PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einschreiben/Rückschein


wetterwax
2004-03-28, 18:53:10
Hallo!

Ich frag mich schon seit längerer Zeit, wofür der Rückschein gut sein soll. Meistens heißt es doch z.B. bei einer Kündigung hat man dann was in der Hand.
Toll. Nur leider ist dieser Rückschein genauso unausgefüllt wie auf dem Hinweg, mit der Ausnahme eines unleserlichen Kürzels.
Wenn ich also den Brief nur als Einschreiben ohne Rückschein hinschicke, dann habe ich auch den Wisch in der Hand, dass ich den Brief aufgegeben habe. Bzw. ein Einwurfeinschreiben müsste auch reichen, schließlich braucht der Brief nicht bis 25EUR versichert zu werden.
Dadurch kann ich zwar nicht beweisen, dass ich eine Kündigung hingeschickt habe, aber das geht auch nicht mit dem Rückschein.
Also, wieso soll es bei ner Kündigung ein Einschreiben mit Rückschein sein? Doch nicht nur, weil die Post mehr verdient? :|

bye
ago

kami
2004-03-28, 18:57:53
Beweisen, dass du damit eine Kündigung verschickt hast lässt sich damit natürlich nicht. Du hast damit nur was in der Hand, dass der Brief dem Empfänger zugestellt wurde, da dieser den Rückschein bei Annahme unterschreiben muss. Das ist alles.

Black-Scorpion
2004-03-28, 19:07:13
Ein Einschreiben mit Rückschein wird vom Empfänger mit der Unterschrift bestätigt den Brief empfangen zu haben.
Deshalb kann sich der Empfänger nicht rausreden die Kündigung nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben.

Beim Einwurfeinschreiben bestätigt nur der Briefträger den Brief eingeworfen zu haben.
Du hast aber trotzdem keinen Nachweis das der richtige den Brief auch bekommen hat (Falsche Adresse).

Und beim normalen Einschreiben hast du den Nachweis das du einen Brief abgeschickt hast.
Nur kannst du nicht beweisen das er angekommen ist.

Kenny1702
2004-03-28, 19:19:59
Original geschrieben von Anonym_001
Und beim normalen Einschreiben hast du den Nachweis das du einen Brief abgeschickt hast.
Nur kannst du nicht beweisen das er angekommen ist.
Nicht unbedingt, falls die Gegenseite behauptet, daß der Brief nicht angekommen ist, kann man bei einem Einschreiben eine Sendungsverfolgung durchführen, um zu sehen, wo der Brief gelandet ist.

Alternativvorschlag: Schicke die Kündigung spätestens 2 Wochen vor Kündigungsfristanfang an den Vermieter (normaler Brief) und bitte um sofortige schriftliche Bestätigung. Falls eine Woche vor Kündigungsfristanfang noch keine Bestätigung eingetrudelt ist, telefonisch nachhaken und im Notfall die Kündigung per Einschreiben (am Besten eigenhändig) zustellen.

kami
2004-03-28, 19:23:50
Du kannst eine Sendungsverfolgung durchführen lassen - das ist richtig, dadurch ist rechtlich gesehen aber keine Zustellung erfolgt. Und im Endeffekt müsstest du beweise, dass derjenige den Brief auch erhalten hat - kannst du aber so kaum bzw. gar nicht.

Kenny1702
2004-03-28, 20:29:42
Wenn man sich einen so großen Kopf macht, warum nicht gleich persönlich vorbeibringen?

EDIT: Wenn man Einschreiben eigenhändig wählt, wieso sagt das nix darüber aus, ob derjenige den Brief auch erhalten hat? Schließlich muß er persönlich den Empfang bescheinigen und erst dann gilt es als zugestellt.

P.S.: Einschreiben mit Rückschein ist mindestens genauso unnütz, da der Adressat den Empfang nicht quittieren muß und dadurch eine Zustellung an den Adressat nicht gewährleistet ist (auch bei Zustellung).

kami
2004-03-28, 20:32:11
Naja, ist halt die Frage was sie kündigen will. :freak:

wetterwax
2004-03-28, 21:04:49
Original geschrieben von Kenny1702
Wenn man sich einen so großen Kopf macht, warum nicht gleich persönlich vorbeibringen?

Ich werd's mir merken, wenn ich mal meine Wohnung kündige. ;)
Bis dahin (T-Online, Telekom, Versicherungen z.B.) werde ich nicht persönlich hinfahren, da mir das zu weit ist. *ggg*

Okay, Einwurfeinschreiben mache ich dann nicht. Wenn die Post so zuverlässig arbeitet wie gelegentlich bewiesen, dann wirft sie's in den falschen Kasten!

Aber beim Einschreiben muss der Empfänger quittieren, allerdings nur dem Postboten. Ich habe lediglich den Wisch vom Aufgeben des Einschreibens in der Hand.
Beim Rückschein krieg ich auch das unleserliche Kürzel zu sehen.
Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass es "wertvoller" für mich sein soll.

Ich habe mal gesehen, dass in einem größeren Betrieb die Post beim Pförtner abgegeben wurde und der auch alles quittierte, was zu quittieren war.

kami
2004-03-28, 21:18:01
Original geschrieben von Kenny1702

EDIT: Wenn man Einschreiben eigenhändig wählt, wieso sagt das nix darüber aus, ob derjenige den Brief auch erhalten hat? Schließlich muß er persönlich den Empfang bescheinigen und erst dann gilt es als zugestellt.

P.S.: Einschreiben mit Rückschein ist mindestens genauso unnütz, da der Adressat den Empfang nicht quittieren muß und dadurch eine Zustellung an den Adressat nicht gewährleistet ist (auch bei Zustellung).

Eigenhändig kann zwar nur an die Person ausgehändigt werden an die das Schreiben gehen soll, factum hast du aber nichts in der Hand um das zu beweisen, weil er nichts unterschreiben muss.

Oh doch, der Empfänger unterschreibt auf dem Rückschein, dass er den Brief entgegengenommen hat - sonst wäre das Ganze ja witzlos.

wetterwax
2004-03-28, 21:34:48
Original geschrieben von kami
Oh doch, der Empfänger unterschreibt auf dem Rückschein, dass er den Brief entgegengenommen hat - sonst wäre das Ganze ja witzlos.

Ja schon, aber genau das tut er auch beim Einschreiben. Nur, dass dann nicht ich die Unterschrift habe, sondern die Post. Rein theoretisch dürfte der Empfänger aber in keinem der Fälle behaupten, er habe den Brief nicht erhalten, denke ich.

kami
2004-03-28, 21:46:00
Hab wohl zuviel Mist durch die Schule im Kopf. :freak:

Hab' das deshalb aus Kommunalsicht gesehen, hier werden nur Einschreiben per Rückschein oder PZU's benutzt, wenn eine Zustellung zu erfolgen hat.

Dass wir hier nicht mit einfachen Einschreiben verschicken liegt wohl daran, dass wir die "Urkunde" dann selber bei uns haben und nicht dann erst bei der Post nachfragen müssen. Aber genau wissen tu ich das auch nicht. X-D

Kann aber evtl. mal nachfragen, ob das rechtlich 'nen Unterschied macht.

Heimatsuchender
2004-03-28, 22:38:10
@ Agonie

wenn du das einschreiben mit rückschein machst, hast du diesen zettel,auch wenn es unleserlich ist. auch der postbote unterschreibt. das ganze mit datum. wichtige sachen verschick ich nur als einschreiben mit rückschein, auch pakete. es kostet zwar etwas mehr, aber ich hab den zettel. versuch mal bei der post was zu erreichen, wenn du von denen was brauchst, die haben ne super hinhaltetaktik. sollte mit dem einschreiben nämlich was verkehrt laufen, muss die post beweisen, dass sie richtig gehandelt hat. also fazit: ist es wichtig, mit rückschein, sonst ohne!
tobife

Kenny1702
2004-03-28, 22:41:12
Original geschrieben von kami
Oh doch, der Empfänger unterschreibt auf dem Rückschein, dass er den Brief entgegengenommen hat - sonst wäre das Ganze ja witzlos.

Falsch! Es kann auch ein anderer Wohnengsbewohner entgegennehmen (in der Praxis) und dann ist der, der den Brief entgegennimmt, nicht der Adressat sondern ein Dritter.

kami
2004-03-28, 22:42:27
So ins Detail wollte ich eigentlich nicht gehen, da mir das unnötig erschien. Sicherlich kann ein Dritter das Schreiben annehmen. Damit gilt es aber dann rechtlich trotzdem als zugestellt.

Kenny1702
2004-03-28, 23:12:41
Original geschrieben von kami
So ins Detail wollte ich eigentlich nicht gehen, da mir das unnötig erschien. Sicherlich kann ein Dritter das Schreiben annehmen. Damit gilt es aber dann rechtlich trotzdem als zugestellt.

Stimmt, nach ein wenig Kramen im Internet... hamm gab es eine Entscheidung des BGH eigentlich schon dazu, da ich immer nur finde "in der Rechtssprechung"?

barracuda
2004-03-28, 23:27:20
Ein Einschreiben mit Rückschein ist keinen Pfifferling wert wenn der Empfänger einen Zeugen beibringt der bestätigt dass der Umschlag leer war.
Wenn man ein Schreiben persönlich überbringt, muss unbedingt ein unabhängiger Zeuge dabei sein der im Streitfall die Ablieferung des Schreibens bestätigt.

Die 100% sichere Zustellungsmethode ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Der schiebt das Schreiben notfalls unter dem Türschlitz durch und schickt dem Absender eine hieb- und stichfese Zustellungsurkunde. Das ist allerdings in letzter Zeit sehr teuer geworden, die aktuellen Gebühren verrät das örtlich zuständige Amtsgericht.

wetterwax
2004-03-29, 00:31:30
Original geschrieben von barracuda
Ein Einschreiben mit Rückschein ist keinen Pfifferling wert wenn der Empfänger einen Zeugen beibringt der bestätigt dass der Umschlag leer war.

Du meine Güte, an was man alles denken muss!

Original geschrieben von barracuda
Die 100% sichere Zustellungsmethode ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Der schiebt das Schreiben notfalls unter dem Türschlitz durch und schickt dem Absender eine hieb- und stichfese Zustellungsurkunde. Das ist allerdings in letzter Zeit sehr teuer geworden, die aktuellen Gebühren verrät das örtlich zuständige Amtsgericht.

Genial! Ich habe eben alleine bei der Vorstellung, ich könnte die Kündigung bei T-Online durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, Tränen gelacht!!! Danke! Vielen Dank! :D

Ich werde das im Hinterkopf behalten, auch wenn mir gerade kein Beispiel einfällt, bei dem es so wichtig sein könnte, den Gerichtsvollzieher zu schicken, aber man weiß ja nie.

Für meinen Zweck habe ich mich nun für den normalen Brief ohne alles entschieden. Wenn T-Online oder Telekom nicht reagieren, dann kann ich noch 'n Einschreiben mit Rückschein hinterher schicken. Schließlich ist der Schaden bei einer Frist von sechs Werktagen zu jedem Werktag nicht so groß. ;)

Aber gut zu wissen für den nächsten Wohnungswechsel, Handyvertrags- und Versicherungskündigung.

bye
ago

barracuda
2004-03-29, 00:59:40
Original geschrieben von Agonie
Genial! Ich habe eben alleine bei der Vorstellung, ich könnte die Kündigung bei T-Online durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, Tränen gelacht!!! Danke! Vielen Dank! :D
Freut mich dass ich dich zum Lachen gebracht habe. =)
Original geschrieben von Agonie
Ich werde das im Hinterkopf behalten, auch wenn mir gerade kein Beispiel einfällt, bei dem es so wichtig sein könnte, den Gerichtsvollzieher zu schicken, aber man weiß ja nie.

(...)

Aber gut zu wissen für den nächsten Wohnungswechsel, Handyvertrags- und Versicherungskündigung.
Deshalb habe ich die Möglichkeit mit dem Gerichtsvollzieher genannt. Damit bekommt man nämlich auch die schwarzen Schafe in den Griff.
Das Thema hier bezieht sich ja im Großen und Ganzen um die Sicherheit des Einschreibens mit Rückschein und die Alternativen dazu, oder habe ich was falsch verstanden?

wetterwax
2004-03-29, 01:13:07
Original geschrieben von barracuda
Freut mich dass ich dich zum Lachen gebracht habe. =)

Deshalb habe ich die Möglichkeit mit dem Gerichtsvollzieher genannt. Damit bekommt man nämlich auch die schwarzen Schafe in den Griff.
Das Thema hier bezieht sich ja im Großen und Ganzen um die Sicherheit des Einschreibens mit Rückschein und die Alternativen dazu, oder habe ich was falsch verstanden?

Nein, schon in Ordnung. Genau darüber wollte ich mir Klarheit verschaffen. :)

Kenny1702
2004-03-29, 09:25:29
Bei T-Online kannst du auch per Fax kündigen. Aber egal ob Brief oder Fax, die sind etwas langsam (Absicht?).

wetterwax
2004-03-29, 14:45:45
Original geschrieben von Kenny1702
Bei T-Online kannst du auch per Fax kündigen. Aber egal ob Brief oder Fax, die sind etwas langsam (Absicht?).

Etwas ist gut. ;)
Monate haben sie gebraucht, um mal auf einen Widerspruch von mir zu reagieren und dann hatten sie noch die Dreistigkeit, es so zu formulieren: "Uns ist aufgefallen..." :| Ahhh ja...

Nun ja, ich mache mich jetzt auf den Weg zur Post, bin gespannt, ob's klappt. Bis 14.04 haben sie ja Zeit, also weit mehr als die Frist. Sehr großzügig von mir, nicht? :D