mrcoolguyblubbmihu
2004-03-22, 20:54:49
Was tun wenn ich eine Kamera zu einem OnlineVersandHaus nach Fernabsatzgesetz wieder zurückschicke (14-Tage Rückgaberecht) und die Ware kommt (angeblich) dort nicht an? Dann muss die Post mir doch den Schaden, also den Wert der Kamera ersetzen, richtig? Das funktioniert aber, obwohl ich eigentlich einen Einlieferungsbeleg hätte, nur mit Zeugen, weil ich ja der Post beweisen muss, was in dem verlorengegangenen Paket drin war, richtig? Weil es könne ja laut Post auch irgend ein minderwertiger Scheiss dringewesen sein, richtig? Wenn ich nun keinen Zeugen habe, bin ich ja aufgeschmissen, richtig? (normal dass man eigentlich fast nie einen Zeugen hat, denn wer hat schon immer nen Zeugen für die Sachen die er versendet, der Zeuge kann ja schlecht immer mit zur Post gehen und gucken dass man auch wirklich das Paket mit genau dem von ihm begutachteten Inhalt bei der Post abgibt)
Nun, aber auf dem Einlieferungsbeleg steht ja aber auch dass der Empfänger das OnlineVersandHaus ist. Also ist doch schon quasi bewiesen, dass ich eine bestimmte Ware (in diesem Fall die Kamera) mit dem Paket zurückgeschcikt habe, richtig?
Fragen über Fragen...
PS. alles nur theoretische Fragen, die mich interessieren, noch ist kein "Ernstfall" eingetreten :)
Nun, aber auf dem Einlieferungsbeleg steht ja aber auch dass der Empfänger das OnlineVersandHaus ist. Also ist doch schon quasi bewiesen, dass ich eine bestimmte Ware (in diesem Fall die Kamera) mit dem Paket zurückgeschcikt habe, richtig?
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PS. alles nur theoretische Fragen, die mich interessieren, noch ist kein "Ernstfall" eingetreten :)