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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Copyright Vokabel aus Schulbuch


mf_2
2004-02-15, 12:41:46
Hallo,

Ich habe mir ein kleines Englisch-Vokabelprogramm geschrieben. Es ist auf die "Green Line"-Serie für bayerische Gymnasien zugeschnitten ( = benutzt dessen Vokabeln ). Frage: Kann ich dieses Programm für n paar Euro an meine Freunde verscherbeln oder bräuchte ich erste ne Lizenz o.ä. vom Klett-Verlag, um ihre Vokabeln offiziell nutzen zu dürfen? Kennt sich jemand in solchen Fragen aus?
BTW: Die von (Heureka-)Klett bieten auch nen Vokabeltreiner für die GL-Sere an, allerdings für 70€ ( das war auch der Grund, warum ich mir selber n Vokabelprogramm geschrieben habe ).

The Heel
2004-02-15, 13:32:56
Original geschrieben von mf_2
Hallo,

Ich habe mir ein kleines Englisch-Vokabelprogramm ... um ihre Vokabeln offiziell nutzen zu dürfen?

Die vokabeln gehören bestimmt nicht klett. Oder wem gehört dann die deutsche sprache?

Ps: An ein paar freunde verscherbeln ist doch eigentlich problemlos möglich. Ich würds aber wirklich nur an ein paar freunde verkaufen, sobald du das in größerem stil machst kriegst du eventuell probleme

Stormtrooper
2004-02-15, 14:02:33
wenn er sich zum beispiel die vokabeln aus deren quelltext kopiert dann unterliegt das sehr wohl dem urheberrecht der firma klett.
wenn dann muß er die vokabeln selbst in sein programm eingeben, was er sicher nicht gemacht hat.

govou
2004-02-15, 14:32:27
Original geschrieben von Stormtrooper
wenn er sich zum beispiel die vokabeln aus deren quelltext kopiert dann unterliegt das sehr wohl dem urheberrecht der firma klett.
wenn dann muß er die vokabeln selbst in sein programm eingeben, was er sicher nicht gemacht hat.
Klar, ist auch sicherlich kein Problem an den Queltext zu kommen... :crazy:

mf_2
2004-02-15, 16:39:32
Ich hab die sehr wohl selber eingegeben!
Oder besser gesagt: Ich bin gerade dabeiu sie einzugeben.
MIr war schon klar, dass Klett die Vokabeln schlecht schützen kann, aber kann ich es unter dem Zusatz "Zur Klett GreenLine Serie kompatibel" anbeiten?
Das Problem ist nämlcih wie gesagt, dass Klett selber auch ein PC-Programm für seine Bücher anbietet.
Das Verkaufen ( wo auch immer ) an sich müsste ja gehen, da Klett ja nicht ein Copyright auf die englische Sprache besitzt. Aber es ist nicht abzustreiten, dass es wohl verkaufsfördernd ist, wenn ich dazusagen/dazuschreiben kann, dass es zu dem ( häufig eingesetzten ) Klett GreenLine Schulbuch kompatibel ist. Nur da bin ich mir nicht sicher, ob das so einfach geht.

The Heel
2004-02-15, 17:52:27
Eben, es ist sehr schwer dir einen copyrights verstoß nachzuweisen.

Ich kann deine sorgen ja verstehen, aber ich würd mir nicht allzuviel sorgen machen: wenn dus nur 5 personen oder so gibst, dann bekommt das niemand mit

mf_2
2004-02-15, 18:14:35
Naja, und wenn ich es dann mal so halb-professionell über ebay anbieten will, wie sieht es dann aus?

Stormtrooper
2004-02-15, 18:22:28
solange du keinem in irgendeiner weise etwas geklaut hast ..
sprich die vokabeln aus nem anderen programm kopiert gibt es keine probleme ...
du mußt dann ein teil deines gewinnes nur an den fiskus abführen.

mf_2
2004-02-15, 18:38:55
Original geschrieben von Stormtrooper

du mußt dann ein teil deines gewinnes nur an den fiskus abführen.

Gilt das auch für minderjährige?

govou
2004-02-15, 18:48:39
Original geschrieben von mf_2
Gilt das auch für minderjährige?
Nur ab einen Erlös von ca. 7000 € ;)

mf_2
2004-02-15, 19:38:34
Bist du dir da sicher?
Ich will nämlich, falls das Programm überhaupt jemand kauft, keinen Ärger mit dem Fiskus bekommen.

govou
2004-02-15, 21:58:56
Ja, Papi is Finanzbeamter.
Wenn du unter ca. 7000 € einnimmst, ist das steuerfrei. Und solange du das nicht im wirklich großem Stile machst, wird auch niemand auf dich kommen.

Rob
2004-02-15, 22:20:48
Das mit den 7000€ ist doch eine Verdienstgrenze, oder? Wenn du was im großen Stil, also gewerblich, verkaufen willst, musst du imo mindestens die Umsatzsteuer abführen. Was da sonst noch dranhängt weiß ich nicht.

mf_2
2004-02-16, 13:12:09
Defeiniere mal gewerblich. Ich muss ja auch nix zahlen, wenn ich bei eBay meine alten Skischuhe,ein altes Penitum-Mainboard etc. verkaufe. Warum müsste ich dann was zahlen, denn ich mein Programm verkaufe? Wo ist da die Grenze?

The Heel
2004-02-16, 16:05:44
würd mich auch mal interessieren.

bei ebay muss man doch über 18 sein wenn man sich anmelden will oder? :bäh:

Rob
2004-02-16, 16:06:20
Wenn du deine alten Privatsachen über eBay verkaufst, ist das ok. Wenn du aber sagen wir mal 50 Exemplare deiner Software verkaufen willst, musst du eine Firma gründen und diese muss dann für die 50 Exemplare Umsatzsteuer abführen. Wenn du einfach so verkaufst und der Fiskus bekommt das mit, kannst du Ärger bekommen. Ich weiß allerdings nicht, ab welchen Beträgen die hellhörig werden. (Eine Möglichkeit wäre vielleicht, die Software zu verschenken und für den Versand 15€ zu verlangen, das sollte legal sein).
Ich bin mir nicht zu 100% sicher, dass meine Ausführungen richtig sind, sollte aber soweit stimmen. Vielleicht kann sich ja jemand dazu äußern, der besser mit der Materie vertraut ist.