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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Obduktion durch Testament verbieten usw.


wetterwax
2004-02-13, 18:12:31
Hallo!

Ich will unter allen Umständen, die eintreten könnten, vermeiden, dass ich nach dem Tod obduziert werde. Daher will ich ein Testament aufsetzen lassen.
Ich fürchte allerdings, dass man sich darüber hinwegsetzen könnte, sobald der Verdacht auf Fremdeinwirkung besteht oder ausgeschlossen werden soll.
Ich habe mal gegoogelt und Folgendes gefunden:

Freibrief für "Aufschneider"
(r-g-z). In "Akte X" wirkt es noch cool: Da findet Scully bei einer Obduktion z.B. verdächtige Spuren, die auf die Mittäterschaft von Aliens hinweisen. Doch eine große Zahl von Menschen bestehen entweder testamentarisch oder im vertraulichen Gespräch mit dem Lebenspartner darauf, dass sie nach ihrem Ableben keinesfalls eine Obduktion durch den Gerichtsmediziner wünschen. Die rote Karte für "Aufschneider" ist so lange für alle Beteiligten okay, solange kein Unfall im Spiel ist. Aber: ARAG-Experten weisen darauf hin, dass zwar jeder das Recht hat, die Obduktion des Partners zu verweigern. Bei einer unklaren Todesursache jedoch kann beispielsweise ein Arbeitsunfall nur dann angenommen werden, wenn dies durch eine Obduktion belegt werden kann. So lange diese nicht erfolgt, muss die Versicherung nicht zahlen. Im betreffenden Fall war ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann während einer Übung tot zusammengebrochen, doch konnte die genaue Todesursache nicht geklärt werden, weil seine Frau keine Zustimmung zu einer Obduktion gab. Sie verlor darauf hin ihren Zahlungsanspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, AZ: L 7 U 350/99). Fazit: Menschliche Würde endet in unserer Rechtssprechung spätestens da, wo der Geldbeutel eines anderen betroffen ist. Das wäre noch zu tolerieren, wenn es sich um eine natürliche Person handelte. Bei einer Versicherung allerdings liegt der Verdacht nahe, dass die Würde des Menschen systematisch als eine zu vernachlässigende Größe behandelt wird.

Okay, das klingt zunächst nicht schlecht, aber es stimmt nicht ganz. Zumindest glaube ich es nicht wegen dieses Satzes: "dass zwar jeder das Recht hat, die Obduktion des Partners zu verweigern".
Nehmen wir an, es sieht nach Fremdeinwirkung aus oder es besteht der Verdacht, dann ist ja zunächst jeder verdächtig, also auch der Lebenspartner oder Angehörige. Da wird man wohl nicht, weil die es nicht wünschen, auf die Obduktion verzichten.

Wenn es überhaupt möglich ist, dann also wohl nur über's Testament. Hat schon mal jemand von einem Fall gehört, bei dem trotz unklarer Todesursache oder Verdacht auf Fremdeinwirkung aufgrund eines Testaments auf die Obduktion verzichtet wurde?

Und wie sollte es im Testament formuliert werden? Aus Glaubensgründen?
Ein Testament würde ich sinnvollerweise beim Amtsgericht hinterlegen. Wie erfährt es aber rechtzeitig von meinem Tod, denn es dauert sicherlich nur wenige Tage, bis eine Obduktion von der Staatsanwaltschaft beantragt wird. Den Hinterlegungsschein kopieren und die Kopie immer mit mir rumtragen?
Und noch etwas: Ein Testament wird unwirksam, sobald man ein neues verfasst. Aber wie ist es, wenn ich nach der Testamentshinterlegung etwas unterschreibe? Z.B. unterschreibt man in einem Krankenhausvertrag (ich weiß nicht, ob das in jedem so ist, aber bei uns war es so), dass man mit der Obduktion in der Pathologie einverstanden ist, sollte man im Krankenhaus sterben. Wenn ich den Satz nun aus Versehen nicht streiche, was gewichtet dann stärker, was meint ihr?

bye
ago

Stormtrooper
2004-02-13, 18:16:54
das kannst du selbst im testament nicht bestimmen ...
bei ungeklärter todesursache wird der leitenden staatsanwalt immer ne obduktion anordnen, egal was im testament steht.

bleipumpe
2004-02-13, 18:18:15
Hi,

Eine Obduktion ordnet immer der Staatsanwalt an - und wenn dieser bzw. die Polizei den Verdacht hat, daß etwas "nachgeholfen" wurde, wird eine Obduktion unumgänglich werden. Da hilft auch kein Testament oder Religionszugehörigkeit. Und sobald du eine Lebensversicherung oder ähnliches unterschreibst, stimmst du im Kleingedruckten einer möglichen Obduktion zu.

mfg b.

Das gute A
2004-02-13, 18:21:15
Wie meine Vorredner bereits sagten:

Eine Obduktion im Verdachtsfall des Mordes, Totschlags oder was auch immer, leitet die Staatsanwaltschaft ein.

Da kannst Du dich rechtlich bzw. durch entsprechende Eintragung in dein Testament nichts gegen machen, zumindest in o.g. Fällen.

Gruß

wetterwax
2004-02-13, 19:44:01
Danke für die Antworten.
Das ist ja blöd. :(
Ich meine, soetwas mal im TV gesehen zu haben, aber das war dann wohl "erfunden".

bye
ago

Muh-sagt-die-Kuh
2004-02-13, 19:54:34
Nur mal so nebenbei, welche Relevanz hat es, was mit eurem Körper nach eurem Tod passiert? Eine Meinung dazu hat man danach garantiert nicht...

Amarok
2004-02-13, 20:06:01
Österreichische Regelung:

Bei Verdacht auf Fremdeinwirkung wird eine Obduktion vom Gericht angeordnet, die wird von einem Gerichtsmediziner durchgeführt.

Verstirbt ein Mensch ohne dass man eine genaue Todesursache kennt ordnet dieser der behandelte Arzt an. Normalerweise haben die Angehörigen keinen Einfluss darauf. Auch kann eine Obduktion dann durchgeführt werden wenn es von wissenschaflichem Interesse ist.

Amarok
2004-02-13, 20:07:03
Original geschrieben von bleipumpe

Eine Obduktion ordnet immer der Staatsanwalt an Eben nicht, wie von mir oben erklärt.

bleipumpe
2004-02-13, 20:22:55
Original geschrieben von Amarok
Eben nicht, wie von mir oben erklärt.

In Deutschland schon.

Amarok
2004-02-13, 20:26:50
Original geschrieben von bleipumpe
In Deutschland schon.
in den Spitälern sterben täglich doch einige Menschen: In D müssen die Ärzte wirklich jedesmal, wenn sie eine Obduktion für notwendig halten, die Staatsanwaltschaft einschalten?

Könntest du mir einen Link dazu geben?

Amarok
2004-02-13, 20:39:13
Habe hier mal was gefunden:


Sektionen werden staatsanwaltschaftlich bzw. gerichtlich angeordnet, wenn ein Verbrechen oder eine unnatürliche Todesursache vermutet wird. Wenn auf einem Totenschein eine unklare Todesursache angekreuzt wird, erfolgt ebenfalls in der Regel eine gerichtliche Sektion. Die rechtliche Grundlage ist der § 87 StPO.

Sonstige Sektionen werden von Krankenhäusern oder den Angehörigen eines Toten veranlasst, um bei einem unklaren Krankheitsbild die Todesursache zu klären.


Geht anscheinend also auch ohne Staatsanwalt (was auch vernünftig ist)

bleipumpe
2004-02-13, 20:43:10
Original geschrieben von Amarok
in den Spitälern sterben täglich doch einige Menschen: In D müssen die Ärzte wirklich jedesmal, wenn sie eine Obduktion für notwendig halten, die Staatsanwaltschaft einschalten?

Könntest du mir einen Link dazu geben?

Es geht ja ursprünglich nicht um den natürlichen Tod, sondern um den Tod bei Fremdeinwirkung (siehe dein posting weiter oben). Ob ein natürlicher, unnatürlicher oder eine unbekannte Todesursache vorliegt, muss der die Leichenschau durchführende Arzt entscheiden. Dafür gibt es die Felder auf dem Totenschein. Bei unnatürlich oder ungeklärt nimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Wenn ein 80jähriger Patient im Krankenhaus stirb und Fremdeinwirkung durch den Arzt ausgeschlossen werden kann, wird natürlich auch die Staatsanwaltschaft nicht aktiv.

mfg b.

*edit* Um diesen Satz geht es: "Bei Verdacht auf
Fremdeinwirkung...."

*edit2* da warst du etwas schneller...

Amarok
2004-02-13, 20:55:31
Haben dann ein wenig aneinander vorbei geredet: Sind also einer Meinung;)

wetterwax
2004-02-13, 21:04:18
Hm, ist es denn in anderen Ländern als D oder Ö möglich?

Tomi
2004-02-13, 21:11:20
Glaubt man den Berichten sollen in Deutschland aber zig Morde durch nicht durchgeführte Obduktionen "übersehen" worden sein. Mit dem "Verdachtsfalle" und der Anzahl von Obduktionen scheint es da wohl nicht weit her zu sein, ausser man hat nicht gerade ein Beil im Schädel (könnte auch Unfall beim Holz hacken sein ;))

Geht mich ja eigentlich nix an aber warum will man nicht obduziert werden, unabhängig davon ob notwendig oder nich ? Also ich hab z.B. nen Spenderausweis und bei mir können se alles nach dem ableben nehmen was sie brauchen. Ich brauch es erstmal nicht mehr ;). Schade nur dass ich die Menschen denen ich damit helfe nie begegnen werde.

Stormtrooper
2004-02-13, 21:47:53
Original geschrieben von Tomi
Also ich hab z.B. nen Spenderausweis und bei mir können se alles nach dem ableben nehmen was sie brauchen. Ich brauch es erstmal nicht mehr ;). Schade nur dass ich die Menschen denen ich damit helfe nie begegnen werde.

meißt wird trotzdem alles weggeschmissen, denn wenn du zB beim Verkehrsunfall sterben solltest wird primär versucht dich wiederzubeleben dies geschieht zum teil mit starken medikamenten, solltest du es dann doch nicht überleben sind deine organe nicht mehr spendentauglich.