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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abzockefirme will 75€ - Rechtsberatung?


Mr. Lolman
2004-03-02, 12:22:17
Ja eine Freundin hat sich bei einem Gewinnspiel eintragen lassen, hat nie eine Unterschrift gegeben, noch jemals irgendetwas bezahlt. Nun kommt uns ein Schrieb zugeflattert:


Letzte Zahlungsaufforderung:

Zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass sie trotz Zahlungserinnerung die offene Servicegebühr noch nicht auf unser Konto bei Raiba Liesertal überwiesen haben. Wir ersuchen Sie daher nochmals um Anweisung des überfälligen Betrags innerhalb von 8 Tagen mittels beiliegenden Erlagscheins.

wir weisen Sie darauf hin, dass von uns eine Leistung an sie erbracht wird. (Anmeldung bei ca. 200 Gewinnspielen monatlich) und diese auch von ihnen zu bezahlen ist.

Servicegebühr Euro 18.90
Servicegebühr Euro 18.90
Servicegebühr Euro 18.90
Rücklastschriftgebühr 3x Euro 15
Bearbeitungsgebühr Euro 13
Einzahlungsbetrag Euro 74.70



Das Ende Ihres Mitspiels haben wir per 29.02.2004 vorgemerkt.

Wir machen sie darauf aufmerksam, dass wir bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gezwungen sind, die offne Forderung, ohne einer weiteren Verständigung, an ein Inkassobüro weiter zu geben.

Bitte stoppen sie diese Entwicklung durch ihre Überweisung!





Wenn die Freundin nix unterschrieben hat, muss sie auch nchts zahlen, oder?


Die drohen schon mit Inkassobüro usw, aber ist das rechtlich haltbar, wenn man nie eine Unterschrift geleistet hat?


P.S. Ich will noch vor 13:00 die Sache aus der Welt geschafft haben, also beeilt euch mit euren Tips. :)

Mordred
2004-03-02, 12:34:24
Naja Unterschrift ist nur eine Art von Vertragsabscluß
man kanns auch mündlich oder stillschweigend. Ist alles gültig. Ausser dort wo das Gesetz ausdrücklich schriftliche Festhaltung verlang. Was bei sowas in der Regel aber nicht der Fall ist. Desweiteren ist es auch etwas fraglich eine Dienstleisung in Anspruch zu nehmen und dann nicht zahlen zu wollen findest du nicht?

Von daher wird sie wohl zahlen müssen

Mr. Lolman
2004-03-02, 12:36:14
Auch wenn die Anmeldung zu diesem Gewinnspiel von ihrer 12 jährigen Schwester über eine Postkarte stattfand, und sie diesen Umstand erst im Nachhinein mitgeteilt bekam?


Ausserdem von wegen mündlich oder stillschweigend. Da könnte ja jede Firma kommen und behaupten, icgh habe ihr erzähllt, dass sie Geld von mir fordern darf ?-)

Oder ich trage ungeliebte Nachbarn bei 10 solchen Gewinnspielen ein, und hoff dass sie durch die Rechnungen pleite gehen. Verstehst du was ich meine?

Mordred
2004-03-02, 12:38:01
Wenn du das beweisen kannst ist es eine Möglichkeit. Da 12 jährige keine Verträge eingehen können/dürfen. Sprich der vertrag wäre dann ungültig.

Allerdings ist sowas sofort mitzuteilen und wenn ihr schon merhmals ermahnt wurdet dann hättet ihr das wohl schon frpüher mal melden müssen.

Von daher hat die Firma an sich ein Recht auf die Zahlung.

Mr. Lolman
2004-03-02, 12:42:18
Verdammt ich weiss ja auch nicht, warum die so blöd war.
Erzählt mir gestern, dass das bis morgen noch Zeit hat, und sie den Sh1ce bisher immer ignoriert hat :bonk:

Mordred
2004-03-02, 12:42:54
Original geschrieben von Mr. Lolman
Auch wenn die Anmeldung zu diesem Gewinnspiel von ihrer 12 jährigen Schwester über eine Postkarte stattfand, und sie diesen Umstand erst im Nachhinein mitgeteilt bekam?


Ausserdem von wegen mündlich oder stillschweigend. Da könnte ja jede Firma kommen und behaupten, icgh habe ihr erzähllt, dass sie Geld von mir fordern darf ?-)

Oder ich trage ungeliebte Nachbarn bei 10 solchen Gewinnspielen ein, und hoff dass sie durch die Rechnungen pleite gehen. Verstehst du was ich meine?

Lies dir mal Das HGB durch dann verstehste das man durchaus mündlich solche Verträge eingehen kann :>

Es werden halt deine Daten abgefragt und dann wirst du nach bestätigung eingetragen. NAja und nicht jder hat mal spontan deine Kontonummer also ist missbrauch schwer. Ausser du warst mal so schlu die irgendeiner Firma zugeben die diese weitergibt.

Vega2002
2004-03-02, 12:48:37
Also für mich sieht das aus wie ne Abzocker der ersten Güte ...

Im uebrigen, wenn deine Freundin keine Unterschrift geleistet hat, dann kannst das in Müllkorp werfen!

Da diese Firma in ihren Namen, sie an Gewinnspielen angemeldet hat, somit muss sie dies Schriftlich nachweisen koennen. Kann sie das nicht, dann ist das schon klar.(Abzocke)
Mündlich kannst du solch ein Vertrag nicht schliessen.
Wurde sie über Preise, AGB´s in Kenntnis gesetzt? wenn nein dann brauchst du erst recht nicht zu zahlen.

Du kannst ja mal die Liste verlangen, bei welchen Gewinnspielen sie angemeldet wurde ... ich denke nicht das sie das koennen.

Es gibts noch tausend weitere Gründe ... trotz alledem würd ich mich mit deiner Freundin noch mal unterhalten um mißverständnisse zu vermeiden und danach telefonisch die Firma auf diese Anschuldigungen anrufen.

MFG
Vega

Mr. Lolman
2004-03-02, 12:49:43
Die haben ja nicht die Kontonummer. Dementsprechend kann jeder, der weiss wo sie wohnt, und wie sie heisst, sie eintragen. Sie wurde zwar angerufen, aber da erzählte ihr auch niemand das Leistungen fällig wären.

P.s.: Meine Mutter (hat vor Ewigkeiten Rechtswissenschaften studiert), meinte, dass die ihr nichts anhaben können sollten, so weit sie sich erinnern kann.

Mr. Lolman
2004-03-02, 12:51:16
Original geschrieben von Vega2002
Also für mich sieht das aus wie ne Abzocker der ersten Güte ...

Im uebrigen, wenn deine Freundin keine Unterschrift geleistet hat, dann kannst das in Müllkorp werfen!

Da diese Firma in ihren Namen, sie an Gewinnspielen angemeldet hat, somit muss sie dies Schriftlich nachweisen koennen. Kann sie das nicht, dann ist das schon klar.(Abzocke)
Mündlich kannst du solch ein Vertrag nicht schliessen.
Wurde sie über Preise, AGB´s in Kenntnis gesetzt? wenn nein dann brauchst du erst recht nicht zu zahlen.

Du kannst ja mal die Liste verlangen, bei welchen Gewinnspielen sie angemeldet wurde ... ich denke nicht das sie das koennen.

Es gibts noch tausend weitere Gründe ... trotz alledem würd ich mich mit deiner Freundin noch mal unterhalten um mißverständnisse zu vermeiden und danach telefonisch die Firma auf diese Anschuldigungen anrufen.

MFG
Vega


Danke. Mit der Freundin hab ich mich auch nochmal unterhalten. UIch denke ich werd da jetzt einmal anrufen und denen freundlich mitteilen, dass ich ihre Forderungen als gegenstandlos betrachte :)

Mordred
2004-03-02, 12:57:37
Original geschrieben von Mr. Lolman
Die haben ja nicht die Kontonummer. Dementsprechend kann jeder, der weiss wo sie wohnt, und wie sie heisst, sie eintragen. Sie wurde zwar angerufen, aber da erzählte ihr auch niemand das Leistungen fällig wären.

P.s.: Meine Mutter (hat vor Ewigkeiten Rechtswissenschaften studiert), meinte, dass die ihr nichts anhaben können sollten, so weit sie sich erinnern kann.

Ist sie sich da sicher? Würde mich wundern wenn eine Fimra so dumm wäre. Die wissen schon was sie brauchen. Wenn sie allerdings wirklich nicht drüber in Kenntniss gesetzt wurde das Zahlunen fällig sind dann hat die Firma ein prob...

Mr. Lolman
2004-03-02, 13:08:29
Ja ich hab grad angerufen. Sie haben die Kontonummer, aber meine Freundin meinte im Nachhinein, die stimmt nicht.



Ich, sehe wieder einen Hoffnungsschimmer aufkeimen, (12 jährige Schwester ;)), frag nochmal - GANZ SICHER EINE FALSCHE ?

Antwort: "Ja, eine Zahl oder so, hab ich falsch angegeben*" :bonk: (*beim damligen telefonischen Rückruf)

Kulanterweise würden sie uns 13€ erlassen wollen, ich meine dass sie ohnehin in der Beweilast liegen, dass jemals ein Vertragsabschluss stattgefunden hat, (Mitschnitt des Telefonats, z.B.) , sie daraufhin : Wir haben ja die Kontonummer (Die anscheinend bis auf eine Ziffer gültig ist)

Achja AGB und so seien ihr zugesandt wprden, (die sie alle jedoch gleich wegwarf) und die Widerrufsfrist hätte sie auch versäumt.

Ich frage nach der Liste der Gewinnspiele, und sinngemäss war die Antwort: "Natürlich können sie die bekommen, wenn sie die ausstehenden Zahlungen beglichen haben..."



Dementsprechend schauts sehr schlecht aus. Bis morgen ist noch Zeit zum Einzahlen.

RaumKraehe
2004-03-02, 13:19:23
Ohne Unterschrift kannste das schreiben in die Tonne treten.

Hört sich eher wie eine gute Abzocke an.

Mr. Lolman
2004-03-02, 13:23:44
Am Telefon wurde mir von denen versichert, dass eine mündliche Abmachung genauso Gültigkeit besitzt. :ratlos:

Vega2002
2004-03-02, 13:24:02
Wurde sie den nun auf Kosten jeglicher Art hingewiesen ?
Wenn nein muss sie auch nicht Zahlen!
Hat sie dort angerufen oder die Firma sie ?

Hab hier was, ist zwar nicht ganz wie bei euch aber ähnlich
http://www.lawchannel.de/index2_full.php?feed=8867

MFG
Vega

Mr. Lolman
2004-03-02, 13:25:37
x) in den AGBs (die sie jedoch ungelesen in den Müll warf)
x) Die Firma hat sie angerufen.

Mordred
2004-03-02, 13:28:18
Kommt drauf an. Wenn es erst per Postkarte ging und da schon die Rpeise standen (oder nacher in den AGBs) muss man per Telefon nicht nocheinmal drüber in Kenntniss gesetzt werden.

Ob sie oder Firma anrufft ist in dem Fall egal da die Firma angeschrieben wurde. Dann dürfen sie telefonisch rückfragen müssen sie sogar (sofern keine unterscheift vorhanden). Illegal wäre die Methode nur wenn die Firma von sich aus Anruft und versucht sachen zu verkaufen.

€: LEsefreundlichkeitshalber das quote entfernt

Byteschlumpf
2004-03-02, 13:32:30
Finde bitte umgehend heraus, um welche "Firma" es sich dabei handelt!
Wir wollen auch "Mitspielen"! ;)

Schaut mal hier rein:
http://www.internetfallen.de/Glucksspiele/Lotto_Online/lotto_online.html

Vega2002
2004-03-02, 13:40:10
Original geschrieben von [KoC]Mordred
Illegal wäre die Methode nur wenn die Firma von sich aus Anruft und versucht sachen zu verkaufen.

€: LEsefreundlichkeitshalber das quote entfernt

Daher fragte ich mit wer hat angerufen.

Aber ist auch selten dämlich die AGB´s wegzuwerfen.
Naja zum Thema "mündlich" Versuch mal bei der Telekom oder wer auch immer nen Vertrag über Telefon zu ändern, dann sagen sie dir "Laden sie sich Bestellformular xyz runter und schicken sie dieses per Post".(mit Unterschrift)
Wenn die Firma einen was verkaufen will, muessen sie anmerken das es etwas Kosten wird und nicht im nachhinein ne Preislist schicken ohne den Kunden das zu sagen.

@Lohman ... wenn deine Freundin nicht wusste, weil es ihr niemand erzählt hat, das es etwas kosten soll. Dann muss sie nicht zahlen. Da kann die Firma ncoh so viele Preislisten senden.
Haette sie sich damals diese weggeworfenden Sachen angeschaut, haette sie viel ärger vermeiden koennen!

MFG
Vega

Mordred
2004-03-02, 13:45:56
Original geschrieben von Vega2002
Daher fragte ich mit wer hat angerufen.

Aber ist auch selten dämlich die AGB´s wegzuwerfen.
Naja zum Thema "mündlich" Versuch mal bei der Telekom oder wer auch immer nen Vertrag über Telefon zu ändern, dann sagen sie dir "Laden sie sich Bestellformular xyz runter und schicken sie dieses per Post".(mit Unterschrift)
Wenn die Firma einen was verkaufen will, muessen sie anmerken das es etwas Kosten wird und nicht im nachhinein ne Preislist schicken ohne den Kunden das zu sagen.

@Lohman ... wenn deine Freundin nicht wusste, weil es ihr niemand erzählt hat, das es etwas kosten soll. Dann muss sie nicht zahlen. Da kann die Firma ncoh so viele Preislisten senden.
Haette sie sich damals diese weggeworfenden Sachen angeschaut, haette sie viel ärger vermeiden koennen!

MFG
Vega

Das hast du bei der Telekom scheinbar noch nicht probiert. Das geht problemlos. Das einzig schriftlöiche bei unserer Vertragsumstellung war die Auftragsbestätigung zu wann es umgesetzt wird.

Mr. Lolman
2004-03-02, 13:48:54
www.win-factory.com
A-9851 Lieserbrücke
Gartenstraße 99

+43(0)476237690
Firmenbuchnummer: FN 182383k

StefanV
2004-03-02, 13:55:32
Würd auch nicht zahlen...

Erstmal ein paar Wochen abwarten, ob deine Freundin angemahnt wird...

Wenn das der Fall ist, dann frag mal beim Anwalt nach...

Byteschlumpf
2004-03-02, 13:56:02
Auszug aus den Tipp24 AGBs:

8.2.3 Bezahlen mittels Überweisung

Banküberweisungen werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto von Tipp24 verbucht und zur Spieleinsatzzahlung auf dem virtuellen Gewinnkonto zur Verfügung gestellt. Bei Banküberweisungen auf das virtuelle Gewinnkonto ist im Verwendungszweck ausschließlich die numerische Folge der Kundenidentifikationsnummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt: Deutsche Bank Hamburg, Bankleitzahl 200 700 00, Kontonummer 0 150 250 15.

Tipp24:
https://www.tipp24.de/


Generell wird erst gezahlt, dann mit dem erhaltenem Geld gespielt!

Da keine Einzahlung auf das Konto erfolgt ist, konnte folglich auch an keinem Spiel teilgenommen werden!
Welche Gewinnspielgemeinschaft würde mit Geld spielen, dass gar nicht vorhanden ist???

Vega2002
2004-03-02, 13:58:30
Original geschrieben von [KoC]Mordred
Das hast du bei der Telekom scheinbar noch nicht probiert. Das geht problemlos. Das einzig schriftlöiche bei unserer Vertragsumstellung war die Auftragsbestätigung zu wann es umgesetzt wird.

Wenn man schon länger bei einer Firma ist, mag es auch ohne schriftlichen Antrag(gibs sone Vertrauensklausel)gehn.
Bsp. Hans Müller kennt und kauf seit 10 jahren bei KG Heinze. Wenn der 20 Holzstangen braucht, dann kann er das mündlich machen, da er schon 10 jahre Holzstangen bei Heinze kauft. (Hier würde der Verkäufer auch Recht bekommen)
Aber hier in diesem Fall ist ja noch kein langfristiges Käufer - Kunde Verhältnis vorhanden daher...

@Lohman
stöber hier doch mal rum, sind etliche bsp. und reale sachen vorhanden ... http://www.lawchannel.de

RaumKraehe
2004-03-02, 14:01:17
Original geschrieben von Mr. Lolman
Am Telefon wurde mir von denen versichert, dass eine mündliche Abmachung genauso Gültigkeit besitzt. :ratlos:

Also es ist doch ganz einfach .. was hat die Firma in der Hand .. nix .. ein angebliches Telefonat und eine Adresse.
Damit kann sie vor Gericht nix ausrichten.

Nun stellt euch doch mal vor die Post kommt bei ner 80 jährigen Oma an, die keinen dazu Fragen kann. Und schwupps bezahlt sie die Kohle. Das ist extrem leicht verdientes Geld für die Abzocker.

Das ist Abzocke hoch 3.

Zum Telekom-Beispiel .. ja mann kann anrufen und es per Telefon bestellen. Aber die Telekom wird keinen Finger krümmen bevor nicht die Auftragsbstätigung unterschrieben im Kasten liegt.

RaumKraehe
2004-03-02, 14:03:10
Original geschrieben von Byteschlumpf
Auszug aus den Tipp24 AGBs:

8.2.3 Bezahlen mittels Überweisung

Banküberweisungen werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto von Tipp24 verbucht und zur Spieleinsatzzahlung auf dem virtuellen Gewinnkonto zur Verfügung gestellt. Bei Banküberweisungen auf das virtuelle Gewinnkonto ist im Verwendungszweck ausschließlich die numerische Folge der Kundenidentifikationsnummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt: Deutsche Bank Hamburg, Bankleitzahl 200 700 00, Kontonummer 0 150 250 15.

Tipp24:
https://www.tipp24.de/


Generell wird erst gezahlt, dann mit dem erhaltenem Geld gespielt!

Da keine Einzahlung auf das Konto erfolgt ist, konnte folglich auch an keinem Spiel teilgenommen werden!
Welche Gewinnspielgemeinschaft würde mit Geld spielen, dass gar nicht vorhanden ist???


Der Eingang von Geld kann natürlich als Vertragsabschluss geltend gemacht werden. Aber ihr habt ja kein Geld überwiesen.

Mordred
2004-03-02, 14:08:38
Original geschrieben von Vega2002
Wenn man schon länger bei einer Firma ist, mag es auch ohne schriftlichen Antrag(gibs sone Vertrauensklausel)gehn.
Bsp. Hans Müller kennt und kauf seit 10 jahren bei KG Heinze. Wenn der 20 Holzstangen braucht, dann kann er das mündlich machen, da er schon 10 jahre Holzstangen bei Heinze kauft. (Hier würde der Verkäufer auch Recht bekommen)
Aber hier in diesem Fall ist ja noch kein langfristiges Käufer - Kunde Verhältnis vorhanden daher...

@Lohman
stöber hier doch mal rum, sind etliche bsp. und reale sachen vorhanden ... http://www.lawchannel.de
Öhm kollegga.... denk mal etwas nach. Du weisst weder wie lange ich Telkom Kunde bin noch hast du sowas schonmal mit der Telekom gemcht wies scheint... Desweiteren scheinst du auch nicht grad die Dröhnung wissen über Vertragsabschlüße zu haben also lass diesen überheblichen Ton...

btw. 1,5 JAhre Kund ebi Teledumm das ist lange wa ;) Aber is schon k...

btw. du kannst auch bei Schlund und PArtner nk skl alles ohne schriftlichen Vertrag ;)

Mordred
2004-03-02, 14:10:34
Original geschrieben von RaumKraehe
Also es ist doch ganz einfach .. was hat die Firma in der Hand .. nix .. ein angebliches Telefonat und eine Adresse.
Damit kann sie vor Gericht nix ausrichten.

Nun stellt euch doch mal vor die Post kommt bei ner 80 jährigen Oma an, die keinen dazu Fragen kann. Und schwupps bezahlt sie die Kohle. Das ist extrem leicht verdientes Geld für die Abzocker.

Das ist Abzocke hoch 3.

Zum Telekom-Beispiel .. ja mann kann anrufen und es per Telefon bestellen. Aber die Telekom wird keinen Finger krümmen bevor nicht die Auftragsbstätigung unterschrieben im Kasten liegt.

hmm komisch ist schon alles fertig... zum zurückschicken gabs auch nichts aber k :>

RaumKraehe
2004-03-02, 14:17:47
Was meinst du jetzt genau damit ?

Mordred
2004-03-02, 14:19:03
Original geschrieben von RaumKraehe
Was meinst du jetzt genau damit ?

Das man nix unterschreiben muss. MAn gibt den Auftrag komplett telfonisch ab. Die Bestätigung sagt nur wanns fertig ist. Da muss man als kunde nichts schriftlich machen

Mr. Lolman
2004-03-02, 14:23:01
Original geschrieben von RaumKraehe
Also es ist doch ganz einfach .. was hat die Firma in der Hand .. nix .. ein angebliches Telefonat und eine Adresse.
Damit kann sie vor Gericht nix ausrichten.


Und eine Kontonummer. (die nur fast richtig ist)

Byteschlumpf
2004-03-02, 14:39:50
Auszug aus den AGBs von "WinFactory":


Der Service der WF beginnt mit dem Erhalt der vertraglich erhaltenen Teilnahmegebühr durch Bankeinzug und dem Eingang des Entgelts sofern SW nicht unverzüglich dem Vertragsabschluß widerspricht.
Sollte (trotz der im Rahmen der Anmeldung angegebenen Ermächtigung zum Bankeinzug) dieser scheitern und die Lastschrift durch die bezogene Bank zurückgegeben werden, so trägt der Nutzer hierfür die Stornierungs- und Bearbeitungskosten.


Man darf also zahlen für nix!


Hier ist diese "Gewinnfabrik" schon als unseriös eingetragen:
http://www.itplanet.at/news/juni03/smsgewinneak.htm

Und noch mehr:
http://www.jur-abc.de/de/28004401.htm

darph
2004-03-02, 14:47:53
Ganz Einfach:
Es gibt zwei arten von Verträgen. Mündliche und schriftliche.

Wenn sie keine Unterschrift geleistet hat, gibt es keinen schriftlichen Vertrag.

Und einen mündlichen sollen sie mal nachweisen.

Damit sollten die schnell still sein.

€dit: Daß die die Kontonummer haben, würde ich nicht als Beweis ansehen. Da kommt man schon dran. Aber ... ganz sauber ist das ja auch net :) Offensichtlich hat sie ja dran teilgenommen

Tanya
2004-03-02, 15:22:51
Ich hab mir die Seite auch mal angeschaut, und wenn ich deren AGBs richtig verstehe, nimmt man teil, sobald man das Formular ausgefüllt hat und ein Bestätigungsschreiben erhält. Dieses Schreiben wird deine Freundin doch erhalten haben?! Warum hat sie sich daraufhin nicht schon gemeldet? Wie ich das ssehe, liegt die Firma gar nicht so im Unrecht... Aber ich kenne mich rechtlich da nicht aus.
Soll sie sich wenigstens für die Zukunft merken, dass man, gerade im I-net, immer erst lesen sollte, was man da gerade so macht ;)

Mr. Lolman
2004-03-02, 15:38:30
Es war tatsächlich ihre kleine Schwester, die die Postkarte ausgefüllt hat. Den Anruf hat die Freundin dann selbst entgegengenommen.

RaumKraehe
2004-03-02, 15:46:52
Original geschrieben von [KoC]Mordred
Das man nix unterschreiben muss. MAn gibt den Auftrag komplett telfonisch ab. Die Bestätigung sagt nur wanns fertig ist. Da muss man als kunde nichts schriftlich machen

Ja in dem Fall bist du schon Kunde bei der Telekom und hast schon irgend wo unterschrieben.

RaumKraehe
2004-03-02, 15:48:02
Original geschrieben von Mr. Lolman
Es war tatsächlich ihre kleine Schwester, die die Postkarte ausgefüllt hat. Den Anruf hat die Freundin dann selbst entgegengenommen.

Dann hat auch die kleine Schwester die Kto-Nr. auf die Postkarte geschrieben?

Mordred
2004-03-02, 15:49:12
Original geschrieben von RaumKraehe
Ja in dem Fall bist du schon Kunde bei der Telekom und hast schon irgend wo unterschrieben.

ES ging auch um VErtragsänderungen wenn du richtig mitgelesen hast. Das schließt einen schon vorhanden Vertrag mit ein.

Aber man kann auch telefonisch die komplette Leitung in Auftrag geben hat zum Beispiel ein Kollege von mir gemacht das war auch kein Problem.

Mr. Lolman
2004-03-02, 16:01:13
Original geschrieben von RaumKraehe
Dann hat auch die kleine Schwester die Kto-Nr. auf die Postkarte geschrieben?

Nein, die hat die Freundin am Telefon mitgeteilt. Aber weil sie ein seltsames Gefühl bei der Sache hatte, hat sie sie nicht ganz richtig angegeben.

Mr. Lolman
2004-03-02, 16:07:35
So, für 17:00 hab ich jetzt einen Termin mit meinem Rechtsanwalt ausgemacht.


Original geschrieben von Byteschlumpf
Hier ist diese "Gewinnfabrik" schon als unseriös eingetragen:
http://www.itplanet.at/news/juni03/smsgewinneak.htm

Und noch mehr:
http://www.jur-abc.de/de/28004401.htm

Danke für die Links :up:

wetterwax
2004-03-02, 19:09:13
Blöd finde ich nur, dass immer nur behauptet wird, auch am Telefon etc. hätte soetwas Gültigkeit, wenn die Geld haben wollen. Andersrum nicht.

Letztens habe ich gelesen, dass ein Schüler die O2-flat (4,95EUR) beantragt hat und munter einen Monat gewapt hat. Dann bekam er 'ne Rechnung über 1000EUR!
Bei O2 hieß es auf Nachfrage irgendeiner Zeitung/Zeitschrift er hätte die Bestätigungs-SMS abwarten müssen, solange wie die nicht kommt, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. :|
Aus Kulanz hat man ihm einen sehr kleinen Betrag erlassen...