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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkaufsrecht? Was kann man machen?


Agent_no1
2004-03-06, 13:21:12
Hoi Leutz,
gestern hat die 160GB Samsung Spinpoint meines Bruders nach 5Monaten! Betrieb ihren Geist aufgegeben und somit auch viele wichtigen Daten (Schriftwechsel, Archive, etc.).
Wir haben uns mittlerweile damit abgefunden, das die Daten unwiderbringlich sind und wollten somit heute diese Platte umtauschen (Easy Recovery etc. konnten nicht helfen).
Gekauft wurde diese vor 5 Monaten bei "dem super tollen Laden" (IRONIE!!!) Comm-service gekauft. (ist in Berlin-Spandau). Rechnung raugekramt, Originalverpackung gefunden und los gings. Als wir beim Laden ankamen, griffen wir uns den vordersten Verkäufer Gregor, welcher gerade unbeschäftigt war. Er nahm uns fast schon die Festplatte aus der Hand und fragte, was mit der sei. Wir meinten daraufhin, dass diese urplötzlich angefangen hatte zu klacken (Lesekopf) und ein Zugriff auf die Daten nicht mehr möglich war, auch mit Recovery Programmen. Gregor schloß diese Platte erstmal an einen Testrechner und unterhielt sich nebenbei fröhlich mit einem anderen Kunden.
Dieser fragte uns auch noch so dreist "Sind bestimmt eine Menge Filme und Musik draufgegangen". Wir daraufhin "Es sind uns eine Menge DATEN abhanden gekommen". Er wieder "Soviele Worddokumente kann man ja nicht haben". Als Gregor dann endlich geschafft hatte, das Mainboard für Testzwecke des Testrechners richtig zu jumpern, sprung der Rechner an. Nach dem Fund der Platte im Bios meinte er zu uns "Das ist ja schonmal ein gutes Zeichen" (was ich noch erwähnen muss, ist wenn sich ein Fehlerverdacht von Hardware als Falsch rausstellt, muss der Käufe mit einem Betrag von 24€ für die getätigten Testzwecke blechen!).
Beim Booten find die Platte jedoch wieder erneut wie wild an zu klacken und der Bootvorgang wurde prompt verweigert. Gregor daraufhin "Na ok das Ding scheint kaputt zu sein, wir müssen die umtauschen". Tja schön wärs gewesen, jedoch wollte er diese nun für eine Reperatur einschicken(womit wir nicht wirklich ein Problem hatten). Als er dann unsere Frage ob es eine Möglichkeit gäbe die Daten wiederherzustellen mit einem "Nein" "zerschlug", baten wir um einen Ersatz der Festplatte vor Ort, da mein Bruder ja auch arbeiten muss und dafür die Platte logischerweise erforderlich ist. Gregor meinte daraufhin "Nein das geht "leider" nicht, dieses Recht hat man nur spätestens 7 Tage nach dem Kauf einer Platte. In ihrem Fall müssen wir sie einschicken". Seine Zeitschätzung des Umtauschs betrug 6-8 Wochen. Na klasse 2 Monate ohne Festplatte oder Leihgabe (nach der wir übrigens auch gefragt haben". Mein Bruder meinte nur dann dass für das Geschäft ja keinen Verlust entstehen würde, da die Festplatte ja letztendlich vom Hersteller umgetauscht wird. Gregor begründete diese Aussage nur mit einem "Nein das geht leider nicht". Ich habe dann nach den AGBs gefragt, worin dieses angeblich stehen sollte (mit den 7 Tagen und dem Umtausch vor Ort). Gregor zeigte mir dann die abgedruckten AGBs auf der Rückseite der Rechnung. Tja was soll ich sagen. Drin steht nichts, aber leider war dann auch nichts mehr möglich, da Gregor sich sofort nach dem Abschluss des Reperaturscheins und Aushändigung der AGBs zum nächsten Kunden wandte.
Sehr vorbildlicher Service muss ich sagen. Ganz klasse. Wir haben jetzt zwar diesen Reperaturschein, doch mein Bruder muss arbeiten und das geht nun mal net ohne HDD. Kann man da nun etwas machen, um die Platte früher zu bekommen. Ein paar Freunde von mir haben schon öfters HDDs beim Verkäufer umgetauscht (nicht bei Comm-Service) und das ging immer vor Ort ohne Probleme.(Das habe ich übrigens auch dem Gregor erzählt, welcher fragte ob es in diesem Laden gewesen sei. Ich habe es verneint und da meinte "Tja bei uns geht das nicht!")
Ich finde das echt ne Frechheit was die sich da erlauben. Der Verkäufe ist doch in der Garantiefrist an den Kunden und somit an das verkaufte Produkt gebunden und muss bei Ausfall doch auch entsprechend für Ersatz sorgen und wenn das nur eine Leihgabe bis zum tatsächlichen Umtausch ist. Ich habe jedenfalls noch nie von so einem 7 Tage Umtauschrecht gehört.
Vielleicht kennen sich ja ein paar Leute mit dem Kaufsrecht aus und können mir da helfen. Mein Bruder und ich versuchen momentan Informationen über das Recht herauszufinden und das am Montag denen vorzulegen. Jedenfalls bräuchte ich von euch erstmal dort Rat, was ich machen kann, weil 8 Wochen ist echt massig und das ohne Festplatte :-/
Danke auf jedenfall schonmal im voraus
Gruß Agent_no1

Tomi
2004-03-06, 14:18:11
Bei einem Sachmangel hast Du das Recht auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. Nacherfüllung wäre Reparatur, Ersatzlieferung eben Ersatz. In deinem Fall ist wohl eher Ersatz angesagt. Problem hier ist nun, dass Ersatzlieferung nicht mit sofortigem Aus-oder Umtausch verbunden ist. Ebenfalls ist nicht festgeschrieben dass man für eine Übergangszeit ein Austauschgerät bekommt. In deinem Fall also z.B. eine Festplatte mit kleinerer Kapazität damit weitergearbeitet werden kann bis die neue da ist. Der Händler wird deine defekte Platte also an seinen Großhändler schicken der die an den Hersteller weiterleitet und von da kommt dann Ersatz. Das kann natürlich mehrere Wochen dauern. Die angesprochenen 7 Tage sind sicher Kulanz des Händlers.

Das Problem ist dass oft Gesetz mit Kulanz durcheinandergehauen wird. So bietet Media Markt bspw. ein 14 Tage Umtauschrecht auf alle Waren, auch auf die die einem später nicht mehr gefallen. Kassenbon reicht und fertig. Das nehmen viele als Selbstverständlichkeit, ist aber ebenso zu 100% Kulanz !

Was Du machen kannst ist den Hersteller direkt zu kontaktieren und mittels Herstellergarantie den Fall abzuwickeln. Geht vielleicht schneller weil Zwischenstationen wegfallen. Allerdings könnte der dich wieder an den Händler verweisen, der in den ersten 2 Jahren Ansprechpartner ist.

Franklin
2004-03-06, 14:27:39
Das die sich bei den Reklamationen immer um 2-3 Kunden auf einmal kümmern ist normal. Beo KM-Elektronik zumindest, da baut er eines zusammen, und fragt den nöchsten schonmal was er für ein Prob hat. Ist doch ok.

Kampf Ameise
2004-03-06, 14:28:14
hmm also ich würde sagen du hast erstens 2jahre garantie dann zweitens § 438 BGB : nach rechtzeitiger beanstandung mangelhafter Ware hat der Käufer folgende Rechte:

Zuerst recht auf nacherfüllung innerhalb einer angemessenen frist (also nicht in 10 jahren oder so...) UND er kann aussuchen wie es nacherfüllt wird.....d.h. derj Käufer hat das Wahlrecht zwischen:
hier ist ist zu unterscheiden zwischen: 1. Nachebesserung = Beseitigung des Mangels durch Reperatur und 2. Neulieferung= Lieferung einer mangelfreien Sache

für beide sachen ( Die aufwengunen hierfür z.b. transport-arbeits-materialkosten hat der verkäufer zu tragen)

(verkäufer kann nachbesserung bzw. ersatzlieferung verweiger, wenn es zu unverhältnismäßigen kosten führen oder wenn die nachbesserung oder nachlieferung unmöglich ist)

Agent_no1
2004-03-06, 15:25:02
arghs dann habe ich da wohl keine chance und wir müssen 8 wochen warten :-/ trotzdem danke an alle die geholfen haben.
wegen dem fall, dass der verkäufer einen zweiten käufer anspricht ist nicht normal, da er uns als käufer direkt nach dem reperaturschein sofort ignoriert hat. das konnte man eindeutig erkennen und DAS ist nicht normal. Jedenfalls bin ich net der meinung das der laden seinen Name "Comm-Service" verdient hat, da hier nicht wirklich ein kulanter Service geboten wird.
Zahlt lieber ein paar Euro mehr und erwischt nen guten Laden, wo das sofort geregelt wird. :(
Gruß Agent_no1

Hucke
2004-03-06, 15:58:08
An Deiner Stelle hätte ich mich direkt an Samsung gewendet. Meiner Erfahrung nach ist der Support beim Hersteller meist besser als beim Händler. Denn der Händler schickt die Platte ja auch nur ein. Zumindest bei IBM und WD hab ich nie länger als 1 1/2 Wochen warten müssen.

AlfredENeumann
2004-03-06, 17:07:29
Ach du meine Fresse. Was erwartet ihr eigentlich von einem Händler?
Das er auf seine Kosten mal so eben mal ne Platte tauscht, oder was?
Und das nicht nur bei einem Kunden, nein sogar bei jedem !!!
Tickt ihr noch richtig?

Wenn ne Platte nach 5 monaten den Geist aufgibt (warum auch immer) wird die Repariert, so einfach ist das. So einfach wie mit einem "wird doch eh beim Hersteller umgetauscht" ist es aber nicht getan. Vielleicht tauscht der Hersteller ja nicht um, sondern repariert mal ein bischen. Dann hätte der Händler dir ne neue Platte gegeben und er hätte ne alte gebrauchte da liegen. Na Super toll.

Leute denkt mal für 10Pfennig ein wenig mit. Ihr wollt einen Super-Service, aber niemand ist bereit dafür was zu Zahlen. Stell dir mal vor was der Händler für Preise nehmen müßte um solch einen Service, wie du ihn haben willst, zu Gewährleisten.
Es muß ja den ganzen scheiß, den er ja mal so eben kulanterweise umtauscht, auch vorfinanzieren. Nur daran denkt ja keiner.

Agent_no1
2004-03-06, 23:00:32
Also ich ging bisher davon aus, dass er durch die Bindung an den Käufer das vorfinanzieren muss. Nur ich ging in diesem Fall jetzt von vielen Erfahrungen an die Sache, dass die Computerläden die Platten sofort umtauschen. Ich habe schon wirklich viel in der Hinsicht auf HDD Tausch erlebt, wo es sofort und ohne Widerrede umgetauscht wurde und kannte es bisher noch net anders. Ich denke ich bin die Sache etwas falsch rangegangen. Das passiert davon wenn man von Erfahrungen in Standard wandelt :)
Aber nin halt durch diesen Thread wieder etwas schlauer geworden.
Gruß Agent_no1

Thowe
2004-03-07, 00:45:31
Man darf auch nie vergessen das die Plattenhersteller ihren Service auch immer weiter runtergeschraubt haben. Im übrigen gibt es auch keine 2 Jahre Garantie, die eh eine freiwillige Leistung ist. Es gibt lt. Gesetz eine 2 Jährige Gewährleistung und das ist etwas ganz anderes.

Tomi
2004-03-07, 10:12:06
@Thowe

Richtig...auch das wird gern verwechselt. Zudem haben die Plattenhersteller teilweise die Garantie auf 1 Jahr von zumeist 3 Jahren runtergesetzt. Im Prinzip ist man als Kunde nach einem Jahr dann der Dumme. Keine Herstellergarantie und beim Händler muss ich beweisen dass der Fehler bereits von Anfang an vorgelegen hat und ich keine Schuld trage, was real nicht möglich ist. Ergo...Neukauf.

Berni
2004-03-07, 14:08:25
Meines Wissens nach hat Samsung aber nach wie vor 3 Jahre Herstellergarantie!

Was mich mal interessieren würde ist, ob es sich überhaupt für den Hersteller lohnt, Platten zu reparieren (muß ja in nem Reinraum gemacht werden und es fallen auch sicher einige Personal- un Materialkosten dabei an).

Thowe
2004-03-07, 14:19:37
Original geschrieben von Berni
Meines Wissens nach hat Samsung aber nach wie vor 3 Jahre Herstellergarantie!

Was mich mal interessieren würde ist, ob es sich überhaupt für den Hersteller lohnt, Platten zu reparieren (muß ja in nem Reinraum gemacht werden und es fallen auch sicher einige Personal- un Materialkosten dabei an).

Auf Retail-Platten geben die meisten Hersteller noch ein erweiterte Garantie. Die meisten Platten sind aber keine aus diesem Bereich, dafür ist die Preis-Differenz zu hoch. Ähnliches gibt es auch bei den Tray und Boxed-Prozessoren bei Intel und AMD. Die Tray haben nur Gewährleistung, die boxed haben 3 Jahre Garantie.

Festplatten werden durchaus repariert, sprich Meachanik oder Elektronik getauscht. Die Kosten sind aber relativ hoch, so das fast ein ähnlicher Preis erreicht wird wie bei einer neuen Festplatte. Jedoch bekommst du im Regelfall nicht deine Platte wieder sondern entweder eine neue oder aber eine andere die zur Reparatur war. So wie dies auch bei Monitoren/TFTs üblich ist.