PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen Führungszeugnis


Gast
2004-03-03, 23:51:38
Werden eigentlich Wochenendarreste und Sozialstunden im Führungszeugnis aufgeführt ???....also wird jedes Urteil in das Zeugnis aufgenommen

Monkey
2004-03-04, 00:04:48
da kommt jede verurteilung rein die du vor gericht bekommen hast , also wenn die sache eine straftat war!
ich hatte ma ne anzeige wegen beamtenbeleidigung, aber weil ich netterweise 900dm zahlen durfte steht das nich im FÜHRUNGSZEUGNIS

Gast
2004-03-04, 00:06:53
aber auf der seite vom bundeszentralregister steht


"Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
"

check ich nicht ??? werden jetzt Jugendarreste und so mit aufgenommen oder net?

mapel110
2004-03-04, 05:38:16
Sofern die Bewährungsauflagen in diesen "bis zu 2 Jahren" gebrochen wurden, ja. ;)

Das mit den 90 Tagen(3 Monate) kann ich bestätigen. Hatte selbst glück, dass ich nur 60 Tage(Tagessätze, Geldstrafe) bekommen hab.

Franklin
2004-03-04, 07:09:20
Fordere doch einfach mal selbst eines an, so teuer ist das ja nicht, und dann weist du was da drin steht oder auch nicht.
Wahrscheinlich brauchst du es ja für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz.
Wenn was drinsteht, kannst du in Zukunft gleich alles mit angeben und einen ehrlichen Eindruck machen. Steht nichts drin, dann hast du Glück und sei froh.

Gast
2004-03-04, 08:17:50
Original geschrieben von mapel110
Sofern die Bewährungsauflagen in diesen "bis zu 2 Jahren" gebrochen wurden, ja. ;)

Das mit den 90 Tagen(3 Monate) kann ich bestätigen. Hatte selbst glück, dass ich nur 60 Tage(Tagessätze, Geldstrafe) bekommen hab.
ja meine Straffe wurd ja nicht zur Bewährung ausgesetzt ich hatte damals vor einem jahr zwei Wochenendarreste bekommen die dürfen doch dann eigentlich wenn es nur einmal vorkam nicht im Führungszeugnis auftauchen oder ?????????????

Das gute A
2004-03-04, 08:58:40
Normalerweise taucht das im Führungszeugnis nicht auf. Aber wieso fragst Du nicht direkt bei den Grünen nach? Die können Dir normalerweise Auskunft darüber geben.

Gruß

Gast
2004-03-04, 09:08:41
oki mehr wollt ich nicht wissen....

Gast
2004-03-04, 10:14:52
Also ich habe mitte letzten Jahres eine Straffe von zwei Wochenendarresten bekommen und 60Sozistunden. Das war mein EINZIGES Urteil bis jetzt in meinem Leben.

Das steht im BZG :

) Nicht aufgenommen werden

die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 des Strafgesetzbuchs,
der Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes,
Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist,
Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe erkannt worden ist, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt und die Beseitigung nicht widerrufen worden ist,
Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,

b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist,

wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,

Verurteilungen, durch die auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes

a) nach § 35 oder § 36 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt oder zur Bewährung ausgesetzt oder

b) nach § 56 oder § 57 des Strafgesetzbuchs zur Bewährung ausgesetzt worden ist und sich aus dem Register ergibt, dass der Verurteilte die Tat oder bei Gesamtstrafen alle oder den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der Taten auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, diese Entscheidungen nicht widerrufen worden sind und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,

Verurteilungen, durch die neben Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe, des Strafrestes oder der Maßregel nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt worden ist und im übrigen die Voraussetzungen der Nummer 3 oder 6 erfüllt sind,
Verurteilungen, durch die Maßregeln der Besserung und Sicherung, Nebenstrafen oder Nebenfolgen allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden sind,
Verurteilungen, bei denen die Wiederaufnahme des gesamten Verfahrens vermerkt ist; ist die Wiederaufnahme nur eines Teils des Verfahrens angeordnet, so ist im Führungszeugnis darauf hinzuweisen,
abweichende Personendaten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1,
Eintragungen nach den §§ 10 und 11,
die vorbehaltene Sicherungsverwahrung, falls von der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtskräftig abgesehen worden ist.


Also ist meine Verurteilung im Führungszeugnis eingetragen oder nicht ??? würdet mir echt helfen wenn ihr mir dazu ne Antwort geben könntet :-///

Gast2
2004-03-04, 10:28:30
Das Problem dabei ist die Willkür mit der solche Sachen heutzutage behandelt werden. Dazu können sie sich immer damit rausreden das dies im Auge des (damals?) zuständigen Betrachters liegt und da man keine Kollegen anfechtet hat man dann als jemand mit einem Eintrag im Führungszeugnis ein Problem. Das heißt letzten Endes ist es scheiß egal was das Gesetz sagt da es eh situationsabhängig hingebogen werden kann und bewusst mehrfach interpretierbar formuliert ist, da hat man nunmal die Arschkarte gezogen.

Man sollte natürlich nicht unbedingt vom schlimmsten Fall ausgehen aber man darf sich sowas auch nicht gefallen lassen.

Gast
2004-03-04, 10:31:24
mhh ne direkte antowrt auf meine Frage is mia damit leider aber auch nicht gegeben +g+

Franklin
2004-03-04, 10:39:39
Fordere es an, dann weist du es genau.
Was hindert dich daran?

Gast2
2004-03-04, 10:45:07
Original geschrieben von Gast
mhh ne direkte antowrt auf meine Frage is mia damit leider aber auch nicht gegeben +g+

Die Antwort war folgende, das dir deine Frage hier niemand wird beantworten können, da es von Fall zu Fall und von zuständiger Person zu Person unterschiedlich interpretiert werden kann.

Hamster
2004-03-04, 10:50:29
Original geschrieben von Franklin
Fordere es an, dann weist du es genau.
Was hindert dich daran?


vielleicht der preis :)


kostet afaik um die 13euro

Gast
2004-03-04, 11:01:47
jap da will ich lieber vorher selber einschätzen ob es drin steht aber wenn da eh steht das wenn noch nix drin steht das alle sachen unter über monate nicht eingetragen werden dann steht das sicher nicht drin...denn ich hab jetzt einen Ausbildungsplatz seit gestern und die haben mir gesagt ich soll ein einwandfreies Führungszeugnis einreichen...

Franklin
2004-03-04, 11:29:48
Dann musst du es ja doch auf alle Fälle anfordern..........

Gast
2004-03-04, 11:35:37
aber wenn da eintragungen vorhanden sind dann brauch ich dafür doch garnicht erst Geld ausgeben weil welche Firma nimmt schon Leute die Einträge im Führungszeugnis haben ??

Franklin
2004-03-04, 12:08:35
Deswegen sage ich ja, das d in jedem Fall eines anfordern sollst, damit du ggf. schon vorbeugend eine Erwähnung machen kannst wenn die Sprache auf dieses Führungszeugnis kommt.
Weil du dann wenigstens noch auf Ehrlichkeit bauen kannst.
Denke aber mal auch das es sauber sein wird.

Stormtrooper
2004-03-04, 17:29:26
nein wird nicht ins führungszeugnis eingetragen
aber ins behördenzeugnis .. da steht alles drin.

Gast
2004-03-04, 18:25:18
nach 5 jahren werden einträge ausm fz gelöscht

drmaniac
2004-03-05, 18:06:21
"nach 5 jahren werden einträge ausm fz gelöscht"

quatsch !

das kommt auch wieder auf die Art der Strafe an und auf das Alter der Person.

Bei einem Erwachsenen z.B. der 2 Jahre auf Bewaehrung bekommen hat, dauert das z.B. 15 Jahre :O

wie soll soeiner denn heute noch einen ordentlichen Job bekommen ?????? Wird man dadurch nicht sogar gezwungen, weiter illegale Geschaefte zu machen, weil man schwer normal Geld verdienen kann... echt komisch...

Stormtrooper
2004-03-05, 19:30:11
Original geschrieben von drmaniac
"nach 5 jahren werden einträge ausm fz gelöscht"

quatsch !

das kommt auch wieder auf die Art der Strafe an und auf das Alter der Person.

Bei einem Erwachsenen z.B. der 2 Jahre auf Bewaehrung bekommen hat, dauert das z.B. 15 Jahre :O

wie soll soeiner denn heute noch einen ordentlichen Job bekommen ?????? Wird man dadurch nicht sogar gezwungen, weiter illegale Geschaefte zu machen, weil man schwer normal Geld verdienen kann... echt komisch...

pech für ihn ... dann sitzt er wieder!

ist doch richtig das es sowas gibt, oder würdest du als chef eines geldtransporterunternehmen ein veurteilten banküberfäller einstellen?