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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewährleistung / Online-Kauf (speziell Hardware)


Gast
2004-02-03, 10:14:08
Ich hätte da eine Frage zu der Gewährleistung bei Online-Käufen - vorallem bei www.kmelektronik.de

Ich habe bei dem Shop vor kurzem jede menge Hardware bestellt und auch bekommen.

Ein Hardware-Gegenstand (Mainboard) machte sofort Probleme - somit habe ich ihn innerhalb von 2 Wochen wieder zurückgeschickt und Ersatz erhalten.

Jetzt macht der gleiche (Ersatz-)Gegenstand allerdings wieder Probleme - anderer Art.

Die 2 Wochen seit der Ersatz-Lieferung sind aber abgelaufen.

Das Problem trat danach auf.

Die Hardware ist weder beschädigt, noch in irgendeiner Art und Weise verändert worden (auch kein übertakten).

Kann ich den Gegenstand noch kostenfrei austauschen lassen oder gelten da jetzt bestimmte Regeln?

Die AGB von K&M sagen folgendes:


6. Gewährleistung
Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

Für Nacherfüllung gilt folgendes:
a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne §13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.




Was versteht man hier unter gebrauchte Sache? Die Ware war neu, wurde aber natürlich benutzt (sonst wäre der Fehler ja erst gar nicht auftreten...).

Wie sieht es nun mit den Ansprüchen aus?

nn23
2004-02-03, 10:36:34
normalerweise müssten die das wieder umtauschen.

rechtlich müsstest du beweisen, das der mängel schon bei erhalt der ware bestanden hat--> ziemlich schwierig

aber die meisten läden sind afaik ziemlich kulant und tauschen sowas um

einfach wieder zurückschicken, evtl. vorher ne mail

btw. es heisst doch nicht umsonst "2 Jahre Garantie", oder?

oktolyt
2004-02-03, 10:53:56
Original geschrieben von nn23
btw. es heisst doch nicht umsonst "2 Jahre Garantie", oder?

Würd ich auch eindeutig als Garantiefall einstufen.
Dann hat auch der Händler nicht die Arschkarte (sondern der Hersteller) und sollte sich entsprechend auch nicht allzusehr wehren.

Gast
2004-02-03, 11:30:06
6 Monate lang muß der Verkäufer nachweisen, daß er einen mangelfreien Artikel verkauft hat. 18 Monate lang muß der Käufer den Fehler nachweisen. Solange gelten die Garantiebestimmungen in der EU. Was ind en AGBs steht, interessiert keinen. (notfals die Justiz, wenn der Händler Schwierigkeiten bereitet)