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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu mindfactory , bei nichtgefallen rückgabe garantie ??


Gast
2004-03-22, 21:40:07
Hi ,

würde nur gerne von euch wissen ob ich bei z.b einen monitor den ich bestellen will auch bei nichtgefallen zurückgeben kann ?? ohne grund oder so ...

ciao

LOCHFRASS
2004-03-22, 21:42:45
Innerhalb von 14 Tagen geht das, sofern du den nicht im Laden gekauft hast.

Endorphine
2004-03-22, 21:45:08
Nur wenn er noch neuwertig (!) ist und durch dich keine Wertminderung herbeigeführt wurde, egal wie klein diese ist. Das Fernabsatzgesetz dient nur dazu, dir als Versandkunden die gleichen Möglichkeiten zur Begutachtung der Ware zu geben wie Ladenkunden.

p.s. Mit Pixelfehlern bei TFT-Monitoren musst du dich ohnehin abfinden.

Gast
2004-03-22, 22:11:41
Hát schon jemand von euch damit erfahrung damit gemacht ?

DerGute
2004-03-22, 22:31:47
Original geschrieben von Gast
Hát schon jemand von euch damit erfahrung damit gemacht ?

mit fag bei mindfactory? hab ich mal bei nem router gemacht, funzte ohne probleme, ne woche später war das geld wieder auf meinem konto

Tomi
2004-03-22, 22:32:49
Original geschrieben von Endorphine
Nur wenn er noch neuwertig (!) ist und durch dich keine Wertminderung herbeigeführt wurde, egal wie klein diese ist.


Auch dann kann man innerhalb von 14 Tagen vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Händler kann aber im Falle einer Wertminderung diese vom Käufer als "Schadenersatz" verlangen. Allerdings muss er in den AGB's erstens darauf hinweisen dass Wertminderung und Schadenersatz eintreten und wie der Kunde das verhindern kann.

Gast
2004-03-23, 10:20:33
ich finde das ziemlich assozial, nen monitor zurückzugeben, immerhin kommen auf das versandhaus dann nicht unerhebliche rückporto kosten hinzu.....

btw bekommt man bei einer rückgabe nach fernabsatzgesetz eigentlich nur 1x porto zurückerstattet (also das rückporto), oder 2x porto (hin- und rückporto)??

Endorphine
2004-03-23, 11:17:53
Original geschrieben von Gast
btw bekommt man bei einer rückgabe nach fernabsatzgesetz eigentlich nur 1x porto zurückerstattet (also das rückporto), oder 2x porto (hin- und rückporto)?? Bei MF gibt's seit geraumer Zeit Retourenscheine, du musst die Rücksendekosten also noch nicht mal auslegen.

Das von dir gezahlte Porto für die Tour der Ware zu dir bekommst du natürlich nicht erstattet. Die Leistung ist dabei der ordnungsgemäße Transport vom Händler zu dir, der Vertragspartner ist der Paketdienst, nicht der Händler. Diese Leistung wurde offensichtlich erbracht, sonst würde die Transportversicherung greifen. Welchen Anspruch willst du also geltend machen, und wieso gegenüber dem Händler?

x-dragon
2004-03-23, 11:18:19
Original geschrieben von Gast
ich finde das ziemlich assozial, nen monitor zurückzugeben, immerhin kommen auf das versandhaus dann nicht unerhebliche rückporto kosten hinzu..... Ich finde es eher asozial andere zu verurteilen ohne die genaueren Umstände zu kennen :stareup:. Und wo der Sinn mit den 14-Tage Rückgaberecht ist steht ja oben schon.

Gast
2004-03-23, 11:21:15
Original geschrieben von x-dragon
Ich finde es eher asozial andere zu verurteilen ohne die genaueren Umstände zu kennen :stareup:. Und wo der Sinn mit den 14-Tage Rückgaberecht ist steht ja oben schon.

Hi :),

ich bin zwar nicht der zitierte Gast, aber wenn man sowas hier liest:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?postid=1660066#post1660066

x-dragon
2004-03-23, 11:27:54
Original geschrieben von Gast
Hi :),

ich bin zwar nicht der zitierte Gast, aber wenn man sowas hier liest:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?postid=1660066#post1660066 Bei sowas stimme ich selbstverständlich völlig zu, aber hier weiß man ja noch nichts genaueres zu den Gründen der Rückgabe. Und anscheind hat er es ja bisher noch nicht gemacht, denn sonst bräuchte er ja nicht nachfragen.

Endorphine
2004-03-23, 11:29:22
Original geschrieben von x-dragon
Ich finde es eher asozial andere zu verurteilen ohne die genaueren Umstände zu kennen :stareup:. Und wo der Sinn mit den 14-Tage Rückgaberecht ist steht ja oben schon. Es geht doch hier in diesem Thread ganz offensichtlich wieder mal darum, das FAG so lange zu missbrauchen, bis ein TFT ohne Pixelfehler geliefert wurde. Immerhin fragt der Gast nicht, wie er das FAG in Anspruch nehmen kann, er fragt, ob das möglich ist — "einen monitor den ich bestellen will". Und ja, das ist asozial, weil damit Mißbrauch mit einer Gesetzeslage getrieben wird, die dem Versandkunden nur die gleiche Möglichkeit zur Begutachtung wie Ladenkunden geben soll. Der Händler bleibt aber in jedem Fall auf den Rücksendekosten sitzen (ich glaube nicht, dass der Monitor weniger als 40 EUR kosten wird).

Zudem kann man davon ausgehen, dass auch der Wert der Ware nach jedem FAG-Missbrauchszyklus sinkt. Wenn der Händler Schadensersatz für die wertgeminderte benutzte FAG-Ware fordert kommen viele Kunden sofort mit dem Anwalt, der dann auf das Gesetz verweist. Da ist der Händler in der Praxis chancenlos, seine Ansprüche geltend zu machen. Zudem ist der Aufwand für einen Prozess meist zu gross (Kosten vs. Nutzen). Auf der anderen Seite ist das Geheule bei den Kunden gleichzeitig riesig, wenn sie Neuware bestellen, aber dann Ware bekommen, die bereits in Benutzung war und offensichtlich schon mehr als einen FAG-Missbrauchszyklus durchlaufen hat (das Syndrom kommt insbesondere bei oft georderter Kiddieware wie z. B. beim Abit NF7 vor, bei AMD-CPUs hat MF dem vor geraumer Zeit einen Riegel vorgeschoben).

Endorphine
2004-03-23, 11:36:33
Original geschrieben von Tomi
Auch dann kann man innerhalb von 14 Tagen vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Händler kann aber im Falle einer Wertminderung diese vom Käufer als "Schadenersatz" verlangen. Allerdings muss er in den AGB's erstens darauf hinweisen dass Wertminderung und Schadenersatz eintreten und wie der Kunde das verhindern kann. In der Praxis ist ein etwaiger Schadenersatzanspruch des Händlers kaum mit vertretbarem Aufwand für den Händler durchsetzbar. Der Kunde nimmt sich einen Anwalt, dieser verweist auf die bestehende Gesetzeslage und den Streitwert, damit hat es sich dann erledigt. Recht bekommen und Recht haben sind eben zwei verschiedene Dinge. :)

x-dragon
2004-03-23, 11:43:26
Das es um Pixelfehler geht, ist aber bisher nur eine Vermutung deinerseits. Es kann genauso gut sein das es um die grundsätzliche Spieletauglichkeit eines TFTs geht und da wird ja bei der Werbung manchmal mehr versprochen als gehalten wird ...

Das bedeutet aber natürlich nicht das man deshalb beliebig viele Monitore erstmal ausprobieren kann bis man was passendes findet, schliesslich gibt es genug Informations-Quellen die man vorher nutzen kann und sollte (wie z.B. www.prad.de für TFTs oder im PC-Laden um die Ecke oder sonstige Webseiten und Zeitschriften mit entsprechenden Testberichten) bevor man sich für einen Kauf entscheidet.

Ausserdem werden die entstehenden Kosten beim Händler natürlich wieder auf die Preise draufgeschlagen, und ob es das ist man man will ...