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ernesto.che
2004-03-14, 03:13:36
Ich war heute auf einer Party, es war alles bestens, um 21:30Uhr kam eine tolle Stripperin.
Es wurde einiges getrunken. So gegen 01:00Uhr kam auf einmal ein Typ an. Er war aggresiv und behauptete ich habe seine Freundin belästigt, ihr mein Glied gezeigt. Er wollte mir auf die Fresse hauen. Ich sagte ihm dass ich das ich das nicht getan hätte. Er glaubte mir nicht, ich sagte so etwas würde ich nicht tun ich wüsste auch nicht, dass es seine Freundin sein.
Ein Freund, Simon, kam dazu und versuchte zu schlichten. Er empfhal mir zu türmen. Das tat ich auch. Kaum war ich zu Hause, standen 7 Menschen vor meiner Tür, 5 m, 2 w. Sie wolllten das ich heraus komme, ansonsten würden sie die Polizei rufen. Vor 7 Leuten hatte ich natürlich Respekt/Angst und bin nicht heraus gekommen und habe die Polizei gerufen. Die war aber ohnehin schon auf dem Weg zu mir. Lange Rede kurzer Sinn, ich bin festgenommen worden, wegen sexueller Belästigung, ich habe angeblich mein Glied gezeigt.

Ich musste mit zur Polizei, dort kam ein Arzt und hat mir Blut abgenommen, ich habe ca 1,6 Promille.


Jungs, ich bin tieftraurig, ich habe das nicht getan, ich weiß aber, dass der Typ mich schon seit Jahen nicht leiden kann.
Was soll ich nur tun, die Beweislage gegen mich ist erdrückend.

Davos20
2004-03-14, 03:15:17
Du wirst doch Kollegen haben die bezeugen können, daß du den ganzen Abend bei denen warst oder?

ernesto.che
2004-03-14, 03:16:29
Du meinst, ich behaupte nicht zu dem zeitpunkt dort (am angeblichen Tatort)gewesen zu sein?

EureDudeheit
2004-03-14, 03:24:11
Original geschrieben von ernesto.che
Du meinst, ich behaupte nicht zu dem zeitpunkt dort (am angeblichen Tatort)gewesen zu sein?


nein, daß deine kumpels sagen, daß du keinem deinen pullermann gezeigt hast, die werden ja sicherlich auch die pussy angeguckt haben und wenn du da mit ner latte vor der rumturnen würdest hätten die das sicherlich mitbekommen

außerdem müssen die bullen bzw staatsanwaltschaft dir beweisen, daß du der pussy deinen pullermann gezeigt hast

Karlsson
2004-03-14, 03:24:53
:uhippie:

ernesto.che
2004-03-14, 03:26:44
Das ist ja das Problem, der kam erst dazu als der Typ mir auf die Fresse hauen wollte. Er hat nichts gesehen(es gab auch nix zu sehen). außerdem hat er bei der Polizei als Zeuge ausgesagt, dieser offensichtlich verlogene Kerl.

ernesto.che
2004-03-14, 03:28:08
Original geschrieben von EureDudeheit
nein, daß deine kumpels sagen, daß du keinem deinen pullermann gezeigt hast, die werden ja sicherlich auch die pussy angeguckt haben und wenn du da mit ner latte vor der rumturnen würdest hätten die das sicherlich mitbekommen

außerdem müssen die bullen bzw staatsanwaltschaft dir beweisen, daß du der pussy deinen pullermann gezeigt hast


Das Problem ist, dass 7 Leute behaupten, ich hätte es getan... Selbst wenn ich es getan hätte, hätten es maximal 2 sehen können. Ich habe doch nur mit ihr geflirtet :(

Karlsson
2004-03-14, 03:29:31
:uhippie:

ernesto.che
2004-03-14, 03:32:15
Ja, es scheint so, als habe ich keine Chance. aber wie mache ich dann das beste aus der situation? Was blüht mir da? knast wohl eher nicht, aber was kostet das und wie macht sich das in meiner akte?

Karlsson
2004-03-14, 03:35:46
:uhippie:

ernesto.che
2004-03-14, 03:37:16
Das wichtigste ist für mich, dass mein Arbeitgeber nichts erfährt. :(

Karlsson
2004-03-14, 03:40:48
:uhippie:

ernesto.che
2004-03-14, 03:41:40
ich schlaf auch erstmal, gN8 :( :(

betasilie
2004-03-14, 04:18:02
Ich habe zwar keine Tips, aber ich drück dir die Daumen, dass der Richter merkt was abgeht. Dann wird er dir ein mildes Urteil aufdrücken.

btw: Netten Freundschaftskreis hast Du da. :sick:

mapel110
2004-03-14, 06:01:52
Original geschrieben von betareverse
Freundschaftskreis

Freundeskreis :kicher:

Wenn du keine Zeugen hast, siehts echt düster aus, aber imo haben meist die Richter und Anwälte soviel Menschenkenntnis, dass sie das auch durchaus zu deinen Gunsten entscheiden können.

Tigerchen
2004-03-14, 07:19:45
Original geschrieben von ernesto.che
ich schlaf auch erstmal, gN8 :( :(

Und Montag erstmal zum Anwalt. Solche Leute können auch die richtigen Fragen vor Gericht stellen. Wenn 7 Leute lügen kann das nämlich auch dein Vorteil sein. Immerhin müßen deren Aussagen deckungsgleich sein wenn sie einzeln vor Gericht aussagen müßen.

Wenn sie aber nicht lügen dann bringt dich nur ein Geständnis weiter. Würde dir dann auch empfehlen dich vom Alkohol zu verabschieden. Ist besser so wenn man damit nicht umgehen kann. Sonst darfst früher oder später nette Männer kennenlernen die lange,lange auf eine Frau verzichten mußten. Alles klar?

JuNkEE
2004-03-14, 09:09:09
Original geschrieben von Tigerchen

Sonst darfst früher oder später nette Männer kennenlernen die lange,lange auf eine Frau verzichten mußten. Alles klar?

Immer diese Klischees :no:

Was sagt die Stripperin eigentlich zu der Sache?

oktolyt
2004-03-14, 09:40:12
Original geschrieben von JuNkEE
Was sagt die Stripperin eigentlich zu der Sache?

Die hat doch damit gar nichts zu tun, oder?
Hab das so verstanden dass die Stripperin und die, der das entsprechende Körperteil gezeigt wurde nicht die gleiche Person ist.

Aber ich würde mal zu dem was Tigerchen gesagt hat, raten.
Sieben Leute -> potentiell sieben verschiedene Berichte des Vorgefallenen.

Und wenn von den sieben 'Zeugen' nur ein einziger nicht ganz so _hart_ ist wie die anderen....Meineid ist kein Kavaliersdelikt...sowas kann schon abschrecken und dann doch die Wahrheit ans Licht bringen.

Selbst wenn der Vorwurf nicht beweiskräftig wiederlegt werden kann, so wirft es doch ein interessantes Licht auf die Sache wenn berechtigte Zweifel entstehen.

Und auch wenn sich das jetzt komisch anhört....vielleicht gibts ja etwas charakteristisches, das die Dame beschreiben können müsste wenn sie deinen Penis wirklich gesehen hätte?

Stormtrooper
2004-03-14, 09:52:28
also im normalfall wird es nur eine falsche uneindliche aussage werden ...

solltest du wirklich eine anzeige wegen sexueller nötigung haben ...
darauf steht Freiheitsstrafe von MIN. einem Jahr ... also wenn dann wirst du nicht mit einer Geldstrafe davonkommen...

sollte es wirklich nicht passiert sein, sprich du bist unschuldig würde ich an deiner stelle eine gegenanzeige machen ... gegen die 7 Beteiligten wegen Verleumdung...

{655321}-Hades
2004-03-14, 10:48:19
Scheiße, ne echte Horrovorstellung hast du da bekommen: unschuldig schuldig.

Und dass dann auch noch wegen eines gesellschaftlich gaaaarnicht gern gesehenen Vergehens.

Was für Vollidioten kommen denn auf so tolle Ideen? Haben sie der Freundin auch gleich Blut abgenommen? Vielleicht war sie ja auch besoffen?

Aber nur weil ein Kerl dich nicht mag (weiß ja nicht was du für Leute kennst bzw. wie der drauf ist und was zwischen euch vorgefallen ist) riskiert er dafür doch nicht dass du vorbestraft wirst, oder?

Also ich als Bulle würde mich schonmal wundern wie 7 Leute bezeugen können dass du deinen Piepmatz rausgeholt hast, da müsstest du ja schon schwer exhibitionistisch veranlagt sein.

Uff, was tut man denn da? Am besten du sagst NUR die Wahrheit, ob man's glaubt oder nicht, damit kommt man in solchen Fällen dann doch am Weitesten, denn die Wahrheit hast du ihnen voraus. Sprich auch gleich dein bisheriges Verhältnis zu dem Macker an.

Und das schönste ist: wenn du erstmal für unschuldig erklärt worden bist dann kannst du die wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung, und dann, für die Idioten die es immer noch nicht einsehen wollen, auch gleich noch wegen Falschaussage anzeigen X-D

Glaub mir, die werden den Tag noch bereuen an dem sie dich angezeigt haben. Kann mir nicht vorstellen dass du da als Schuldiger rausgehst.

Kampf Ameise
2004-03-14, 10:58:25
wenn gar nichts mehr hilft, die glaubwürdigkeit der kläger erschüttern

Lokadamus
2004-03-14, 10:59:01
mmm...

Wahrheit sagen, sollte es zu einem negativen Urteil wegen dir kommen, Anwalt einschalten und diese Leute auf Verleumdung verklagen.
Wenn das Mädel ebenfalls betrunken war, dürfte sie eventuell nur etwas falsch gesehen haben, sprich, wenn du mit ihr geflirtet hast, hat sie vielleicht im dunkeln deine Hand gesehen und das verwechselt oder die sind eh in einer sozialschlechten Situation und wohlen dadurch schnell Geld verdienen ... kann mich sogesehen nur Hades anschliessen ...

ernesto.che
2004-03-14, 11:07:27
Also die Stripperin hat damit nichts zu tun.

Es lief grob so ab:


Ich habe mit zwei Mädels geflirtet. Kurz danach kam Lukas an, recht aggresiv, und 'riet mir' mich zu verpissen. Ich fragte warum, er sagte ich hätte mein nacktes Glied gezeigt. Simon kam dazu und wollte Lukas bremsen. Ich bin dann recht zügig nach Hause gelaufen, hatte nun wirklich keine Lust auf Ärger.
Kaum war ich zu Hause, kam auch schon der Besuch. Ich solle raus kommen oder die Polizei würde kommen. Ich habe gesagt, dass ich die Polizei bevorzuge. Selbst habe ich dann auch noch die Polizei angerufen, weil ich mich bedroht gefühlt habe.
Die Polizei kam dann auch und hat mich mitgenommen.



Falls ich richtig Pech habe, was blüht mir für das Vorzeigen meines Gliedes unter Alkoholeinfluß auf einer Party? Wander ich in den Bau? Muss ich richtig Geld zahlen? Gibt es hier jemanden, der davon Ahnung hat?

LovesuckZ
2004-03-14, 11:09:34
Warst du mit den beiden alleine? Ansonsten sollten doch mehere menschen in der Umgebung gewesen sein und mindest ein maedchen haette wegem deines *hust* Gliedes *hust* geschrien.

JuNkEE
2004-03-14, 11:10:49
Knast wird es sehr wahrscheinlich nicht geben.
Du musst bedenken, dass du ziemlich viel intus hattest --> unzurechnungsfähig

ernesto.che
2004-03-14, 11:16:20
Original geschrieben von LovesuckZ
Warst du mit den beiden alleine? Ansonsten sollten doch mehere menschen in der Umgebung gewesen sein und mindest ein maedchen haette wegem deines *hust* Gliedes *hust* geschrien.

Nee, das war am Rand der Veranstaltung, aber nun nicht so, dass da kein anderer war.

ernesto.che
2004-03-14, 11:17:51
Original geschrieben von JuNkEE
Knast wird es sehr wahrscheinlich nicht geben.
Du musst bedenken, dass du ziemlich viel intus hattest --> unzurechnungsfähig

Also sollte ich hoffen, dass der Bluttest höher als die Alkomaten ausfallen? Im Auto hatte ich 1,32 und auf der Wache 1,6.

Ich werde erstmal den Gastgeber anrufen - der neigt übrigens tatsächlich dazu, sich zu enblößen...

BadFred
2004-03-14, 11:18:04
Meine erste Tat am Montagmorgen wäre die Kontaktaufnahme mit dem Anwalt. Nur der wird dir realistische Auskünfte, was deine rechtlichen Möglichkeiten anbelangt, geben können.

Viel Glück auf jeden Fall.

PS: Bei soviel Dreistigkeit & Verlogenheit gegen jmd. ohne Schuld könnt' ich nur :puke: !

Stormtrooper
2004-03-14, 11:20:44
Original geschrieben von JuNkEE
Knast wird es sehr wahrscheinlich nicht geben.
Du musst bedenken, dass du ziemlich viel intus hattest --> unzurechnungsfähig

lach ... sorry mit unzurechnungsfähigkeit kommst nicht weiter .. denn dann greift der paragraph 323a

§ 323a. Vollrausch. (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

und er hat sich auf jedenfall mindestens fahrlässig in Rausch versetzt ..

{655321}-Hades
2004-03-14, 11:21:21
Original geschrieben von ernesto.che
Also sollte ich hoffen, dass der Bluttest höher als die Alkomaten ausfallen? Im Auto hatte ich 1,32 und auf der Wache 1,6.

Ich werde erstmal den Gastgeber anrufen - der neigt übrigens tatsächlich dazu, sich zu enblößen...

Eine Frage: wie alt bist du und der restliche Verein da?

ernesto.che
2004-03-14, 11:23:32
Original geschrieben von {655321}-Hades
Eine Frage: wie alt bist du und der restliche Verein da?


Ich bin 22. Die Gäste so im Rahmen von 16-23.

LovesuckZ
2004-03-14, 11:33:10
Original geschrieben von ernesto.che
Nee, das war am Rand der Veranstaltung, aber nun nicht so, dass da kein anderer war.

Und in der Zeit als du geflirtest habest, haettest du dein bestes Stueck praesentiert? Und die beiden haben nicht geschrien? Hoert sich komisch an...

The Heel
2004-03-14, 11:36:45
damn wer solche freunde hat braucht keine feinde.

Tubbie
2004-03-14, 11:40:32
schau mal auf www.recht.de vorbei.
da können dir sicherlich ein paar leute bessere tipps geben.
aso, und ganz fix nen anwalt suchen.

Siegfried
2004-03-14, 12:37:27
tja genau deshalb kann ich auf "freunde" verzichten ;)
ich würde direkt ne gegenanzeige machen auf rufschädigung/verleumdnung oder wie das heißt
ein anwalt wäre natürlich nicht schlecht wenn du genug geld hast
vor gericht würde ich sagen dass du zurechnungsfähig mit dem alkoholgehalt bist und es ausgeschlossen ist dass du deinen schwanz rausgeholt hast

Gast
2004-03-14, 13:07:08
was fürne story, haben dich die mädels angezeigt oder die typen?

ernesto.che
2004-03-14, 13:09:22
der typ hat die polizei angerufen.

JuNkEE
2004-03-14, 13:13:16
Hast nochmal mit dem Typen geredet?
Vielleicht könnt ihr euch ja aussergerichtlich einigen (vorsichtshalber aber mal ein Diktiergerät versteckt mitnehmen ;)).

ernesto.che
2004-03-14, 13:23:45
Nein, ich muss erstmal die Nummern herausbekommen. Das sollte so gegen 15 Uhr der Fall sein.
Ich hoffe, ich kann mit denen sprechen und etwas erreichen. :(

Davos20
2004-03-14, 13:28:35
Also, es sind !!!!!!7!!!!!! Leute die gegen dich aussagten. Ich kann mir aber beim besten willen nicht vorstellen, daß die alle damit leben können, eine Falschaussage zu machen durch die du unschuldig dick eins aufs Dach bekommst durchs Gesetz....
Und ich glaube dir die Story, sonst würdest du das hier kaum posten. Ich würde versuchen den Leuten vor Augen zu halten, was dir blüht!
Ins Gewissen reden oder so. Es wird doch einer dabei sein, der dann nochmal ins Grübeln kommt ob diese Assi-Aktion wirklich so sinnvoll ist......
Und wenn das nicht hilft: Diesen Typen mal erzählen, was ihnen blüht wenn man das ganze als Lüge aufdeckt.

Ich bin auch der Meinung, daß dir im Endeffekt wahrscheins nix passiert. Ich glaube nämlich, daß diese Anklage auf wackligen Beinen steht. Irgendeiner dieser 7 wird schon nachgeben... Hoff ich, ich kenn die ja nicht!

Das wird, das wird....

Gruß chris=)

carcass
2004-03-14, 13:36:52
Erstmal mein Beileid wegen der Sache, ist ja echt das letzte was der Heini da abzieht.

Ich würd mir nicht sooo die SOrgen machen, einer von denen Verredet sich oder gibts zu das alles gelogen ist.
Bin ich mir ziemlich sicher, außerdem kennen die Typen bei Gericht sich aus, das 7 Leute beobachtet haben wie du dein bestes Stück auspackst ect.. ist doch totaler Käse.

Ansonnsten find ich die Idee mit der Gegenklage nicht schlecht, dann lernens die Penn0r fürs nächste mal.

Viel Glück wünsch ich dir...

Thowe
2004-03-14, 13:41:25
Sollte es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen, dann genau das sagen was passiert ist: "Nichts" und eben das du nicht dein Glied gezeigt hast, einfach erzählen das du nur mit ihr geredet hast und dann ihr Freund dazugekommen ist. Keine Wertungen in den Aussagen legen, das reimt sich der Richter schon selbst zusammen. Sollte er tatsächlich der Ansicht sein das du dienen besten Freund offen zur Schau gestellt hast, dann wäre das auch keine soooo schlimme Tat. Wichtig ist bloß, das du immer beteuerst so oder so keine sexuelle Absichten gehegt zu haben, denn Exibitionismus ist nur dann strafbar, wenn du selbst dich durch die Handlung erregen willst.

Simon Moon
2004-03-14, 13:48:07
Es gibt wohl drei Möglichkeiten.
1. Du hast das Glied gezeigt und 7 Leute haben dich beobachtet. In dem Fall hättest du wohl schlechte Chancen, da die Aussagen wohl übereinstimmen würden.
2. Die 7 Leute kamen im Suff auf die Idee, dir etwas anzuhängen. In dem Fall hätten ihre Aussagen wohl weder Hand noch Fuss.
3. Sie haben sich das schon länger überlegt und auch was stimmiges auf die Beine gestellt. Da stünden deine Chancen wohl schlechter und wenn sie gut dicht halten... ich weiss nicht.

Naja auf jedenfall mal Anwalt konsultieren, der weiss bestimmt Rat.

btw. Wie kennst du denn die Leute? Ist das deine Stammkneipe und du kennst sie nur von da, oder wie? Dieser Simon scheint ja dann aber doch eher ein Freund zu sein, sagt aber trotzdem gegen dich aus?

Gast
2004-03-14, 13:54:05
Haben alle 7Personen gesehen wie du dein Ding rasugeholt hast ?

Kamen sie sofort zu dir rüber während du deinen Pullermann zur Schau gestellt hast (haben sollst) ?

Haben sie dich erst danach angesprochen?

Haben sie dich nicht sofort, während du deinen Penis rausgeholt hast, davon abgehalten und dir gesagt den wieder reinzustecken?

Oder hat nur eines der Mädchen den 7Personen erzählt, dass du deinen Schwanz gezeigt haben sollst?
Dann könnten es ja keine 7Personen bezeugen

ernesto.che
2004-03-14, 14:13:52
Original geschrieben von Thowe
Sollte es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen, dann genau das sagen was passiert ist: "Nichts" und eben das du nicht dein Glied gezeigt hast, einfach erzählen das du nur mit ihr geredet hast und dann ihr Freund dazugekommen ist. Keine Wertungen in den Aussagen legen, das reimt sich der Richter schon selbst zusammen. Sollte er tatsächlich der Ansicht sein das du dienen besten Freund offen zur Schau gestellt hast, dann wäre das auch keine soooo schlimme Tat. Wichtig ist bloß, das du immer beteuerst so oder so keine sexuelle Absichten gehegt zu haben, denn Exibitionismus ist nur dann strafbar, wenn du selbst dich durch die Handlung erregen willst.


Hätte ich also eine Errektion haben müssen?

ernesto.che
2004-03-14, 14:15:38
Original geschrieben von Gast
Haben alle 7Personen gesehen wie du dein Ding rasugeholt hast ?

Kamen sie sofort zu dir rüber während du deinen Pullermann zur Schau gestellt hast (haben sollst) ?

Haben sie dich erst danach angesprochen?

Haben sie dich nicht sofort, während du deinen Penis rausgeholt hast, davon abgehalten und dir gesagt den wieder reinzustecken?

Oder hat nur eines der Mädchen den 7Personen erzählt, dass du deinen Schwanz gezeigt haben sollst?
Dann könnten es ja keine 7Personen bezeugen


Also ich weiß nur von 3 Leuten, die es gesehen haben wollen. Der Typ, der mir an den Kragen ("an die Wäsche" mag ich in dem Zusammenhang nicht schreiben) wollte, ist wohl erst später dazu gekommen. So eine Scheiße. Blöd, dass bei mir im Hirn Lücken sind.

ernesto.che
2004-03-14, 14:17:26
Original geschrieben von El-Diablo
btw. Wie kennst du denn die Leute? Ist das deine Stammkneipe und du kennst sie nur von da, oder wie? Dieser Simon scheint ja dann aber doch eher ein Freund zu sein, sagt aber trotzdem gegen dich aus?

Simon ist ein Partyfreund von mir, mehr nicht. Er steht aber zwischen den Stühlen, weil Lukas nen Kumpel von ihm ist.

Also ich kenne fast alle von denen nur von Partys - einige würde ich nüchtern wohl nicht wiedererkennen.

greenvirus
2004-03-14, 14:23:14
aber WER klagt dich an? wer ist diese Frau?

dieser Typ der es nicht gesehen hat kann dich nicht anklagen, weil es nicht ihn betrifft.

und wie sieht es aus mit diesen 7 leute? bis die zum richter gehen müssen, können sie sich eine genau geschichte zusammenstellen (was vielleicht bereits geschen ist am selben abend).

FragMaztah
2004-03-14, 14:26:42
Original geschrieben von ernesto.che
Blöd, dass bei mir im Hirn Lücken sind.

schonma dran gedacht das du evtl. so voll warst, als du dein bestes stück rausgeholt hast, dass du dich einfach nicht mehr dran erinnern kannst?

wenns nämlich so ist hast du verdammt schlechte chanchen...

ernesto.che
2004-03-14, 14:28:09
Original geschrieben von FragMaztah
schonma dran gedacht das du evtl. so voll warst, als du dein bestes stück rausgeholt hast, dass du dich einfach nicht mehr dran erinnern kannst?

wenns nämlich so ist hast du verdammt schlechte chanchen...

Die Möglichkeit besteht natürlich. Ich würde aber denken, dass so ein doch außergewöhnliches Handeln im Hirn als harter Gedankenpunkt hängen bleiben würde.

Thowe
2004-03-14, 14:30:39
Original geschrieben von FragMaztah
schonma dran gedacht das du evtl. so voll warst, als du dein bestes stück rausgeholt hast, dass du dich einfach nicht mehr dran erinnern kannst?

wenns nämlich so ist hast du verdammt schlechte chanchen...


Selbst wenn der Richter davon ausgehen würde, bliebe die Strafe so oder so minimal. Es ist weder ein Sachschaden noch ein Personenschaden entstanden und wie hoch der "Ethikschaden" ggf. wäre ist eh kaum belegbar. Zumindestens glaube ich nicht das besagte weibliche Person nun ein Schock fürs Leben erlitten hat.

Die anderen sind sprichwörtlich mitgegangen weil sie ihren Kumpel glaubten, nix anderes würde ich tun wenn ein Freund von mir behaupten würde das "ein Schwein" gerade sein bestes Stück der Freundin meines Kumpels gezeigt hat.

Simon Moon
2004-03-14, 14:30:41
Original geschrieben von greenvirus
aber WER klagt dich an? wer ist diese Frau?

dieser Typ der es nicht gesehen hat kann dich nicht anklagen, weil es nicht ihn betrifft.

und wie sieht es aus mit diesen 7 leute? bis die zum richter gehen müssen, können sie sich eine genau geschichte zusammenstellen (was vielleicht bereits geschen ist am selben abend).

Ich denke mal, die wurden auf dem Revier dann auch befragt. Und wenn sie das nicht schon von vornherein geplant haben, wird ihre Geschichte da schon etwas "komisch" sein. Ändern sie die Geschichte dann fürs Gericht noch ab, kommen sie schnell in Widersprüche und ich denke für einen Richter sollten diese Halbstarken dann keine Probleme mehr darstellen...

@Ernesto, solche "Freunde" sind immer die "Besten" ...

FragMaztah
2004-03-14, 14:32:03
Original geschrieben von ernesto.che
Die Möglichkeit besteht natürlich. Ich würde aber denken, dass so ein doch außergewöhnliches Handeln im Hirn als harter Gedankenpunkt hängen bleiben würde.

nö, alkohol macht menschen unberechenbar. n freund von mir z.B., der von sich behauptet ziemlich normal zu sein (ohne alkohol ist er das eigentlich auch) ist im vollsuff mal mit der bettdecke die treppe heruntergerutscht und hat sich dabei gefreut wie sau... aber am nächsten morgen wusste er nix mehr davon.

ernesto.che
2004-03-14, 14:34:08
Original geschrieben von Thowe
Selbst wenn der Richter davon ausgehen würde, bliebe die Strafe so oder so minimal. Es ist weder ein Sachschaden noch ein Personenschaden entstanden und wie hoch der "Ethikschaden" ggf. wäre ist eh kaum belegbar. Zumindestens glaube ich nicht das besagte weibliche Person nun ein Schock fürs Leben erlitten hat.

Die anderen sind sprichwörtlich mitgegangen weil sie ihren Kumpel glaubten, nix anderes würde ich tun wenn ein Freund von mir behaupten würde das "ein Schwein" gerade sein bestes Stück der Freundin meines Kumpels gezeigt hat.

Also ich habe über einen Kumpel erfahren, dass sie nicht den Schock des Lebens hatte. Sie sagte ihm, sie fand es nur widerlich.

Stormtrooper
2004-03-14, 14:40:09
Original geschrieben von ernesto.che
Also ich habe über einen Kumpel erfahren, dass sie nicht den Schock des Lebens hatte. Sie sagte ihm, sie fand es nur widerlich.

also hast es nun gemacht und du errinnerst dich nur nicht mehr dran?

Asyan
2004-03-14, 14:42:49
Original geschrieben von FragMaztah
nö, alkohol macht menschen unberechenbar. n freund von mir z.B., der von sich behauptet ziemlich normal zu sein (ohne alkohol ist er das eigentlich auch) ist im vollsuff mal mit der bettdecke die treppe heruntergerutscht und hat sich dabei gefreut wie sau... aber am nächsten morgen wusste er nix mehr davon.
Da ist aber noch nen Unterschied...

Thowe
2004-03-14, 14:48:52
Original geschrieben von FragMaztah
nö, alkohol macht menschen unberechenbar. n freund von mir z.B., der von sich behauptet ziemlich normal zu sein (ohne alkohol ist er das eigentlich auch) ist im vollsuff mal mit der bettdecke die treppe heruntergerutscht und hat sich dabei gefreut wie sau... aber am nächsten morgen wusste er nix mehr davon.

Also ich trink nun wirklich viel wenn ich trinke, aber das ändert nichts an mir, ausser vielleicht das ich beim pinkeln nicht weiss ob ich das linke oder rechte Becken nehmen sollte. Da bin ich immer froh ein Weichei und im sitzen pinler zu sein.

Thowe
2004-03-14, 14:50:32
Original geschrieben von Stormtrooper
also hast es nun gemacht und du errinnerst dich nur nicht mehr dran?


Oder aber sie war so besoffen das sie gedacht hat, als nächstes bespringt der mich noch hier und sofort und meint deshalb etwas gesehen zu haben das nicht da war. Ist nicht auszuschliessen, schliesslich muss nicht jeder Ernestos Art mögen.

Davos20
2004-03-14, 15:17:15
Na moment mal. Du sagst es kann doch sein? Hast du richtige Gedächtnis Lücken??? Ach herje..... Gerade in diesen Phasen wo man nix mehr weiß, macht man doch den größten Scheiss! Vielleicht wars doch so?

betasilie
2004-03-14, 15:26:58
Du solltest dem Richter klar machen, dass Du dir nicht vorstellen kannst sowas gemacht zu haben, aber gleichzeitig einräumen, dass Du Lücken ion der Erinnerung hast.

Bleib aufrichtig und bei der Wahrheit, denn Richter merken, wenn Du anfängst etwas zu konstruieren.

Zesotu
2004-03-14, 15:36:01
Original geschrieben von Davos20
Na moment mal. Du sagst es kann doch sein? Hast du richtige Gedächtnis Lücken??? Ach herje..... Gerade in diesen Phasen wo man nix mehr weiß, macht man doch den größten Scheiss! Vielleicht wars doch so?

Full Ack, während solch einer Gedächtnis Lücke hatte ich mal ein unbekanntes Mädel begrabscht :naughty: .Als mir meine Freunde es am Morgen dann erzählten dachte ich auch es wäre ein Scherz, da wirklich alles weg war und ich normal auch eher zurückhaltend bin. Tja, zum Glück habe ich sie später wieder gesehen und konnte das Problem klären :heilig2:

ernesto.che
2004-03-14, 16:52:21
Habe gerade den Gastgeber besucht. Nur von einem ist die Nummer bekannt, es ist der Freund von einer der beiden Damen. Hoffentlich kann er was bei ihm erreichen, sie sind wohl ganz gut befreundet.

JuNkEE
2004-03-14, 17:01:02
Was hatte denn der Gastgeber überhaupt für eine Rolle?
War er auch einer der vor deiner Tür stand oder will er nichts gesehen haben?

Halt uns weiter auf dem Laufenden...
gerade jetzt, wo Gohan sein Tagebuch vernachlässigt *hehe*

ernesto.che
2004-03-14, 17:09:12
Nein, der Gastgeber findet die Anzeige lächerlich und kindisch. Er wusste davon vorher noch nichts, lag wohl auch daran, dass er tierisch breit war.

Einer der beiden Gastgeber hat übrigens gestern tatsächlich zu sehr später Stunde sein bestes Stück gezeigt - es gibt angeblich auch ein Foto davon.

Stormtrooper
2004-03-14, 17:15:43
dann schau das du das foto bekommst und zeig alle 7 wegen verleumdung an *hehe*

Redy
2004-03-14, 17:28:39
Könnte es vielleicht sein, dass du mit dem Typen der sein Dingen rausgeholt hat verwechselt wurdest ?

Morbid Angel
2004-03-14, 17:30:56
Bei 7 Mann kann es schon passieren, das einer sich verplabbert bzw. was anderes sagt, als der andere, sprich sich schlecht abgesprochen haben, kommt ÖFTERS vor. Sehr hilfreich hä :(

Das blöde ist ja das du es garnicht weisst ob du es gemacht hast oder nicht.

Also bleib bei der Wahrheit, immerhin wahren alle besoffen.
Erzähl auch dein Verhältnis zu dem Kunde, das er vielelicht schon immer was gegen dich hatte.

Immerhin haben die Mädels auch mit dir geflirtet oder sagten sie das sie sich bedrängt fühlten und solltest gehen?

Aber hat überhaupt einer was gesehen, oder vielleicht doch so aus zufall ALLE?

Kampf Ameise
2004-03-14, 17:35:14
versuch an das foto zu kommen und dann mal vergleichen...

ernesto.che
2004-03-14, 17:36:06
Original geschrieben von Redy
Könnte es vielleicht sein, dass du mit dem Typen der sein Dingen rausgeholt hat verwechselt wurdest ?
Nein, eine Verzweiflung ist da ausgeschlossen.

WedgeAntilles
2004-03-14, 18:03:05
Original geschrieben von Stormtrooper
lach ... sorry mit unzurechnungsfähigkeit kommst nicht weiter .. denn dann greift der paragraph 323a

§ 323a. Vollrausch. (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

und er hat sich auf jedenfall mindestens fahrlässig in Rausch versetzt ..

Seh ich anders.
Dieser Paragraf greift z.B. bei folgendem FAll:
Ich will ne Bank ausrauben, trau mich nicht so richtig, lass mich volllaufen und tus dann.

Aber auf die Party ging er eben nicht um irgendwelchen Frauen sein Glied oder sonst was zu zeigen.
Womit der Paragraf NICHT greift, also doch verminderte Zurechnungsfähigkeit vorhanden ist.


Edit: Auf jedne Fall zu nem Anwalt gehen.
Prinzipiell immer die Wahrheit sagen - wenn du etwas nicht mehr weißt weil du zu dicht warst sag das und erfinde nix.

Viel passieren wird dir nicht, da bin ich mir sicher.
Vor allem wenn du bis dato nicht vorbestraft warst, würd ich mein Haus drauf verwetten, dass du maximal ein paar Euro zahlen musst.
Knast schließe ich 100% aus, dazu ist der Vorfall viel zu lächerlich.

ernesto.che
2004-03-14, 18:15:10
Original geschrieben von WedgeAntilles
Viel passieren wird dir nicht, da bin ich mir sicher.
Vor allem wenn du bis dato nicht vorbestraft warst, würd ich mein Haus drauf verwetten, dass du maximal ein paar Euro zahlen musst.
Knast schließe ich 100% aus, dazu ist der Vorfall viel zu lächerlich.

Was heißt ein paar €? Zweistellig, Dreistellig, mehr? Steht so was dann auch in meiner Akte?

Stormtrooper
2004-03-14, 18:32:39
Original geschrieben von ernesto.che
Was heißt ein paar €? Zweistellig, Dreistellig, mehr? Steht so was dann auch in meiner Akte?

lol ... 2stellig? ... wieviel verienst du denn? ...
solltest nen normalen verdienst haben rechne wenn dann mal 4 stellig ... bzw freiheitsstrafe auf bewährung ...
ab 12 monaten freiheitsstrafe stehts im Führungszeugnis ... im behördenzeugnis wird es auf jedenfall eingetragen...

TomatoJoe
2004-03-14, 18:32:49
Original geschrieben von ernesto.che
Was heißt ein paar €? Zweistellig, Dreistellig, mehr? Steht so was dann auch in meiner Akte?

also ich denke schon im 3 stelligen bereich

ernesto.che
2004-03-14, 18:38:50
Original geschrieben von Stormtrooper
lol ... 2stellig? ... wieviel verienst du denn? ...
solltest nen normalen verdienst haben rechne wenn dann mal 4 stellig ... bzw freiheitsstrafe auf bewährung ...
ab 12 monaten freiheitsstrafe stehts im Führungszeugnis ... im behördenzeugnis wird es auf jedenfall eingetragen...

Ich bin Azubi.

darph
2004-03-14, 18:54:05
Versuch, an das Photo zu kommen. Oder zumindest an jemand, der bestätigen kann, daß es ein solches Photo von jemand anderes Glied gibt.

Höchstwahrscheinlich werden sich die Aussagen der anderen bei genauerer Befragung bei der Verhandlung so sehr widersprechen, daß sich alles in Wohlgefallen auflöst.

Falls nicht hättest du immer noch das Photo, bzw die Aussage, daß jemand anderes sein Glied gezeigt hat. Dann kann der Richter eigentlich nicht anders, als von einer Verwechslung auszugehen....

ernesto.che
2004-03-14, 18:59:42
Original geschrieben von darph
Versuch, an das Photo zu kommen. Oder zumindest an jemand, der bestätigen kann, daß es ein solches Photo von jemand anderes Glied gibt.

Höchstwahrscheinlich werden sich die Aussagen der anderen bei genauerer Befragung bei der Verhandlung so sehr widersprechen, daß sich alles in Wohlgefallen auflöst.

Falls nicht hättest du immer noch das Photo, bzw die Aussage, daß jemand anderes sein Glied gezeigt hat. Dann kann der Richter eigentlich nicht anders, als von einer Verwechslung auszugehen....

Zu dem Zeitpunkt waren die aber vor meiner Haustür und nicht auf der Party. Da gibt es zu viele Zeugen und es entspricht wohl auch nicht der Wahrheit.

Stormtrooper
2004-03-14, 19:08:04
naja dann kannst schonmal rechnen das du 3-6 monatsgehälter los bist ...
sexuelle nötigung ist kein kavaliersdilikt...
alles vorrausgesetzt du wirst verurteilt

ernesto.che
2004-03-14, 19:09:49
Original geschrieben von Stormtrooper
naja dann kannst schonmal rechnen das du 3-6 monatsgehälter los bist ...
sexuelle nötigung ist kein kavaliersdilikt...
alles vorrausgesetzt du wirst verurteilt

Woher weißt du die Zahlen? So wie es ausschaut wird es wohl auch auf Exhibitionismus hinauslaufen und nicht auf Nötigung.

JuNkEE
2004-03-14, 19:12:22
Naja so schlimm wird es auch nicht sein, er muss doch schlieslich auch noch von was leben.
Ich denke 40% von deinem Monatsgehalt für die nächsten 2Monate wird drauf gehen

Stormtrooper
2004-03-14, 19:51:05
Original geschrieben von JuNkEE
Naja so schlimm wird es auch nicht sein, er muss doch schlieslich auch noch von was leben.
Ich denke 40% von deinem Monatsgehalt für die nächsten 2Monate wird drauf gehen

gibts nicht ...
Geldstrafen werden in Tagessätzen angeben...
30 Tagessätze entsprechen genau einem Monatsgehalt die Strafe ist auf einmal zu begleichen.

FragMaztah
2004-03-14, 19:52:23
also ich schätze das das ALLERHÖCHSTENS auf ein verwarnungsgeld (ähnlich erregung offentlichen ärgernisses) hinausläuft. viel wahrscheinlicher ist sogar, dass das verfahren wegen zu geringer wichtigkeit eingestellt wird und du somit auch keinen eintrag in deine akte bekommen wirst.

evtl. kannst du ja auch mal auf die "opfer" zugehen und diese auf ein bier einladen und dann alles klären, dass wenn es wirklich zu einer entblössung gekommt ist, keine absicht war!


mir ist so etwas ähnliches vor ein paar jahren auch mal passiert. ich war auf ner feier richtig voll (konnte nicht mehr laufen o.Ä.) die freundin eines kumpels hat mich nett gefragt ob sie mir helfen kann, was ich angeblich mit einem gestammelten "verschwinde du ****" verneint habe. natürlich konnte ich mich gar nicht mehr an den abend erinnern. der kumpel war ziemlich sauer auf mich und die freundin auch, aber wir konnten das zum glück in einem gespräch klären. war ja auch keine absicht und ich komm sonst mit den beiden gut klar, deshalb haben sie es mir auch verziehen.

nearperf
2004-03-14, 20:04:59
besorge dir das pic und ggf einen schwanzvergleich machen,sollte jemand anwesend sein der das bezeugen kann.arzt?sonstige rechtsperson?nur keine weibliche;D

Gast
2004-03-14, 20:09:19
Original geschrieben von Stormtrooper
naja dann kannst schonmal rechnen das du 3-6 monatsgehälter los bist ...
sexuelle nötigung ist kein kavaliersdilikt...
alles vorrausgesetzt du wirst verurteilt

Halt doch mal deine Klappe
Bis jetzt hab ich nur SCHEISSE von dir gelesen und nennst dann den §384 was mit diesem Fall NICHTS zu tun.

Willst du ernesto.che einschüchtern?

Arme sau...

bröckelkacke
2004-03-14, 20:44:35
Ich wünsche dir viel Erfolg vor Gericht. Unglaublich diese 7 Typen; die verdienen echt die Todesstrafe. Was ist ihr Zweck in der heutigen Gesellschaft? Da geht übelst viel Zeit und Geld verloren, wegen 7 pubertierenden Hoschis. Ich könnte explodieren. Nochmals, ich wünsche dir Erfolg.

ernesto.che
2004-03-14, 20:47:58
Andere Frage: Der Arzt, der mir Blut abgenommen hat - zahle ich das alleine oder der Steuerzahler?

mawel
2004-03-14, 20:51:24
Wenn Du denen wirklich Dein bestes Stück gezeigt hast müssten Sie es ja auch beschreiben können oder??

nearperf
2004-03-14, 20:56:51
irgendwas besonderes?grüne schamhaare?cm skalierung auf den dödel tätowiert.was gibts da zu beschreiben wenns ein durchschnitts schwanz ist der so zimlich jeder hat.

mawel
2004-03-14, 20:58:07
Beschnitten, rasiert, Piercing, Vorhautlänge .....

Crack
2004-03-14, 21:18:42
besser doch nach und schneid ihn ab da muss dir erstmal einer beweisen das das zum zeitpunkt der party nicht der fall war.
ich glaub nicht das du wegen sowas in den bau wanderst das wär ja wohl das letzte vergewaltiger kommen keine 10 jahre in den knast und wegen sowas kann ich mir es echt nicht vorstellen.

kann man eigentlich leute die einem nur helfen wollten wegen körperverletzung anzeigen?
wenn man total besoffen (keine errinerung) von zwei leuten aus einem raum geschleppt wird um nicht alles voll zu reiern und fallengelassen wird. sich dabei ne platzverletzung am kopf zu zieht.

Stormtrooper
2004-03-14, 21:42:43
Original geschrieben von Gast

Bis jetzt hab ich nur SCHEISSE von dir gelesen und nennst dann den §384 was mit diesem Fall NICHTS zu tun.

Willst du ernesto.che einschüchtern?

Arme sau...

interessant .. ich kenn den paragraphen nicht mal ...

betasilie
2004-03-14, 22:46:14
Mal ne Frage: Was machst Du eigentlich, wenn Du von deiner Schuld überzeugt bist, ohne dich dran zu erninnern?

ernesto.che
2004-03-14, 23:27:35
Original geschrieben von betareverse
Mal ne Frage: Was machst Du eigentlich, wenn Du von deiner Schuld überzeugt bist, ohne dich dran zu erninnern?

???

betasilie
2004-03-15, 00:13:52
Original geschrieben von ernesto.che
???
Du hast doch eingeräumt, dass Du Erinnerungslücken hast. ... Hast Du schon mal an die Möglichkeit gedacht, dass Du vielleicht doch im Vollrausch deinen besten Freund mal deinen Unterhaltungspartnerinnen zeigen wolltest?

Ich will dich jetzt nicht in irgendeine Richtung beeinflussen, aber wenn Du Erinnerungslücken hast, solltest Du diese Möglichkeit nicht völlig ausschließen.

thop
2004-03-15, 00:30:10
Ich möchte mal in die selbe Kerbe wie beta hauen. Es ist ja möglich dass du dein Glied tatsächlich rausgeholt hast, 1.6 Promille sind ja auch ein stolzer Wert.

Ich finde es auch ein wenig merkwürdig dass dieser Lukas ausgerechnet so eine haarsträubende Geschichte erfindet um dich bei der Polizei zu melden.

Falls du 100% weiß dass das nich so war würde ich mich erst mal zurücklehnen. Das wird sich schon von alleine auflösen. Es ist ja nicht so dass die Polizei nur auf Grund der 7 Leute automatisch glaubst dass du es warst. Die werden sich auch ihre eigenen Gedanken machen.

Allerdings finde ich es interessant dass es so eine große Straftat (doch nur Ordnungswidrigkeit?) sein soll seinen Penis in der Öffentlichkeit zu präsentieren :o

{655321}-Hades
2004-03-15, 00:48:52
Also ich weiß nicht, 1,6 Promille sind nun noch nicht soooooo der Wert. Über Gedächtnislücken kann man ab 2,4 reden, aber ich bin da kein Maßstab und so oft habe ich auch noch nicht gemessen.

Im Sommer wäre das eh ein anderes Thema, da habe ich dann oft auch schon nach 4-5 Bier Filmriss.

Egal, egal...

Aber wenn du schon sagst dass du Gedächtnislücken hast...

Ist dir sowas schonmal passiert?

thop
2004-03-15, 00:54:54
Also bei der "Tat" wirds ja auch eher in Richtung 2.0 gewesen sein, es verging ja auch ein bisschen Zeit bis er bei der Polizei abgezapft wurde.

Is aber auch egal, man kann auf jeden Fall sagen dass er ziemlich dicht war. Da haben andere schon ganz andere Dinge gemacht, Glied rausholen finde ich da gar nicht mal so spektakulär. Deshalb frag ich mich auch wieso man wegen sowas die Polizei anrufen sollte. Jetzt mal unabhängig davon obs stimmt oder nicht.

betasilie
2004-03-15, 01:03:34
Mir gehts ja auch garnicht um den Blutalkoholwert, sondern darum, dass er selber immer wieder anspricht, dass er sich nicht an alles erinnert, insbesondere an den Zeitraum, als das ganze geschehen sein soll.

Ich will auch nichts unterstellen, sondern nur fragen, wie Ernesto mit der Möglichkeit umgeht, dass er doch eine kleine Dummheit begangen hat, an die er sich nicht mehr erinnert.

Davos20
2004-03-15, 02:31:29
Ihr meint im Endeffekt beide das gleiche...... :D

Monkey
2004-03-15, 03:24:09
also wenn du damit vor gericht kommst und verurteilt wirst, wird die strafe wohl nicht sehr hoch sein, aber die gerichtskosten schlagen mit ca 200euro zu buche..also versuch das mal irgendwie anders zu regel!

WedgeAntilles
2004-03-15, 15:11:22
Original geschrieben von Stormtrooper
lol ... 2stellig? ... wieviel verienst du denn? ...
solltest nen normalen verdienst haben rechne wenn dann mal 4 stellig ... bzw freiheitsstrafe auf bewährung ...
ab 12 monaten freiheitsstrafe stehts im Führungszeugnis ... im behördenzeugnis wird es auf jedenfall eingetragen...


Das ist doch Schwachsinn.

Du scheinst zwar gewisse Paragrafen zu kennen, aber von der Praxis scheinst du mir keine Ahnung zu haben.

Alleine deine Aussage mit dem o.g. Paragrafen der bewussten Bewusstseinstrübung um damit vermindet Schuldzufähig zu gelten...

Willst du hier damit protzen was du weißt?

Ich mein ich finds schon gut wenn man diesen Paragrafen kennt - zufälligerweise studiert ein Freund von mir Jura und vor ein paar Wochen hatten wirs über jenen Paragrafen (ich kannte den davor nicht)

Allerdings ist es sinnlos irgendwelche P. zu kennen, aber keinen Plan zu haben was das in der Praxis ist.

Hör also mal auf ihm hier Angst zu machen, ist ja erbärmlich.


Das war ne Party, da ist man besoffen, das weiß jeder Richter auch.

Das ist kein Drama.
(Wobei ich mir dennoch nen Anwalt nehmen würde - unbedingt sogar!)

ernesto.che
2004-03-15, 15:14:41
Original geschrieben von betareverse
Mir gehts ja auch garnicht um den Blutalkoholwert, sondern darum, dass er selber immer wieder anspricht, dass er sich nicht an alles erinnert, insbesondere an den Zeitraum, als das ganze geschehen sein soll.

Ich will auch nichts unterstellen, sondern nur fragen, wie Ernesto mit der Möglichkeit umgeht, dass er doch eine kleine Dummheit begangen hat, an die er sich nicht mehr erinnert.


Möglich ist es natürlich wenn ich mich nicht erinnere.

ernesto.che
2004-03-15, 15:47:48
Mal eine andere Frage: Der Zeuge ist 17, also nicht volljährig. Muss das seine Mutter mit zur Polizei zur Vorladung? Eine der beiden Damen ist AFAIK auch noch nicht volljährig.

Und dann: Hätte ein Minderjähriger zu der Uhrzeit eigentlich dort sein und Alkohol konsumieren dürfen?

Gast
2004-03-15, 16:36:53
Original geschrieben von ernesto.che
Und dann: Hätte ein Minderjähriger zu der Uhrzeit eigentlich dort sein und Alkohol konsumieren dürfen?

Mag ja sein das nicht, aber generell wäre es eher ungünstig sich damit rausreden zu wollen da es ja fast wie "ähm ich hab nix zu meiner Verteidigung zu sagen also grab ich bei den anderen" aussieht.

Sergej
2004-03-15, 16:37:50
Rasierst Du Dich vielleicht da unten? Oder hattest Du besondere Unterwäsche an?

ernesto.che
2004-03-15, 16:42:26
Original geschrieben von Sergej
Rasierst Du Dich vielleicht da unten? Oder hattest Du besondere Unterwäsche an?


Das dürfte nicht relevant sein ;)

darph
2004-03-15, 16:44:10
Oh odch:

"Beschreibt das mal, wenn ich es ausgepackt habe, solltet ihr das ja wissen..."

betasilie
2004-03-15, 16:47:14
Original geschrieben von darph
Oh odch:

"Beschreibt das mal, wenn ich es ausgepackt habe, solltet ihr das ja wissen..."
Da muss er aber ein wirklich signifikantes Merkmal am Penis haben, um mit der Masche zu kommen.

ernesto.che
2004-03-15, 16:48:14
Original geschrieben von darph
Oh odch:

"Beschreibt das mal, wenn ich es ausgepackt habe, solltet ihr das ja wissen..."

Nun, warum nicht. Aber so etwas wirklich besonders auffälliges gibt es nicht. Werde es aber im Hinterkopf behalten.

darph
2004-03-15, 16:49:27
Gibt es schon einen Termin?

thop
2004-03-15, 16:51:40
Abgesehen davon reicht es für sexuelle Belästigung IMHO nicht wenn man bloß seinen Penis zur Schau stellt. Das ist ja nur Störung der öffentlichen Ordnung. Er müsste sich ihr mit dem guten Stück schon genähert haben wenn ihr versteht was ich meine.

ernesto.che
2004-03-15, 16:52:41
Original geschrieben von thop
Abgesehen davon reicht es für sexuelle Belästigung IMHO nicht wenn man bloß seinen Penis zur Schau stellt. Das ist ja nur Störung der öffentlichen Ordnung. Er müsste sich ihr mit dem guten Stück schon genähert haben wenn ihr versteht was ich meine.

Was meinst du mit genähert?

ernesto.che
2004-03-15, 16:53:09
Original geschrieben von darph
Gibt es schon einen Termin?

Nein, das wäre wohl auch zu schnell. Ist ja erst in der Nacht von Sa auf So passiert

betasilie
2004-03-15, 16:56:48
Original geschrieben von thop
Abgesehen davon reicht es für sexuelle Belästigung IMHO nicht wenn man bloß seinen Penis zur Schau stellt. Das ist ja nur Störung der öffentlichen Ordnung. Er müsste sich ihr mit dem guten Stück schon genähert haben wenn ihr versteht was ich meine.
Imho stimmt das nicht. Seinen Schwanz rauszuholen und in selektiv einer Frau zu zeigen, ist etwas anderes, als irgendwelche Nudisten, die durch die Einkaufstraße laufen.

betasilie
2004-03-15, 16:57:37
Original geschrieben von ernesto.che
Möglich ist es natürlich wenn ich mich nicht erinnere.
Und wie gehst Du damit um?

ernesto.che
2004-03-15, 16:59:20
Original geschrieben von betareverse
Und wie gehst Du damit um?

Ich werde das so auch der Polizei sagen, dass ich nicht weiß, was da passiert ist.

GAMaus
2004-03-15, 16:59:41
Abgesehen davon reicht es für sexuelle Belästigung IMHO nicht wenn man bloß seinen Penis zur Schau stellt. Das ist ja nur Störung der öffentlichen Ordnung. Er müsste sich ihr mit dem guten Stück schon genähert haben wenn ihr versteht was ich meine.

Du meinst, damit auf ihre Stirn geklatscht haben oder so? :D

Ich bin mal gespannt wann der Richter Hold den Fall behandelt :)

Ich wuerde mir erstmal nicht ins Hemd machen.
Wenn dein Anwalt nicht auf den Kopf gefallen ist
zeigt er locker auf das die 7 Penner luegen.

Wichtig ist nur das er ALLE Informationen hat.
Alles haarklein erzaehlen!
Das Duemmste ist wenn da ploetzlich was rauskommt
das du ihm nicht erzaehlt hast.
Dann steht der Anwalt dumm da und du auch.

betasilie
2004-03-15, 17:02:41
Original geschrieben von ernesto.che
Ich werde das so auch der Polizei sagen, dass ich nicht weiß, was da passiert ist.
Gut so. ... Du stehst das schon durch.

Versuch dir danach mal einen neuen Freundschafftskreis aufzubauen. Scheinbar hast Du deinen jetzigen nicht so toll ausgewählt.

ernesto.che
2004-03-15, 17:08:36
Original geschrieben von betareverse
Gut so. ... Du stehst das schon durch.

Versuch dir danach mal einen neuen Freundschafftskreis aufzubauen. Scheinbar hast Du deinen jetzigen nicht so toll ausgewählt.

Die Leute zählen ja auch nicht zu meinem wirklich engen Freundeskreis. Von den wirklich engen waren nur 2 dort, einer war zum "Tatzeitpunkt" schon wieder weg, der andere irgendwo anders auf der Party.

mawel
2004-03-15, 18:06:42
Will nur mal anmerken das mir eine Geldstrafe völlig egal wäre, aber einen Eintrag ins Führungszeugnis wäre echt grausam.
Erzähl mal genau wie das abgelaufen sein soll, scheinen ja ´ne ganze Menge Leute auf der Party gewesen zu sein. Dann "nur" 7 Freunde wovon nur 3 wirklich was gesehen haben als Zeugen, die auch noch zur selben Clique gehören? Und die Frage nach der Unterwäsche ist auch berechtigt - zumindest über die Farbe müssten die sich einig sein (es sei denn Du trägst die normale Hose schon so tief). Was sagt eigendlich das Mädel der das ganze angeblich golt?

ernesto.che
2004-03-15, 18:08:27
Original geschrieben von mawel
Will nur mal anmerken das mir eine Geldstrafe völlig egal wäre, aber einen Eintrag ins Führungszeugnis wäre echt grausam.
Natürlich wäre das deutlich schlimmer, Geld täte mir aber auch weh.

thop
2004-03-15, 18:11:03
Steht im Führungszeugnis auch der Tatbestand drin? Das wäre schon grausam wenn man sich mal bewerben will und dann steht dann "sexuelle Belästigung" drin :o ;(

Ich bin aber immer noch optimistisch dass sich das ganz von alleine auflöst wenn da nix war.

BadFred
2004-04-09, 11:24:53
Was ist denn nun geworden, wenn man fragen darf? Hat sich die Angelegenheit in Wohlgefallen aufgelöst?
:)

ernesto.che
2004-04-09, 11:47:07
Fragen darfst du alles ;)
Ich habe halt das Gespräch mit einer der Klägerinnen gesucht. Die andere gab bei der Polizei an, sie habe eigentlich gar nicht sehen können, sie stand seitlich/mit dem Rücken zu mir.
Die andere Klägerin habe ich zu Hause besucht und mit ihr und ihren Eltern ein Gespräch geführt. Dies verlief sehr gut.
Der Vater gab an, bevor er etwas für seine minderjährige Tochter unterschreibe (also die Anzeige), möcht er sich einen Eindruck gewinnen, weil gerade unter Jugendlichen viel geredet werde, was dann am Ende doch keiner so genau weiß. Es stand nämlich auf einmal im Raum, ich würde das auf jeder Party und bei jeder anderen Gelegenheit machen.
Aber eine wiklich nette Familie.
Erfreulicherweise haben sie die Anzeige zurückgezogen, ich werde wohl "lediglich" 199,70 € für den Arzt bezahlen müssen. Im Vergleich zu dem was hätte kommen können aber dann doch erfreulich.

BadFred
2004-04-09, 12:15:32
Pfuh,
dann bist du ja mit einem bläulichen ;) Auge davongekommen. :)

ernesto.che
2004-04-09, 12:25:13
jepp :)

patermatrix
2004-04-09, 16:48:20
Original geschrieben von ernesto.che
ich werde wohl "lediglich" 199,70 € für den Arzt bezahlen müssen.
Wofür denn das? Für den Bluttest? Zahlt das in einem solchen Fall nicht der Staat?

Ansonsten, unabhängig von einer eventuellen Schuld: Nochmal Glück gehabt. Aber eine Lehre solltest du schon daraus ziehen: Im Vollsuff kann so einiges passieren, das man später bereut. Pass das nächste Mal lieber etwas auf mit dem Alkohol.

ernesto.che
2004-04-09, 17:01:20
Die Frage, die ich mir leider noch immer nicht beantworten kann, ob es passiert ist.
Na ja, ich habe seit dem außer einem Sekt/O zu einem Geburtstag absolut nichts mehr getrunken.

Damit bin ich mehrere Liter im Rücktsand ;)

WBM
2004-04-09, 17:05:55
Naja, herzlichen Glückwunsch, dass die Sache mit deinem Penix nochmal gut ausgegangen ist X-D

Naja, musset hier wohl jetzt öfter mal ein virtuelles :bier: trinken. Scheinen ja auch nicht die besten "Freunde" gewesen zu sein diese Typen, hast du eigentlich noch Kontakt zu denen oder wie sieht es damit mittlerweile aus?

seahawk
2004-04-09, 17:24:10
Original geschrieben von thop
Abgesehen davon reicht es für sexuelle Belästigung IMHO nicht wenn man bloß seinen Penis zur Schau stellt. Das ist ja nur Störung der öffentlichen Ordnung. Er müsste sich ihr mit dem guten Stück schon genähert haben wenn ihr versteht was ich meine.

Wenn Du einer Frau und gezielt dieser Frau (oder einer bestimmten Gruppe Frauen) dein Glied zeigst ist das sexuelle Belästigung bis sexuelle Nötigung.

Wenn Du mit Deinem Ding so durch die Innenstadt läufst, dann ist es Ergegung öffentliche Ärgernisses.

In dem hiesigen Fall wird es auf Nötigung herauslaufen. Da er zugibt geflirtet zu haben, kann man es so deuten, dass das Zeigen die Gleides zur Erzwingung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte. Und wenn die Mädels auch noch Minderjährige waren, dann erst recht.

Aber hier ist es ja nicht zu einem Verfahren gekommen.

mofhou
2004-04-09, 18:45:56
Original geschrieben von ernesto.che
Die Frage, die ich mir leider noch immer nicht beantworten kann, ob es passiert ist.
Na ja, ich habe seit dem außer einem Sekt/O zu einem Geburtstag absolut nichts mehr getrunken.

:up: Hoffentlich, wirst du auch nicht mehr soviel drinken wie früher...

Gast
2004-04-09, 18:53:20
Original geschrieben von Karlsquell
Sag die Wahrheit, nimm deinen Freund Simon als Zeugen! nimm möglichst jemanden den du flüchtig kennst als zeugen...

thop
2004-04-09, 18:55:55
Original geschrieben von ernesto.che
Es stand nämlich auf einmal im Raum, ich würde das auf jeder Party und bei jeder anderen Gelegenheit machen.
:lolaway: So schnell hat man einen Ruf weg.

Aber gratuliere dass alles glimpflich ausgegangen :)

Gast
2004-04-09, 21:38:33
Ich bin mal wegen sexueller Nötigung angezeigt worden, das ganze war eher naja ätzend.

Ich war ein paar Wochen nach Ende einer langjährigen Beziehung mit nem Kumpel auf ner Party. Dort baggerte mich die ganze Zeit so ein Mädel an, die auch echt sehr gut aussah und obwohl mit klar war das da noch was gehen würde wenn ich wollen würde hatte ich keine Lust dazu meine Chancen wahrzunehmen. War auch ein recht ätzender Tag so Stimmungmäßig ich war eigentlich nur aus höflichkeit anwesend naja...

Ein paar Tage später kamen Beamte in zivil in's Büro und nahmen mich vor versammelter Mannschaft fest. Letzten Endes entpuppte sich das nette Mädel von der Party als wahrer Alptraum die mich anscheinend auf den Tot hasste weil ich Ihr "Angebot" in den Wind schlug. Die war echt total gestört, wurde auch nur frei gesprochen weil Aussage gegen Aussage stand und die Klägerin dem Gericht Gott sei dank unglaubwürdig erschien. Letztlich wurde ich also nicht rehabilitiert in dem Sinne das jemand gesagt hätte ich wäre unschuldig (was meinen Ruf und das gesellschaftliche Ansehen gerettet hätte), obwohl ich es war konnten sie mir das Gegenteil nicht beweisen und somit war ich für alle anderen seitdem immer ein aus Mangeln an Beweisen freigesprochener Perverser. Meinen Job hab ich dann auch verloren, im Nachhinein wünsche ich mir ich hätte sie gefickt dann wäre mir das alles erspart geblieben.

ernesto.che
2004-04-09, 21:46:10
Das klingt nach grober Scheiße mit ihr, wäre echt besser gewesen, wenn du mit ihr in die Kiste gehüpft wärest. Aber wer ahnt schon so was.

Davos20
2004-04-10, 11:04:14
Original geschrieben von Gast
Ich bin mal wegen sexueller Nötigung angezeigt worden, das ganze war eher naja ätzend.

Ich war ein paar Wochen nach Ende einer langjährigen Beziehung mit nem Kumpel auf ner Party. Dort baggerte mich die ganze Zeit so ein Mädel an, die auch echt sehr gut aussah und obwohl mit klar war das da noch was gehen würde wenn ich wollen würde hatte ich keine Lust dazu meine Chancen wahrzunehmen. War auch ein recht ätzender Tag so Stimmungmäßig ich war eigentlich nur aus höflichkeit anwesend naja...

Ein paar Tage später kamen Beamte in zivil in's Büro und nahmen mich vor versammelter Mannschaft fest. Letzten Endes entpuppte sich das nette Mädel von der Party als wahrer Alptraum die mich anscheinend auf den Tot hasste weil ich Ihr "Angebot" in den Wind schlug. Die war echt total gestört, wurde auch nur frei gesprochen weil Aussage gegen Aussage stand und die Klägerin dem Gericht Gott sei dank unglaubwürdig erschien. Letztlich wurde ich also nicht rehabilitiert in dem Sinne das jemand gesagt hätte ich wäre unschuldig (was meinen Ruf und das gesellschaftliche Ansehen gerettet hätte), obwohl ich es war konnten sie mir das Gegenteil nicht beweisen und somit war ich für alle anderen seitdem immer ein aus Mangeln an Beweisen freigesprochener Perverser. Meinen Job hab ich dann auch verloren, im Nachhinein wünsche ich mir ich hätte sie gefickt dann wäre mir das alles erspart geblieben.


Scheisse... da denkt man mal nicht mit dem Schwanz und bekommt sowas als Rechnung?
Sachen gibts, die gibts gar nicht :crazy:

Gruß Chris

PS: Achja, freut mich daß es so glimpflich ausgegangen ist, ernesto!

Phobos
2004-04-11, 11:02:07
Original geschrieben von ernesto.che
Fragen darfst du alles ;)
Ich habe halt das Gespräch mit einer der Klägerinnen gesucht. Die andere gab bei der Polizei an, sie habe eigentlich gar nicht sehen können, sie stand seitlich/mit dem Rücken zu mir.
Die andere Klägerin habe ich zu Hause besucht und mit ihr und ihren Eltern ein Gespräch geführt. Dies verlief sehr gut.
Der Vater gab an, bevor er etwas für seine minderjährige Tochter unterschreibe (also die Anzeige), möcht er sich einen Eindruck gewinnen, weil gerade unter Jugendlichen viel geredet werde, was dann am Ende doch keiner so genau weiß. Es stand nämlich auf einmal im Raum, ich würde das auf jeder Party und bei jeder anderen Gelegenheit machen.
Aber eine wiklich nette Familie.
Erfreulicherweise haben sie die Anzeige zurückgezogen, ich werde wohl "lediglich" 199,70 € für den Arzt bezahlen müssen. Im Vergleich zu dem was hätte kommen können aber dann doch erfreulich.

Holla Erny, wusste ich ja noch gar nix von - echt scheiße sowas!

Gast
2004-04-13, 02:41:43
... Klägerin / Kläger ...
Terminologisch ist der Klagesteller bei Straftaten die zuständige Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde. Nur ihr obliegt es im Rahmen einer Straftat Klage zu erheben, keinem Privaten.
Private können lediglich eine Klage auf zivilem Prozeßwege bspw. auf Schadensersatz führen. Die Person, die einen Sachverhalt, der den Verdacht einer Straftat beinhaltet, bei der Polizei meldet, ist dahingehend korrekt ausgedrückt nur der Anzeigesteller, nicht jedoch der Kläger.
Hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen, obliegt es alleine ihrem Ermessen, über die Einstellung einer Klage prozessual und von Ermittlungen außerprozessual zu entscheiden. Hat ein privater mithin nicht das dispositive Recht über Klageeröffnung zu entscheiden, kann er entsprechend eine Klage auch nicht "zurückziehen". Das was hiesig geschah, war eine nachträgliche Sachverhaltskorrektur, die den begründeten Verdacht einer Staftat ausräumte - anders - und korrekt - ausgedrückt, eine Rücknahme der Anzeige.

Zum Glück stellten sich die Vorwürfe als nicht haltbar heraus. Die hier einschlägige Staftat wäre abseits jeglicher laihenhafter Vermutung die Vornahme exhebitionischster Handlungen strafbar gem. § 183 I StGB gewesen, keine sexuelle Nötigung, kein Vollrausch, etc.
Vollrausch wäre an sich schon nicht einschlägig gewesen und für verminderte Schuldfähigkeit fehlt es entsprechendem Alkoholisierungsgrad (Schuldunfähigkeit beginnt bei etwa 2,1%°), sexuelle Nötigung scheidet aus aufgrund angewendetem Nötigungsmittel. Gesetz den Fall, es wäre bei verkannter Beweiswürdigung durch einen Richter oder äquivalent des zuständigen Amtsanwalts im Rahmen eines Strafbefehls eine Strafbarkeit nachgewiesen worden, wäre die Strafe voraussichtlich bei unter 90 Tagessätzen geblieben, die einer aktenkundigen Vorstrafe entsprochen hätten.

Keinesfalls würde ich die Gebühren für den Arzt bezahlen. Verfahrensmäßige Aufwendungen auf Beschuldigtenseite am Bsp. der hiesigen Artztrechnung sind bei Unschuld des Beschuldigten von der Staatskasse zu übernehmen. Trunkenheit an sich stellt bei ausbleiben weiterer Strafbarkeit begründender Handlungen an sich noch keinen Ordnungsverstoß dar. Abgeleitet daraus können einem keine Aufwendungen angelastet werden.

betasilie
2004-04-13, 02:51:20
Original geschrieben von Gast
... im Nachhinein wünsche ich mir ich hätte sie gefickt dann wäre mir das alles erspart geblieben.
Was meinst Du was hätte passieren können, wenn Du so eine Psychobraut geknallt hättest!?!

Von daher sei froh, dass Du sie nicht geknallt hast, denn was hätte die Dame wohl alles gemacht, wenn sie eine Beziehung hätte haben wollen, ohne dass Du Interesse dran gehabt hättest. ;)

Karlsson
2004-04-13, 03:11:15
:uhippie:

darph
2004-04-13, 09:07:13
Arztrechnung != Geldstrafe.

Kommt zwar für den Geldbeutel aufs Gleiche raus, aber es ist dann doch ein Unterschied.

ernesto.che
2004-04-13, 11:13:41
Es hätte doch - egal wie die Sachlage ist - anders ausgehen können. Jeder Anwalt wäre teurer, jedes Gericht auch. Ich habe Glück gehabt und meine Schlüsse gezogen. Auf solche Parties gehe ich nicht mehr, Trinkbetrieb ist auch eingestellt worden.