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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie????????????


Stadlbear
2002-02-27, 16:19:12
Ich habe da mal eine frage.
Ich habe bei Fun-Compuer einen CPU AMD XP 1700+ bestellt.
Bekommen habe ich eine defecten CPU der nur auf 100MHZ läuft,
und nicht wie ein normal xp auf 133.

Ich habe in zurück geschickt,
jetzt rufen sie mich an und sagen das sie in nicht tauschen oder mir das Geld wieder geben sondern, das sie in mir wieder schicken weil,
er auf der CPU oberfläche leicht vom Lüfter zerkratzt wurde.

DÜRFEN DIE EINEN DIE GARANTIE ERLÖSCHEN LASSEN??????????????

MFG

Stadlbear

harkpabst_meliantrop
2002-02-27, 16:30:52
Originally posted by Stadlbear
Ich habe in zurück geschickt,
jetzt rufen sie mich an und sagen das sie in nicht tauschen oder mir das Geld wieder geben sondern, das sie in mir wieder schicken weil,
er auf der CPU oberfläche leicht vom Lüfter zerkratzt wurde.


Das dürfte als Argument wohl kaum ausreichen wenn sie nicht nachweisen können, dass die CPU fehlerfrei läuft. Sie sollen den kaputten Müll ja nicht dem nächsten verkaufen.

Anders sieht die Sache aus, wenn sie behaupten, dass die CPU erst durch das Zerkratzen kaputtgegangen wäre. Wenn ich mich recht entsinne, liegt doch die Beweislast jetzt auf Seiten des Händlers, oder? Also erstmal ordentlich dicke Backen machen und das Zäpfchen zeigen...

Stadlbear
2002-02-27, 16:45:25
Also kann ich den CPU aus dem Fenster werfen wen ich in wieder habe?????????????

Stadlbear

harkpabst_meliantrop
2002-02-27, 16:49:15
Originally posted by Stadlbear
Also kann ich den CPU aus dem Fenster werfen wen ich in wieder habe?????????????

Stadlbear
Ja.

Aber sag vorher bescheid, ich stell mich dann unten hin.

So, im Ernst: Was hat Fun-Computer genau gesagt? Natürlich kann es an der CPU liegen, wenn die nur mit 100 MHz läuft, ist aber bei Athlons sehr, sehr, sehr ungewöhnlich.

Mach doch mal lieber einen Thread mit deinem eigentlichen Problem auf. Die Chancen stehen gut, dass es doch an was anderem liegt und das wir dir helfen können.

Stadlbear
2002-02-27, 16:56:02
So was haben sie genau gesagt!!!!!!

Sie habem mich angerufen, und sagten gleich das es unmoglich wäre den CPU zurück zunehmen, weil
Die Oberfläche verkratzt ist und AMD den CPU dann nicht zurück nimmt.
Und wenn AMD den nicht zurüch nimmt dann tun sie es auch nicht weil sie nicht wissen was sie damit machen sollen. (is ja klar).
So das war alles.!.!.!.!

Und was soll ich den dann mit dem Sche.. CPU
Ich will 11*133MHz
nicht 11*100MHz

Ich will ja auch ein bisschen takten.
1700+ @2000+ oder so.

MfG
Stadlbear

harkpabst_meliantrop
2002-02-27, 17:04:49
Originally posted by Stadlbear
So was haben sie genau gesagt!!!!!!

Sie habem mich angerufen, und sagten gleich das es unmoglich wäre den CPU zurück zunehmen, weil
Die Oberfläche verkratzt ist und AMD den CPU dann nicht zurück nimmt.
Und wenn AMD den nicht zurüch nimmt dann tun sie es auch nicht weil sie nicht wissen was sie damit machen sollen. (is ja klar).
So das war alles.!.!.!.!

Und was soll ich den dann mit dem Sche.. CPU
Ich will 11*133MHz
nicht 11*100MHz

Ich will ja auch ein bisschen takten.
1700+ @2000+ oder so.
Hallo, hörst du irgendwie mal zu?

Du hast einen gesetzlichen Garantieanspruch gegen den Händler. Zwei Jahre lang. Punkt aus. Egal, was die von AMD faseln. Die sollen die CPU nicht zurücknehmen, sondern eine defekte CPU austauschen gegen eine funktionierende. Dein Anspruch gegen den Händler ist sein Problem, egal, ob die das Ding von irgendwem ersetzt kriegen oder nicht. Und der Händler muss (soweit ich weiß) seit dem 1.1. nachweisen, dass das Produkt in Ordnung ist. Solange sie also nicht behaupten, du hättest das Ding kaputtgemacht, kann dir völlig egal sein, wie sie versuchen, sich rauszureden. Beseteh auf deinem RECHT!

Einerseits.

Andererseits kommt es praktisch nie vor, dass ein XP nur mit 100 MHz läuft, hörst du? NIE! Bei mir war z.B. eine Inkompatibilität zwischen Promise FastTrak66 und EPoX 8KHA+ daran schuld, dass der Speicher nur mit 100 MHz lief.

Also entscheide dich, welchen Weg du gehen willst: Wenn du ganz sicher bist, dass die CPU kaputt ist, dann hau denen was auf die Omme und mach den Lauten.

Wenn nicht, lass ihn dir zurückschicken, erzähl uns mehr über dein System und wie genau sich das Problem äußert.

So einfach ist das.

Stadlbear
2002-02-27, 17:09:23
Andererseits kommt es praktisch nie vor, dass ein XP nur mit 100 MHz läuft, hörst du? NIE! Bei mir war z.B. eine Inkompatibilität zwischen Promise FastTrak66 und EPoX 8KHA+ daran schuld, dass der Speicher nur mit 100 MHz lief.

Das musst du mir ein bisschen näher Erklären.

Ich habe das 8kha+.

Stadlbear

wasi
2002-02-27, 17:12:40
Du hast einen gesetzlichen Garantieanspruch gegen den Händler.
?????????????????
Seit wann das denn

harkpabst_meliantrop
2002-02-27, 17:13:05
Originally posted by Stadlbear Das musst du mir ein bisschen näher Erklären.

Ich habe das 8kha+. [/B]

Im Prinzip gerne, aber mach doch wirklich lieber einen neuen Thread zu dem Thema (mit aussagefähigem Titel) auf, dann gucken vielleicht auch noch andere Leute rein, die sich nicht für Garantiefragen interessieren, aber umso mehr für 100 MHz-only Probleme.

Bin erst heute nacht wieder am Rechner... und tschüss.

harkpabst_meliantrop
2002-02-27, 17:14:22
Originally posted by wasi
Du hast einen gesetzlichen Garantieanspruch gegen den Händler.
?????????????????
Seit wann das denn

Immer schon, mein guter wasi, immer schon.

Und genau der beträgt seit neuestem 2 Jahre. Du schließt einen Vetrag mit dem Händler, nicht mit dem Hersteller, nicht mit dem Großhändler, nicht mit dem Zwischenhändler.

Die Jugend von heute ...

thomasius
2002-02-27, 17:18:53
das board ist standardmäßig auf 100mhz gejumpert, das is der jumper vor dem agp port.

gugg mal nach was du da eingestellt hast!

Stadlbear
2002-02-27, 17:28:17
Also das Problem mit dem Jumper weiss ich den habe ich schon auf 133MHz gestellt. Selbst im Bios is er auf 133 gestellt aber er läuft immer auf 100MHz.

Das hat sogar ein Kumpel von mir gesehen und er weis auch nicht was los ist. Er heisst MaxSPL, vielleicht kennt in ja einer.

Mfg
Stadlbear

wasi
2002-02-27, 17:29:36
2 jahre gewährleistung. nicht garantie.
einige der industrie geben keine 2jahre sondern weiterhin unverändert 1jahr! auch wenn der gesetzgeber das jetzt meint!
wir leben nicht mehr nur in "deutschland" sondern in der EU und solange der eugh keine entscheidung darüber getroffen hat können diese(wenige)unternehmen weiterhin nur 1 jahr garantie geben.

was ich nicht verstehe ist warum er fun-computer nicht sagt das er ihn schon so erhalten hat!?

Stadlbear
2002-02-27, 17:33:08
Originally posted by wasi
was ich nicht verstehe ist warum er fun-computer nicht sagt das er ihn schon so erhalten hat!?

Weil ich
1. nicht dran gedacht habe
2. sie immer die Produkte prüfen bevor sie sie wegschicken.

stadlbear

wasi
2002-02-27, 17:51:22
weil sie immer vor dem wegschicken prüfen? na, dann hast du ja nichtmal ne originalverpackte erhalten und wer sagt das die bei der überprüfung die kratzer nicht selbst gemacht haben!

du musst doch erstmal den cpu montieren um die funktionsfähigkeit festzustellen!(genau wie die)und da ist es eben möglich das motagespuren zurück bleiben. die müssen dir nachweisen das die cpu einwandfrei vor der auslieferung funktioniert hat und das können sie nicht.auch wenn sie dir einen testausdruck zeigen beweist das noch lange nicht das dieser von deiner cpu stammt!

ist sie denn überhaupt defekt oder dein board? funktioniert sie denn bei denen? ist es möglich das der defekt durch deine montage herbeigeführt wurde?

Lt Major Tom
2002-02-27, 18:50:01
So erst einmal: Wer laut wird hat unrecht ! ! !

Garantie heißt nicht: das Schäden die vom Käufer verursacht werden zulasten des Händlers gehen. Schau mal auf der Seite von AMD oder z.B K&M Elektronik nach, was bei AMD CPU steht auf Bezug der Garantie:

Vorsicht beim Einbau von AMD CPUs! Bei mechanischer und thermischer
Beschädigung (Überlastung/Übertaktung) Gewährleistungverlust!

So und jetzt beweis mal das Du nicht's mit den Kratzer zu tun hast.

Sehr sehr schwierig.

Viel Glück !

COOPER
2002-02-27, 18:50:57
Originally posted by Stadlbear
Ich habe da mal eine frage.
Ich habe bei Fun-Compuer einen CPU AMD XP 1700+ bestellt.
Bekommen habe ich eine defecten CPU der nur auf 100MHZ läuft,
und nicht wie ein normal xp auf 133.

Ich habe in zurück geschickt,
jetzt rufen sie mich an und sagen das sie in nicht tauschen oder mir das Geld wieder geben sondern, das sie in mir wieder schicken weil,
er auf der CPU oberfläche leicht vom Lüfter zerkratzt wurde.

DÜRFEN DIE EINEN DIE GARANTIE ERLÖSCHEN LASSEN??????????????

MFG

Stadlbear

also, ein blick ins gesetz (BGB) hilft weiter:

###

§433
vertragstypische pflichten beim kaufvertrag

(1)Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer
Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu
übergeben und das Eigentum zu verschaffen. Der
Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach-
und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den
vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte
Sache abzunehmen.

§434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei
Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Soweit die vereinbarte Beschaffenheit nicht
vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag
vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung
eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei
Sachen der gleichen Art üblich ist und die der
Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch
Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen
Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1
und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines
Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der
Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache
erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die
Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste,
dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
gleichartiger Weise berichtigt war oder dass sie die
Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) [...]

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die
Vorraussetzungen der folgenden Vorschriften
vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. [...]

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner
Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung
einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) [...]

###

daraus folgt, dass bei einem Mangel der Kunde nach
§ 437 iVm §§ 439, 433 I S.2, 434 Í Nr.2 Nacherfüllung bzw.
wahlweise(!) eine mangelfreie Sache verlangen kann.
Natürlich nur, wenn die Sache nach dem 1.1. diesen
Jahres gekauft wurde und die Sache "von Anfang an
mangelhaft" war, will sagen: Du nicht selbst den
Mangel erzeugt hast.
Darauf stellt aber der Verkäufer ab, indem er auf
die Kratzer hinweist. Mein Tipp: such Dir nen guten
Anwalt, der es so biegt, dass die Kratzer die
Funktion niemals beeinträchtigen konnten oder
argumentiere mit obigen Paragraphen. Erfahrungsgemäß
lenken die meisten Firmen ein, wenn sie merken, dass
ihr Gegenüber Ahnung von seinen Rechten hat.

COOPER
2002-02-27, 18:56:39
Originally posted by wasi
2 jahre gewährleistung. nicht garantie.
einige der industrie geben keine 2jahre sondern weiterhin unverändert 1jahr! auch wenn der gesetzgeber das jetzt meint!
wir leben nicht mehr nur in "deutschland" sondern in der EU und solange der eugh keine entscheidung darüber getroffen hat können diese(wenige)unternehmen weiterhin nur 1 jahr garantie geben.

was ich nicht verstehe ist warum er fun-computer nicht sagt das er ihn schon so erhalten hat!?

wenn du in deutschland gekauft hast du 2 jahre gewährleistung, und zwar von händler (siehe voriges posting von mir oder gesetz) da kann keiner drumherum. alles andere ist ausgemachter blödsinn. auch wenns in den agb steht, ändert das nix.

Stadlbear
2002-02-27, 19:04:17
Soll in einen Anwalt einschalten, oder was soll ich den dagegen machen wenn sie mir einfach den CPU zurück schicken.
Sagt mir das mal. Sie wollen mir einfach das Geld nicht wieder geben.
Und Umtauschen tun sie in auch nicht.
Man wie mich das aufregt, ich könnte kotzen.

Stadlbear

wasi
2002-02-27, 19:05:17
wenn der händler behauptet das du die kratzer gemacht hast dann muss ER es beweisen das DU sie gemacht hast!!!
wenn jemand behauptet du hast gestohlen, muss der kläger diesen diebstahl beweisen oder der angeklagte seine unschuld?
denk mal nach!
tipp:solange deine schuld nicht bewiesen ist, bist du in den augen des gesetztes unschuldig!

und zum BGH,
da stand schon mehr drin und ist wieder geändert worden! die letzte instanz ist das eugh. wie bereits gepostet.

wasi
2002-02-27, 19:10:18
versuche mit denen auf vernünftigem weg klar zu kommen!
hast du ne privatrechtschutzversicherung?

GAMaus
2002-02-27, 20:40:32
Genau! Lass die Sache von nem Anwalt klaeren.
Wenn erst mal ein Brief vom Rechtsverdreher kommt sind die Haendler ploetzlich immer seeehhhhhr kulant.
Ich weis wovon ich spreche, mein Onkel ist Anwalt :)

Lt Major Tom
2002-02-27, 20:52:24
Leute, muss heute immer alles sofort per Anwalt geklärt werden ?

Der Händler soll den CPU überprüfen und feststellen ob der Fehler überhaupt von dem Kratzer kommen kann. Oder geh doch mal zu irgendeinem Händler um die Ecke und lass ihn überprüfen.

Wo ist der CPU überhaupt beschädigt ? Auf dem Die oder wo ?

ow
2002-02-27, 21:08:56
Originally posted by harkpabst_meliantrop

Ja.

Aber sag vorher bescheid, ich stell mich dann unten hin.

So, im Ernst: Was hat Fun-Computer genau gesagt? Natürlich kann es an der CPU liegen, wenn die nur mit 100 MHz läuft, ist aber bei Athlons sehr, sehr, sehr ungewöhnlich.



Fraglich.

Merin erster XP1700 war ebenfalls ab Werk defekt, nur bei 100MHz FSB stabil zu betreiben. Keine Chance auf stabilen Betrieb bei 133FSB (freezes, reboots, graka beim einschalten nicht erkannt,... wurde immer schlimmer).

In den Laden gefahren, getauscht bekommen, seitdem kein einziger Absturz, Freeze, Bluescreen,..

Die in meinem Laden sagten, sie hätten schon mehrere defekte XP1700 gehabt, scheint wohl ne Ladung schlechte XPs im Umlauf.

Haarmann
2002-02-27, 21:12:06
Es ist nicht auszuschliessen, dass die CPU den Kratzer schon hatte, als Du die bekamst...
Bloss die Wahrscheindlichkeit spricht hier gegen Dich ...

CPUs im Versand kaufen is deswegen eben ein Problem.

wasi
2002-02-27, 21:40:08
sag denen doch einfach mal das du einen rechtsbeistand konsultieren wirst um dieser angelegenheit einen juristischen karakter zu verleihen!
und natürlich wirst du die cpu von einem sachverständigen überprüfen lassen ob diese kratzer wirklich die ursache für diesen defekt ist!!!
wenn nicht, trägt natürlich der händler die anfallenden kosten!

COOPER
2002-02-27, 22:45:52
Originally posted by wasi
und zum BGH,
da stand schon mehr drin und ist wieder geändert worden! die letzte instanz ist das eugh. wie bereits gepostet.

sorry, aber wirklich qualifiziert ist das nicht. schließlich sind deutsche gerichte nur an deutsches recht gebunden. erst wenn (und im falle des neuen schuldrechts ist das so) der deutsche gesetzgeber diese eu-richtlinien in die gesetze einflechtet, dann gilt eu-recht. die eu hat nämlich noch lange keine gewalt über die legislative, geschweige denn judikative, und ich hoffe das bleibt auch noch möglichst lange so...

greyblue
2002-02-27, 23:11:54
Originally posted by wasi
weil sie immer vor dem wegschicken prüfen? na, dann hast du ja nichtmal ne originalverpackte erhalten und wer sagt das die bei der überprüfung die kratzer nicht selbst gemacht haben!

du musst doch erstmal den cpu montieren um die funktionsfähigkeit festzustellen!(genau wie die)und da ist es eben möglich das motagespuren zurück bleiben. die müssen dir nachweisen das die cpu einwandfrei vor der auslieferung funktioniert hat und das können sie nicht.auch wenn sie dir einen testausdruck zeigen beweist das noch lange nicht das dieser von deiner cpu stammt!




ich würde an deiner stelle denen das genau so sagen wie es oben beschrieben wurde,
hau ruhig was auf die kacke und sag das du dich bei einem anwalt informiert hast , sowie bei amd .
wirst sehen dann sieht die sache schon anders aus.

geforce
2002-02-27, 23:32:04
ich würde die verbraucherzentrale anrunfen und die um rat fragen ... aber eigentlich müssen die die kaputte cpu trotzdem ersetzen

Unregistered
2002-02-28, 00:00:11
Naja, vielleicht kannst Du ihn wegen "Nicht-Gefallen" zurückgeben.
Erstmal würde ich den untenstehenden Brief verfassen und auf eine Antwort warten.
Wenn dies nicht funktioniert, frage mal nach, wie man einen CPU ohne Lüfter betreiben soll oder warum sie nicht explizit auf die Gefahren beim Einbau des Lüfters hingewiesen haben und ggf auf Hardwareunverträglichkeiten. (Unklarheiten gehen zu Lasten des Erklärenden!). Schildere auch nochmal die bekannten Probleme einer XP-Reihe, brauchst da natürlich eine Quellenangabe.
Hat dies keinen Erfolg, dann versuche folgendes:
Sag dem Händler einfach, daß Dein Bekanntenkreis sehr groß ist und keiner in diesen Shop mehr was kaufen wird. An AMD kann man einen Brief über die Enttäuschung der AMD-Produkte schreiben und klar machen, daß man sich jetzt in Zukunft wieder INTEL zuwendet und dies ebenfalls der große Bekanntenkreis/Familieinkreis tun wird.
Spätenstens nach Nichterfüllung des Briefes Verbraucherschutz fragen und Anwalt beauftragen. Oft bringt diess einen Erfolg (bei anderen Firmen oft ein höherwertiges Produkt als Entschädigung).

Brief:

An die Firma ...

Wandlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am .................... habe ich bei Ihnen ...AthlonXP 1700 der Firma AMD gekauft.
Leider musste ich feststellen, dass ... mangelhaft ist. Von Beginn an....(Problem mit Stabilität etc)
Hiermit mache ich aufgrund der oben beschriebenen Mangelhaftigkeit von meinem Wandlungsrecht nach §§ 462, 459 BGB Gebrauch und verlange die Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum ........................... (Datum, genaue Fristsetzung) zu bestätigen, daß Sie mit der Rückgängigmachung des Kaufvertrages einverstanden sind. Sollte ich bis zu dem genannten Termin kein Einverständnis ihrerseits erhalten haben, wäre ich gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

.........................................

Ort, Datum und Unterschrift

MaxSPL
2002-02-28, 00:00:36
Das Problem ist ja, dass ide CPU gar nicht beschädigt ist

Stadlbear ist mit seinem Rechner zu mir gekommen, und da wollte nix laufen...

CPU zu mir rein, dann lief sie allerdings mir 100 FSB...

133er wollte sie nicht :-)

Tja, der Händler darf das doch nicht einfach behaupten, oder???


Greets, MaxSPL

MaxSPL
2002-02-28, 00:02:46
Originally posted by Unregistered
Naja, vielleicht kannst Du ihn wegen "Nicht-Gefallen" zurückgeben.
Erstmal würde ich den untenstehenden Brief verfassen und auf eine Antwort warten.
Wenn dies nicht funktioniert, frage mal nach, wie man einen CPU ohne Lüfter betreiben soll oder warum sie nicht explizit auf die Gefahren beim Einbau des Lüfters hingewiesen haben und ggf auf Hardwareunverträglichkeiten. (Unklarheiten gehen zu Lasten des Erklärenden!). Schildere auch nochmal die bekannten Probleme einer XP-Reihe, brauchst da natürlich eine Quellenangabe.
Hat dies keinen Erfolg, dann versuche folgendes:
Sag dem Händler einfach, daß Dein Bekanntenkreis sehr groß ist und keiner in diesen Shop mehr was kaufen wird. An AMD kann man einen Brief über die Enttäuschung der AMD-Produkte schreiben und klar machen, daß man sich jetzt in Zukunft wieder INTEL zuwendet und dies ebenfalls der große Bekanntenkreis/Familieinkreis tun wird.
Spätenstens nach Nichterfüllung des Briefes Verbraucherschutz fragen und Anwalt beauftragen. Oft bringt diess einen Erfolg (bei anderen Firmen oft ein höherwertiges Produkt als Entschädigung).

Brief:

An die Firma ...

Wandlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am .................... habe ich bei Ihnen ...AthlonXP 1700 der Firma AMD gekauft.
Leider musste ich feststellen, dass ... mangelhaft ist. Von Beginn an....(Problem mit Stabilität etc)
Hiermit mache ich aufgrund der oben beschriebenen Mangelhaftigkeit von meinem Wandlungsrecht nach §§ 462, 459 BGB Gebrauch und verlange die Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum ........................... (Datum, genaue Fristsetzung) zu bestätigen, daß Sie mit der Rückgängigmachung des Kaufvertrages einverstanden sind. Sollte ich bis zu dem genannten Termin kein Einverständnis ihrerseits erhalten haben, wäre ich gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

.........................................

Ort, Datum und Unterschrift

Diese Idee finde ich auch gut, mal sehen was sich da rührt...

Also, Stadlbear... Outlook auf und schreiben...


Greets, MaxSPL

GAMaus
2002-02-28, 01:09:56
Originally posted by Lt Major Tom
Leute, muss heute immer alles sofort per Anwalt geklärt werden ?
...




Warum nicht?
Immer feste druff!! :bad1: :D

Unregistered
2002-02-28, 09:32:05
@Cooper

Da hast Du im großen und ganzen schon recht ABER einige der von Wasi beschriebenen Unternehmen haben Ihren Hauptsitz in Asien oder Amerika
und diese stützen sich auf die Bestimmungen der EU und nicht auf die von uns Deutschen!

Reg
2002-02-28, 10:00:03
Also, ich bin Händler und du hast erstemal eh das recht innerhalb von 14 tagen ohne Angabe von Gründen den Artikel zurückzugeben.

und was in den agbs der meisten Händler steht ist ein Graus
Aber ist in Deutschland egal da der Gesetzgeber ein HGB und ein BGB herausgebracht hat und was dort drin steht ist bindend (und nicht das was in den agbs steht).

und ansonsten behaupte einfach das es wohl auf dem Transportweg
Geschehen ist dann liegt es am Lieferanten und die Versicherung wird den schaden übernehmen.

und ja es kommt bei mir auch ab uns an vor das ich Ne zerbröselte
cpu geschickt bekomme und nun rate mal wer das zahlt

Richtig die Versicherung von Trans o flex.

harkpabst_meliantrop
2002-02-28, 10:01:41
Originally posted by Unregistered
Da hast Du im großen und ganzen schon recht ABER einige der von Wasi beschriebenen Unternehmen haben Ihren Hauptsitz in Asien oder Amerika
und diese stützen sich auf die Bestimmungen der EU und nicht auf die von uns Deutschen!
Sorry, aber COOPER hat Recht, wasi hat eine Menge Stuss erzählt.

Auf die kleine Nickeligkeit von wegen Garantie oder Gewährleistung gehe ich nicht weiter ein (es heißt aber tatsächlich gesetzliche Gewährleistung, das stimmt schon). Die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 6 Monaten auf 2 Jahre ist ja gerade die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Im übrigen gilt für in Deutschland abgeschlossene Kaufverträge nach wie vor ausschließlich deutsches Recht. Punktum.

Dies alles gilt selbstverständlich nicht für Geschäftsbeziehungen zwischen Kaufleuten, sondern zwischen Händler und Endverbraucher.

Für über das Internet abgeschlossene Veträge gelten im besonderen noch die Regelungen des Fernabsatzgesetzes, abe insgesamt denke ich, dass COOPER diesen Aspekt bereits abschließend beleuchtet hat.

Was die technische Seite angeht, bin ich immer noch für einen neuen Thread.

Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft die CPU im einen Board gar nicht, im anderen nur bei 100 MHz. Nach dem was Stadlbaer hier gesagt hat
Also das Problem mit dem Jumper weiss ich den habe ich schon auf 133MHz gestellt. Selbst im Bios is er auf 133 gestellt aber er läuft immer auf 100MHz.
müsste man denken, die CPU läuft auf 100 MHz, obwohl das Board auf 133 MHz eingestellt ist. Das kann eigentlich gar nicht sein, und auch ows wichtiger Hinweis bezog sich ja auf CPUs, die offenbar mit 133 MHz nicht stabil laufen (ähnlich wie damals die Fuhre K6-300, die nur mit 66 MHz liefen.) Vielleicht könnten die beiden den Punkt nochmal genauer klären.

Und ob die Kratzer nun relevant sind oder nicht, hängt sicher von der Art und Größe ab. Gewisse Gebrauchsspuren sind können sicher einen Gewährleistungsanspruch nicht erlöschen lassen. Es geht ja eben, wie gesagt, nicht um eine Rücknahme aus Gefälligkeit, sondern um den Anspruch auf fehlerfrei Ware.

harkpabst_meliantrop
2002-02-28, 10:07:38
Originally posted by Reg
Also, ich bin Händler und du hast erstemal eh das recht innerhalb von 14 tagen ohne Angabe von Gründen den Artikel zurückzugeben.
Aber eben nur bei Verträgen, die unter das Fernabsatzgesetz fallen, was ja hier gegeben ist.

Allerdings wird der Händler in dem Fall sicher darauf pochen, dass die CPU eben nicht durch den Kunden zerkratzt worden sein darf, egal ob es die Funktion beeinträchtigt, oder nicht.

Aber andererseits...
und ansonsten behaupte einfach das es wohl auf dem Transportweg
Geschehen ist dann liegt es am Lieferanten und die Versicherung wird den schaden übernehmen.
... gibt es ja noch diesen hochvernünftigen Vorschlag. Ist Stadlbaer sich überhaupt sicher, dass die CPU vorher schon verkratzt war? Wenn er drüber nachdenkt, wird er bestimmt zu dem Ergebnis kommen, dass die vor dem Versand wie neu aussah ... wenn er denen am Telefon nicht schon zuviel Murks erzählt hat...

wasi
2002-02-28, 10:58:56
Auf die kleine Nickeligkeit von wegen Garantie oder Gewährleistung gehe ich nicht weiter ein.

warum? weil du unrecht hattest?
eben, wozu auch, garantie und gewährleistung ist ja fast das gleiche.
ich denke mal das wir hier von zwei verschiedenen dingen gesprochen haben

harkpabst_meliantrop
2002-02-28, 11:20:17
Originally posted by wasi
warum? weil du unrecht hattest?
eben, wozu auch, garantie und gewährleistung ist ja fast das gleiche.
ich denke mal das wir hier von zwei verschiedenen dingen gesprochen haben
Von mir aus einigen wir uns auch darauf.

Allerdings sollte man dann eben auch erwähnen, dass man in der Regel bei den meisten Dingen, die man kauft, gar keinen Garantieanspruch hat. Herstellergarantien gibt es in der Regel nur bei relativ teuren technischen Geräten und die Bedingungen können die Hersteller ziemlich wahlfrei gestalten.

Und wenn ein Hersteller die Garantieleistung im Falle eines Defekts verweigert, ist mein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer davon völlig unberührt. Es wird nur wahrscheinlich nicht unbedingt leichter, ihn durchzusetzen.

wasi
2002-02-28, 11:38:42
nochwas,
warum postest du immer so herablassend? der wasi hat ne menge stuss erzählt...... das machst du öfters, nicht wahr!

in einem anderen tread hast du dich auf die gleiche art und weise zu wort gemeldet und die beiden anderen user haben sich darauf geeinigt auf den geschwätz(o-ton)nicht mehr zu reagieren nachdem sie dich gebeten hatten deine art zu posten zu unterlassen!
bin mir nicht ganz sicher aber der eine war glaube ich doomstrain...gin mir aber nicht sicher!

ich habe lediglich darauf hingewiesen das die hersteller sich nicht auf diese neue regelung einlassen müssen und das stimmt auch!
wenn diese hersteller sich nicht mit den händlern einigen bzw arrangieren, müssen diese händler den ausgleich selbst übernehmen!
dann ist es so wie du es anfangs gepostet hast!....der kaufvertrag besteht zwischen endverbraucher und händler und hier sind die gesetzlichen regelungen bindend. ganz meine meinung!
aber falls sich zb. amd mit ihren händlern nicht arrangiert versuchen die es eben, bei fällen wie diesen, den kunden den schwarzen peter zu zu schieben weil diese vom hersteller keinen ersatz bekommen.
bei manchen funktioniert es bei anderen nicht.
das ist der hintergrund warum manche händler so reagieren!

harkpabst_meliantrop
2002-02-28, 11:53:25
Originally posted by wasi
in einem anderen tread hast du dich auf die gleiche art und weise zu wort gemeldet und die beiden anderen user haben sich darauf geeinigt auf den geschwätz(o-ton)nicht mehr zu reagieren nachdem sie dich gebeten hatten deine art zu posten zu unterlassen!
Das hast du wohl 1. unvollständig zitiert und 2. den Thread nicht zuende gelesen.

Dein Posting "seit wann hat man denn einen Garantieanspruch gegenüber dem Händler" war ja offnsichtlich rein polemisch gemeint, um darauf hinweisen zu können, dass du den Unterschied kennst. Worüber beschwerst du dich?

ich habe lediglich darauf hingewiesen das die hersteller sich nicht auf diese neue regelung einlassen müssen und das stimmt auch!
Weil es für Hersteller keine neue Regelung gibt. So what?

aber falls sich zb. amd mit ihren händlern nicht arrangiert versuchen die es eben, bei fällen wie diesen, den kunden den schwarzen peter zu zu schieben weil diese vom hersteller keinen ersatz bekommen.
Und genau deshalb ist es doch wichtig, dem Kunden klar zu machen, wo seine Rechte liegen. Ich habe überhaupt nichts gegen deine Vorschläge, lieber erstmal mit sanftem Druck auf den Händler einzuwirken, als sofort zum Anwalt zu rennen. Völlig richtig.

Aber der entscheidende Punkt ist doch, dass der Kunde 1. nicht als Bittsteller auftritt, sondern ein Recht einfordert und 2. die Argumentation mit dem Hersteller zwar ein geschicktes Ablenkungsmanöwer (schreibt man das jetzt so??) des Händlers, aber ohne jede Relevanz für die Ansprüche des Kunden ist.

wasi
2002-02-28, 12:38:56
na, dann sind wir letztendlich doch einer meinung!
servus

COOPER
2002-02-28, 17:48:28
zum brief vom Unreg:
Die genannten Paragraphen sind nach dem neuen Gesetz
(seit 1.1.) nicht mehr aktuell. Ich verweise hier
auf mein erstes Posting. Insofern werden die sich
über so einen brief nur kaputtlachen.

@MaxSPL:
Nach den neuen Gesetzen ist es bereits ein Mangel,
wenn die beworbene Eigenschaft (133MHz FSB) nicht
vorhanden ist. Dies jedoch ist ja unumstritten.
Insofern ist es unerheblich, ob sie überhaupt
funktioniert oder nicht.

@nächster Unreg:
Wenn ich hier in Deutschland einen Vertrag mit einem
Händler schließe, hat das mit dem Sitz der Firma,
die das Produkt ursprünglich fertigte, nichts zu
tun. Der Händler bleibt einziger Vertrags- und
Anspruchsgegner bei Sachmängeln.

@Reg:
Wie Harkpabst richtig bemerkte, gilt das 14-tägige
Rücktrittsrecht tatsächlich nur für Geschäfte, die
unter das Fernabsatzgesetz fallen. Ich verweise auf
die Gesetzestexte für weiter Info.


Im übrigen kommt es auf eine geschickte Argumentation
und den richtigen Einsatz der gesetzlichen Druckmittel
an. Juristisch Unbedarfte (bei unseren Gesetzen wohl die
Meisten) sollten deshalb juristische Beratung suchen. Wer
seine Rechte kennt, braucht das natürlich nicht.Soviel
meine Meinung zum Thema Anwalt.