PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Polizei kontrolle


Seb2
2004-02-24, 16:49:54
Hi, mich haben gestern 2 zivilpolizisten kontolliert...die haben meinen rucksack durchsucht, mein portemonnaie und meinehose und jacke.
Also eigentlich alles was ich so bei mir hatte.
Der grund dAFÜR WAR; DAss ich angeblich einer frau die handtasche geklaut haben sollte.
ich habe denen auch gesagt, dass ich beim freund war und der dass sogar bezeugen kann.

Jetzt wollte ich mal wissen, ob die polizisten sich einfach jemanden auf der straße rauspicken dürfen, um den zu kontrollieren.
kann mir das jemand beantworten?

Stormtrooper
2004-02-24, 16:51:31
ja dürfen sie!

Kai
2004-02-24, 16:51:40
Original geschrieben von Seb2
Jetzt wollte ich mal wissen, ob die polizisten sich einfach jemanden auf der straße rauspicken dürfen, um den zu kontrollieren.
kann mir das jemand beantworten?

Äääh ja? Dafür werden sie vom Staat bezahlt.

greenvirus
2004-02-24, 17:05:11
auf öffentlichen Boden derfen sie auch bei kleinstem verdacht so ziemlich alles machen.
Natürlich muss der verdacht da sein, aber der lässt sich auch sehr weit holen.

Stormtrooper
2004-02-24, 17:13:10
selbst wenn die Polizei den Verdacht hat, man hat ne Trunkenheitsfahrt hinter sich dürfen sie sich mit Gewalt zutritt zur wohnung verschaffen.

greenvirus
2004-02-24, 17:21:21
Original geschrieben von Stormtrooper
selbst wenn die Polizei den Verdacht hat, man hat ne Trunkenheitsfahrt hinter sich dürfen sie sich mit Gewalt zutritt zur wohnung verschaffen.

WAS??? echt?

ich dachte auf privatem Grund/Eigentum dürften die nur mit speziellem Erlaubnis. Also ist es nicht wie in Amerika mit dem Durchsuchungsbefehl:D

aber auf jeden Fall: auf öff.Boden können sie alles machen (natürlich alles innerhalb der gesetze, versteht sich;))


gruss

Stormtrooper
2004-02-24, 17:29:45
Original geschrieben von greenvirus
WAS??? echt?

ich dachte auf privatem Grund/Eigentum dürften die nur mit speziellem Erlaubnis.



Sollte Gefahr im Verzuge sein brauchen sie keine richterliche Anordnung ... da darf das auch der ermittelnde Beamte durchführen.

Simon Moon
2004-02-24, 17:31:26
Original geschrieben von Stormtrooper
selbst wenn die Polizei den Verdacht hat, man hat ne Trunkenheitsfahrt hinter sich dürfen sie sich mit Gewalt zutritt zur wohnung verschaffen.

So ist das nicht ganz richtig. Ohne Durchsuchungsbefehl, dürfen die netten Beamten nur in deine Wohnung, wenn eine "Gefahr im Verzug" besteht. Dies ist bspw. dann gegeben, wenn sie wissen dass du ne Leiche im Keller hast und diese beseitigen würdest, bis sie den Durchsuchungsbefehl hätten. Da nun nach so einer Aktion aber immer ein internes Verfahren eingeleitet wird, dass dessen Rechtmässigkeit überprüft, werden die Beamten wohl kaum mit dieser Begründung in dein Haus eindringen, wenn du unschuldig bist.

Ist dies alles nicht gegeben, dann können sie dich mal.

Ein bsp im umgekehrten Fall: An meinem 18 Geburtstag hab ich ne Party gemacht, Haus gemietet, Party angemeldet etc. alles rechtmässig. So um 23:00 kommen dann die netten Gesetzeshüter zum ersten mal. Draussen wurde natürlich fröhlich gekifft und 'n Kollege von mir fing sogar ein gespräch mit nem rumstehenden Beamten und nem Joint in der Hand an. Naja ich konnte das ganze dann klären und die netten Männer rieten uns, doch im Haus zu rauchen, da sie andernfalls noch Massnahmen ergreifen müssten.
Fazit der ganzen sache: Du kannst in deiner Wohnung am Fenster tun und lassen was du willst, die Polizisten kommen ned rein.

Stormtrooper
2004-02-24, 17:50:45
Original geschrieben von El-Diablo
So ist das nicht ganz richtig. Ohne Durchsuchungsbefehl, dürfen die netten Beamten nur in deine Wohnung, wenn eine "Gefahr im Verzug" besteht. Dies ist bspw. dann gegeben, wenn sie wissen dass du ne Leiche im Keller hast und diese beseitigen würdest, bis sie den Durchsuchungsbefehl hätten.


stimmt sagte ich ... diese Gefahr im Verzug liegt aber nicht nur vor wenn du ne Leiche im Keller hast, sondern auch bei einer Trunkenheitsfahrt, dies ist genauso eine Straftat und ein Aufschub würde bedeuten das deine Alkoholkozentration nachlassen würde und somit wäre das ebenfalls eine Verschleierung einer Straftat.

Haarmann
2004-02-24, 17:51:21
Seb2

Du hast wohl vergessen seine Dienstnummer zu notieren...

Ansonsten hättest dem ordentlich ans Bein pissen können.

Stormtrooper

Nein, denn kaum ist er Zuhause, kann er ja dort getrunken haben... Ist das auch verboten? *eg*

greenvirus
2004-02-24, 17:56:06
Original geschrieben von El-Diablo
Fazit der ganzen sache: Du kannst in deiner Wohnung am Fenster tun und lassen was du willst, die Polizisten kommen ned rein.

Ich habe eine Frage: was ist zum beispiel, falls jemand nackt im Garten rumläuft, und die ganze nachbarschaft sieht es. Das ist ja nicht erlaubt, oder? wenn die polizei nun kommt, was sie machen?

(Handschellen anlegen würde es nur schlimmer machen: dem würde es wahrscheinlich gefallen;D;D;D)

Stormtrooper
2004-02-24, 18:07:20
Original geschrieben von Haarmann

Nein, denn kaum ist er Zuhause, kann er ja dort getrunken haben... Ist das auch verboten? *eg*

kannst eins glauben die rechtsmediziner sind so gut ... die merken schon ob der alkohol vor 2 std getrunken wurde oder ob du grad vor der pol geflüchtet bist und erst da dir ne flasche wodka gekippt hast.

Simon Moon
2004-02-24, 18:24:30
Original geschrieben von greenvirus
Ich habe eine Frage: was ist zum beispiel, falls jemand nackt im Garten rumläuft, und die ganze nachbarschaft sieht es. Das ist ja nicht erlaubt, oder? wenn die polizei nun kommt, was sie machen?

(Handschellen anlegen würde es nur schlimmer machen: dem würde es wahrscheinlich gefallen;D;D;D)

Der Garten ist immer noch Teil des Grundstücks, wenns da keine Sonderklauseln o.ä. gibt, würd ich mal sagen, die können ihm nix.

Also wenn ich nackt im Garten wäre und jemand liesse die Polizei kommen, würd ich ihn wohl wegen Voyeurismus gleich mal anzeigen.

Original geschrieben von Stormtrooper
stimmt sagte ich ... diese Gefahr im Verzug liegt aber nicht nur vor wenn du ne Leiche im Keller hast, sondern auch bei einer Trunkenheitsfahrt, dies ist genauso eine Straftat und ein Aufschub würde bedeuten das deine Alkoholkozentration nachlassen würde und somit wäre das ebenfalls eine Verschleierung einer Straftat.


Ist imo nur ein schlechtes Beispiel. Denn dafür müssten die Beamten ihn schon trunken auf der Strasse gesehen haben und in diesem Fall hätten sie ihn wohl schon vorher angehalten. Ist er aber nachhause gegangen, ist es nicht mehr nur Trunkenheit sondern auch Flucht...

greenvirus
2004-02-24, 18:46:59
Original geschrieben von Stormtrooper
kannst eins glauben die rechtsmediziner sind so gut ... die merken schon ob der alkohol vor 2 std getrunken wurde oder ob du grad vor der pol geflüchtet bist und erst da dir ne flasche wodka gekippt hast.

nein, können sie nicht. was sie machen würden, ist dich ins spital bringen und dir dort eine Blutprobe entnehmen lassen. Das nur, wenn du einverstanden bist, aber wenn du nein sagst, ist das wie wenn du es zugibst, getrunken gefahren zu sein, oder wie geht das. Also ich meine, wenn sich jemand verweigert eine Blutprobe nehemn zu lassen?). und das Blut sagt nur wieviel alkohol im Blut ist, und nicht wie alt der ist, soviel ich weiss, aber ich kann mich irren;)


@El-Diablo
Szenario: Neben meinem Haus verläuft die Hauptstrasse. Dazwischen liegen 5m Grasfläche. Sagen wir mal, zwischen dem Rasen und der Strasse ist auch ein 1m hoher Zaun. Auf der Strasse (mit Trottoire) laufen sehr viele Menschen (auch Kinder!). würde immer noch nichts passieren? obwohl der Garten dir gehört?

Gast
2004-02-24, 18:51:05
Ist sowas nicht "Erregung öffentlichen Ärgernisses"? (Trotz eigenem Grundstück?

Tesseract
2004-02-24, 18:58:31
Original geschrieben von greenvirus
nein, können sie nicht. was sie machen würden, ist dich ins spital bringen und dir dort eine Blutprobe entnehmen lassen.

durch mehrfaches zeitversetzes testen lässt sich sehr einfach und bequem sogar vor ort herausfinden ob der alkohol gerade eben oder schon vor längerem eingenommen wurde

nimmt der spiegel mit der zeit ab ist die einnahme schon länger her (oder war intravenös ;D)

nimmt er noch zu wurde der alkohol erst vor kurzem getrunken

mit dieser kurve lässt sich ziemlich genau bestimmen wann er eingenommen wurde

greenvirus
2004-02-24, 19:05:30
Original geschrieben von Tesseract
durch mehrfaches zeitversetzes testen lässt sich sehr einfach und bequem sogar vor ort herausfinden ob der alkohol gerade eben oder schon vor längerem eingenommen wurde

nimmt der spiegel mit der zeit ab ist die einnahme schon länger her (oder war intravenös ;D)

nimmt er noch zu wurde der alkohol erst vor kurzem getrunken

mit dieser kurve lässt sich ziemlich genau bestimmen wann er eingenommen wurde

aber wenn er betrunken gefahren ist und danach zuhause getrunken hat, würde er ja auch zunehmen. und die ergebnisse sind wahrscheinlich nicht so genau, dass man eine Kurve in der Kurve erkennen wird...

Tesseract
2004-02-24, 19:13:36
Original geschrieben von greenvirus
aber wenn er betrunken gefahren ist und danach zuhause getrunken hat, würde er ja auch zunehmen. und die ergebnisse sind wahrscheinlich nicht so genau, dass man eine Kurve in der Kurve erkennen wird...

hängt natürlich auch von der zeit bzw. allgemein der situation ab

wenn er nachweisbar erst seit 10 minuten zuhause ist, jedoch 2 promille intus hat ist die sache klar, auch wenn der spiegel steigt

generell gilt:
je länger er schon zuhause sein könnte, umso unsicherer ist die situation

gewisse dinge lassen sicher mit zunahme/abnahme pro zeit und dem momentanen stand aber sehr gut feststellen

Stormtrooper
2004-02-24, 19:46:47
auf jedenfall reicht es um einen eine trunkenheitsfahrt nachzuweisen ...
die blutabnahme kann die polizei im übrigen erzwingen.

thop
2004-02-24, 19:52:17
also wenn du nackt in deinem garten rumrennst (oder von mir aus auch irgendwo anders) ist das sowieso nur eine ordnungswidrigkeit und keine straftat. ich bin mir aber sicher dass 99% aller polizisten sich dabei einen lachen würden und dich bitten in deine wohnung zu gehen. deutsche polizisten sind nämlich wirklich besser als ihr ruf.

TomatoJoe
2004-02-24, 20:28:19
in amerika gibts so leute wie im wilden westen die dürfen alles machen, mehr als die polizei aber werden nicht vom staat bezahlt oder so. des sind die leute die in den westernfilmen die leute auf den wanted zetteln gesucht haben. wie heissen die nochmal......

Weena
2004-02-24, 20:29:31
Öhm.. Sheriff?

thop
2004-02-24, 20:29:33
kopfgeldjäger

Seb2
2004-02-24, 20:51:08
Original geschrieben von Haarmann
Seb2

Du hast wohl vergessen seine Dienstnummer zu notieren...

Ansonsten hättest dem ordentlich ans Bein pissen können.
ja, das hab ich leider vergessen...wenn man erstmal in sonner situation is, dann denkt man auch garnicht wirklich daran die danach zu fragen:D

Original geschrieben von greenvirus
auf öffentlichen Boden derfen sie auch bei kleinstem verdacht so ziemlich alles machen.
Natürlich muss der verdacht da sein, aber der lässt sich auch sehr weit holen.
der Verdacht ist ja schon da, wenn man abends um 9 alleine suf der Straße ist und dann evtl. noch um die 18 Jahre alt ist.
Das ist doch echt fürn:arsch:

Simon Moon
2004-02-24, 21:00:35
Original geschrieben von greenvirus
Szenario: Neben meinem Haus verläuft die Hauptstrasse. Dazwischen liegen 5m Grasfläche. Sagen wir mal, zwischen dem Rasen und der Strasse ist auch ein 1m hoher Zaun. Auf der Strasse (mit Trottoire) laufen sehr viele Menschen (auch Kinder!). würde immer noch nichts passieren? obwohl der Garten dir gehört?

Nun, vll. ruft jemand die Polizei. Die kommt dann und schaut nach was los ist und dann liegt so ein Grenzfall wohl schon in den Händen der Polizisten. Was genau passiert, keine Ahnung. Ein Kollege von mir hat auf jedenfall schonmal ne Busse bekommen, weil er aufm Trottoir eingeschlafen ist. Ok, war um 3°° Morgens und er war ziemlich dicht...

Asaraki
2004-02-24, 23:44:28
Jo, und falls sich jemand wundert, Diablo is au der Schweiz :D

Jaja die gute alte Schweiz... :)

greenvirus
2004-02-25, 00:11:35
Original geschrieben von El-Diablo
Nun, vll. ruft jemand die Polizei. Die kommt dann und schaut nach was los ist und dann liegt so ein Grenzfall wohl schon in den Händen der Polizisten. Was genau passiert, keine Ahnung. Ein Kollege von mir hat auf jedenfall schonmal ne Busse bekommen, weil er aufm Trottoir eingeschlafen ist. Ok, war um 3°° Morgens und er war ziemlich dicht...

und aus welchem grund darf man jemand wegweisen, der auf dem trotoire pennt? egal um welche zeit?

Simon Moon
2004-02-25, 00:27:37
Original geschrieben von greenvirus
und aus welchem grund darf man jemand wegweisen, der auf dem trotoire pennt? egal um welche zeit?

Frag ich mich auch. Angeblich seien sie gerufen worden (komisch, ich stand die ganze Zeit nebendran) und darum extra dorthin gefahren. Waren darüber wohl genervt und da wir beide mit dem Fahrrad unterwegs waren, namen wir diese Gelegenheit wahr, nicht noch mehr zahlen zu müssen. Aber die Busse wurde nur an meinem Kollegen wegen eben dieses Schlafes ausgestellt...

WedgeAntilles
2004-02-25, 02:09:56
Original geschrieben von Stormtrooper
selbst wenn die Polizei den Verdacht hat, man hat ne Trunkenheitsfahrt hinter sich dürfen sie sich mit Gewalt zutritt zur wohnung verschaffen.

Falsch.
Der Begriff der Gefahr im Verzug wurde mit der Zeit sehr weit gefasst, aber da das zu exzessiv wurde, wurde das vom BGH stark eingeschränkt.

Jungs, die Polizei darf gar nicht so viel wie manche denken.
Vor allem Hausdurchsuchengen sind nicht so einfach zu bekommen wie mancher meint.
Und selbst bei ner Hausdurchsuchung wird in den meisten Fällen angegeben, WELCHE Zimmer durchsucht werden dürfen.
Und auch nur die dürfen durchsucht werden - nicht das ganze Haus.
Die dürfen auch nur zusammen nen Raum durchsuchen - 3 Leute dürfen nicht 3 Zimmer durchsuchen - ihr müsst die Möglihckeit haben dabei zu sein.

new_vision
2004-02-25, 08:29:03
Original geschrieben von Haarmann
Seb2

Du hast wohl vergessen seine Dienstnummer zu notieren...

Ansonsten hättest dem ordentlich ans Bein pissen können.


Und weswegen hätte er ihm ans Bein pissen können? Wenn die Beschreibung des Handtaschendiebes in seine Richtung ging (Größe, Kleidung, Haarfarbe etc), dann hättest Du pissen können, soviel Du willst, dass Bein hättest Du nie getroffen, weil sie eine rechtmäßige Überprüfung durchgeführt haben!

Zu der Trunkenheitsfahrt: Die Ordnungshüter brauchen nur den Wagen ausfindig machen (gibt ja meistens Zeugenaussagen bzgl. Kennzeichen). Hand auf die Motorhaube - warm? Also bewegt worden vor kurzer Zeit. Halter ausfindig machen ... Er gefahren? Angeblich nein. Alkoholgeruch in der Atemluft - Alkoholtest. Wenn verweigert - Anordnung einer Blutprobe - Fertig! Lappen weg!

greenvirus
2004-02-25, 12:26:29
Original geschrieben von new_vision
Anordnung einer Blutprobe - Fertig! Lappen weg!

moment mal. kann man jemand zwingen eine Blutprobeentnahme zu machen? Also vier Krankenpfleger halten dich fest und stecken dir eine Nadel rein...? Das wäre ja mittelaltermässig. Kann ich mir nicht vorstellen, dass man es erzwingen kann....


gruss

AtTheDriveIn
2004-02-25, 12:33:36
Original geschrieben von thop
kopfgeldjäger

Dürfen die auch nicht. Die machen es aber einfach, oft mit gefälschten Polizeimarken und da sich jeder davon einschüchtern läßt, kommen die eben überall rein.

-error-
2004-02-25, 12:47:06
So einfach ist das auch wieder nicht. Die Polizei darf bei keinem zB. sich Zutritt ins Haus verschaffen, wenn sie kein Durchsuchungsbefehl haben.

Stormtrooper
2004-02-25, 12:53:03
Original geschrieben von greenvirus
moment mal. kann man jemand zwingen eine Blutprobeentnahme zu machen? Also vier Krankenpfleger halten dich fest und stecken dir eine Nadel rein...? Das wäre ja mittelaltermässig. Kann ich mir nicht vorstellen, dass man es erzwingen kann....


gruss

ja dürfen sie, ist ja dann dein problem wie oft der arzt stechen muss.


Original geschrieben von Powerd by ATI
So einfach ist das auch wieder nicht. Die Polizei darf bei keinem zB. sich Zutritt ins Haus verschaffen, wenn sie kein Durchsuchungsbefehl haben.


interessant woher du dein großes wissen hast ...
leß dir hierzu mal die Strafprozessordnung durch



§ 105
[Zuständigkeits- und Ausführungsbestimmungen]
(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs.1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.

Gast
2004-02-25, 13:42:35
Original geschrieben von Stormtrooper
auf jedenfall reicht es um einen eine trunkenheitsfahrt nachzuweisen ...
die blutabnahme kann die polizei im übrigen erzwingen.

auch wenn man extreme angst vor spritzen/striche hat? solls ja geben............

new_vision
2004-02-25, 14:00:06
Original geschrieben von greenvirus
moment mal. kann man jemand zwingen eine Blutprobeentnahme zu machen? Also vier Krankenpfleger halten dich fest und stecken dir eine Nadel rein...? Das wäre ja mittelaltermässig. Kann ich mir nicht vorstellen, dass man es erzwingen kann....


gruss

War vielleicht mißverständlich: Wenn Du trotz begründetem Verdacht (Alkoholfahne) einem Alkotest nicht zustimmst, kann eine Blutprobe angeordnet werden. Wenn Du Angst vor Nadeln hast solltest Du dann besser ein psychologisches Gutachten bei Dir haben - oder (einfacher): a) nicht betrunken Autofahren!!! b) wenn doch, kooperieren. Die kommen so oder so an Dein Blut. Und wer besoffen fährt hat´s eh nicht anders verdient.

greenvirus
2004-02-25, 15:06:33
Original geschrieben von new_vision
War vielleicht mißverständlich: Wenn Du trotz begründetem Verdacht (Alkoholfahne) einem Alkotest nicht zustimmst, kann eine Blutprobe angeordnet werden. Wenn Du Angst vor Nadeln hast solltest Du dann besser ein psychologisches Gutachten bei Dir haben - oder (einfacher): a) nicht betrunken Autofahren!!! b) wenn doch, kooperieren. Die kommen so oder so an Dein Blut. Und wer besoffen fährt hat´s eh nicht anders verdient.

ja, es kann aber auch sein, dass der gar nicht getrunken hat, darum macht man ja den test. um den verdacht zu bestätigen.

Knilch
2004-02-25, 16:31:46
Original geschrieben von Seb2
der Verdacht ist ja schon da, wenn man abends um 9 alleine suf der Straße ist und dann evtl. noch um die 18 Jahre alt ist.
Das ist doch echt fürn:arsch:

Mal von der anderen Seite gesehen:
Überleg Dir mal folgendes, Du wirst in der Nacht auf offener Straße überfallen, die Polizei kommt, und eine Straße weiter treffen sie auf einen, der auf Deine Täterbeschreibung passt.. Nur dürfen sie ihn leider nicht durchsuchen, können ihm also nix nachweisen, und müssen ihn gehen lassen..
Auch scheisse, oder?

Klar isses nicht angenehm, wenn man als Unschuldiger von der Polizei durchsucht wird etc, aber vielleicht ist es ganz sinnvoll, wenn man auch mal die andere Seite betrachtet.


cya, Knilch

cyjoe
2004-02-25, 16:46:20
Wie ist das eigentlich mit Beweismitteln, die unrechtmäßig erlangt werden, hier in Deutschland? Also die Polizisten finden bei einer Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl illegale Drogen, Waffen oder sonstwas...

Stirling
2004-02-25, 17:04:31
Original geschrieben von cyjoe
Wie ist das eigentlich mit Beweismitteln, die unrechtmäßig erlangt werden, hier in Deutschland? Also die Polizisten finden bei einer Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl illegale Drogen, Waffen oder sonstwas...

Dann bekommt der ehemalige "Besitzer" natürlich trotzdem Ärger. Eventuell bekommen die Beamten nachträglich Probleme, aber das dürfte sich in sehr geringem Rahmen halten. Erst Recht wenn die illegale Ermittlungsarbeit verwertbare Ergebnisse gebracht hat.
Aber auch sonst denke ich nicht das da mehr als eine Ermahnung vom Chef bei rumkommt.
Ist natürlich was anderes wenn ein Polizist ständig wegen illegalem Verhalten bei den Ermittlungen auffällt, der dürfte natürlich recht schnell abgesägt werden.

Monkey
2004-02-25, 17:07:35
Original geschrieben von thop
kopfgeldjäger


so einer wie colt sievers...darf alled putt machen...
ich will auch so einer werden

cyjoe
2004-02-25, 17:27:29
Original geschrieben von Stirling
Dann bekommt der ehemalige "Besitzer" natürlich trotzdem Ärger. Eventuell bekommen die Beamten nachträglich Probleme, aber das dürfte sich in sehr geringem Rahmen halten. Erst Recht wenn die illegale Ermittlungsarbeit verwertbare Ergebnisse gebracht hat.
Aber auch sonst denke ich nicht das da mehr als eine Ermahnung vom Chef bei rumkommt.
Ist natürlich was anderes wenn ein Polizist ständig wegen illegalem Verhalten bei den Ermittlungen auffällt, der dürfte natürlich recht schnell abgesägt werden.

Aber z.B. von versteckten Kameras gemachte Photos/Videos sind AFAIK nicht als Beweismittel zugelassen.

WedgeAntilles
2004-02-25, 18:38:51
Original geschrieben von Stormtrooper
§ 105
[Zuständigkeits- und Ausführungsbestimmungen]
(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs.1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.

Und nach dem neuen BGH Urteil wurde dieses "Gefahr im Verzug" deutlich enger gefasst - klar, viele hätten es gerne dass das überall geht - und so wurde es auch angewandt.
Aber eben diesen Exzessen wurde ein Riegel vorgeschoben.

Trunkenheit gehört sicherlich nicht mehr zu Gefahr im Vollzug.

new_vision
2004-02-25, 18:44:27
Original geschrieben von greenvirus
ja, es kann aber auch sein, dass der gar nicht getrunken hat, darum macht man ja den test. um den verdacht zu bestätigen.

Liest Du den Post auch? Habe geschrieben "Bei begründetem Verdacht (ALKOHOLFAHNE)". Wenn nix gerochen wird, ergo nix zu verbergen ist, ist das mit dem Alkoholtest natürlich nicht so einfach. DA kommen die Orednungshüter natürlich in Beweisnot! Aber bei (s.o.) Hätte derjenige natürlich schlechte Karten! ;)

greenvirus
2004-02-25, 19:00:17
Original geschrieben von new_vision
Liest Du den Post auch? Habe geschrieben "Bei begründetem Verdacht (ALKOHOLFAHNE)". Wenn nix gerochen wird, ergo nix zu verbergen ist, ist das mit dem Alkoholtest natürlich nicht so einfach. DA kommen die Orednungshüter natürlich in Beweisnot! Aber bei (s.o.) Hätte derjenige natürlich schlechte Karten! ;)

ich hab dein post schon vorhin gründlich gelesen;), aber ein verdacht bleibt ein verdacht und keine tatsache. Der polizist kann ja nicht beweisen, dass er alkohol riecht.

huha
2004-02-25, 19:05:02
Illegal erstandene Beweismittel dürfen in Deutschland - anders als zum Beispiel in den USA - jederzeit vor Gericht verwendet werden.

-huha

Ronny_1
2004-02-25, 19:13:27
Original geschrieben von Powerd by ATI
So einfach ist das auch wieder nicht. Die Polizei darf bei keinem zB. sich Zutritt ins Haus verschaffen, wenn sie kein Durchsuchungsbefehl haben.

:nono:

Hab ich letztens gesehen: Freundin macht schluss mit ihren Typ.Der schreibt ihr ne SMS "ich bring mich um".Freundin ruft Polizei,die dringt in seine Wohnung ein (Gefahr in Verzug) und hätte ihn sogar in Schutzhaft nehmen können(man darf sich nicht umbringen!?).Er hat sich wieder beruhigt und die Polizei überzeugt,er mache es nicht.Noch ein kurzes Psychologisches Gespräch der Beamten,und dann haben sie sich wieder geschlichen.

;D Fazit: gleich schluss machen und dann simsen:klick:

barracuda
2004-02-25, 21:48:58
Original geschrieben von greenvirus
moment mal. kann man jemand zwingen eine Blutprobeentnahme zu machen? Also vier Krankenpfleger halten dich fest und stecken dir eine Nadel rein...? Das wäre ja mittelaltermässig. Kann ich mir nicht vorstellen, dass man es erzwingen kann....


gruss
Doch, eine Blutprobe kann auch zwangsweise entnommen werden, genauso wie du es beschreibst. Die Atemanalyse ist dagegen freiwillig.
Das ist etwa so, wenn dich ein Polizist fragt, ob du mit der Sicherstellung deines Führerscheins einverstanden bist. Sagst du nein, wird der Lappen beschlagnahmt. Dann ist er auch weg, nur mit dem Unterschied dass ein richterlicher Beschluss notwendig ist damit du ihn wiederkriegst, auch wenn der Alkoholpegel <0,5 ‰ liegt.

cyjoe
2004-02-25, 22:04:39
Das Pusten (pinkeln geht afaik auch) ist ein Entgegenkommen der Polizei. Wenn du unter der Grenze liegst ist alles fein, wenn nicht, kommt eh ein Bluttest hinterher.

Stormtrooper
2004-02-26, 00:23:32
Original geschrieben von huha
Illegal erstandene Beweismittel dürfen in Deutschland - anders als zum Beispiel in den USA - jederzeit vor Gericht verwendet werden.

-huha

stimmt nicht ..
wenn bei gefahr im verzuge eine wohnung durchsucht wird zb weil er eine bank übverfallen hat und es werden in der wohnung drogen aufgefunden dürfen diese drogen nicht für ein weiteres verfahren benützt werden...

nachzulesen hier
http://www.edv-workshop.de/s5-lexikon/dateien/lg009.htm

new_vision
2004-02-26, 12:43:00
Original geschrieben von greenvirus
ich hab dein post schon vorhin gründlich gelesen;), aber ein verdacht bleibt ein verdacht und keine tatsache. Der polizist kann ja nicht beweisen, dass er alkohol riecht.

Da reicht ja auch seine subjektive Meinung (aka Verdacht), abgesehen davon dass die immer zu zweit auftauchen. Und jeder Mensch kann eine Alkoholfahne "erriechen", wenn der "Probant" mehr als 0.5 Promille drinhat. Es sei den Wodka, den kann man geruchsmäßig wohl nicht feststellen! ;)