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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mindfactory - Null Kulanz


Craig
2004-03-13, 23:57:19
Es geht um folgendes: Vor etwa einem Jahr habe ich ein Set, bestehend aus schnurloser Tastatur und Maus, bei Mindfactory bestellt. Es lief alles prima ab, schnelle Lieferung, die Ware funktioniert problemlos. Nach etwa 7 Monaten ging plötzlich die Maus nicht mehr. Ich dachte mir, dass es wohl kein Problem sei, da man ja auf das Gerät 2 Jahre Garantie hat. Daraufhin rief ich bei der Hotline von Mindfactory an und fragte, ob ich denn auch nur die Maus schicken bräuchte, da die Tastatur ja problemlos funktionierte. Der freundliche Herr am anderen Ende der Leitung meinte, dass es reiche wenn ich nur die Maus an Mindfactory schicken würde. Nach etwa 3 Tagen bekam ich dann das Paket zurück. Ich war überrascht, dass dies so schnell ging, musste dann aber feststellen, dass das Paket unbearbeitet zurück kam und mit der Mitteilung, dass nur Waren bearbeitet werden können, die vollständig sind. Ich war zwar verärgert, doch ich schickte es einige Zeit später nochmals los. Wieder eine Zeit später kam das Paket zurück, mit dem Hinweis, "dass ich beweisen soll, dass es sich um einen latenten Fehler gehandelt hat, der schon vor dem Kauf bestand..." - Toll, zweimal knapp 7€ Porto bezahlt, viele Telefonkosten + Zeit/Nerven sowie eine immer noch kaputte Maus.

Was nun? Es ist doch unmöglich ohne Sachverständiger so etwas zu beweisen. Naja - Servicewüste Deutschland. Typisch... :kotzen:

darph
2004-03-14, 00:03:25
Original geschrieben von Craig
"dass ich beweisen soll, dass es sich um einen latenten Fehler gehandelt hat, der schon vor dem Kauf bestand..." -
Öh.. dein Garantieanspruch greift doch auch, wenn das Gerät innerhalb des Garantiezeitraumes (worin du dich ja auch noch befindest) in Rahmen normaler Nutzung kaputt geht. Also nach dem Kauf.

Folglich müssen die das reparieren oder ersetzen.

Und wenn die dir unsachgemäße Behandlung vorwerfen sind die in der Beweispflicht.

Ich tät denen mal nen Brief schicken und eine Stellungnahme anfordern.


Wofür hat man denn 2 Jahre Garantie? Gehen die davon aus, daß man das Gerät 23 Monate lang ungenutzt liegen läßt und dann erst feststellt, daß es kaputt ist? Sehr suspekt das Ganze. :|

Kenny1702
2004-03-14, 00:06:31
Du hast doch bestimmt bei MF bestellt, weil du nicht soviel Geld ausgeben wolltest. Warum klagst du über eine Servicewüste, wenn du sie selbst förderst? Irgendwo müssen ja die kleinen Preise herkommen.
Immerhin hält sich MF doch an geltendes Recht, denn wäre die Maus vor dem 6. Monat nach Kauf defekt gewesen, so wäre dies (erfahrungsgemäß) kein Problem gewesen.

EDIT: Außerdem meinst du bestimmt die Gewährleistung;)

Craig
2004-03-14, 00:06:44
Sie sprechen lediglich von Gewährleistung und diese dauert 6 Monate....

darph
2004-03-14, 00:08:13
€dit: hat sich erledigt...

Berni
2004-03-14, 00:08:39
Nach 6 Monaten gilt -rechtlich gesehen- die Beweislastumkehr: Du musst also beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe der Ware bestanden hat (was leider meistens ziemlich schwierig ist...). Ausnahmen gibt es, wenn der Hersteller der Tastatur/Maus in seinen Garantiebestimmungen Entsprechendes schreibt. Ich würd mich an deiner Stelle mal direkt an den Hersteller wenden, zumal ich von MF in letzter Zeit leider des Öfteren gehört haben, dass die mächtig Probleme bei Rückgaben machen. Schade eigtl., da MF bisher immer sehr kulant und preiswert war :(

Kenny1702
2004-03-14, 00:09:14
Original geschrieben von Craig
Sie sprechen lediglich von Gewährleistung und diese dauert 6 Monate....
Womit sie Recht haben, in gewisser Weise, denn in den ersten 6 Monaten, muß der Verkäufer beweisen, daß der Käufer den Schaden verursacht hat, danach der Käufer, daß der Mangel schon beim Kauf bestand.

darph
2004-03-14, 00:10:37
Oh, okay,.... Gewährleistung
Als Gewährleistung oder (Sach-)Mängelhaftung bezeichnet man die Pflicht des Verkäufers, für Mängel des Verkaufgegenstandes einzustehen.
Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss hierbei bei Übergabe der Sache vorliegen; jedoch kann man bei späteren Defekten oft davon ausgehen, dass dieser auf einem schon bei der Übergabe im Keim angelegten Defekt beruht (so genannte Keimtheorie). Dem entspricht auch die Beweislastverteilung im Kaufrecht in den ersten 6 Monaten.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

Im Gegensatz zur (freiwilligen) Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch durch Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer beschränkt werden. Beim Verbrauchsgüterkauf ist jedoch EU-weit eine Gewährleistung von zwei Jahren für Neu- und einem Jahr für Gebrauchtwaren zwingend.


http://www.net-lexikon.de/Gewaehrleistung.html

Stellt sich die Frage, ob dir das eine Klage Wert ist... ;) Bei ner Maus&Tastatur gehe ich davon mal nicht aus...

AHF
2004-03-14, 00:42:22
wenns von logitech war, schicks zu denen. die tauschen sowas umstandslos um.

Siegfried
2004-03-14, 01:01:06
bei mindfactory ist der rückversand mittlerweile kostenlos

Craig
2004-03-14, 01:27:14
Original geschrieben von Siegfried
bei mindfactory ist der rückversand mittlerweile kostenlos

Hm wie krieg ich das Geld wieder?

Redy
2004-03-14, 01:49:26
Original geschrieben von Craig
Hm wie krieg ich das Geld wieder?
Jetzt ists so das man nen schein mitbekommt den man aufs packet klebt und dann nix bezahlen muss, einfach dann bei der post abgeben.
Glaube kaum das du dein geld noch wiederbekommst, wenn bei die kein schein beilag.

Siegfried
2004-03-14, 02:04:12
Original geschrieben von Redy
Jetzt ists so das man nen schein mitbekommt den man aufs packet klebt und dann nix bezahlen muss, einfach dann bei der post abgeben.

genau so isses
schon nen super konzept
deswegen bestelle ich am liebsten dort

Tigerchen
2004-03-14, 07:24:54
Original geschrieben von Craig
Sie sprechen lediglich von Gewährleistung und diese dauert 6 Monate....

Gewährleistung dauert seit einiger Zeit 2 Jahre.

Dunkeltier
2004-03-14, 08:39:23
Original geschrieben von Tigerchen

Gewährleistung dauert seit einiger Zeit 2 Jahre.


Ja, aber die ersten 6 Monate ist der Kunde noch nicht in der Beweispflicht.

klumy
2004-03-14, 09:55:37
@craig

poste das ganze doch mal im mindfactoy forum. Dort wird man dir mit Sicherheit weiterhelfen

http://193.158.75.5/cgi-bin/YaBB/YaBB.cgi

AlfredENeumann
2004-03-14, 12:52:38
Original geschrieben von Dunkeltier
Ja, aber die ersten 6 Monate ist der Kunde noch nicht in der Beweispflicht. Da greift ja auch die Gesetzliche Garantie!

Mark3Dfx
2004-03-14, 12:56:08
Gesetzliche Garantie?
Das musste mir mal genauer erklären.

Ich kenne nur die 2 jährige, gesetzlich vorgeschriebene GEWÄHRLEISTUNG.

noid
2004-03-14, 13:10:57
gibt keine gesetzliche garantie. sowas kann der hersteller aus kulanz geben.

zur gewährleistung: ich muss garnix beweisen. sollte das ding nicht aussehen wie durch den fleischwolf gedreht, dann ist definitiv klar gestellt, dass dies ein fehler im sinne der gewährleistung ist. dh der händler bzw hersteller sind dazu verpflichtet zu gewährleisten, dass der kunde sein gerät so nutzen kann als ob es nicht defekt wäre. ob tausch oder reperatur ist seine entscheidung.

Stormtrooper
2004-03-14, 13:23:28
Original geschrieben von noid
gibt keine gesetzliche garantie. sowas kann der hersteller aus kulanz geben.

zur gewährleistung: ich muss garnix beweisen. sollte das ding nicht aussehen wie durch den fleischwolf gedreht, dann ist definitiv klar gestellt, dass dies ein fehler im sinne der gewährleistung ist. dh der händler bzw hersteller sind dazu verpflichtet zu gewährleisten, dass der kunde sein gerät so nutzen kann als ob es nicht defekt wäre. ob tausch oder reperatur ist seine entscheidung.

falsch ... nur innerhalb der erst 6 monate muß dir der händler nachweisen das duch einen bediengsfehler etc das gerät zerstört wurde ... in den folgenden 18 monaten mußt du nachweisen das bei sachgemäßer benutzung das gerät kaputt ging.

noid
2004-03-14, 13:33:47
Original geschrieben von Stormtrooper
falsch ... nur innerhalb der erst 6 monate muß dir der händler nachweisen das duch einen bediengsfehler etc das gerät zerstört wurde ... in den folgenden 18 monaten mußt du nachweisen das bei sachgemäßer benutzung das gerät kaputt ging.

_das_ will ich schriftlich. und wenn: der nachweis ist für mich außerdem durch die optische unversehrtheit erbracht. alles andere kannst du dem kunde nicht zumuten. wie soll er nach den 6 monaten produktfehler als laie nachweisen? gutachter wäre natürlich eine idee.

Stormtrooper
2004-03-14, 13:57:55
http://www.mdr.de/ratgeber/recht_versicherungen/1227194.html

und dann scrolle runter bis zum haken der gewährleistung.

Der Sandmann
2004-03-14, 15:09:56
Da haben sie leider alle Recht.

Meistens nehmen die Händler die geräte auch nach den 6 Monaten ohne Fragen zurück.

Und was die umgekehrte Beweislast nach 6 Monaten angeht. Tja, wie nachweisen? Entweder man ist selbst ausgewisener Spezialist oder aber ein Gutachten.

Aber die meisten hersteller geben inzwischen eine 2 jährige Garantie. Also wende dich doch gleich an Logitech.

Stormtrooper
2004-03-14, 15:15:02
tja ...
so wird es auch meißtens gemacht ...
nur wenn sich der händler querstellt hast du nach den 6 monaten fast keine chance ...
PS der hersteller muß gar nix ... du hast nur gewährleistungsansprüche gegen den verkäufer nicht gegen dden hersteller.

Der Sandmann
2004-03-14, 15:19:46
Wo schreib ich das der muss?

Ich schreibe nur das viele Hersteller inzwischen eine eigene, freiwillige 2 jährige Garantie auf ihre Produkte geben.

Garantie =! Gewährleistung

Garantie greift auch bei Defekten die innerhalb der 2 Jahre auftreten.

Gewährleistung ist nur für Fehler die schon vor dem Kauf bestanden.

Weshalb es manchmal einfacher ist sich direkt an den hersteller zu wenden.

Bei Festlatten geht das z.b. recht einfach bei vielen namenhaften Herstellern.

noid
2004-03-14, 15:41:36
Original geschrieben von Stormtrooper
tja ...
so wird es auch meißtens gemacht ...
nur wenn sich der händler querstellt hast du nach den 6 monaten fast keine chance ...
PS der hersteller muß gar nix ... du hast nur gewährleistungsansprüche gegen den verkäufer nicht gegen dden hersteller.

falsch =P

hersteller im gesetzlichen sinne ist der verkäufer dann, wenn der hersteller für dich nicht greifbar ist bzw außerhalb der brd ohne anlaufstelle hier ist. der händler ist in diesem falle quasi-hersteller und hat für gewähleistungsansprüche gerade zu stehen. zB würde sowas für no-name-ware gelten.

gerade in computersachen kommt ja sowas öfters vor, dass der wirkliche hersteller im ausland sitzt. in diesem falle muss der händler die sache abwickeln. der händler hat auch kein recht geld fürs einschicken zu verlangen.

Stormtrooper
2004-03-14, 15:52:04
Original geschrieben von noid
falsch =P

hersteller im gesetzlichen sinne ist der verkäufer dann, wenn der hersteller für dich nicht greifbar ist bzw außerhalb der brd ohne anlaufstelle hier ist. der händler ist in diesem falle quasi-hersteller und hat für gewähleistungsansprüche gerade zu stehen. zB würde sowas für no-name-ware gelten.

gerade in computersachen kommt ja sowas öfters vor, dass der wirkliche hersteller im ausland sitzt. in diesem falle muss der händler die sache abwickeln. der händler hat auch kein recht geld fürs einschicken zu verlangen.

naja glaub was du willst ... ich merke du hast keine ahnung

noid
2004-03-14, 15:53:40
Original geschrieben von Stormtrooper
naja glaub was du willst ... ich merke du hast keine ahnung

schau dir einfach mal die gesetzestexte an. da steht ganz klar wer hersteller im gesetzlichen sinne ist. dazu reicht es nicht aus irgendwelche faqs im netz zu schmöckern.

Stormtrooper
2004-03-14, 16:13:22
hersteller im sinne des gesetzes ist wer,
das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.

Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant als dessen Hersteller..

man lesen Lieferant von Verkäufer steht da rein gar nix ...

solltest du andere informationen haben dann sag mir mal die entsprechenden gesetzestexte ... und solang bleib ich dabei ... glaub was du willst, in meinen augen hast du keine ahnung.

noid
2004-03-14, 16:24:09
Original geschrieben von Stormtrooper
hersteller im sinne des gesetzes ist wer,
das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.

Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant als dessen Hersteller..

man lesen Lieferant von Verkäufer steht da rein gar nix ...

solltest du andere informationen haben dann sag mir mal die entsprechenden gesetzestexte ... und solang bleib ich dabei ... glaub was du willst, in meinen augen hast du keine ahnung.

blabla, immer schön sachlich den gegner mit beleidigungen bewerfen. :asshole:

MooN
2004-03-14, 16:57:18
Falls das Produkt von M$ oder Logitech ist, wende dich direkt an den Hersteller. Bei M$ z.B. hat man 5 Jahre Garantie, d.h. falls etwas kaputt geht => anrufen, Nummer durchsagen und man kriegt das Zeug neu geschickt. Natürlich ohne Versandkosten...
Das alte darf man übrigens behalten, den Müll wollen die ja nichtmehr.

Nachdem mir also meine Intelli Explorer kaputt gegangen ist, hat es kaum 2 Wochen gedauert, da war das Ersatzgerät auch "kaputt" X-D

Falls die das immer noch so handhaben: Respekt Microsoft (ja, das mein ich wirklich so)

AlfredENeumann
2004-03-14, 17:09:41
Original geschrieben von noid
gibt keine gesetzliche garantie. sowas kann der hersteller aus kulanz geben.

zur gewährleistung: ich muss garnix beweisen. sollte das ding nicht aussehen wie durch den fleischwolf gedreht, dann ist definitiv klar gestellt, dass dies ein fehler im sinne der gewährleistung ist. dh der händler bzw hersteller sind dazu verpflichtet zu gewährleisten, dass der kunde sein gerät so nutzen kann als ob es nicht defekt wäre. ob tausch oder reperatur ist seine entscheidung.

Der Gesetzgeber schreibt eine Garantie von 6 Monaten vor, bei Neuwagen sind es sogar 12.

AlfredENeumann
2004-03-14, 17:11:48
Original geschrieben von noid
falsch =P

hersteller im gesetzlichen sinne ist der verkäufer dann, wenn der hersteller für dich nicht greifbar ist bzw außerhalb der brd ohne anlaufstelle hier ist. der händler ist in diesem falle quasi-hersteller und hat für gewähleistungsansprüche gerade zu stehen. zB würde sowas für no-name-ware gelten.

gerade in computersachen kommt ja sowas öfters vor, dass der wirkliche hersteller im ausland sitzt. in diesem falle muss der händler die sache abwickeln. der händler hat auch kein recht geld fürs einschicken zu verlangen.


Nö.
Der Händler ist nur Händler. Er leitet jegliche Ansprüche oder Forderungen in der Garantiezeit, bzw. im Gewährleistungszeitraum an den Hersteller weiter.

noid
2004-03-14, 17:19:06
Original geschrieben von AlfredENeumann
Der Gesetzgeber schreibt eine Garantie von 6 Monaten vor, bei Neuwagen sind es sogar 12.

"1. Die gesetzliche Sachmängelgewährleistung

Oft wird sie als gesetzliche Garantie bezeichnet. Das ist irreführend, denn mit dem Begriff Garantie ist das vertraglich vereinbarte Einstehen des Herstellers für solche Fehler gemeint, die nach der Übergabe der Kaufsache entstehen. Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss der Verkäufer dagegen immer nur für solche Mängel einstehen, die bei der Übergabe der Kaufsache bereits vorhanden waren. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später zum Vorschein kommt.

Der Unterschied zur Herstellergarantie liegt darin, dass die gesetzliche Sachmängelhaftung hinsichtlich der Rechte des Käufers über die vom Hersteller unter Umständen gegebene Garantie hinausgeht. Sie beinhaltet das Recht auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt, Preisminderung und Schadensersatz. Die gesetzliche Sachmängelhaftung umfasst zudem die gesamte Kaufsache.

2. Vertragliche vereinbarte Haftung des Herstellers für Fehler

Dagegen ist die Garantie des Herstellers immer eine freiwillige Leistung, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt und im Vertrag vereinbart werden. Räumt der Hersteller eine Garantie (z.B. auf das gesamte Fahrzeug oder nur bestimmte Teile) ein, verspricht er damit für einen bestimmten Zeitraum die Haltbarkeit des Kfz oder einzelner Fahrzeugteile (z.B. Motor, Lack, Karosserie). Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, übernimmt der Hersteller die unentgeltliche Nachbesserung. Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag sind regelmäßig keine Bestandteile einer Garantie.

Die Garantie eines Herstellers ist außerdem zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. bei einem Kfz Wartung und Reparatur in einer Vertragswerkstatt).

Im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe der Kaufsache entstanden sind."

es gibt also per gesetz keine vorgeschriebene garantie.

Stormtrooper
2004-03-14, 17:23:29
stimmt jetzt hast die frage von dem neumann richtig beantwortet .. ich warte aber immernoch auf die beantwortung der aussage mit den ersten 6 bzw weiteren 18 monate.

noid
2004-03-14, 17:54:47
Original geschrieben von Stormtrooper
stimmt jetzt hast die frage von dem neumann richtig beantwortet .. ich warte aber immernoch auf die beantwortung der aussage mit den ersten 6 bzw weiteren 18 monate.

bei nichtmechanischen dingen ist das einfach: hier kann man immer von verdeckten mängeln ausgehen, da hier kein verschleiß innerhalb von 2jahren zu erwarten ist. ein erklärung des kunden vor gericht sollte reichen, dann liegt es imo am hersteller einen unsachgemäßen gebrauch zu beweisen.

also wenn die maustaste abbröselt, dann ist es sicherlich keine gewährleistungsache.

AlfredENeumann
2004-03-14, 23:13:04
So. Habe jetzt noch ein wenig gekramt.

Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies bilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.


Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Stormtrooper
2004-03-15, 08:44:24
danke Alfred ... endlich mal einer der sich etwas auskennt ... und der das gleiche sagt wie ich :)

Gast
2004-03-15, 23:01:05
Ihr "PseudoIntellektuellenKackies" Ihr.

Stormtrooper
2004-03-16, 01:07:57
Original geschrieben von Gast
Ihr "PseudoIntellektuellenKackies" Ihr.

du Primat

sniper.de
2004-03-16, 21:44:04
ähm jungs, bei p3d läuft dazu auch ein wunderschöner Thread.. und wir sind weiter als ihr.

Garantie, Sachmangelgewährleistung:

Ihr scheppert alle voll am Ziel vorbei.

Fakt ist, ASUS z.b. sichert dem Kunden 3 Jahre GARANTIE (Hersteller) zu.
Im Vertrag von ASUS steht, dass der HÄNDLER ANLAUFPUNKT dafür ist.

Verkauft der Händler ASUS-WARE, muss er die also auch an Asus schicken.

Soviel mal dazu.
Das mit Garantie und Gewährleistung im Sinne der 6/24 Monate ist natürlich weitaus "dümmer".

Mein rat:

Finger weg von MF, dann hat m,an weniger Probleme.

AlfredENeumann
2004-03-16, 22:24:44
Original geschrieben von sniper.de
ähm jungs, bei p3d läuft dazu auch ein wunderschöner Thread.. und wir sind weiter als ihr.

Garantie, Sachmangelgewährleistung:

Ihr scheppert alle voll am Ziel vorbei.

Fakt ist, ASUS z.b. sichert dem Kunden 3 Jahre GARANTIE (Hersteller) zu.
Im Vertrag von ASUS steht, dass der HÄNDLER ANLAUFPUNKT dafür ist.

Verkauft der Händler ASUS-WARE, muss er die also auch an Asus schicken.

Soviel mal dazu.
Das mit Garantie und Gewährleistung im Sinne der 6/24 Monate ist natürlich weitaus "dümmer".

Mein rat:

Finger weg von MF, dann hat m,an weniger Probleme.


Steht wo, daß der Händler die Garantieabwicklung machen muß?

Kenny1702
2004-03-16, 22:27:35
Original geschrieben von AlfredENeumann
Steht wo, daß der Händler die Garantieabwicklung machen muß?
Ja, in den Garantiebestimmungen von ASUS.

Berni
2004-03-16, 22:56:10
Mindfactory hat sich übrigens im Hartwareforum dazu geäußert: http://www.hartwareforum.de/viewtopic.php?t=394
[quote}Es ist vollkommen richtig - nach 6 Monaten sieht das Gewährleistungsrecht eine Umkehr der Beweislast vor. Demnach müssen wir den Herstellern / Distributoren ebenso beweisen, dass Ware bereist bei Erhalt die ersten 6 Monate defekt war.

Bisher haben fast alle Partner in der Kette die aus Kulanz sehr tolerant behandelt. Dies hat sich aber in diesem Jahr drastisch gedreht.

Und wo wir keinen Austausche mehr bekommen, können wir auch nicht tauschen. Dies gilt für alle Geräte nach 6 Monaten, wo kein Beweis erbracht werden kann, dass der Mangel bereits bei Warenübergang bestand oder ein Produktionsfehler vorlag.[/quote]

AlfredENeumann
2004-03-17, 00:50:17
Original geschrieben von Kenny1702
Ja, in den Garantiebestimmungen von ASUS.

Die möchte ich sehen.
KEIN Händler wird das machen wenn er nicht will.

noid
2004-03-17, 01:31:34
Original geschrieben von AlfredENeumann
Die möchte ich sehen.
KEIN Händler wird das machen wenn er nicht will.

verträge gibts ja auch nur zwischen personen die wollen,andere haben keine asussachen. in der industrie sind verträge zum klären von anspruchsfragen gegenüber dritten bzw kunden gang und gäbe.

weiterhin versteh ich nicht warum stormtrooper der meinung ist, dass er die weißheit mit löffeln gefressen hat, wenn denn schon texte gut findet die meinen entsprechen und mit denen du dir selbst wiedersprichst. erst von gesetzlicher garantie reden und dann das ganze widerlegen.

Stormtrooper
2004-03-17, 09:14:25
ich wüßte nicht wo ich dir hier recht gegeben habe ....

AlfredENeumann
2004-03-17, 10:23:38
Original geschrieben von noid
verträge gibts ja auch nur zwischen personen die wollen,andere haben keine asussachen. in der industrie sind verträge zum klären von anspruchsfragen gegenüber dritten bzw kunden gang und gäbe.



Nö.
Ich kann als Händler über jeden distributor ASUS-Artikel kaufen. Da uinterschreibe ich nix bzgl irgendwelcher Garantiereglungen.

Alexander
2004-03-18, 18:48:28
Mensch Kinder....

Tritt der Fehler mehr als 6 Monate nach dem Kauf auf, muss der Käufer beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf bestand. Bei den meisten Artikeln ist das unmöglich, denn der Händler kann damit argumentieren, dass wenn die Ware von Anfang an Defekt wäre, sie nie funktioniert hätte. Beweiß doch mal das Gegenteil.

Viele Händler haben früher 1 Jahr Garantie gegeben. Daher sind die heutigen 2 Jahre Gewährleistung alles andere als verbraucherfreundlich. Im Endeffekt hat man nur noch 6 Monate Gewährleistung. Danach ist man auf die Kulanz des Händlers oder auf die freiwillige Garantie der Hersteller angewiesen.

Und wenn man einem Händler sagt, er solle die Herstellergarantie abwickeln (Ware zum Hersteller einschicken), dann wird er dir was husten und sagen dass er damit nix zu tun hat.

EDIT: Was ist jetzt aus der Maus geworden? Hat er sie selbst zu Logitech geschickt?

Skinner
2004-03-19, 15:16:26
Original geschrieben von sniper.de

Verkauft der Händler ASUS-WARE, muss er die also auch an Asus schicken.



Wobei es aber auch möglich sein kann, das der Kunde die Versandkosten tragen muss, was aber in der regel erst nach 24Monaten verlangt wird. (Liegt im ermessen des Händlers). Und nach Asus schickt der schonmal gar nicht. Sondern zum Distributor ;)