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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay-Stress - FernAbsG auch für Privatpersonen gültig?


LOCHFRASS
2004-03-19, 21:05:34
Ich habe vor kurzem einen P4 2,8C bei eBay versteigert, jetzt macht der Käufer Stress.

Er behauptete, die CPU würde bei ihm nur mit 1400 oder 1900 MHz laufen. Daraufhin schrieb ich ihm, dass er mir den P4 zurückschicken könnte, ich würde ihn dann bei einem Händler testen lassen. Gestern kam nun die CPU an, natürlich lief sie bei mir einwandfrei. Heute habe den 2,8C bei einem Händler vor Ort vorbeigebracht. Dazu gibts eine Bestätigung, dass die CPU läuft, inkl. der Seriennummer. Das habe ich dem Käufer geschildert, aber er meint jetzt, sich auf das Fernabsatzgesetz berufen zu können. Meines Wissens gilt das aber nicht für private Verkäufe, kennt sich hier jemand damit aus?

Auf die Frage, welches Board er besitzt, gibt es keine Antwort.

Ich denke mal, dass ihm der Kaufpreis zu hoch war (170 Euro), neu gibt es die 2,8C ja schon für ca. 150 Euro.

Hacki_P3D
2004-03-19, 21:14:56
§ 312 b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

baker
2004-03-19, 21:24:15
da will sich jemand rausreden. hart bleiben...

Iceman346
2004-03-19, 22:21:27
Solange du deine Verkäufe auf Ebay privat tätigst und keiner der vielen Händler bist gilt dieses Fernabsatzgesetz nicht.

sun-man
2004-03-19, 23:39:59
Moin,
sag dem Käufer er soll sich ein ordentliches Board kaufen und/oder mal das Handbuch lesen.
Der 2.8C hat nen 14'er Teiler, was kommt da wohl bei 100 oder 133 MhZ FSB raus ;)

MFG