govou
2004-02-01, 13:22:38
Original geschrieben von Stormtrooper
na klar ..
Hallo? ich dachte es geht um straftaten und nicht um das bürgerliche gesetzbuch... deine paragraph trifft nicht zu auf Straftaten ... oder was glaubst du warum betrunkene autofahrer ne strafe aufgebrummt bekommen?

du bist ja lustig erst besoffen in ne menschenmenge fahren und dann sagen, ich war besoffen und wußte nicht was ich mache? +lol+
Ähm....lies den Paragraph mal genau, dann wirst du sehn, dass es um Straftaten geht und wie man ihn darauf anwendet. :| :arsch2:

Zone
2004-02-01, 13:29:45
Original geschrieben von El-Diablo
Ok, ist schon klar. Mich interessierte v.a. was mit dem Kind ansich passier(en)t (sollte). Also Abtreibung, Adoption, Pflege Familie, allein erziehen? Letzteres könnt ich mir noch als schwierig vorstellen, schliesslich erzieht man dann das Produkt einer Straftat...

du bist gut... das entscheidet natürlich die (werdende) mutter. die durchführung einer abtreibung ist in dem falle aber leichter soweit ich weiss (im normalfall muss der arzt in deutschland ja erst der abtreibung zustimmen, in so einem fall wird man als vergewaltigte werdende mutter den grund der abtreibung nicht weiter darlegen müssen).

was meinst du wie viele kinder ungewollt in kriegen (auch heute noch) auf die welt kommen, weil die soldaten sich vergewaltigend durch die bevölkerung "wälzen". bestes beispiel: im kosovo-krieg wurde das von einem befehlhabenden serben sogar angeordnet (also das seine soldaten das system-mässig durchführen). und auch diese mütter müssen diese kinder aufziehen... (auch wenn das jetzt nicht in die deutsche rechtsprechung reinfallen würde, krieg war bei uns letztes mal '45).

Stormtrooper
2004-02-01, 13:31:09
das glaubst du doch selbst nicht ...
somit trinkt jeder mörder nen kräftigen schluck aus der wodka flasche und alle betrunkenen autofahrer haben alle zu unrecht ihren lappen verloren.

tztz
immer dieser justizirrtum.

Amarok
2004-02-01, 13:33:52
Original geschrieben von Stormtrooper
dann muß der vergewaltiger die kosten für das kind übernehmen, rechtlich gesehen .. da aber der vergewaltiger meißt eh erstmal ein paar jahre im knast verschwindet wirst nicht viel bekommen..

Ohne jetzt in Richtung eines neuen Threads gehen zu wollen, aber die Sache mit dem Knast ist bei der Vergewaltigung leider nur für ein paar Prozent real.

Iceman346
2004-02-01, 13:49:32
Original geschrieben von Amarok
Ein kurzes NEIN.

Alkohol entschuldigt nicht, da muss man vorher daran denken.

Full Ack. Alkoholeinfluss entschuldigt für garnichts, da man immer selbst entscheiden muss ob man sich betrinkt oder nicht. Und wer dies tut soll auch alle Konsequenzen seiner nachfolgenden Taten zu 100% tragen.

darph
2004-02-01, 14:07:51
Original geschrieben von Iceman346
Full Ack. Alkoholeinfluss entschuldigt für garnichts, da man immer selbst entscheiden muss ob man sich betrinkt oder nicht. Und wer dies tut soll auch alle Konsequenzen seiner nachfolgenden Taten zu 100% tragen.

Und bei wievielen Leuten ist es so, daß sie gar nicht mehr entscheiden können, ob sie sich betrinken oder nicht? Leute die krank sind? Korsakov (schreibt man das so?) Patienten? Suchtkranke? Nicht jeder ist geistig so stabil wie wir. Solche Leute kannst du nicht bestrafen, weil schlicht und ergreifend die Verknüpfung zur Tat fehlt.

Womit ich nicht meine, daß man diese Leute unbehelligt davon kommen lassen sollte. Aber ich mache schon einen großen Unterschied zwischen Sicherheitsverwahrung mit Behandlung und (Haft-)Strafe.

Amarok
2004-02-01, 14:29:40
Original geschrieben von darph
Und bei wievielen Leuten ist es so, daß sie gar nicht mehr entscheiden können, ob sie sich betrinken oder nicht? Leute die krank sind? Korsakov (schreibt man das so?) Patienten? Suchtkranke? Nicht jeder ist geistig so stabil wie wir. Solche Leute kannst du nicht bestrafen, weil schlicht und ergreifend die Verknüpfung zur Tat fehlt.

Korsakov-Kranke haben in der Regel keinen Führerschein mehr, auch nicht Menschen mit einer Wernicke-Enzephalopathie sowie Suchtkranke. Denen wird nach Begutachtungen der Schein weggenommen.

Wenn psychisch Kranke eine Straftat begehen werden sie in eigene Anstalten gebracht (in Ö) wo sie neben der offiziellen Strafe eine Therapie bekommen.


Doch zum Glück gibt es nur wenige auf denen das tatsächlich zutrifft, die überwiegende Mehrheit gehört zu denen die sich besaufen und vorher sehr wohl wissen wie sie auf Alkohol reagieren.

Wnen ich mit dem Autoi fhare trinke ich prinzipiell keinen Alkohol, tut das einer ist er IMO sehr wohl strafmündig. (In Ö wird das viel zu lasch geandet..)

darph
2004-02-01, 14:32:17
Original geschrieben von Amarok
Korsakov-Kranke haben in der Regel keinen Führerschein mehr.

[...]

(In Ö wird das viel zu lasch geandet..)

Naja, es ging hier ja nicht nur ums Autofahren.
Aber du hast Recht: Hierzulande auch.

oktolyt
2004-02-01, 14:36:52
Original geschrieben von Amarok
Ein kurzes NEIN.

Alkohol entschuldigt nicht, da muss man vorher daran denken.

ACK.
Wer saufen kann, kann auch Konsequenzen tragen.

Wobei es natürlich mildernde Umstände geben kann.


Aber wenn ich seh dass ein Besoffener mit seinem Auto ein Kind oder sonst einen Fußgänger breitfährt, und dann ein paar Tage eine Therapie machen muss, dann kommt mir das kalte Grausen. Und massive Zweifel am (Un)Rechtssystem.

oktolyt
2004-02-01, 14:39:25
Original geschrieben von Amarok
...die überwiegende Mehrheit gehört zu denen die sich besaufen und vorher sehr wohl wissen wie sie auf Alkohol reagieren.

Stimmt. Und diese Aussage rechtfertigt meiner Meinung auch _verschärfende_ Umstände bei der Bemessung des Straßmaßes. Und nicht, so wie es der Fall ist, andersherum. :|

Iceman346
2004-02-01, 14:46:01
Original geschrieben von oktolyt
Stimmt. Und diese Aussage rechtfertigt meiner Meinung auch _verschärfende_ Umstände bei der Bemessung des Straßmaßes. Und nicht, so wie es der Fall ist, andersherum. :|

Jo, sehe ich, grade im Strassenverkehr, genauso. IMO sollte man jedem der mit Alkohol am Steuer erwischt wird erstmal für ein oder zwei Monate den Lappen abnehmen. Wenn er unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut bei dem Menschen zu Schaden kommen gehört der Lappen bis ans Ende des Lebens weg. Solche Leute sind völlig unverantwortlich und ich habe absolut 0 Verständis und 0 Rücksicht für sowas.

{655321}-Hades
2004-02-01, 14:56:28
Original geschrieben von Amarok
Wieso lässt er sich abfüllen? Ist auch keine Entschuldigung, er kann immer noch vorher "nein" sagen.

Na, nach deiner Logik wäre es dann umgekehrt keine Vergewaltigung mehr weil sie doch nicht "nein" zum Saufen gesagt hat. :???:

dr_prot0n
2004-02-01, 15:00:04
Original geschrieben von Amarok
Ein kurzes NEIN.

Alkohol entschuldigt nicht, da muss man vorher daran denken.
full ack

Kenny1702
2004-02-01, 15:15:01
Original geschrieben von oktolyt
Stimmt. Und diese Aussage rechtfertigt meiner Meinung auch _verschärfende_ Umstände bei der Bemessung des Straßmaßes. Und nicht, so wie es der Fall ist, andersherum. :|

Ist es nicht so, daß Trunkenheit am Steuer in England bei einem Unfall das Strafmaß erhöht?

Sharee
2004-02-01, 16:02:25
Original geschrieben von Stormtrooper
dann muß der vergewaltiger die kosten für das kind übernehmen, rechtlich gesehen .. da aber der vergewaltiger meißt eh erstmal ein paar jahre im knast verschwindet wirst nicht viel bekommen..
und wieder ist es mal so ... recht haben und recht bekommen sind 2 paar stiefel.

das kind hat ein persönliches recht auf unterhaltszahlungen

Zone
2004-02-01, 16:22:23
Original geschrieben von SexyHexy
das kind hat ein persönliches recht auf unterhaltszahlungen

stimmt schon. aber ob es der vater oder der staat zahlt (weil "papi" nicht unterhaltsfähig ist) ist eine andere sache...

Amarok
2004-02-01, 20:11:33
Original geschrieben von {655321}-Hades
Na, nach deiner Logik wäre es dann umgekehrt keine Vergewaltigung mehr weil sie doch nicht "nein" zum Saufen gesagt hat. :???:
Hm? Verstehe ehrlich gesagt dich nicht genau.

Meinst du wenn er nciht "Nein" sagt und dann jemanden vergewaltigt, dass es keine VergewaltigunG ist?


Natürlich ist es das! Sobald eine Frau "Nein" sagt ist es Vergewaltigung. Egal was vorher war.

{655321}-Hades
2004-02-01, 21:23:16
Original geschrieben von Amarok
Hm? Verstehe ehrlich gesagt dich nicht genau.

Meinst du wenn er nciht "Nein" sagt und dann jemanden vergewaltigt, dass es keine VergewaltigunG ist?


Natürlich ist es das! Sobald eine Frau "Nein" sagt ist es Vergewaltigung. Egal was vorher war.

Nein, ich meinte die umgekehrte Logik oder wir reden aneinander vorbei.

Es ist ebenfalls eine Vergewaltigung eine Frau willenlos zu machen (Alkohol) und dann den Sexualakt mit ihr zu vollziehen. Wenn sie am nächsten Tag feststellt, wenn sie nicht besoffen gemacht worden wäre hätte sie nicht mit dem Kerl geschlafen ist das eine Vergewaltigung.

Deswegen wäre nach deiner Logik der Tatbestand dann ja nicht erfüllt, weil sie ja nicht "Nein" zum Trinken gesagt hat. Oder reden wir tatsächlich aneinander vorbei?

ethrandil
2004-02-01, 21:40:07
.. und wenn ich narkotisiert werde, ohne meinen Willen, dann unter Drogen(Alkohol) gesetzt werde, und dann eine Frau vergewaltige und Vater werde...

Dann bin ich unschuldig... (moralisch gesehen). Und welcher Straftaten macht sich dann der, der mich narkotisierte schuldig?
Müsste ich Unterhalt zahlen?

Eth

[hey, nur ne Spielerei]

Amarok
2004-02-01, 22:31:31
Original geschrieben von {655321}-Hades
Nein, ich meinte die umgekehrte Logik oder wir reden aneinander vorbei.

Es ist ebenfalls eine Vergewaltigung eine Frau willenlos zu machen (Alkohol) und dann den Sexualakt mit ihr zu vollziehen. Wenn sie am nächsten Tag feststellt, wenn sie nicht besoffen gemacht worden wäre hätte sie nicht mit dem Kerl geschlafen ist das eine Vergewaltigung.

Deswegen wäre nach deiner Logik der Tatbestand dann ja nicht erfüllt, weil sie ja nicht "Nein" zum Trinken gesagt hat. Oder reden wir tatsächlich aneinander vorbei?
Ist nicht das Selbe, da sie IMO nicht der aktive Teil ist. Hier nützt ein anderer die Situation aus was wohl bei den anderen nicht der Fall ist.

Ist für mich eine Vergewaltigung.

{655321}-Hades
2004-02-01, 22:41:21
Original geschrieben von Amarok
Ist nicht das Selbe, da sie IMO nicht der aktive Teil ist. Hier nützt ein anderer die Situation aus was wohl bei den anderen nicht der Fall ist.

Ist für mich eine Vergewaltigung.

Jo, für mich auch, nur kam es eben bei mir so rüber dass dies nach deiner Logik keine wäre ;)

Thowe
2004-02-01, 23:29:55
Zum Thema, ich halte Alkohol ganz sicher nicht für eine Entschuldigung. Wer sich selbst in einen Zustand versetzt indem er nicht mehr angemessen aus Situationen reagieren kann, der war seines Tuns bewusst und gehört somit genau so bestraft wie, als wenn er im Normalzustand ist.

Ganz ab davon bin ich persönlich ziemlich überzeugt davon, das Personen sich im alkoholisierten Zustand genau so benehmen wie im normalen Zustand. Nur die Hemmschwellen sind gesunken, sprich, Personen die unter Alkohol agressiv werden sind es normal auch, bloß das sie sich da nicht trauen.

Wenn sich also nur solcherlei Schwellen bewegen, dann sind solcherlei Personen so oder so ein Pulverfaß, ihnen da was durchgehen zu lassen nur weil "war ja Alkohol im Spiel" halte ich für relativ fahrlässig.

Persönlich ändert Alkohol bei mir recht wenig, selbst nach 1 Flasche Whiskey benehme ich mich nicht anders als vorher. Da ich nicht glaube das ich etwas besonderes bin, denke ich das auch andere mit genügend Willenskraft genau so sein können.

Gast
2004-02-02, 00:57:58
und dennoch haut der kleine dicke computer junky besoffen ne auto scheibe ein, und baggert frauen an...
alkohol senkt nun mal die hemmschwelle gewaltig und man tut sachen die man sonst nicht tun würde! das man dafuer selber schuld trägt ist klar, denn man hat es ja selber gemacht!
und es ist auch keine ausrede wenn ich besoffen ein polizei auto anmale, aber nüchtern würde ich es nie tun! und wenn man gesetzlich kein auge zu drücken kann finde ich doch das man es im privaten tun sollte!
wer kennt nicht den netten bekannten der besoffen mal was in unserer wohung kaputt macht, oder den der besoffen irgendwo hin kotzt und es nicht sauber macht! oder die ehefrau die mal fremdknutscht! sicherlich sind diese leute selber schuld, aber jeder würde sagen " der/die war so besoffen das macht die sonst nicht"
ich denke auch das jeder der mal ein gewaltug übern durst getrunken hat sachen gemacht hat die er sonst nicht tun würde und die ihm am tag danach nur peinlich waren. aber dennoch jeder bekannte/freund gesagt hat, egal du warst doch voll besoffen!

also noch mal kurz, vorm gericht finde ich alkohol is keine ausredem sonst würde sich ja jeder asi vor na straftat besaufen. aber ich finde das es im privaten nicht strafbare bereich doch etwas wie eine ausrede alkohol gibt!
bye

Gast
2004-02-02, 00:59:34
genauso könnte ich jetzt sagen, sry fuer die rechtschreibfehler. bin bissle beoffen