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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erwischt - beim Fahren ohne Führerschein!!!


Gast
2004-03-06, 10:06:33
Hab riesen Mist gebaut - ich bin ohne Führerschein gefahren und durch einen wirklich dummen Zufall erwischt worden.
Das man das nicht macht, wußte ich - ich habs trotzdem gemacht und nun haben sie mich am A...!

Bin total fertig und die Ungewißheit, was jetzt auf mich zukommt macht mich total nervös...

Ich könnte mich ohrfeigen!!!

Kennt jemand so einen Fall? Was kann da auf mich zukommen bezüglich Geldstrafe oder Führerscheinsperre.
Den Führerschein hatte ich schon - wurde mir w. zu spät gezahlter Ornungsstrafe eingezogen...

Dunkeltier
2004-03-06, 10:17:39
Den Führerschein haste schon, wurdest aber ohne erwischt? Das ist doch nur 'ne Ordnungswidrigkeit, die mit ein paar Euro geahndet wird.

soLofox
2004-03-06, 10:18:38
Selber Schuld. Entweder man fährt auf'm Privatgelände oder irgendwo wo man sicher sein kann, dass keine Polizei ist. Hab ich auch so gemacht, als ich noch minderjährig war.

Sag nicht du bist durch die Stadt geeiert, so dumm kann man doch echt nicht sein.

WBM
2004-03-06, 10:21:17
Führerscheinsperre droht dir wohl und auch ein Bußgeld. Wie hoch die sind - keine Ahnung aus dem Kopf.
Btw, ich finds richtig, dass man solchen Küblböcks usw. den Führerschein abzieht. Am besten Lebenslang, ich will meine Kinder irgendwann mal nicht totfahren lassen von solchen Deppen, die sich selbst überschätzen müssen.

Das gute A
2004-03-06, 10:43:31
Selber schuld, gut dass sie dich erwischt haben - eigene Dummheit sowas.

Aber zu deiner Frage: Bußgeld, ca. 150€ denke ich, dazu 3 Punkte und Führerscheinentzgu für vermutlich 1 weiteren Monat. Kommt aber drauf an, wie man dein Vergehen genau wertet..

Gruß

Dunkeltier
2004-03-06, 10:44:31
Er schreibt aber, das er den Führerschein schon hat! Und wohl ohne diesen Lappen erwischt wurde.

DerGute
2004-03-06, 10:52:15
"Wer ohne Führerschein im Auto unterwegs ist, kann sich strafbar machen oder aber eine Ordnungswidrigkeit begehen. Hierbei kommt es auf die genauen Umstände des jeweiligen Einzelfalles an. Wer ein Kraftfahrzeug führt und nicht die dazu erforderliche Fahrerlaubnis hat, die einmal erteilte Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot verhängt wurde, macht sich strafbar."

es kommt drauf an ob der schein komplett eingezogen wurde oder nur ein fahrverbot verhängt wurde. sollte ersteres zutreffen, ist es ein vergehen nach §21 (http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php) und kann mit bis zu einem jahr freiheitsstrafe geahndet werden.

Das gute A
2004-03-06, 10:53:07
Original geschrieben von Dunkeltier
Er schreibt aber, das er den Führerschein schon hat! Und wohl ohne diesen Lappen erwischt wurde.

Nicht ganz richtig. Führerschein hatte er eben nicht, da ihm dieser entzogen wurde (siehe oben). Das ist dann ja nicht einfaches "Fahren ohne Führerschein", sondern schon eine Straftat. Und dann auch noch so dumm zu sein und zu fahren.. das verstehe wer will.

TomatoJoe
2004-03-06, 10:54:04
so ein idiot kenn ich auch bzw den bruder.... der ist mit 17 1 tag bevor er den lappen bekommen hätte gefahren und hatn unfallgebaut(nix großes) tja ich glaube er musste 2 jahre oder sowas länger warten....

@wbm also lebenslang finde ich schon ein wenig übertrieben

Miles Teg
2004-03-06, 10:54:56
Original geschrieben von Dunkeltier
Er schreibt aber, das er den Führerschein schon hat! Und wohl ohne diesen Lappen erwischt wurde.

Dieser wurde aber eingezogen.
Sollte genauso gehandhabt werden, als wenn er noch keinen gamacht hätte.

soLofox
2004-03-06, 11:30:16
Naja, wenn er seinen Führerschein schon hatte, dann ist das ganze ja nicht soooo sehr tragisch. Er kennt dann wenigstens alle Regeln und kann das Auto handhaben. Trotzdem wäre es mir zu riskant ohne Führerschein zu fahren. Dann doch lieber warten und legal fahren und ohne die Angst im Nacken "Wenn die mich jezt anhalten, dann war's das".

Stormtrooper
2004-03-06, 12:10:28
alles diskutieren unnötig .. ich würde an deiner stelle auf jedenfall zum Anwalt!!!

Gast
2004-03-06, 14:50:32
Sicher war die Sache dumm von mir - bin nur ziemlich auf den Lappen angewiesen. Blöde Ausrede - ich weiß... Wer aber nie in meiner Lage war, weiß das eben nicht. Sollte aber keine Ausrede sein!
Zudem - ich hab den Lappen länger als 5 Jahre - und hatte noch NIE einen Unfall!!!
Jetzt mag Jeder denken, was er will. Ich würde mich schon als guter Autofahrer bezeichnen, der nur "etwas" zu schnell fährt... Wohlgemerkt nur dann, wenn es die Situation zuläßt. Und mein Pech war halt, daß die Bullen mich genau in solchen Situationen geblitzt haben.
Wer selber den Lappen hat, wird schon bemerkt haben, daß die Bullen nicht nur an Kindergärten oder 30er-Zonen blitzen - NEIN - auch da, wo man drauftreten könnte... Es gab schon Beschwerden gegen die Bullen w. dieser Abzocke - aber nützt halt nix... Zu schnell, ist zu schnell...
Warum stehen die Frauen in der Unfallstatistik so gut da? Männer sind Vielfahrer - meist beruflich bedingt.

Wer viel fährt ist eher in der Unfall- oder Ordnungswidrigskeitsstatistik zu finden, als die "Hausfrau" von neben an, die alle 14 Tage mal 5km zum ALDI fährt...
Bitte jetzt keine neunmalklugen Sprüche von Leuten, die gerade den FS machen oder grad bekommen haben. Erst mal selber Jahre lang unfallfrei fahren und eigene Erfahruungen sammeln - ist jetzt nicht bös gemeint, bin aber noch lange KEIN Idiot!!!

Gast
2004-03-06, 14:54:52
Hab nochwas vergessen... Lebenslang wech gibts auch. Für die, die unter Alkohol oder Drogen fahre, oder grobfahrlässig einen Unfall mit Toten verursacht haben...

Hucke
2004-03-06, 14:55:25
Naja, wenn Du Deinen Lappen schonmal verloren hast, und jetzt schon wieder, vermutlich wegen Geschwindigkeitsübertretung angehalten wurdest, dann scheint mir hats den richtigen getroffen. Ich selber fahr seit 14 Jahren unfallfrei und von PKW über LKW bis zum Mopped alles.
Vielleicht solltest Du jetzt mal zu nem Anwalt gehen und mit dem über die Möglichkeiten plaudern die Dir bleiben. Vielleicht wird die Zeit ohne Führerschein durch ne freiwillige Nachschulung oder sowas verkürzt. Mach dich einfach mal schlau und fahr beim nächsten mal langsamer.

DerGute
2004-03-06, 16:27:35
Original geschrieben von Gast
Warum stehen die Frauen in der Unfallstatistik so gut da? Männer sind Vielfahrer - meist beruflich bedingt.


hat zwar nix mim topic zu tun, aber mal so als anmerkung: frauen stehn in der unfallstatistik nicht besser da als männer. es ist zwar so, dass an unfällen mehr männer als frauen beteiligt sind, aber frauen bauen pro gefahrenem kilometer statistisch gesehen mehr unfälle als männer.
frauen sind also nicht unbedingt die besseren autofahrer.

tMoD
2004-03-06, 16:42:46
es is auch bekannt, dass männer generell agressiver fahren als frauen. Das liegt daran das Männer psychologisch gesehen die Autofahrt immer als Wettbewerb ansehen.
:)

sun-man
2004-03-06, 16:46:16
....ohne Versicherungsschutz Auto zu fahren sollte aber auch gerade einem angeblichen Vielfahrer nicht passieren.
Zahl lieber 500€ und länger ohne Lappen und sei glücklich das Du nicht 5 Mio für den Rest des Leben bezahlst weil Du zu dämlich warst und am Überweg jemanden umgeholzt hast.

Wer selber den Lappen hat, wird schon bemerkt haben, daß die Bullen nicht nur an Kindergärten oder 30er-Zonen blitzen - NEIN - auch da, wo man drauftreten könnte

Komisch nur das immer die erwischten am meckern sind. Schon klar das die für Dich jetzt die Buhmänner sind, gerade dann wenn Du ohne Lappen fährst stehen die dummen Bullen da.
Ohne Leute wie Dich und ohne Raser würden Bullen auch nicht nötig sein.....

MFG

AlfredENeumann
2004-03-06, 17:09:21
Original geschrieben von Gast
Hab riesen Mist gebaut - ich bin ohne Führerschein gefahren und durch einen wirklich dummen Zufall erwischt worden.
Das man das nicht macht, wußte ich - ich habs trotzdem gemacht und nun haben sie mich am A...!

Bin total fertig und die Ungewißheit, was jetzt auf mich zukommt macht mich total nervös...

Ich könnte mich ohrfeigen!!!

Kennt jemand so einen Fall? Was kann da auf mich zukommen bezüglich Geldstrafe oder Führerscheinsperre.
Den Führerschein hatte ich schon - wurde mir w. zu spät gezahlter Ornungsstrafe eingezogen...


Hey Kübi, kannst dich ruhig registrieren.:D

Stone2001
2004-03-06, 17:14:16
Original geschrieben von Gast
ist jetzt nicht bös gemeint, bin aber noch lange KEIN Idiot!!!
Das widerspricht sich aber mit dieser Aussage
Original geschrieben von Gast
ich bin ohne Führerschein gefahren

Stormtrooper
2004-03-06, 17:40:50
naja das sieht man mal wie unreif du noch bist wer mit beleidigungen hantiert ist in meinen augen zu unreif auto zu fahren ... also ein dickes lob an die die dich erwischt haben...
übrigens .... nicht die pol bestimmt wo kontrollen durchgeführt werden sondern der kommunale ordnungsdienst und bittet die Pol um Amtshilfe ...

darph
2004-03-06, 18:24:59
Tja, es wird wohl seinen Grund gehabt haben, warum du keinen Lappen (mehr?) hast.

Und wer zu schnell fährt, fährt zu schnell. Ob man an dieser Stelle schneller fahren könnte, ist völlig irrelevant. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist nunmal da. Über deren Sinn oder Unsinn kann man diskutieren, aber das heißt nicht, daß man sie einfach ignorieren darf.

Du wußtest, was dich erwartet.

Was erwartest du jetzt? Mitleid? Tut mir leid, aber... nein.

Gast
2004-03-07, 06:21:39
"Komisch nur das immer die erwischten am meckern sind. Schon klar das die für Dich jetzt die Buhmänner sind, gerade dann wenn Du ohne Lappen fährst stehen die dummen Bullen da."

Wo hab ich gemeckert? Ich hab so angefangen...
"Hab riesen Mist gebaut - ich bin ohne Führerschein gefahren und durch einen wirklich dummen Zufall erwischt worden.
Das man das nicht macht, wußte ich - ich habs trotzdem gemacht und nun haben sie mich am A...!

Bin total fertig und die Ungewißheit, was jetzt auf mich zukommt macht mich total nervös...

Ich könnte mich ohrfeigen!!!

Kennt jemand so einen Fall? Was kann da auf mich zukommen bezüglich Geldstrafe oder Führerscheinsperre.
Den Führerschein hatte ich schon - wurde mir w. zu spät gezahlter Ornungsstrafe eingezogen..."

Hab auch nie behauptet, daß ihr die Buhmänner seid - NEIN! Habs doch eingesehen, daß es ein großer Fehler war.
Wollte lediglich nur wissen, was auf mich zukommt - stattdessen bekomme ich - zu dumm und Idiot zuhören!
Die Wenigsten gingen auf das hier ein - "Kennt jemand so einen Fall? Was kann da auf mich zukommen bezüglich Geldstrafe oder Führerscheinsperre."

Stände ich jetzt auf der anderen Seite, würde ich NIE behaupten, daß derjenige dumm oder ein Idiot ist, dann hätte dieser auch nie den FS machen können!
Für mich zählt das als leichtsinnig und verantwortungslos und JA - das gebe ich zu 100% zu! Das mein Lappen jetzt weg ist geschieht mir recht und muß auch verurteilt werden...

Jetzt sollte sich bitte Leute melden, die solche Fälle kennen und was Geldstrafe oder Fahrverbot angeht...

Gast
2004-03-07, 06:28:26
@ darph

Hab ich Mitleid erwartet? Nein... Nur das jemand auf meine Frage im ersten Posting eingeht und da war ich sachlich und nicht unhöflich oder ähnliches...

pippo
2007-03-20, 22:32:50
Was ist denn jetz eigentlich rausgekommen? Mich würde auch mal interessieren, welche Strafe einen erwartet, wenn man den Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit 1 Monat abgegeben hat und trotzdem beim Fahren erwischt wird.

Stormtrooper
2007-03-21, 05:30:36
Dann wird es dich wahrscheinlich sogar etwas härter treffen als nen 17 oder 18 Jährigen der von Haus aus keinen hat.

Crazy_Bon
2007-03-21, 06:08:19
Was willst du nun von uns hören? Wir können leider nicht deinen Führerschein wieder beschaffen oder dich vor einer Strafe bewahren. Möge es allen eine Lehre sein, die ohne Führerschein fahren und nicht nur an Blitzanlagen eine angemessene Geschwindigkeit fahren.

thomasius
2007-03-21, 08:24:32
Sicher war die Sache dumm von mir - bin nur ziemlich auf den Lappen angewiesen. Blöde Ausrede - ich weiß... Wer aber nie in meiner Lage war, weiß das eben nicht. Sollte aber keine Ausrede sein!
Zudem - ich hab den Lappen länger als 5 Jahre - und hatte noch NIE einen Unfall!!!
Jetzt mag Jeder denken, was er will. Ich würde mich schon als guter Autofahrer bezeichnen, der nur "etwas" zu schnell fährt... Wohlgemerkt nur dann, wenn es die Situation zuläßt. Und mein Pech war halt, daß die Bullen mich genau in solchen Situationen geblitzt haben.
Wer selber den Lappen hat, wird schon bemerkt haben, daß die Bullen nicht nur an Kindergärten oder 30er-Zonen blitzen - NEIN - auch da, wo man drauftreten könnte... Es gab schon Beschwerden gegen die Bullen w. dieser Abzocke - aber nützt halt nix... Zu schnell, ist zu schnell...
Warum stehen die Frauen in der Unfallstatistik so gut da? Männer sind Vielfahrer - meist beruflich bedingt.

Wer viel fährt ist eher in der Unfall- oder Ordnungswidrigskeitsstatistik zu finden, als die "Hausfrau" von neben an, die alle 14 Tage mal 5km zum ALDI fährt...
Bitte jetzt keine neunmalklugen Sprüche von Leuten, die gerade den FS machen oder grad bekommen haben. Erst mal selber Jahre lang unfallfrei fahren und eigene Erfahruungen sammeln - ist jetzt nicht bös gemeint, bin aber noch lange KEIN Idiot!!!
tjo, ich öffne gleich ne tüte mitleid.........

ich habe nun seit 11 jahren den lappen und trotzdem kann ich dich nicht verstehen, mußtest du deine frau in den kreissaal fahren? das wäre ein vertretbarer grund, ansonsten gibt es so gut wie keine, ich kenne genug leute, die den führerschein schon abgeben mußten, beruflich auf das auto angewiesen waren und es trotzdem irgendwie geschafft haben, in der zeit nicht zu fahren. sei es der freund, arbeitsloser bekannter, urlaub, oder ein student gewesen.

und gerade wer viel fährt, fährt meist nicht zu schnell.

es gibt nunmal regeln im strassenverkehr und egal ob es sinn macht oder nicht, das spielt keine rolle. man kann doch nicht jede regel, jedes gesetz in frage stellen und sich nach seinem dafürhalten daran halten oder nicht....


PS : es gibt im internet diverse suchmaschinen und siehe da: fahren ohne führerschein

Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

thomasius
2007-03-21, 08:29:00
oben das war der 1. hit bei google, das hier der 2.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und
man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist,


ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.),


der Führerschein nach §44 StGB entzogen wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden)


oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?

Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.

Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.

Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.

Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.

"Regelstrafen" bei Ersttätern:
Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten
TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

pippo
2007-03-21, 08:56:19
Das hab ich auch gefunden. Mich würds aber interessieren, was in der Praxis angewendet wird.

Spasstiger
2007-03-21, 10:45:44
Sicher war die Sache dumm von mir - bin nur ziemlich auf den Lappen angewiesen. Blöde Ausrede - ich weiß... Wer aber nie in meiner Lage war, weiß das eben nicht. Sollte aber keine Ausrede sein!
Tjo, der Vater von einem Kumpel führt eine eigene Firma mit mehreren Mitarbeitern und ist auch auf das Auto angewiesen. Er fährt auch gerne sportlichere Autos und hat gleich fünf Stück in der Garage stehen. So kommt es halt auch, dass er öfters mal geblitzt wird. Irgendwann wars zuviel und er hatte 3 Monate den Lappen weg. Für einen Firmenchef nicht gerade eine angenehme Situation, mein Kumpel musste ihn dann auch mal wohinfahren. ;)

Django
2007-03-21, 10:48:32
Hab riesen Mist gebaut - ich bin ohne Führerschein gefahren und durch einen wirklich dummen Zufall erwischt worden.

Würdest du den Zufall mal erzählen? Ist sicher interessant.

Janni555
2007-03-21, 10:52:47
ich glaube nicht, dass der gast nochmal antworten wird, habt ihr mal auf das Ursprungsdatum geschaut???????


@mods
Bitte closen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

schoppi
2007-03-21, 10:54:50
Hab riesen Mist gebaut - ich bin ohne Führerschein gefahren und durch einen wirklich dummen Zufall erwischt worden.
Das man das nicht macht, wußte ich - ich habs trotzdem gemacht und nun haben sie mich am A...!

Bin total fertig und die Ungewißheit, was jetzt auf mich zukommt macht mich total nervös...

Ich könnte mich ohrfeigen!!!

Kennt jemand so einen Fall? Was kann da auf mich zukommen bezüglich Geldstrafe oder Führerscheinsperre.
Den Führerschein hatte ich schon - wurde mir w. zu spät gezahlter Ornungsstrafe eingezogen...Kannst froh seien, dass du keinen schweren Unfall gebaut hast...wer wäre dann wohl für den Schaden aufgekommen? Wer bezahlt dann lebenslang die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld für einen, beispielsweise, Querschnittsgelähmten?
- Du, und wenn du es nicht kannst, ist der Behinderte gleich doppelt gearscht.

Sehe es als gerechte Strafe an, dass du erwischt worden bist...hast noch Glück im Unglück gehabt.

Urion
2007-03-21, 11:40:52
Ich liebe diedes Forum und seine altklugen Vorbildnerds.
Kaum hat mal einer Scheiße gebaut kommt die gleiche Leier:
Selber Schuld wenn´d zu schnell fährst....
Selber Schuld wenn du so doof bist ohne Führerschein zu fahren...
Da hats den richtigen erwischt...
und die ganzen ich fahre schon seit 3 Tagen Unfallfrei und wurde noch nie geblitzt Leute.

Er hat danach gefragt was jetzt mit ihm passiert und nicht "bitte macht mich fertig und zeigt mir wie unreif ich bin und was ihr für tolle Hechte seid"

Jeder hat Dreck am Stecken!

Urion
2007-03-21, 11:42:11
Kannst froh seien, dass du keinen schweren Unfall gebaut hast...wer wäre dann wohl für den Schaden aufgekommen? Wer bezahlt dann lebenslang die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld für einen, beispielsweise, Querschnittsgelähmten?
- Du, und wenn du es nicht kannst, ist der Behinderte gleich doppelt gearscht.

Sehe es als gerechte Strafe an, dass du erwischt worden bist...hast noch Glück im Unglück gehabt.

Du bist schlecht Informiert, seine KFZ Haftpflicht hätte zahlen müssen (Gefährdungshaftung) und die hätte es sich dann bei ihm wiedergeholt.(bzw es versucht)
Aber hauptsache erstmal n Blockwart raushängen lassen!

schoppi
2007-03-21, 12:01:09
Du bist schlecht Informiert, seine KFZ Haftpflicht hätte zahlen müssen (Gefährdungshaftung) und die hätte es sich dann bei ihm wiedergeholt.(bzw es versucht)
Aber hauptsache erstmal n Blockwart raushängen lassen!Mal locker bleiben...so wie du hier durch die Gegend schreist, muss du ja das Wissen gepachtet haben.
Wer ohne Lappen fährt und Ordnungswidrigkeiten nicht bezahlt, ist nicht unbedingt der Kerl, der eine KFZ-Haftpflichtversicherung für ein Auto weiterlaufen lässt, das er ohnehin nicht fahren darf!

r00t
2007-03-21, 17:08:16
mal ne blöde frage.. ab wann gilt "fahren ohne führerschein" ?

gilt das schon wenn ich z.b. meinen schein ganz normal habe , und zufällig kontrolliert werde und ausversehen meinen führerschein daheim liegen hab lassen?

X-ray3
2007-03-21, 17:24:05
mal ne blöde frage.. ab wann gilt "fahren ohne führerschein" ?

gilt das schon wenn ich z.b. meinen schein ganz normal habe , und zufällig kontrolliert werde und ausversehen meinen führerschein daheim liegen hab lassen?
Ne, so ist es dann doch nicht. Du fährst zwar ohne deinen Führerschein dabei zu haben, ab es ist gemeint, das man gar keinen Führerschein besitzt.
Natürlich muß man mit einer Geldstrafe rechnen, wenn man die Pape nicht dabei hat.(manchmal reicht auch nachreichen auf einer Wache)
Fahren ohne Führerschein heißt auch, wenn man einen Roller frisiert und dieser dadurch schneller als erlaubt ist.(das für die Jüngeren hier im Forum, die sich dessen nicht bewußt sind)
Wenn man dann erwischt wird wird das sehr teuer! Ich denke auch, das es dann ein Problem wird, mit 18 den Autoführerschein zu machen.
Und da ich selber schon mit einem frisierten Roller gefahren und erwischt worden bin, aber zum Glück den Motorradführerschein habe, war die Strafe nicht so schlimm. (Roller umrüsten und dem TÜV vorführen = ca.60.-€ + 100.-€ an die Aidshilfe Kassel e.v. überweisen!)
Und da mir die 45km/h zu blöde waren, hab ich mir kurzer Hand einen 200cm³-Roller für die Stadt gekauft. :D (und die Große für ausserhalb)

Urion
2007-03-21, 21:45:45
Mal locker bleiben...so wie du hier durch die Gegend schreist, muss du ja das Wissen gepachtet haben.
Wer ohne Lappen fährt und Ordnungswidrigkeiten nicht bezahlt, ist nicht unbedingt der Kerl, der eine KFZ-Haftpflichtversicherung für ein Auto weiterlaufen lässt, das er ohnehin nicht fahren darf!

wieder schlecht Informiert :D

Es gibt in D kein Auto (wenn es eine gültige Zulassung hat) welches nicht Haftpflichtversichert ist, auch wenn der Halter die Versicherung nicht bezahlt hat. Die Versicherung bezieht sich immer auf das Auto, egal wer warum wie fährt.

Hat ein Auto keine Zulassung kommen so paar nette Leute und schrauben die Kennzeichen ab.

Stormtrooper
2007-03-22, 05:36:35
Hat ein Auto keine Zulassung kommen so paar nette Leute und schrauben die Kennzeichen ab.



Nö die Kennzeichen bleiben da, diese gehören unweigerlich immer zum Auto ...
Es wird nur der Zulassungsstempel abgekratzt.

Urion
2007-03-22, 10:39:23
Nö die Kennzeichen bleiben da, diese gehören unweigerlich immer zum Auto ...
Es wird nur der Zulassungsstempel abgekratzt.

:D

Was dejure dasselbe ist