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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Fragen zu Enclave


Je€€ix
2004-02-22, 17:09:58
1. Kennt jemand einen funktionierenden Link, wo ich die Files saugen kann, um aus der Englischen eine dt. Fassung zu machen? Kurz: Dt. Texte!

2. Wo speichert Enclave die Savegames?

smileyyy
2004-02-22, 17:25:22
Hi
Die Savegames..GUTE Frage

Die deutschen Sprachdateien hätte ich hier. Nur halt schon installiert. Denke aber das sollte trotzdem gehen. Sind 10MB groß. Lade die gerade auf meinen Webspace Links folgen unten (vl habe ich ne 3MB Grenze also haltet WinRar bereit)

Mephisto
2004-02-22, 17:29:05
Gibt's außer der Sprache noch andere Unterschiede?

smileyyy
2004-02-22, 17:30:08
Nja Sprache ist eh nicht deutsch. Nur Untertitel und Menü (glaub ich)

Ich lad das Zeug grad auf meinen Webspace :) poste dann den Link.

Da anscheinend Illegal gibts nichts. Sry.

Iceman346
2004-02-22, 18:05:39
Die Speicherstände sind unter:
Enclave\Sbz1\Save

Abgesehen davon dürfte das deutsche Sprachpaket illegal sein.

smileyyy
2004-02-22, 18:12:41
Warum denn illegal? Nur weil ichs über Kazaa gezogen habe? Ist ja nur ein Mod. Kein Crack oder so.

Iceman346
2004-02-22, 18:14:57
Original geschrieben von smileyyy
Warum denn illegal? Nur weil ichs über Kazaa gezogen habe? Ist ja nur ein Mod. Kein Crack oder so.

Das verändert die Dateien des Originalspieles, genauso wie ein Crack und ist dementsprechend illegal. Und während ich bei Cracks die Anwendung noch verstehen kann (ich hab auch nicht die Lust bei jedem Spiel ne CD einzulegen) braucht man einen Sprachpatch eigenlich nur wenn man das Spiel nicht gekauft hat weil sonst hätte man ja gleich zur DV greifen können.

smileyyy
2004-02-22, 18:17:12
zur DV? Ist dir bekannt, dass es dieses Spiel NICHT in Deutsch gibt? Wenn du mit DV DVD meinst, nicht jeder hat ein DVD LW (ich zb)

Die Links sind weg...mach mich doch nicht strafbar.

Iceman346
2004-02-22, 18:20:36
Original geschrieben von smileyyy
zur DV? Ist dir bekannt, dass es dieses Spiel NICHT in Deutsch gibt? Wenn du mit DV DVD meinst, nicht jeder hat ein DVD LW (ich zb)

Da es das Spiel auf DVD gibt wie du selbst ja weisst gibts das Spiel doch offensichtlich in Deutschland. Deinen zweiten Satz verstehe ich darum nicht ganz.

Und wenn du kein DVD LW hast, dann wirds langsam Zeit. Ich schätze alle bekannteren Spiele werden in Deutschland in nächster Zeit nur noch auf DVD erscheinen und so teuer sind die Teile ja nun wirklich nicht mehr.

Edit: zu schnell gelesen. Das es das Spiel nicht komplett in Deutsch gibt wusste ich nicht, ich hab hier lediglich die US Version rumstehen.

THUNDERDOMER
2004-02-22, 18:20:53
Und wozu braucht man denn Enclave eng auf deutsch zu machen? Ich hab doch Enclave US schon lange durchgespielt und hat mir keines gestört.

Jedes Spiel die verändert wurde sind illegal, siehe Lizenz, wo das Fenster erscheint oder Readme ist drinnen geschrieben.

smileyyy
2004-02-22, 18:26:15
Original geschrieben von THUNDERDOMER
Und wozu braucht man denn Enclave eng auf deutsch zu machen? Ich hab doch Enclave US schon lange durchgespielt und hat mir keines gestört.

Jedes Spiel die verändert wurde sind illegal, siehe Lizenz, wo das Fenster erscheint oder Readme ist drinnen geschrieben.

Nach der Rechtschreibung ist das kein Problem für dich. Nein nicht bös gemeint.

Tja dann halt nicht@Threadstarter. Sorry.

Je€€ix
2004-02-22, 18:39:51
Was erzählt ihr hier für Mist :@#$!%:! Die dt. Version kam erst viel, viel später auf dem Markt.
Zufälligerweise hatte ich mir damals bei Okaysoft die US-Version bestellt, nachdem ich die Demo vom Spiel sah.

Und was ist daran verkehrt, ein älteres Spiel wieder aus die Schublade zu holen um es nochmal spielen zu wollen- in einer verständlichen Sprache versteht sich:down: ?

Das ist nicht mehr illegal als ein Mod für GTA: Vice City, Max Payne 2 und wie sie alle heißen mögen! Ganz im Gegensatz zu einen Crack. Mit diesem umgeht ihr einen Kopierschutz! Also haltet gefälligst die Klappe!

smileyyy
2004-02-22, 18:43:55
Sag ich doch.

Iceman346
2004-02-22, 18:50:34
Original geschrieben von Je€€ix
Was erzählt ihr hier für Mist :@#$!%:! Die dt. Version kam erst viel, viel später auf dem Markt.
Zufälligerweise hatte ich mir damals bei Okaysoft die US-Version bestellt, nachdem ich die Demo vom Spiel sah.

Und was ist daran verkehrt, ein älteres Spiel wieder aus die Schublade zu holen um es nochmal spielen zu wollen- in einer verständlichen Sprache versteht sich:down: ?

In Enclave ist nun wirklich nicht allzuviel zu verstehen, dafür sollte Schulenglisch bis zur 8. Klasse oder so ausreichen...

Das ist nicht mehr illegal als ein Mod für GTA: Vice City, Max Payne 2 und wie sie alle heißen mögen! Ganz im Gegensatz zu einen Crack. Mit diesem umgeht ihr einen Kopierschutz! Also haltet gefälligst die Klappe!

Ein solcher Sprachpatch nutzt normalerweise Dateien aus der Deutschen Version und ersetzt bzw. modifiziert die entsprechenden Dateien der US Version. Das sind gleich 2 verbotene Dinge, einerseits werden Dateien verwendet die du nicht legal erworben hast, andererseits wird der Code des Spiels, wie bei einem Crack, verändert.
Sprachpatches sind genauso illegal wie Cracks.

smileyyy
2004-02-22, 19:01:37
Tja mir ist das jetzt egal. Und dass Enclave leicht zu verstehen ist ist einfach nur RICHTIG. Das kann jeder der mal in die Schule ging. Warum ichs doch habe. Es gibt auch kleine Brüder die dem Englischen nicht so mächtig sind.

joe kongo
2004-02-23, 13:39:23
Original geschrieben von Iceman346

....Sprachpatches sind genauso illegal wie Cracks. [/SIZE]

Aber "illegal" ist nicht immer "illegal", auch wenns "illegal" ist.


mfG. Illegal Miregal

Je€€ix
2004-02-23, 19:55:25
Ich behaupte trotdem das es legal ist, die Sprache in Spielen zu wechseln, vor allem bei denen die "multilanguage" sind.

Noch ein Bsp. NfS: Underground >>> Für dieses Spiel gibt es ein Tool wo man die US-Version auf deutsch umstellen kann, zu haben auf diversen Fanseiten. Dann müssten ja alle Betreiber dieser Fanseiten verklagt werden :abgel: oder Counterstrike >>> Jeder der den Mod davon für Halflife installiert hat müsste verklagt werden, weil er nicht die Vollversion von Counterstrike gekauft hat.

Kurz gesagt das ist Schwachsinn was ihr labert :chainsaw2!

P.S.: Ich zocke nur Demos aus dem Netz. Wenn diese gut sind, kaufe ich mir das jeweilige Spiel. HL2 wird auch so gekauft :).

Iceman346
2004-02-24, 07:49:16
Original geschrieben von Je€€ix

Noch ein Bsp. NfS: Underground >>> Für dieses Spiel gibt es ein Tool wo man die US-Version auf deutsch umstellen kann, zu haben auf diversen Fanseiten. Dann müssten ja alle Betreiber dieser Fanseiten verklagt werden

Solange die entsprechenden Sprachdateien bereits im ursprünglichen Spiel enthalten waren ist dort nichts dran zu beanstanden.

oder Counterstrike >>> Jeder der den Mod davon für Halflife installiert hat müsste verklagt werden, weil er nicht die Vollversion von Counterstrike gekauft hat.

Abgesehen davon das das Schwachsinn ist was du hier erzählst frage ich mich was das mit dem Thema zu tun haben soll...

AHF
2004-02-24, 14:16:01
wie jetzt? enclave dt. version (dvd) = englische sprachausgabe + deutsche (abschaltbare?) untertitel?

Je€€ix
2004-02-24, 22:12:28
Ja, so siehts wohl aus.

@Iceman
Übrigens ist bei der englischen Version von Enclave ein Tool enthalten womit die Sprache eingestellt werden kann, also kann das schonmal nicht illegal sein.

Du solltest nicht wie ein Papagei plappern ;).

Iceman346
2004-02-24, 22:42:00
Original geschrieben von Je€€ix
Ja, so siehts wohl aus.

@Iceman
Übrigens ist bei der englischen Version von Enclave ein Tool enthalten womit die Sprache eingestellt werden kann, also kann das schonmal nicht illegal sein.

Du solltest nicht wie ein Papagei plappern ;).

Junge, du willst es nicht verstehen oder? So, nochmal ganz langsam zum mitlesen:
Wenn die entsprechenden Sprachdateien bei der jeweiligen Version mitgeliefert sind (was bei Enclave nicht der Fall ist) dann ist ein Umschalten völlig legal.
Wenn die entsprechende Sprachvariante erst durch Dateien hinzukommt die der DV oder so entnommen sind dann wirds illegal.

Metal Maniac
2004-02-25, 01:22:29
Also, ich würde sagen, es kommt auf die Lizenzbedingungen an, denen man mit der Installation von Enclave zustimmt (ich hab' allerdings Enclave nicht).

Wird da nichts erwähnt, was in Bezug zu § 69c Nr. 2 UrhG steht, dann dürfen an dem Computerprogramm Übersetzungen, Bearbeitungen usw. laut § 69d Nr. 1 UrhG vorgenommen werden.

§ 69c UrhG: Zustimmungsbedürftige Handlungen

Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

[...]

2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;

[...]

§ 69d UrhG: Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

1. Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.

[...]