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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Günstig (gebrauchte) Bücher kaufen?


Quantar
2004-02-19, 14:36:32
kennt ihr noch was außer ebay und amazon?

greetz
kelvin

gerry7
2004-02-19, 14:41:19
Mache ich bei uns auf den Flohmärkten, dabei bin dann auch über 2second Hand Händler gestolpert die auch ein Ladengeschäft hatten.

Gunslinger
2004-02-19, 14:42:50
http://www.onetwosold.at/

Mordred
2004-02-19, 14:44:35
www.terrashop.de die sind sehr günstig aber leich fehlerhaft. Sprich rechtschreibfehler oder mal einzwei fehlnde seten oder sowas.

Siegfried
2004-02-19, 14:55:19
OT:
ist das eigentlich illegal?
bücher kaufen
scannen für eigengebrauch
und wieder zurückschicken oder als neu weiterverkaufen

das wäre natürlich sehr günstig

darph
2004-02-19, 15:01:51
Hast du schonmal versucht, ein ganzes Buch zu scannen/kopieren? Die Qualität des Buches an sich (also der Hardware...) leidet darunter ganz gewaltig. Das wird kein Händler so wieder zurück nehemn.

Siegfried
2004-02-19, 15:18:16
Original geschrieben von darph
Hast du schonmal versucht, ein ganzes Buch zu scannen/kopieren? Die Qualität des Buches an sich (also der Hardware...) leidet darunter ganz gewaltig. Das wird kein Händler so wieder zurück nehemn.
ja gut mit nem flachbrettscanner isses vieleicht schlecht
aber mit ner hochauflösenden digicam ginge es sehr schnell und das buch wiese kein abnutzungserscheinungen auf

greeny
2004-02-19, 15:35:14
http://de.bookbutler.info/
http://www.abebooks.de/docs/Affiliates/intro.shtml
http://www.booklooker.de/
http://www.eurobuch.com/index_800.php?

Siegfried
2004-02-19, 15:54:42
bei www.amazon.de gibt es übrigends auch gebrauchte bücher
edit: ups kommt davon wenn man nur die überschrift ließt <.<

t-master
2004-02-19, 16:01:03
Hat er ja auch schon erwähnt...

Aber: Ich denke, billiger als bei ebay bekommt man sowieso keine Bücher, vorausgesetzt, dass es sie gibt!

Stone2001
2004-02-19, 16:15:29
Original geschrieben von Siegfried
OT:
ist das eigentlich illegal?
bücher kaufen
scannen für eigengebrauch
und wieder zurückschicken oder als neu weiterverkaufen

das wäre natürlich sehr günstig
hmm, ich glaube, das wäre ein Verstoss gegen das Urhebergesetz!
Obwohl man ja auf Drucker und Scanner ja Gebühren zahlt, um genau den Schaden zu begleichen, der per Gesetz verboten ist. :kratz2:

darph
2004-02-19, 16:20:37
Jein. Es gibt da ja einen Passus, daß man sich Kopien von Werken erstellen darf, zum Zwecke der Eingliederung in eine private Sammlung. Lediglich das Weitergeben der Kopie ist illegal.

€dit: Hab mich geirrt, siehe weiter unten.

BubbleBoy
2004-02-19, 16:21:47
Könntest auch mal in Bibliotheken schauen. Unsere macht z.B. das ganze Jahr über Buchverkauf (0,10 - 4,- Euro je Buch).

darph
2004-02-19, 16:29:09
§ 53 urhrg Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,

2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,

3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,

4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,

b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Druckwerkes oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, zum eigenen Gebrauch

1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder

2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.

(4) Die Vervielfältigung

a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,

b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

(5) Absatz 1 sowie Absatz 2 Nr. 2 bis 4 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Nr. 1 findet auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, daß der wissenschaftliche Gebrauch nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.

(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.



Kommentar, ich bin aber juristischer Laie:
Theoretisch sollte es möglich sein, ein Buch zu kaufen, es zu kopieren (gleich wie) Nach §53 (2) 2. um es danach wieder zu verkaufen.

Leider wird dies aber eingeschränkt durch (4) b).

Also illegal.

Quantar
2004-02-19, 17:23:49
also ich habe mal bei amazon ein wenig gestöbert. ich muss sagen, nicht schlecht. z.t. bekommt man da gebrauchte bücher um einiges günstiger als bei ebay. nur 3 euro porto finde ich ein wenig heftig.

Maki
2004-02-19, 17:27:03
Schau mal hier: http://www.sfb.at
Da gibt auch seltene Bücher.