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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay - Gebotrücknahme


Gast
2004-02-09, 16:49:51
Was kann eigentlich passieren, wenn man nach ner Ebay Auktion das Erworbene Gut doch nicht haben will, weil der Preis doch zu hoch ist?

b0wle`
2004-02-09, 16:57:14
Du konntest doch selber bestimmen wieviel du bietest also kann der Endpreis gar nicht zu hoch sein :freak:

ergo gilt, du musst den Artikel nehmen wenn du drauf bietest. Ob der Vertrag rechtsmäßig ist den du mit einem Gebot mit dem Verkäufer eingehst darüber scheiden sich die Geister, aber Gebot verplichtet.

Was kann passieren? Du kannst eine neg. Wertung bekommen und notfalls droht er dir mit seinem Anwalt wenn du die Ware nicht nimmst.

War der Wert des Arikels hoch?

baker
2004-02-09, 17:22:25
aber das mit dem anwalt werden wohl die wenigstens machen, wenn sie den artikel verkaufen. versuch mal, ob du ihn zufrieden stellen kannst, wenn du ihm die beiden ebay gebühren zahlst. das wäre zumindest fair.

Gast
2004-02-09, 17:22:37
ich bin total ungeübt in sachen ebay,
der wart war nicht "sehr" hoch, aber das problem war, ich habe aus versehen zu hoch geboten, dann war die auktion vorbei, und ich hatte währendessen schon woanders was gekauf...

hab jetzt mit ihm ge-emailt und er ist total sauer und kann mich nicht verstehen.
ich wusste halt vorher nicht, dass man nachdem man einen hohes gebot angegeben hat nochmal ein niedrigeres angeben kann...

jetzt hat er mir schon mit anwalt gedroht

Gast
2004-02-09, 17:24:43
ich versuch ihn dazu zu bringen, dass ich die ebay-gebühren bezahle, aber das mit dem anwalt macht mir total angst, ich hab jetzt total panik...

DerGute
2004-02-09, 17:28:09
kauf ihm halt dann das ding ab und verhöker es deinerseits auf ebay, eventueller verlust beim wiederverkauf unter lehrgeld einstufen

TomatoJoe
2004-02-09, 18:16:14
also aber bei einem geringen wert wird er wohl kaum den anwalt eincschalten weil das ist unsinn

huha
2004-02-09, 18:20:51
Kauf' dir mal die neue c't (4/2004), da steht recht viel über Ebay drin, was vielleicht auch für dich sehr hilfreich sein könnte. KOmplett mit Gerichtsurteilen et cetera.
Und da auch noch Knoppix mit dabei ist, kannst du für 3 Euro kaum was falsch machen :)

-huha

Gast
2004-02-09, 19:49:29
ich musste leider nachgeben,


zitat:
"ich sage Ihnen nur eins, ich bin hauptberuflich Einzelhändler und verstehe
mein Handwerk.Bei den meisten Transaktionen,die ich täglich abwickle,geht es
um weit mehr Geld als 160 Euro, Sie sind nicht des erste schwarze Schaaf,
das mir untergekommen ist, und Zeilen wie die Ihren höre bzw. lese ich nicht
zum ersten mal. Wenn ich aus Mitleid jemals nachgeben würde , hätte ich
heute wahrscheinlich keine Existenz mehr. Wenn Sie das Geld auf 2 Raten
zahlen möchten, wär das noch ok. Weiter kann ich ihnen da leider nicht
entgegenkommen"

musst das ding gleich weiter verhökern...

jemand interesse?


is ein barton 2500+
Stepping:AQXFA,Kalenderwoche 36 (somit unlocked)

huha
2004-02-09, 20:05:55
Wenn der Typ EInzelhändler ist, muß er das Teil gemäß §14 Fernabsatzgesetz zurücknehmen.

-huha

007
2004-02-09, 20:37:06
Original geschrieben von huha
Wenn der Typ EInzelhändler ist, muß er das Teil gemäß §14 Fernabsatzgesetz zurücknehmen.

-huha

So ist es!

Ladyzhave
2004-02-09, 20:48:22
was beinhaltet dieser absatz denn genau?

Gast
2004-02-09, 20:56:49
Original geschrieben von Gast
das mit dem anwalt macht mir total angst, ich hab jetzt total panik...

sag mal, das gibs doch nicht ;D;D;D waahahaaaaaa wie schliimm lolroflmao!!!

Ladyzhave
2004-02-09, 21:09:38
was lachst du denn da?
ich würde auch angst bekommen, zumal ich noch schüler bin und gar kein bock auf son stress hätte. außerdem kannst in dem fall ja nur verlieren, da er ja gegen die AGB von Ebay verstoßen hat, die EIGENTLICH auch besagt, dass wenn du dich für ne Gebotrücknahme nach der Auktion entscheidet, dies nur noch mit dem Verkäufer zu klären ist, wenn der nicht nachgiebt und mit solchen maßnahmen droht, was willst da noch machen?

Aaaaber, jetzt höre ich hier ja etwas von einemm §14 Fernabsatzgesetz, was der beinhaltet hab ich immer noch net beantwortet bekommen...

Rob
2004-02-09, 21:17:38
Ich weiß net, was genau im Paragraf 14 steht, aber das FAG sorgt dafür, dass du alle per Versand erworbenen Waren innerhalb von 14 Tagen zurückschicken kannst, solange keine Gebrauchsspuren dran sind. Problematisch wäre das für den Gast nur, wenn der Typ bei eBay als Privatmann verkauft hätte. Wäre aber auch ein bissel komisch, wenn er privat verkauft und sich dann als Händler ausgibt. Ich empfehle da auch mal den Artikel in der c't.

Ladyzhave
2004-02-09, 21:56:52
er hat sie privat verkauft und nicht in seinem "einzelhandel", das heisst du musst dich an die ebay-agb halten und das ding nehmen, in dem fall tritt der §14 Fernabsatzgesetz ja nicht nicht ein.

Kenny1702
2004-02-09, 21:59:03
Ihr habt zwar Recht, aber der Gast wird dann wohl eine Verwarnung von eBay bekommen, da sich der Händler in diesem Falle wohl die Gebühren von eBay wieder zurückerstatten läßt.

Gast
2004-02-09, 22:32:55
"Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, wer planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet"

Der Verkäufer kann also auch als Unternehmer eingestuft werden, wenn er z.B. viele (zeitnahe, gleichartige) Produkte verkauft.
Die Einstufung ist einzelfallabhängig, man kann also nicht pauschal sagen bei xx Transaktionen liegt ein Unternehmer vor. Power-Seller sind bspw. immer Unternehmer.
Anders als bei Print-Werbung, muss der Anbieter bei Online-Auktionen sich nicht als solcher zu erkennen geben.
Das entbindet ihn allerdings nicht von der Hinweispflicht auf Rücktrittsrecht etc.
Das Finanzamt ist nebenbei an der Einstufungsfrage sehr interessiert, die stöbern auch ganz gerne in Auktionen rum ;)

Also diesem im konkreten Fall würde ich den Verkäufer evtl. als gewerblichen Händler einstufen. Schön blöd, wenn er in der Antwort mit seinen Transaktionen wirbt...
Ggf. hat er sogar noch gegen seine Pflichten nach § 312c BGB verstossen. Das würde dann ein unbegrenztes Rückgaberecht bedeuten.

Aber bitte nicht darauf festnageln.
Das sollen nur Denkanstöße sein. Ohne den Fall genau zu kennen, kann man genaues nicht sagen.
Über ebay-Versteigerungen gibt es mittlerweile reichlich (tw. widersprüchliche) Urteile.

Gast
2004-02-10, 14:02:02
Hallo!
ich bin's nochmal ( der, der den thread geöffnet hat)
was ist denn nun wenn ich nun einfach weigere ihm geld zu überweisen? ich habe zur zeit einfach nicht genügend geld zur verfügung, da ich eine andere cpu erworben habe.
ich kann doch nicht angeklagt werden, ob er nun power-seller ebay ist oder icht? ich wäre bereit ihm 5 euro für die umstände, die ich ihm gemacht habe zu überweisen, auch wenn er das nicht will.
ich habe total panik davor, bitte helft mir...

Ladyzhave
2004-02-10, 14:07:49
ich würde es einfach so machen wie du gesagt hast.
wenn er wenigstens ne abfindung von dir bekommen hat (und 5 euro sind ja mehr als genug) kann er sich nicht beschweren, das wäre zeimlich dumm von ihm dich dann noch versuchen anzuklagen, wegen so ner kleinigkeit.
find ich irgendwie blöd von ihm, dass er so uneinsichtig ist, dass kann doch jedem mal passieren.

aber, ich denke, danach solltest weitere geschäfte bei ebay lieber bleiben lassen.

t-master
2004-02-10, 14:17:57
oder besser überlegt bieten ;)
Aber: 5 Euro sind glaub ich(ich hab jetzt die Provision, die ebay bekommt, nicht genau im Kopf) weniger als er zahlen muss!

Kenny1702
2004-02-10, 16:23:38
Wenn der Artikel etwa 160€ gekostet hat, so wie ich daß hieraus ("Bei den meisten Transaktionen,die ich täglich abwickle,geht es
um weit mehr Geld als 160 Euro") vermute, dann liegen die eBaygebühren bei etwa 7€, also du müsstest noch etwas drauflegen ;).

t-master
2004-02-10, 16:59:42
Jo, danke für die Ergänzung, war mir nicht wirklich sicher...

Ladyzhave
2004-02-10, 20:52:48
das ding an den 2.-bieter gehen lassen und du ihm die differenzgebühren zu 160 euro überweisen wäre auch ne möglichkeit...

t-master
2004-02-11, 14:36:52
Ja, das wird er nicht wollen, aus seiner Mail geht für mich hervor, dass er so nen "Aufwand" nicht will... sonst hätte er ja schon lange keine Existenz mehr:D

Thy
2004-02-11, 16:37:16
gib mal den link, da finden wir kurz raus ob er privatmann ist oder händler, wenn er händler ist pump dir das geld irgendwo, bezahl ihn, warte auf das paket, schreib ihn dann an, dass du die ware gerne mit verweiß aufs FAG zurückschicken möchtest und von seiner seite den warenwert + porto überwiesen haben möchtest

du kannst ihm das auch schon im vornerein sagen, dann geht er sicherlich gerne auf dein angebot mit übernahme der ebay-kosten + kleine entschuldigung ein, denn durchs FAG hätte er größere kosten

er will einfach nur die kohle von dir, wenn er händler ist, zockt er dich ab, weil er sieht das du nen noob bist und keine ahnung von FAG hast

andererseits solltest du dann alle hände vom online-geschäft lassen, weil du bists dann auch, der die händler in den ruin treibt

wenn er nen privathändler ist, pump dir kohle, erwarte den prozi und verkauf ihn weiter, andre möglichkeit hast du nicht, er ist im vollen recht !!

gib einfach mal nen link zur auktion

Ladyzhave
2004-02-11, 22:13:57
was ist denn das FAG?


er ist privathändler, also keine andre wahl, als kaufen und weiterverkaufen...

Thy
2004-02-11, 22:16:17
Fernabsatzgesetz