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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Gelderstattung (Post)


mrcoolguyblubbmihu
2004-03-22, 20:54:49
Was tun wenn ich eine Kamera zu einem OnlineVersandHaus nach Fernabsatzgesetz wieder zurückschicke (14-Tage Rückgaberecht) und die Ware kommt (angeblich) dort nicht an? Dann muss die Post mir doch den Schaden, also den Wert der Kamera ersetzen, richtig? Das funktioniert aber, obwohl ich eigentlich einen Einlieferungsbeleg hätte, nur mit Zeugen, weil ich ja der Post beweisen muss, was in dem verlorengegangenen Paket drin war, richtig? Weil es könne ja laut Post auch irgend ein minderwertiger Scheiss dringewesen sein, richtig? Wenn ich nun keinen Zeugen habe, bin ich ja aufgeschmissen, richtig? (normal dass man eigentlich fast nie einen Zeugen hat, denn wer hat schon immer nen Zeugen für die Sachen die er versendet, der Zeuge kann ja schlecht immer mit zur Post gehen und gucken dass man auch wirklich das Paket mit genau dem von ihm begutachteten Inhalt bei der Post abgibt)

Nun, aber auf dem Einlieferungsbeleg steht ja aber auch dass der Empfänger das OnlineVersandHaus ist. Also ist doch schon quasi bewiesen, dass ich eine bestimmte Ware (in diesem Fall die Kamera) mit dem Paket zurückgeschcikt habe, richtig?

Fragen über Fragen...

PS. alles nur theoretische Fragen, die mich interessieren, noch ist kein "Ernstfall" eingetreten :)

nn23
2004-03-22, 21:32:56
am besten wäre es wohl wenn du bei teuren warensendungen vorher nen zettel schreibst, auf dem steht "blablabla ich bezeuge" und den dann von dem postbeamten der das packet entgegennimmt unterschreiben lässt.....

k.a. ob das wirklich so geht, wäre nur mein erster gedanke

musste das packet aber halt vor dem einpacke+zukleben, wäre mir aber sch**ss egal, das sind immerhin viele hundert €us die da mit der post verschickt werden

btw. packet muss natürlich versichert sein

Tomi
2004-03-22, 22:40:22
"Theoretischer Fall"...so so.

Also da es sich um einen gewerblichen Händler handelt trägt der auch im Falle der Rücksendung das Versandrisiko. D.h. mit der Übergabe des Paketes an die Post bist Du "raus" aus dem Geschäft. Geht das Paket verloren musst Du zwar noch den Nachforschungsauftrag auf den Weg bringen, da Du den Einlieferungsbeleg besitzt, die Eintreibung des Schadenersatzes von der Post ist aber Aufgabe des Händlers. Er darf die Rückzahlung meines Erachtens auch nicht vom Erfolg der Schadenersatzforderung abhängig machen, denn dadurch würde er "durch die kalte Küche" das Versandrisiko wieder auf dich abwälzen.